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1 Einführung
Regelwerke sind nie fertig, nach der Überarbeitung ist vor der Überarbeitung... Dieser Satz soll zum Ausdruck bringen, dass es unser Ziel sein sollte, Regelwerke stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dies ist ein endloser Prozess, der beinhaltet, die Festlegungen immer wieder kritisch zu hinterfragen, auf Aktualität, Plausibilität und Sinnhaftigkeit zu prüfen und neue Erkenntnisse einzubringen.
Für den Bereich der Ungebundenen Gemische steht eine umfangreiche Überarbeitung des nationalen Regelwerkes an, da sich sowohl die europäische Grundlage ändern wird als auch national grundlegende Regelwerke überarbeitet und aktualisiert wurden. In diesem Zuge sollen auch die seit der letzten Überarbeitung aufgelaufenen redaktionellen und fachlichen Änderungen und Ergänzungen (aus Praxisanwendungen) eingearbeitet werden. Ziel der Überarbeitung ist es, das Regelwerk für den Bereich der Ungebundenen Schichten auf den aktuellen Stand der Normung und der Technik zu bringen.
2 Ausgangssituation, aktuelles Regelwerk
Die europäische Anwendungsnorm für die Ungebundenen Gemische ist aktuell DIN EN 13285 aus dem Jahre 2010. Diese beschreibt die Anforderungen an Ungebundene Gemische. Die Anforderungen an Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische sind in DIN EN 13242:2002+A1:2007 formuliert. Bei DIN EN 13285:2010 handelt es sich um eine nicht mandatierte Norm. Demnach unterliegen Ungebundene Gemische nach DIN EN 13285 derzeit (noch) keiner CE-Kennzeichnung und Zertifizierung nach Bauproduktenverordnung. Die nationale Umsetzung des europäischen Regelwerkes für Schichten ohne Bindemittel erfolgt durch die TL SoB-StB (Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau) in Verbindung mit den TL Gestein-StB (Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau), die ZTV SoB-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau) und die TL G SoB-StB (Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau Teil Güteüberwachung). Dabei regelt die TL SoB-StB (in Verbindung mit den TL Gestein-StB) die Anforderungen an das Baustoffgemisch (bzw. die Gesteinskörnung), die ZTV SoB-StB den Einbau und die TL G SoB-StB beschreibt die nationale Vorgehensweise für die Güteüberwachung bei Schichten ohne Bindemittel.
3 Ausgangssituation in Europa
Mittlerweile wurde durch die Europäische Kommission und die europäische Freihandelszone für die DIN EN 13285 das Mandat M/124 "Straßenbauprodukte" an CEN erteilt. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass die DIN EN 13285 zu harmonisieren ist und damit Ungebundene Gemische zukünftig unter die Bauproduktenverordnung fallen und mit dem CE-Zeichen zu versehen sind. Aus diesem Grund wurde die DIN EN 13285 grundlegend überarbeitet, die Begriffe und Vorgaben der Bauproduktenverordnung wurden eingearbeitet, der für die CE-Kennzeichnung zwingend erforderliche Anhang ZA wurde kreiert (prEN 13285:2015). Die Einführung dieses Entwurfes wurde vom CEN genauso abgelehnt, wie die neue Generation der europäischen Anwendungsnormen für die Gesteinskörnungen. Begründet wurde dies, da die Formulierung "ist am Ort der Verwendung zu regeln" für wesentliche Merkmale in einer mandatierten Norm nicht zulässig ist, aber für verschiedene Merkmale gezogen wurde. Das Problem ist, dass beispielsweise für die "gefährlichen Substanzen" keine europäischen Prüfverfahren existieren, das heißt dass diese zunächst entwickelt/validiert werden müssen, bevor sie in die Normung integriert werden können. Des Weiteren werden die Verweise der DIN EN 13285 auf DIN EN 13242 bezüglich der gesteinsspezifischen Änderungen als nicht ausreichend erachtet.
