FGSV-Nr. FGSV A 38
Ort Stuttgart
Datum 08.05.2007
Titel TL Asphalt-StB und ZTV Asphalt-StB
Autoren Dipl.-Ing. Bernd Nolle
Kategorien Asphaltstraßen
Einleitung

Mit der Veröffentlichung der harmonisierten Europäischen Normen für Asphalt sind die nationalen Regelwerke anzupassen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Anforderungsnormen EN 13108 ff sowie den Prüfnormen EN 12697 ff.

Die nationale Umsetzung der Prüfnormen erfolgt in den „Technischen Prüfvorschriften für Asphalt“ (TP Asphalt-StB). Darauf soll hier nicht eingegangen werden.

Entsprechend der bauweisenübergreifenden einheitlichen Systematik in Deutschland werden die Anforderungsnormen für Asphalt in den „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“ (TL Asphalt-StB 07) umgesetzt.

Die Anforderungen an die eingebaute Asphaltschicht sowie bauvertragliche Festlegungen werden in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV Asphalt-StB 07) geregelt.

Die TL Asphalt-StB 07 sind als „Katalog“ zu verstehen, dessen sich neben den ZTV Asphalt-StB 07 auch andere Regelwerke bedienen können, so z. B. die ZTV BEA-StB.

In die TL Asphalt-StB 07 haben die relevanten Teile der EN 13108 Eingang gefunden.

Die Teile 2 „Asphaltbeton für sehr dünne Schichten“, 3 „Softasphalt“ und 4 „Hot Rolled Asphalt“ der EN 13108 finden in Deutschland keine Anwendung.

Der Teil 8 „Ausbauasphalt“ ist bereits mit den „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat“ (TL AG-StB 06) umgesetzt.

Der Teil 21 „Werkseigene Produktionskontrolle“ bleibt als einziger Teil eigenständig erhalten und wird mit einem Kommentar zur Hilfestellung bzw. Erläuterung für die Anwender versehen.

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