| FGSV-Nr. | FGSV 002/143 |
|---|---|
| Ort | Potsdam |
| Datum | 08.05.2025 |
| Titel | Empfehlungen zur Umweltbaubegleitung im Straßenbau (E UBB) |
| Autoren | Roland Fähndrich |
| Kategorien | Landschaftstagung |
| Einleitung |
Die „Empfehlungen zur Umweltbaubegleitung“ (E UBB) werden im Arbeitskreis 2.9.8 erarbeitet. Die E UBB ergänzen und aktualisieren insbesondere die „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau“ (ELA). In den E UBB sind die Aufgaben einer UBB beschrieben. Es wird die Abgrenzung zu weiteren am Bau und der Bauvorbereitung Beteiligten, wie der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung oder der technischen Bauüberwachung, vorgenommen. Außerdem positionieren sich die E UBB gegenüber anderen Fachgutachterleistungen (Faunistische Kartierungen, Bodengutachter etc.). Die E UBB führen ein neues Rollenverständnis der UBB, angelehnt an das Konzept des Eisenbahn-Bundesamtes, ein. Diese Neuerung ermöglicht auch im Straßenbau eine projektspezifische und damit fachliche Schwerpunktlegung: Spezielle UBB-Naturschutz, Spezielle UBB-Gewässerschutz, Spezielle UBB-Bodenschutz, Spezielle UBB-Immissionsschutz. Bei Projekten übernimmt eine fachlich breit aufgestellte Generelle UBB die Beratung des Vorhabenträgers. Wenn mehr als eine Spezielle UBB erforderlich ist, ist die Generelle UBB auch zentraler Ansprechpartner und koordiniert die Spezialisten. Die E UBB machen an Beispielen deutlich, wie sich die Spezialisten untereinander und insbesondere von der Generellen UBB abgrenzen. Dieses modulare Konzept ermöglicht eine Anpassung an die vielfältigen Anwendungsfälle, mit ihren jeweils eigenen Anforderungen: Radwegeverbindung, Brückenersatzneubau oder Linienbaustelle für einen Ausbau einer Bundesfernstraße usw. Nicht nur diese Neuerung begründete eine wesentliche Überarbeitung der Inhalte für die Vergabe der freiberuflichen Leistung UBB. Dafür wirkt der AK 2.9.8 bei einer grundlegenden Überarbeitung des Leistungsbilds UBB (HVA F-StB 10578) mit und es werden die Technischen Vertragsbedingungen für Umweltbaubegleitung (TVB-UBB) neu erstellt. In den E UBB werden auch einige bereits in der Praxis etablierte Elemente der Dokumentation anhand von Mustern näher beschrieben und auch im Leistungsbild eindeutig formuliert (z. B. ein Pflichtenheft, mit übersichtlicher Checkliste über Auflagen). Der grundsätzliche Ablauf der UBB wurde gegenüber dem bisherigen Verständnis nicht verändert (vgl. HVA F-StB, ELA). Die E UBB konkretisieren jedoch den Ablauf und stellen die Aufgaben im Kontext der einzelnen Leistungsphasen dar – im Prinzip als Nachschlagewerk für die Vergabe der Ingenieurleistung oder auch die Durchführung in den Verwaltungen. Die UBB beginnt mit der Begleitung der Ausführungsplanung. Sie wirkt bei der Bauausschreibung mit und begleitet schließlich – wie namensgebend – die Baustelle bis zur Vorbereitung der Abnahme. In jeder Phase des Projektes unterstützt sie den Vorhabenträger durch ihre Beratung bei seinen wesentlichen Zielen: die Umsetzung der umweltrechtlichen Nebenbestimmungen aus der Zulassung und das rechtssichere Handeln bei Unvorhergesehenem. In den E UBB werden in der Praxis bereits bewährte Aspekte konserviert und auch neue fachliche und rechtliche Anforderungen angemessen berücksichtigt. Das Ergebnis stellt den Konsens verschiedener Perspektiven der im Arbeitskreis beteiligten Verkehrsträger sowie Anwendenden (Auftragnehmende) dar. |