Aufgrund dieser zeitnah nicht lösbarer Probleme, ist eine Umsetzung des Mandates M/124 für den Bereich Ungebundene Gemische (DIN EN 13285) im begrenzten Zeitraum, der für die Überarbeitung eines Regelwerkes bis zur Veröffentlichung zur Verfügung steht, nicht möglich. Um den "work item" (den Arbeitsauftrag) nicht zu verlieren und damit den Normungsprozess nicht komplett von vorne beginnen zu müssen, plant das CEN nun – vor Ablauf der Bearbeitungsfrist – eine weiterhin nicht mandatierte Übergangsfassung für die DIN EN 13285 herauszubringen. Demnach soll Anfang 2018 eine nicht mandatierte DIN EN 13285 ohne die Anhänge A und ZA erscheinen, die im Vergleich zur Vorgängernorm v. a. redaktionell und technisch aktualisiert wurde. Mit der Veröffentlichung der harmonisierten DIN EN 13285 sowie der europäischen Anwendungsnormen für die Gesteinskörnungen (DIN EN 12620, DIN EN 13139, DIN EN 13043, DIN EN 13242, DIN EN 13383, DIN EN 13450) ist nicht vor 2019 zu rechnen. Ob beide gleichzeitig kommen werden, ist ungewiss. Die DIN EN 16236 regelt die Werkseigene Produktionskontrolle für CE gekennzeichnete Baustoffe. Diese Regelungen wurden aus der neuen Generation der Gesteinskörnungsnormen herausgenommen (DIN EN 12620, DIN EN 13139, DIN EN 13043, DIN EN 13242) und in der DIN EN 16236 einheitlich geregelt. Im ersten Entwurf für die mandatierte DIN EN 13285 war die Regelung für die Werkseigene Produktionskontrolle eigens enthalten, wobei diese inhaltlich vergleichbar ist mit den Regelungen der DIN EN 16236. Die Veröffentlichung der DIN EN 16236, wird Anfang 2018 erwartet, die Einführung wird vermutlich erst mit der neuen Generation der Gesteinskörnungsnormen erfolgen.
4 Überarbeitung des Regelwerkes für Schichten ohne Bindemittel
Aufgrund der derzeitigen Lage in Europa gestaltet sich die Überarbeitung des Regelwerks für die Ungebundenen Gemische als schwierig. Ideal für die Überarbeitung wäre es gewesen, wenn die DIN EN 13285 – so wie ursprünglich vorgesehen – mandatiert erscheinen würde. Folglich hätte man eine allumfassende Überarbeitung des Regelwerkes vollziehen und neue Ausgaben der TL SoB-StB, ZTV SoB-StB und TL G SoB-StB herausgeben können, welche sowohl die Änderungen der DIN EN 13285 (technische Änderungen und Änderungen durch die Mandatierung), als auch die Änderungen aus nationalen Regelwerken (z. B. RStO) und die aufgelaufenen redaktionellen und fachlichen Änderungen und Ergänzungen enthalten.
Das nun europäisch geplante zweistufige Vorgehen macht auch ein zweistufiges Vorgehen bei der nationalen Umsetzung erforderlich:
Da sich mit dem Erscheinen der nicht mandatierten neuen Fassung der DIN EN 13285 die Grundlage des nationalen Regelwerkes ändert, müssen neue Fassungen bzw. Ausgaben der Anwendungsdokumente erstellt werden. In diese sollen auch die Änderungen aus nationalen Regelwerken (z. B. RStO 12) und die aufgelaufenen redaktionellen und fachlichen Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet werden, so dass der aktuelle Stand der Technik manifestiert ist.
Sobald die mandatierte neue Fassung der DIN EN 13285 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wird, müssen die Änderungen, die durch die Mandatierung anstehen, umgesetzt werden. Dies umfasst redaktionelle Änderungen wie die Anpassung der Begrifflichkeiten an die Bauproduktenverordnung und Änderungen, die durch die CE-Kennzeichnung anfallen (Anhang ZA).
Ob die Regelung für die Werkseigene Produktionskontrolle in der mandatierten Fassung der DIN EN 13285 enthalten sein wird oder ob auch hier zukünftig (wie bei den Gesteinskörnungsnormen) auf die DIN EN 16236 verwiesen wird, bleibt abzuwarten.
