| Einleitung |
Ist das Verfahren der Flüssigstreuung FS100 geeignet für einen zuverlässigen, leistungsfähigen und rechtssicheren, sowie ökonomisch und ökologisch verantwortungsvollen Winterdienst in einer Großstadt wie Hannover? Es kommt darauf an…!
Neben der einleitenden Betrachtung der Aufgaben und Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), sowie der allgemeinen Anforderungen und Einflussfaktoren im kommunalen Winterdienst, werden unterschiedliche empirische Erkenntnisse aus den betroffenen Bereichen der politischen, gesellschaftlichen und technischen Perspektiven betrachtet. Die einzelnen Beschreibungen stellen eine erläuternde Zusammenfassung von Daten, Fakten und Beobachtungen dar. Sie basieren auf der Auswertung innerbetrieblicher Dokumente, persönlicher Interviews und interkommunaler Erfahrungsaustausche, welche nicht öffentlich zugänglich sind. Die komplexen Zusammenhänge einsatzrelevanter Entscheidungen für eine bestimmte winterdienstliche Behandlung von einzelnen Fahrbahnteilen oder -abschnitten mittels Flüssigstreuung FS100 aufgrund einer konkret vorherrschenden oder prognostizierten Wetterlage, können dabei nur ansatzweise wiedergegeben werden. Über einen Gesamtzeitraum von sieben Jahren wurden Rahmenbedingungen und Einsatzgrenzen des Flüssigstreuverfahrens für eine Anwendung im Winterdienst in Hannover ermittelt.
Im Ergebnis führten die Erkenntnisse zu der Entscheidung die technischen und personellen Voraussetzungen für einen flächendeckenden Einsatzes der Flüssigstreuung FS100 aufzubauen und auch zukünftig vorzuhalten. Dies begründet sich insbesondere in den ökologischen und ökonomischen Vorteilen, die, unter bestimmten Wetterbedingungen, gegenüber der bisher üblichen Feuchtsalzstreuung FS30 überwiegen, ohne gravierende Nachteile in der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Rechtssicherheit aufzuwerfen.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. * |