Korrekturen und Aktualisierungen

Technische Regelwerke und Veröffentlichungen

FGSV-Nr. Datum (Allgemeines) Rundschreiben Korrekturblatt Titel
531 27.11.2025 Im Abschnitt 6.5 „Korrosionsschutz“ sind auf der S. 23 im Unterabschnitt „Felsnagel“ im 2. Absatz der 2. und 3. Satz auszutauschen: Bei Ausnutzung der Stahlstreckgrenze kann alternativ ein werkseitiger Korrosionsschutz, bestehend aus einer zusätzlichen Einhüllung des Stahltraggliedes mittels eines zement-verpressten Kunststoffripprohres vorgesehen werden (siehe Bild 12). Optional kann auch ein rechnerischer Abrostungszuschlag gemäß Bild 11 oder pauschaler Abrostungszuschlag mit 4 mm (gemäß DB-Handbuch 83601) bezogen auf den Durchmesser oder eine Verzinkung des Stahltraggliedes (vgl. Tabelle im Anhang D) vorgesehen werden; Im Abschnitt 7.2.2 „Konstruktive Ausbildung“ heißt auf der S. 30 die Bildunterschrift zum Bild 18 richtig: Bild 18: Schematische Ausführungsbeispiele von Felsankern (oben: Litzenanker, unten: Stabanker) Merkblatt Sicherungsbauwerke gegen alpine Naturgefahren - Bemessung und konstruktive Ausbildung Anzeigen
756/27 27.11.2025 Die Überarbeitung des Technischen Regelwerkes für die Herstellung von Asphaltbefestigungen erfordert die Anpassung weiterer Regelwerke, unter anderem Teile der TP Asphalt-StB. Der überarbeitete und im August 2025 veröffentlichte Teil 27 der TP Asphalt-StB beschreibt Regelungen für die Probenahme für die Durchführung von Prüfungen gemäß dem noch nicht eingeführten neuen Technischen Regel-werk. Insofern gilt mit Anwendung der ZTV Asphalt-StB 07/13 weiterhin die TP Asphalt-StB, Teil 27, Ausgabe 2020. Die TP Asphalt-StB, Teil 27, Ausgabe 2020 können kostenfrei unter www.fgsv-verlag.de/tp-asphalt-stb heruntergeladen werden Technische Prüfvorschriften für Asphalt - TP Asphalt-StB Teil 27: Probenahme - Hinweis zur Anwendung der Ausgaben 2020 bzw. 2025 Anzeigen
384181 18.09.2025 Auf der Seite 23 ist die Grafik für den Einsatz von „FS100 präventiv“ (Streukurven B1 bis B4) auszutauschen Arbeitspapier Temperaturgesteuerte Streustoffdosierung - Empfehlungen und Hinweise zu den technischen Anforderungen und zur Streustoffdosierung Anzeigen
897/1 08.07.2025 ARS 15/25 umfangreiche Änderungen laut ARS15/25 und Anhang ZTV Fug-StB Anzeigen
LB 132 28.05.2025 FGSV STLK LB 132, Ausgabe November 2024, Buchausgabe, Austauschblatt FGSV-Gremium, Stand: Mai 2025 STLK LB 132 - Lichtsignalanlagen Anzeigen
394 26.05.2025 siehe Anzeigen (PDF Download) TLP VZ Anzeigen
395 26.05.2025 siehe Anzeigen (PDF Download) ZTV VZ Anzeigen
696 20.05.2025 Auf Seite 2 Mitarbeiterliste, vorletzter Eintrag zu korrigieren, richtig ist Dr. rer. nat. Erhard Westiner; Anhang B, Anlage B.3 auf Seite 20, Lfd. Nr. 4 Zeilenstrich in Spalte 4 und 5 löschen; Angaben Prüfhäufigkeiten 1/m und 2/J gelten für die gesamte Lfd. Nr. 4 TL G SoB-StB Anzeigen
697 20.05.2025 Abschnitt 1.4.2, Seite 12, Angabe Anhang A zu ersetzen mit Anhang A.1; Tabelle 13, Seite 19, Spalte Siebdurchgänge 0.5 entfernen TL SoB-StB Anzeigen
644/2.2.7 13.05.2025 Teil 2.2.7, Seite 6 im Abschnitt 4.4 ist die Formel um den Faktor 100 zu ergänzen TP Pflaster-StB, Teil 2 Prüfanweisungen für gebundene Bauweisen, Teil 2.2.7 Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit von Bettungsmörtel Anzeigen
404/2 24.04.2025 ARS 4/25 Der Abschnitt 4.4.1 auf der S. 14 ist gemäß BMV ARS 4/2025 vom 11. Februar 2025 durch die „TP Eben – Berührungslose Messungen für den Bauvertrag“, Ausgabe 2025 (FGSV 404/3) ersetzt worden, deren stufenweise Anwendung mit dem BMV ARS 5/2025 geregelt ist. Die ARS sind online abzurufen im Katalog des FGSV Verlages (www.fgsv-verlag.de > FGSV 404/3) und ebendort in der ARS-Datenbank hinterlegt. Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung Teil: Berührungslose Messungen Anzeigen