4.1 Nationale Anpassung des Regelwerkes auf der Grundlage der nicht mandatierten DIN EN 13285
Im Zuge der Überarbeitung des nationalen Regelwerkes (TL SoB-StB, ZTV SoB-StB und TL G SoB-StB) auf der Grundlage der neuen nicht mandatierten DIN EN 13285 werden u. a. die folgenden Änderungen vollzogen:
Formelle/strukturelle Änderungen:
– Abgleich der Definitionen mit DIN EN 13285, TL Gestein-StB bzw. aktuellem Regelwerk
– Anpassung der Kürzel entsprechend DIN EN 13285 bzw. aktuellem Regelwerk
– Vereinheitlichung des Aufbaus/Gliederung: z. B. eigenes Kapitel für jede Bauweise (z. B. Schichten aus frostunempfindlichem Material)
Inhaltliche Änderungen:
– Im Hinblick auf die Frage, ob der Begriff "Böden" im Regelwerk der Schichten ohne Bindemittel weiterhin benötigt wird, wurde eine Befragung der Bauverwaltung des Bundes und der Länder initiiert, ob in den TL SoB-StB auch weiterhin im Bereich Frostschutzschichten und Schichten aus frostunempfindlichem Material Böden nach DIN 18196 zur Anwendung kommen sollen. Die Länderumfrage zeigte, dass Böden in unterschiedlichem Umfang in diesen Bereichen zur Anwendung kommen und somit weiterhin eine Regelung benötigt wird. Unabhängig davon sollen in den TL SoB-StB zukünftig nur "Baustoffgemische" behandelt werden. Böden nach DIN 18196, welche die Anforderungen an Frostschutzschichten bzw. Schichten aus frostunempfindlichem Material erfüllen, sollen als "Baustoffgemische" bezeichnet werden. Der Begriff "Baustoffgemische" umfasst somit Böden nach DIN 18196 und Ungebundene Gemische nach DIN EN 13285. Dies soll in einem erklärenden Absatz zu Beginn der TL SoB-StB und einem begleitenden Kommentar erklärt werden. – Aufnahme der Selbsterhärtenden Tragschichten als neue Bauweise, (basierend auf DIN EN 14227-2 (nicht mandatiert)): Eine Selbsterhärtende Tragschicht ist eine Tragschicht ohne Bindemittel, die aus industriell hergestellten Gesteinskörnungen, insbesondere aus Hochofenstückschlacken und Hüttensand oder aus rezyklierten Gesteinskörnungen mit Betonbrechsandanteil besteht. Infolge hydraulischer und/oder carbonatischer Reaktionen findet eine langsame Erhärtung dieser Tragschicht statt, die nach dem Einbau zu einer allmählichen Erhöhung der Tragfähigkeit führt. Solche selbsterhärtenden Tragschichten wurden in verschiedenen Forschungsprojekten (z. B. Motz & Geiseler 1987; Motz, Kohler et al. 1991; Radenberg 2016) eingehend untersucht und die Praxistauglichkeit nachgewiesen. Die Aufnahme ins Regelwerk ist schon seit vielen Jahren beschlossen und wurde immer auf die nächste Überarbeitung des Regelwerkes vertagt. Nun soll die Integrierung der Selbsterhärtenden Tragschichten in das neue Regelwerk endlich erfolgen. Gleichzeitig müssen die selbsterhärtenden Tragschichten in die RStO eingebunden werden (evtl. durch ein allgemeines Rundschreiben). Unterstützend dazu sollte der derzeitige Kenntnisstand bezüglich der selbsterhärtenden Tragschichten in einem Merkblatt zusammengefasst werden.
– Anpassungen in Folge der neuen RStO 12 Die derzeit gültige Fassung der ZTV SoB-StB basiert auf der RStO von 2001. Mittlerweile existiert eine neue Fassung, die RStO 12. Die ZTV SoB-StB ist dahingehend zu aktualisieren. Dies betrifft v. a. die Überführung der Bauklassen in die Belastungsklassen.
– Erweiterung des Regelwerkes um die Lieferkörnung 0/5 (aus DIN EN 13285).