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| Volltext | VorbemerkungenDie „Empfehlungen zur Umweltbaubegleitung“ (E UBB) werden im Arbeitskreis 2.9.8 erarbeitet. Die E UBB stellen als FGSV-Veröffentlichungen ein R 2-Papier dar (Kategorie: Merkblatt/ Empfehlungen). Die E UBB ergänzen und aktualisieren die „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau“ (ELA). Aber auch weitere Veröffentlichungen nehmen Bezug auf das Thema Umweltbaubegleitung und werden durch die E UBB inhaltlich ergänzt bzw. aktualisiert. So zum Beispiel die „Hinweise zum Artenschutz beim Bau von Straßen“ (H ArtB) oder die „Hinweise zum Risikomanagement und Monitoring landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau“ (H RM). Da die E UBB die Aufgaben, den Ablauf und die Dokumentation konkretisieren bzw. erstmals vollständig beschreiben, hat dies auch Auswirkungen auf die Ausschreibung und Durchführung der UBB als freiberufliche Leistung. Für Straßenbauvorhaben sind freiberufliche Leistungen im „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB)“ geregelt. Die Erarbeitung und Fortschreibung erfolgt in der Bund-/ Länder-Dienstbesprechung Auftragswesen (BLD-A, AGII). Im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe zum Thema Umweltbaubegleitung, unter Leitung von Frau Dr. Adél Gyimóthy und unter Beteiligung von Mitgliedern des AK 2.9.8, wurden folgende Inhalte überarbeitet:
Neu erstellt werden außerdem die „Technischen Vertragsbedingungen für Umweltbaubegleitung“ (TVB-UBB). Die technischen Vertragsbedingungen waren zuvor in sehr kompakter Form den „Technischen Vertragsbedingungen für landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- und Brückenbau“ (TVB-Landschaft 50020) zugeordnet. Die TVB-UBB sollen nun eigenständig werden und die Anforderungen an die Leistung eindeutig und verständlich beschreiben. Im Anschluss an die Landschaftstagung in Potsdam soll den betroffenen Ausschüssen (u. a. 2.9 Umwelt und Naturschutz), Institutionen und Verbänden die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den E UBB im Entwurf gegeben werden. Die Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist bis Ende des Jahres 2025 geplant. Sobald die Inhalte der E UBB abgestimmt sind, werden die überarbeiteten Unterlagen zur Vergabe der Leistung an die BLD-A, AGII zur Prüfung und Übernahme in das HVA F-StB übergeben. 1 EinleitungEine rechtzeitige und über das gesamte Projekt fortlaufende Berücksichtigung seiner rechtlichen Verpflichtungen ist die Aufgabe jedes Vorhabenträgers. Das gilt auch für den Träger der Straßenbaulast, wenn Tätigkeiten im Rahmen der Unterhaltung durchgeführt werden (u. a. im Sinne des FStrG oder entsprechenden Länderregelungen). Die Umweltbaubegleitung (UBB) unterstützt bei der Absicherung des Projekts hinsichtlich umweltrechtlicher Risiken und in der letzten Konsequenz auch bei der Vermeidung von Umweltschäden. Dabei sind die Inhalte der Zulassung/behördlichen Abstimmung relevant. Darüber hinaus können und sollen aber auch erforderliche Abweichungen von der Zulassung oder unvorhersehbare Sachverhalte bewertet werden (z. B. neu auftretende Arten, Überschwemmungen etc.). Durch unterschiedliche Begriffsbezeichnungen im Sprachgebrauch und in behördlichen Bescheiden (u. a. ökologische Baubegleitung, ökologische Bauüberwachung, Umweltfachliche Bauüberwachung), kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Gutachterleistungen, Zertifizierungen und Fortbildungsangebote, die nicht unbedingt auf einem einheitlichen Verständnis der UBB basieren. Das Ziel der E UBB ist es, praxisorientierte, einheitliche und verlässliche Empfehlungen für eine UBB bei Straßenbauprojekten zu schaffen. Eingeflossen sind bereits vorhandene Erfahrungen aus Infrastrukturprojekten sowie Veröffentlichungen. Ziel der E UBB ist es auch, dass die unterschiedlichen Auffassungen und Konzepte für Die Inhalte der E UBB bzw. des gleichnamigen Fachvortrags zum AK 6 auf der Landschaftstagung in Potsdam 2025 werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt. 2 AufgabenIn den E UBB sind nun die Aufgaben einer UBB näher beschrieben und die Abgrenzung zu weiteren Projektbeteiligten wird vorgenommen. Darüber hinaus positionieren sich die E UBB auch gegenüber recht jungen Fachgutachterleistungen (z. B. der Bodenkundlichen Baubegleitung oder einer Baumschutzfachlichen Baubegleitung). Es wird konkretisiert, wie die dahinterstehenden Inhalte im Rahmen einer UBB berücksichtigt werden. Die Aufgabenstellung einer Umweltbaubegleitung lässt sich anhand der Wortzusammensetzung herleiten: Umwelt, Bau und Begleitung. Umwelt: Um den Beratungsgegenstand der UBB näher zu fassen, wird die Definition des Umweltrechts herangezogen (Peters et al., 2023). Darüber hinaus wurden die bei Bauvorhaben regelmäßig relevanten Auswirkungen und erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen betrachtet. Der Beratungsgegenstand wurde so auf folgende Teilbereiche des Umweltrechtsbegriffs eingegrenzt:
Bau: „Bau“ zielte auf die Unterstützung des Vorhabenträgers bei der zulassungs- und umweltrechtskonformen Umsetzung des eigentlichen Bauvorhabens ab. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bereits die Bauvorbereitung für eine verlässliche Projektsteuerung sowie für eine wirtschaftliche und rechtssichere Umsetzung wesentlich ist. Die Vorbereitung besteht aus der Ausführungsplanung und der Vergabe der Bauleistung. Dennoch besteht ein wesentlicher Teil der Aufgaben in der Unterstützung des Vorhabenträgers bei der Überwachung der Bauausführung. Sie endet mit der Vorbereitung der bauvertraglichen Abnahme bzw. angepasst an die Anforderungen des Projektes. Begleitung: Die UBB ist demnach nicht für die „Überwachung“ der Ausführung verantwortlich. Die Beratungsleistung ist eine fachgutachterliche Einschätzung und liegt in der Verantwortung der UBB selbst. Mit dieser Verantwortung gehen auch vertraglich vereinbarte Hinweispflichten einher (z. B. bei Abweichungen von der Zulassung in der Bauphase). Auf dieser Grundlage muss der Vorhabenträger zu einer Abwägung bzw. letztverantwortlichen Entscheidung befähigt werden. Auf eine regelmäßige Weisungsbefugnis der UBB wird weiterhin verzichtet (vergleiche Beitrag zu AK 5 auf der Landschaftstagung 2022 in Weimar). Im Grunde bleibt der bisherige Ansatz der TVB-Landschaft (2014) erhalten: „Die Umweltbaubegleitung verfolgt einen präventiven Ansatz und hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten hinsichtlich umwelt- und naturschutzfachlicher Aspekte beratend zu begleiten.“ Die Grundlage für die Beratung sind die in den vorherigen (Planungs-)Phasen erarbeiteten Unterlagen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. der Stand der Wissenschaft, die einschlägigen Vorschriften und die relevanten Fachgesetze (vgl. ausgewählte Rechtsbereiche des Umweltrechts, oben). Der Beratungsgegenstand wurde in den letzten Jahrzehnten für Einzelpersonen zunehmend komplex und insbesondere bei konkreten Fragestellungen spezialisiertes Personal häufig unumgänglich (z. B. für faunistische/artenschutzrechtliche oder Fragestellungen oder die Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes bei komplexen Bauvorhaben). Gleichzeitig ist aber der allgemeine und rechtsbereichsübergreifende Charakter des Generalisten der bisherigen UBB längst nicht verzichtbar geworden. Die Aufgaben bzw. das Verständnis der UBB musste also neu gedacht werden, um weiter den hohen Ansprüchen der Infrastrukturbauvorhaben gerecht zu werden. 3 Neues Verständnis der UBBAus den oben genannten Rechtsbereichen lassen sich für die Aufgaben der UBB wiederum fachliche Schwerpunkte festlegen:
Auf dieser Grundlage beschreiben die E UBB ein neues Rollenverständnis. Das Verständnis ist angelehnt an das Konzept des Eisenbahnbundesamtes (EBA 2016) bzw. Überlegungen des BDLA (u. a. Mustervertrag, Berg und Schattenfroh 2021 sowie Fachvortrag zu AK 5 auf der Landschaftstagung 2022 in Weimar). Diese Neuerung ermöglicht nun auch im Straßenbau eine projektspezifische und fachliche Schwerpunktlegung:
