FGSV-Nr. FGSV 001/23
Ort Mannheim
Datum 15.09.2010
Titel Innovationen fördern – Möglichkeiten des Vergaberechts
Autoren Obering. Ulrich Habermann
Kategorien Kongress
Einleitung

In Deutschland steigen die Anforderungen an die Mobilität ständig. Die Straße trägt heute und in Zukunft als Verkehrsträger Nr. 1 die Hauptlast. Aktuelle Prognosen gehen bei den Güterverkehrsleistungen von einer Steigerung um 79 % bis 2025 aus. Daraus erwachsen für die Straßeninfrastruktur neue und wesentlich höhere Anforderungen. Ebenso müssen im Zusammenhang der weiter fortschreitenden Klimaveränderungen bereits heute nachhaltige Konzepte entwickelt werden.

Derartiges ist nur mit Ideenreichtum und innovativen Lösungen vorausschauend zu erreichen. Im Straßenbau sind bereits in der Vergangenheit und bis heute Weiterentwicklungen erfolgt, jedoch ist das Tempo nicht zufriedenstellend. Etwas provokant könnte man formulieren: Der Straßenbau zählt nicht zu den innovativsten Zweigen im Lande! Das hat seine Ursachen zum einen darin, dass dieser nicht vergleichbar ist mit der Investitionsgüterindustrie, die über innovative Produkte ergebnisorientiert Absatz generieren kann. Zum anderen liegt es aber auch an fehlenden oder nicht genügend eröffneten Rahmenbedingungen. Auftragnehmer wie Auftraggeber benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und erarbeiten diese in den Gremien der FGSV gemeinsam, z. B. als R1-Regelwerke. Zugleich stehen die Regelwerke der Überführung von Innovationen zumindest anfangs „im Wege“, da Neu- und Weiterentwicklungen den Nachweis der Gleichwertigkeit naturgemäß noch nicht erbracht haben können und somit keine Regelbauweise darstellen. Hier gilt es, die Möglichkeiten des Vergaberechts künftig wesentlich innovativer zu nutzen. Dies ist unter Wahrung bestimmter Prämissen möglich. Die Vergabe- und Vertragsordnung VOB Teil A bietet hierzu entsprechende Voraussetzungen.

Eine ad-hoc-Arbeitsgruppe der FGSV hat dazu das „Merkblatt über Anforderungen an Untersuchungsstrecken“ aus dem Jahre 1980 weiterentwickelt zu einem „Merkblatt zu Untersuchungsstrecken“.

Dieser lange Anwendungs- und Weiterentwicklungsprozess war für das BMVBS Anlass, dieses Regelwerk nun als „Richtlinie für Untersuchungsstrecken“ einzuführen und zur Anwendung zu empfehlen.

Die Richtlinie gibt konkrete Hinweise, auf welche Weise Innovationen beschleunigt über Untersuchungsstrecken im bestehenden Straßennetz vorangebracht werden können und wie die Risikoteilung vertraglich gestaltet werden kann.

Eine Untersuchungsstrecke zur Erprobung von Innovationen zu beauftragen und zu bauen, ist die eine Seite der Medaille. Ebenso wichtig sind auch die gezielte Betreuung und Auswertung über bestimmte Zeiträume. Dazu bedarf es wiederum entsprechender Regelungen, zu denen in der Richtlinie für Untersuchungsstrecken entsprechende Passagen enthalten sind.

Gleichzeitig bedarf es jedoch eines „innovationsfreundlichen Klimas“. Dazu ist es wichtig, die bereits auf dem Deutschen Straßen- und Verkehrskongress 2006 in Karlsruhe vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung ins Leben gerufene Innovationsoffensive Straßenbau weiter mit Leben zu erfüllen.

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Die Kurzfassung dieses Vortrages ist als PDF verfügbar.