– Es wird zukünftig qualitativ nicht mehr zwischen Frostschutzschichten für die oberen 20 cm und Frostschutzschichten unterhalb der oberen 20 cm unterschieden. Die Anforderungen bezüglich Korngrößenverteilung und an den Gehalt an Feinanteilen an die oberen 20 cm gelten zukünftig für den gesamten Aufbau (FSS).
– Aufnahme des Vibrationshammerverfahrens nach DIN EN 13286-4 als alternatives Prüfverfahren zum Proctorversuch nach DIN EN 13286-2 zur Bestimmung der Trockendichte und des Wassergehaltes.
– Der Gehalt an Feinanteilen darf im eingebauten Zustand nicht mehr als 7,0 M.-% betragen (ZTV SoB-StB).
– Bezüglich der umweltrelevanten Merkmale wird auf die TL Gestein-StB verwiesen.
– Die Güteüberwachung bleibt weitgehend unverändert.
4.2 Nationale Umsetzung der mandatierten DIN EN 13285 (langfristig)
Mit der Mandatierung ändert sich der Status der DIN EN 13285 und damit die Vorgehensweise grundlegend. Baustoffgemische werden dann keiner Güteüberwachung im herkömmlichen Sinne mehr unterzogen, stattdessen werden sie nach Bauproduktenverordnung (System 2+) zertifiziert und unterliegen der CE-Kennzeichnung. Für den Hersteller bedeutet dies u. a., dass er ein Handbuch zur Werkseigenen Produktionskontrolle führen und die wesentlichen Merkmale nach Anhang ZA der DIN EN 13285 in einer Leistungserklärung deklarieren muss. Die Verantwortung für die Einhaltung der deklarierten Werte liegt einzig und allein beim Hersteller.
Vorausgesetzt die unter Abschnitt 4.1 beschriebenen Änderungen werden planmäßig vor Erscheinen der neuen mandatierten DIN EN 13285 umgesetzt, sind im Zuge der zweiten Überarbeitung auf der Grundlage der neuen mandatierten DIN EN 13285 noch folgende Änderungen zu vollziehen:
– Mögliche technische Änderungen in der mandatierten DIN EN 13285 sind einzuarbeiten.
– Abstimmung der Begrifflichkeiten mit der Bauproduktenverordnung (z. B: Typprüfung statt Erstprüfung; wesentliche Merkmale; ...)
– Überführung des derzeit angewandten Güteüberwachungssystems für Baustoffgemische in das System 2+ der Bauproduktenverordnung (CE-Kennzeichnung)
Dabei ist geplant, die Gütesicherung analog zu den Europäischen Normen auch aus den nationalen Anwendungsdokumenten (hier TL SoB-StB) herauszunehmen und einheitlich in einer "TL Gütesicherung" (Bezeichnung noch offen) zu behandeln (siehe Abschnitt 4.3).
4.3 Installation einer "TL Gütesicherung"
Die Werkseigene Produktionskontrolle für CE gekennzeichnete Baustoffe wird zukünftig europäisch in DIN EN 16236 geregelt. So verweist die neue Generation der Gesteinskörnungsnormen bezüglich der Gütesicherung auf diese DIN EN. Ob die Regelung für die Werkseigene Produktionskontrolle in der DIN EN 13285 enthalten sein wird oder ob auch hier auf die DIN EN 16236 verwiesen wird, ist ungewiss. Da aber Baustoffgemische und Gesteinskörnungen zukünftig nach dem gleichen System zu zertifizieren sein werden, sollte die Vorgehensweise vergleichbar sein. National wird angestrebt ein zusammenfassendes Dokument zu schaffen, welches die Gütesicherung regelt ("TL Gütesicherung"). Dieses soll einerseits die DIN EN 16236 umsetzen und somit die Vorgehensweise für mandatierte Baustoffe wie die Gesteinskörnungen beschreiben und andererseits die Güteüberwachung für die nicht mandatierten Baustoffe (bisher TL G SoBStB) enthalten.