Die jeweilige Spezielle UBB verfügt über vertieftes Fachwissen und praktische Erfahrungen im jeweiligen Schwerpunkt. Eine Spezielle UBB berät bei komplexen Fragestellungen innerhalb dieses Fachgebiets mit hoher Expertise. Sie kennt die relevanten Detailregelungen, Standards und den Stand der Wissenschaft. Sie ist dadurch in der Lage, auch komplexe Einzelfälle zu bewerten oder neue Lösungen zu entwickeln. Bei Projekten kann außerdem eine fachlich breit aufgestellte Generelle UBB die Beratung des Vorhabenträgers eigenständig übernehmen. Grundlage für die Beratung sind die in den einschlägigen Umweltgesetzen formulierten allgemeinen Ziele. Sie verfügt über ein Verständnis der Schnittstellen zwischen den Projektbeteiligten und Gewerken. So erkennt sie frühzeitig Zielkonflikte und zeigt den Bedarf für ergänzende Fachleistungen auf (z. B. faunistische oder bodenkundliche Leistungen). Die Generelle UBB soll auch die Notwendigkeit für eine Spezielle UBB erkennen und darauf hinweisen – falls diese Erkenntnis erst im Projektverlauf eintreten sollte. Wenn neben der Generellen UBB auch mindestens eine Spezielle UBB erforderlich wird, dann übernimmt die Generelle UBB die übergeordnete fachliche Koordination. Dabei fungiert sie als zentrale Ansprechperson für Vorhabenträger und weitere am Projekt beteiligte. Die Generelle UBB bündelt die fachlichen Einzelbewertungen und gewährleistet, dass die relevanten Grundlagen rechtssicher, effizient und projektverträglich in die Ausführungsplanung, die Bauvertragsunterlagen und bei der Baudurchführung integriert werden. Die TVB-UBB beschreiben hierfür die Anforderungen an die jeweilige Leistung im Rahmen einer Vergabe. Die E UBB machen darüber hinaus an Beispielen deutlich, wie sich die Spezialisten untereinander und insbesondere von der Generellen UBB abgrenzen. Generelle UBB und Spezielle UBB teilen aber eine gemeinsame Grundqualifikation. Die nachfolgende Tabelle zeigt darüber hinaus, wie sich die Generelle und die Spezielle UBB in ihrer fachlichen Qualifikation dennoch deutlich unterscheiden. Tabelle 1: Übersicht über die Qualifikation der UBB – nähere Erläuterungen in der TVB UBB (in Vorbereitung) Das für die UBB eingesetzte Fachpersonal (Spezielle und Generelle UBB) benötigt also im Regelfall folgende Grundqualifikation:
Den Generellen und Speziellen UBB sollten demnach die Inhalte des Verwaltungsverfahrensgesetzes bekannt sein. Dies bezieht sich beispielsweise auf Voraussetzungen für Abweichungen gegenüber der Zulassung (Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung, welche Behörden sind beteiligt?). Und auch ein Überblick über förmliche/nicht förmliche Verfahren, mit ihren Wesenszügen (Beteiligung, Konzentrationswirkung usw.) ist hier wichtig: Planfeststellung, Plangenehmigung oder Verzicht auf letztere. Außerdem werden zunehmend Vorhaben ohne eine formelle baurechtliche Zulassung, im Rahmen der Unterhaltung, durchgeführt. Die Kenntnisse über die wesentlichen Grundlagen der verschiedenen Wege der Zulassung sind für die Tätigkeit der UBB wichtig, denn sie tragen zu den (umwelt-)rechtlichen Rahmenbedingungen bei. Der Vorhabenträger ist im Regelfall auch der Auftraggeber der Bauvertragsleistung. Diese Verträge unterliegen bei Straßenbauvorhaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Abläufe und Verantwortlichkeiten auf Baustellen sind dadurch eindeutig geregelt. Dies gilt z. B. für die grundlegenden Rechte und Pflichten von Bauauftragnehmenden und Bauauftraggebenden (§ 4 VOB/B). Diese Inhalte sind für die UBB auch nützlich, um die eigene Funktion einzuordnen und gegebenenfalls argumentativ zu stärken. Denn demnach muss der Auftragnehmende rechtskonform arbeiten und im Zweifel Bedenken anzeigen und der Auftraggebende muss alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeiführen. Die Geltungsreihenfolge sowie die Übersicht über Vertragsbestandteile eines Bauvertrages sind für die Begleitung der Vergabe sogar unerlässlich (z. B. Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis, die Bedeutung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen etc.). Und freilich sind auch ein bautechnisches Grundverständnis und praktische Baustellenerfahrung unumgänglich. Das ermöglicht nicht nur ein sicheres Bewegen und eindeutige Kommunikation auf Baustellen, sondern auch, dass Arbeiten und Abläufe überhaupt erst eingeordnet und bewertet werden können. Darunter versteht sich auch ein grundlegender Überblick über Funktion und Zweck von Baumaschinen (Bagger, Lader, Verdichtungsgeräte etc.), gängige Gewerke und den Baubetrieb. Der Umfang der TVB-UBB hat sich gegenüber der Vorgängerversion textlich erhöht (TVB-Landschaft, Abschnitt UBB). Es handelt sich hierbei jedoch um begründete und abgewogene Klarstellungen der bisherigen Inhalte einer UBB. Dadurch wurde auch ausdrücklich keine „Verschärfung“ der Qualifikation oder die Anforderung an die Durchführung einer UBB vorgenommen. Vielmehr ermöglicht das nun modulare Konzept eine Anpassung der Vergabe an die vielfältigen Anwendungsfälle, mit ihren jeweils eigenen Anforderungen: Radwegeverbindung, Brückenersatzneubau oder Linienbaustelle den Ausbau einer Bundesfernstraße. Damit sollen auch Ingenieurbüros mit ihren Fachkräften angesprochen werden, die sich derzeit auf bestimmte Vorhabenträger, wie bei Bahn-, Gewässer- oder im Leitungsbau spezialisiert haben. Durch die Ausführungen werden die Möglichkeiten und Chancen, aber auch die Grenzen einer UBB als Leistung für alle am Projekt Beteiligten transparent dargestellt – insbesondere für Auftraggebende und Auftragnehmende. 4 IndikatorenDie Entscheidung zum Einsatz einer UBB ist auch weiterhin projektspezifisch zu treffen. Erste fachliche Hinweise für die Notwendigkeit einer UBB ergeben sich aus den Inhalten bzw. dem Umfang der Landschaftspflegerischen Begleitplanung, aus dem UVP-Bericht, anderen Fachgutachten und dem technischen Erläuterungsbericht. Allgemeine Indikatoren für den Einsatz einer UBB können sein:
Anhand einer tabellarischen Übersicht von fachlichen Indikatoren in den E UBB wird deutlich, dass eine UBB bereits bei vielen routinemäßigen Projekten im Straßenbau durchaus zu empfehlen ist. Für Vorhaben ohne erkennbaren fachlichen Schwerpunkt ist eine Generelle UBB zunächst angemessen. Für solche mit besonderen Konfliktlagen empfiehlt sich darüber hinaus eine oder mehrere Spezielle UBB mit entsprechendem fachlichem Schwerpunkt. 5 Ablauf und KommunikationDer grundsätzliche Ablauf der UBB wurde gegenüber dem bisherigen Verständnis nicht verändert (HVA F-StB, ELA). Die Umweltbaubegleitung beginnt nach der Baurechtserlangung (nach den Leistungsphasen 1-4 HOAI) und erstreckt sich über die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe und die Bauausführung bis zum Abschluss der Umsetzung des Projekts. Aus der Zulassung oder aufgrund anderer behördlicher Abstimmungen (Benehmensherstellung, Einvernehmen, o. Ä.) ergeben sich nach der Zulassung verbindliche Nebenbestimmungen. Diese sind die Arbeitsgrundlage für die Umweltbaubegleitung. Im Regelfall beginnt die Umweltbaubegleitung zeitgleich mit der Ausführungsplanung (Lph 5 gemäß HOAI) und begleitet das Projekt kontinuierlich bis zum Bauende (Bild 1). Die E UBB konkretisieren den Projektablauf und stellen die Aufgaben im Kontext der einzelnen Leistungsphasen dar – im Prinzip dienen sie so auch als Nachschlagewerk für die Vergabe. Bild 1: Ablauf der UBB im Gesamtvorhaben
Nicht nur für die UBB selbst stellen die E UBB die Kommunikationswege und Informationsflüsse im Bauablauf dar. Auch für alle weiteren am Projekt Beteiligten und Dritte (z. B. Fach- oder Genehmigungsbehörden) soll die Rolle der UBB anschaulich dargestellt werden (vgl. hierzu Bild 2). Bild 2: Kommunikation und Rolle der UBB während der Baudurchführung 6 DokumentationIn den E UBB werden einige bereits in der Praxis etablierte Elemente der Dokumentation aus der Leistung UBB näher beschrieben (anhand von Mustern). Die Dokumente sollen den Prüfvorgang und die Begleitung der UBB strukturieren und die Ergebnisse für den Vorhabenträger nachvollziehbar festhalten. Sie dienen gegebenenfalls als Nachweis für die Zulassungsbehörde. Auch im Leistungsbild der UBB und der TVB-UBB werden diese klarer formuliert. Wesentlich ist die Einführung eines Pflichtenheftes, in dem im Regelfall eine übersichtliche Checkliste integriert ist. Dieses Dokument wird im Rahmen der Grundlagenermittlung erstmalig erarbeitet. Dort werden alle Nebenbestimmungen aus der Zulassung zusammengetragen und über den gesamten Projektverlauf fortgeschrieben. 