499/1 23.04.2025 Im Beispiel 2, 2. Berechnung, Methode 1.2, Seite 10, ist die Berechnung für die Jahre 21 bis 30 zu korrigieren: fz21-30 = 1,1464. (Stand: 27. Februar 2025) RStO-Beispielsammlung Anzeigen
597 19.03.2025 Anhang B, Anlage 1; Zeile 22, Spalte 1; Zeile 23, Spalte 1; Zeile 24, Spalte 1, Spalte 2 Prüfverfahren Zeilen 22 bis 24 TL BuB E-StB 20/23 Anzeigen
513 10.03.2025 Anlage 7.3, S. 57, 6 Tabellenzeile, Ablaufkonzentrationswerte ändern M WRRL Anzeigen
293/4 06.03.2025 Abschnitt 2, Seite 7, 4 Absatz korrigieren; Abschnitt 4.1.2 Seite 9, zweiter Absatz korrigieren; Abschnitt 4.2.2, Seite 10 erster Absatz, Satz 1 neuer Satz; Abschnitt 4.2.2.2, Seite 10, dritter Absatz austauschen R SBB Anzeigen
283 04.03.2025 Abschnitt 3.4.1 Seite 35, zweiter Absatz austauschen, Bild 12, S. 35 austauschen; Abschnitt 3.4.2, Seite 36 Abschnitt austauschen; Abschnitt 7.4.1 + Überschrift austauschen EAR Anzeigen
829 27.02.2025 Im Abschnitt 5.3 „Reifen-Fahrbahn-Geräusch“, Seite 20, dritter Absatz, ist der Verweis auf „Abschnitt 6.1“ zu ersetzen mit „Abschnitt 5.1“. Im Abschnitt 8 „Beurteilung der Gebrauchseigenschaften von Texturen sowie deren zeitliche Entwicklung“ ist auf der Seite 49 in der Legende zur Tabelle 3 die Zeile „IV. langsame Verschlechterung der Gebrauchseigenschaften; ab einem Zeitpunkt Unterschreitung von Anforderungen gemäß Regelwerk“ zu löschen. M OB Anzeigen
341 14.11.2024 ARS 22/24 Abschnitt 10 ZTV M 13 Anzeigen
STLK LB 113 30.09.2024 Im Abschnitt „4. Sonstiges“ in den „Hinweisen zur Anwendung des STLK“, S. 119, ist der Klammervermerk (4) zu ergänzen: (4) Einsatzkriterien für Beschicker bei zusammenhängenden Flächen > 6.000 m²: • Die örtlichen Randbedingungen sind zu beachten, wie z. B. Baufeldbreiten, -längen und Kurvenradien. Mindestbreite je Einbaubahn 3,0 m (ohne Arbeitsraumbreite). • Nur in Ausnahmefällen bei Mittelstreifenüberfahrten oder Nebenflächen wie z. B. Parkplätzen oder Nothaltebuchten. STLK LB 113 Anzeigen
513 11.07.2024 Abschnitt 2.1, 3.5, 3.6, 4.3.2.4, 4.4.2, 7.1.1, 7.1.4, 7.4 und 7.9 M WRRL Anzeigen
499 22.05.2024 Abschnitt 2.7; Seite 17, Methode 1.2 und Seite 18, Methode 2.2. RStO 12/24 Anzeigen
554 13.05.2024 Auf der Seite 10, Tabelle 3 „Druckfestigkeit“, Nr. 3 „Sedimentgesteine“, letzte Spalte „Mindestwert für die Druckfestigkeit“ ist der Zeilenstrich zu löschen. Der Mindestwert 80 gilt für Quarz. Sandsteine/ Grauwacke Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau Anzeigen
341/3 28.02.2024 S. 87, Ordnungszahl 2.3.3.190, richtige Angabe im zweiten Spiegelpunkt: Strichlänge/Lücke: 3.00 m/1.00 m Hinweise für Markierungen auf Flugbetriebsflächen Anzeigen
283 29.01.2024 S. 38, Bild 14 im Abschnitt 3.4.4 muss ausgetauscht werden EAR Anzeigen
642 11.11.2023 S. 4,13,52,53 Tabelle 23a und 23b, S. 15 Tabelle 4b Fußnoten 3 und 4, S. 31 Tabelle 12b, Zeile 16 und 17 RuA-StB 23 Anzeigen
613 13.10.2023 S. 61, Spalte BFA: Fußnote 6) 11x ergänzt. Spalten GS-O bis GS-3, Zeilen Atrazin bis Sonst. Herbizide: Werte richtig platziert. Tabelle D.1: Materialwert für Ersatzbaustoffe TL Gestein-StB 04/23 Anzeigen
539 30.09.2023 S. 4 Inhaltsübersicht, S. 38 Abschnitt 6.1.3 und alle weitern 3 Absätze, S. 65, Abschnitt 8.4.1, 8 Absatz, S. 67 Abschnitt 8.4.4, 2. Absatz REwS Anzeigen
261 25.04.2023 S.2 Mitarbeitende, Überschrift Tabelle 4, Abschnitt 5.3.1, Legende zu der Tabelle 9, Abschnitt 5.3.3 M AQ Anzeigen
433 B 3/C3 16.02.2022 Teil C 3 neu 2022 AP Trag B 3 / C 3: Einsenkungsmessgerät "Lacroix" Anzeigen
756 08.10.2021 Teil 10 B, Teil 22 TP Asphalt-StB Anzeigen
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