Die "TL Gütesicherung" könnte demnach folgendermaßen gegliedert sein:
1. Grundlagen
2. Werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller → gilt für Vorgehensweise nach 3. und 4.
3. Zertifizierung der WPK bei mandatierten Baustoffen → entspricht Umsetzung der DIN EN 16236
4. Güteüberwachung nicht mandatierter Baustoffe → entspricht bisheriger Vorgehensweise nach TL G SoB-StB.
Es ist vorgesehen in den Anlagen die Prüfverfahren, Konformitätskriterien und Mindestprüfhäufigkeiten für mandatierte Baustoffe für die verschiedenen Anwendungsbereiche (GK für DIN EN 12620, DIN EN 13043, DIN EN 13242) tabellarisch darzustellen. Ebenso aufgeführt werden sollen die Prüfungen und Prüfhäufigkeiten für die Güteüberwachung (z. B. für selbsterhärtende Tragschichten nach TL SoB-StB, Bettungs- und Fugenmaterial nach den TL Pflaster-StB, sonstiges aus den TL LW). Ob die Baustoffgemische nach TL SoB-StB unter die Zertifizierung der Werkseigenen Produktionskontrolle bei mandatierten Baustoffen oder unter Güteüberwachung nicht mandatierter Baustoffe fallen, hängt von der zeitlichen Entwicklung der europäischen Normungsprozesse ab – je nachdem, wann die DIN EN 13285 im Vergleich zur neuen Generation der Gesteinskörnungsnormen und im Vergleich zur TL Gütesicherung kommt. Durch eine solche "TL Gütesicherung" würden die TL Gestein-StB, TL SoB-StB und TL Pflaster-StB reine Anforderungsvorschriften. Die Prüfpläne für die "TL Gütesicherung" müssen aus den jeweiligen Anwendungsbereichen beigesteuert werden. Des Weiteren wird durch eine solche "TL Gütesicherung", in welche die TL G SoB-StB integriert wird, die Grundlage für sonstige Regelwerke, die sich bisher auf die TL G SoB-StB berufen (z. B. TL Gab-StB, TL Pflaster-StB, TL Beton-StB, TL LW) sichergestellt. Gleichzeitig sollte die "TL Gütesicherung" die Werkseigene Produktionskontrolle für den Hersteller deutlich erleichtern, da er ein Papier bekommt, in dem die Vorgehensweise zur Qualitätssicherung aller produzierten Baustoffe/ -gemische unabhängig vom Überwachungssystem und somit allumfassend geregelt ist.
5 Fazit und Ausblick
Es hat sich herausgestellt, dass sich die ursprüngliche Planung, die Überarbeitung des nationalen Regelwerkes für den Bereich der Ungebundenen Gemische an die Mandatierung der europäischen Anwendungsnorm DIN EN 13285 zu koppeln und damit in einem Schritt zu vollziehen, nicht realisieren lässt. Ursächlich hierfür ist, dass der vorliegende Entwurf der mandatierten DIN EN 13285 der Prüfung durch die Europäische Kommission nicht standgehalten hat. Stattdessen wird die DIN EN 13285 demnächst – aus terminlichen Gründen – ohne Mandatierung neu erscheinen. Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzusehen ist, wann die Mandatierung umgesetzt wird und eine Überarbeitung des nationalen Regelwerkes (TL SoB-StB, ZTV SoB-StB und TL G SoB-StB) dringend erforderlich ist, wird das nationale Regelwerk für Ungebundene Gemische – basierend auf der neuen und wie bisher nicht mandatierten DIN EN 13285 – derzeit überarbeitet. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind die Aufnahme der Selbsterhärtenden Tragschichten als mögliche neue Bauweise, die Gleichstellung von Böden und Ungebundenen Gemischen und die Überführung der Bauklassen in die Belastungsklassen. Darüber hinaus werden zahlreiche aufgelaufene formelle, strukturelle und inhaltliche Änderungswünsche und -zwänge eingearbeitet. Mit dem überarbeiteten nationalen Regelwerk auf der Grundlage der nicht mandatierten DIN EN 13285, bei dem die Vorgehensweise bei der Güteüberwachung weitgehend unverändert bleibt, ist 2018 zu rechnen.