7 Zusammenfassung und Fazit„Die E UBB schließen alle bisher bekannten Wissenslücken aus der praktischen Anwendung. Das Aufgabenspektrum der UBB ist allgemeingültig und abschließend beschrieben. Die Abgrenzung gegenüber allen weiteren Projektbeteiligten ist nun absolut trennscharf möglich. Die Inhalte sind mit allen Institutionen kompatibel und auf alle Projekte übertragbar. Die Ausführung der Leistung und die Vergabe bzw. Abwicklung von Ingenieurverträgen sind durch Studium der E UBB ohne besondere Vorkenntnisse möglich. Unabhängig von Verfahren oder planerischer Vorbereitung garantiert die UBB einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf für Ihr Projekt.“ So oder so ähnlich könnte ein Slogan für ein innovatives, allmächtiges Superprodukt lauten. Bei den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen machen solche Beschreibungen jedoch skeptisch und sind schon auf den ersten Blick „zu schön, um wahr zu sein“. Im Verlauf der Erarbeitung der E UBB wurde häufig deutlich, dass nicht alles eindeutig und in das letzte Detail beschrieben und geregelt werden kann bzw. auch nicht sollte. Außerdem wurden erarbeitete Erkenntnisse durch die sich weiterentwickelnde Fachwelt schon vor Veröffentlichung überholt (z. B. durch die Etablierung der Bodenkundlichen Baubegleitung). Darüber hinaus waren viele Elemente in der FGSV oder darüber hinaus bereits vorhanden und funktionieren in der Praxis. Die Erarbeitung der E UBB war damit auch stets eine Balance zwischen „Revolution durch Neuerungen“ und der „Konservierung von Bewährtem“. Erneuert werden musste zweifelsfrei das bisherige Rollenverständnis der UBB. Diese Neuerung ermöglicht nun eine projektspezifische und damit fachliche Schwerpunktlegung in eine Generelle UBB und eine Spezielle UBB. Für eine bessere und angepasste Vergabe wurden auch die Inhalte für die Ausschreibung der freiberuflichen Leistung UBB überarbeitet. Die E UBB konkretisieren den Ablauf und stellen die Aufgaben im Kontext der einzelnen Leistungsphasen dar – im Prinzip als Nachschlagewerk für die Vergabe der Ingenieurleistung oder auch die Durchführung in den Verwaltungen. Dass jedoch insbesondere für die Durchführung, aber auch für die Ausschreibung und Vertragsabwicklung der Umweltbaubegleitung, hohe fachliche Anforderungen gestellt werden, die durch das alleinige Studium der E UBB nicht ersetzt werden, muss herausgestellt werden. Vor dem Hintergrund von Investitionsstau und der „Sehnsucht nach Planungsbeschleunigung“ sind das Instrument der Umweltbaubegleitung und die zugrundeliegenden E UBB ein wichtiger Baustein und wesentlicher Beitrag – aber eben kein „allmächtiges Superprodukt“. Die Umweltbaubegleitung soll dennoch mehr als Chance für einen selbstverständlichen Beitrag für die Projekte und ihre Ziele verstanden werden – genau wie die wichtigen Beiträge aller anderen Beteiligten auch. LiteraturverzeichnisAHO-Schriftreihe: Leistungsbild und Honorierung; Nr. 27; Umweltbaubegleitung; 2. Überarbeitete und erweiterte Auflage; Stand Mai 2018 Berg, K.; Schattenfroh, S. (2021): Zusammenfassung eines Online-Seminars am 10.6.2021: letzter Zugriff 24.4.2025 – Download nicht verfügbar. https://www.bdla.de/de/nachrichten/pressemitteilungen/1377-neuer-mustervertrag-zur-umweltbaubegleitung Eisenbahn-Bundesamt: Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen; Fachstelle Umwelt; Stand Juli 2016 Peters et al. (2023): Umweltrecht. 6., überarbeitete Auflage. Kolkhammer Verlag |