Wann die nächsten Schritte, die Mandatierung der DIN EN 13285 und die nationale Umsetzung hiervon erfolgen werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Sobald es soweit ist, sind im Zuge einer zweiten Überarbeitung die – aufgrund der CE-Kennzeichnung und Zertifizierung nach Bauproduktenverordnung – notwendigen Änderungen auch im nationalen Regelwerk zu vollziehen.
Die Gütesicherung soll mit dem Erscheinen der neuen Gesteinskörnungsnormen zukünftig aus den nationalen Anforderungsvorschriften (z. B. TL Gestein-StB, TL SoB-StB und TL Pflaster-StB) ausgegliedert und in einem zusammenfassenden Dokument geregelt werden. Dieses soll einerseits die DIN EN 16236 umsetzen und somit die Vorgehensweise für mandatierte Baustoffe wie die Gesteinskörnungen beschreiben und andererseits die Güteüberwachung für die nicht mandatierten Baustoffe (bisher TL G SoB-StB) enthalten.
Durch den vorliegenden Fall kann die bereits anfangs als Aufhänger zitierte Aussage – Regelwerke sind nie fertig, nach der Überarbeitung ist vor der Überarbeitung – eindrucksvoll belegt werden.
7 Literaturverzeichnis
Veröffentlichungen zum Thema Selbsterhärtende Tragschichten:
M o t z, H.; G e i s e l e r, J. (1987): Selbsterhärtende Tragschichten aus Hochofenschlacke. Straßen- und Tiefbau, 41, Heft 4, S. 2433
M o t z, H.; K o h l e r, G.; T h o m a s s e n, K. (1991): Erfahrungen mit selbsterhärtenden Tragschichten aus Eisenhüttenschlacken. Straßen- und Tiefbau, 45, Heft 10
R a d e n b e r g, M. (2016): Evaluation ressourcenschonender Tragschichten. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), FA 6.0096
Merkblatt über selbsterhärtende Schottertragschichten aus Hochofenstückschlacke und Hüttensand. Ausgabe 1987, Forschungsgemeinschaft Eisenhüttenschlacken, Duisburg
Technische Vorschriften
DIN 18196: Erd- und Grundbau Bodenklassifizierung für bautechnische Zwecke
DIN EN 13286-2: Ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische Teil 2: Laborprüfverfahren zur Bestimmung der Referenz-Trockendichte und des Wassergehaltes Proctorversuch
DIN EN 13286-4: Ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische Teil 4: Laborprüfverfahren für die Trockendichte und den Wassergehalt Vibrationshammer
DIN EN 12620: Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13043: Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen
DIN EN 13139: Gesteinskörnungen für Mörtel
DIN EN 13242: Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulische gebundene Baustoffe für Ingenieur- und Straßenbau
DIN EN 13285: Ungebundene Gemische Anforderungen
DIN EN 13383-1: Wasserbausteine Teil 1: Anforderungen
DIN EN 13450: Gesteinskörnungen für Gleisschotter
DIN EN 16236: Bewertung der Konformität von Gesteinskörnungen Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle
DIN EN 14227-2: Hydraulisch gebundene Gemische Anforderungen Teil 2: Schlackengebundene Gemische
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TP Gestein-StB), Ausgabe 2008/Lieferung 2016 Köln, FGSV 610/5
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB), Ausgabe 2004/Fassung 2007, Köln, FGSV 613
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB), Ausgabe 2006, Fassung 2015, Köln, FGSV 643
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege (ZTV LW), Ausgabe 2016, Köln, FGSV 675
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege (TL LW), Ausgabe 2016, Köln, FGSV 676
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung (TL G SoB-StB), Ausgabe 2004/Fassung 2007, Köln, FGSV 696 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (TL SoB-StB), Ausgabe 2004/Fassung 2007, Köln, FGSV 697
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB), Ausgabe 2004/Fassung 2007, Köln, FGSV 698
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 06), Ausgabe 2006, Köln, FGSV 699
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12), Ausgabe 2012, Köln, FGSV 499
EU-Bauproduktenverordnung: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates, FGSV R 200 |