Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.
1 Hintergründe
1.1 Einleitung
Straßenwärter sind in ihrem Arbeitsalltag einem hohen Unfall- bzw. Gesundheitsrisiko sowie auch einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt. Laut Nienhaus, Elsner und Stoffers (1990) scheidet beinahe die Hälfte der im Straßenbetriebsdienst Beschäftigten aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Das Risiko eines Straßenwärters, bei seiner Tätigkeit auf der Autobahn tödlich zu verunglücken, ist im Schnitt zwölfmal höher als bei anderen Erwerbstätigkeiten (VDSTRA 1990, zitiert nach Buttgereit, 1994). In Nordrhein-Westfalen starben durch Unfälle in den letzten zehn Jahren vierzehn Straßenwärter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auf Straßen bzw. Autobahnen, vier von ihnen allein im Jahr 2001. Bundesweit kommen nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Straßenwärter jedes Jahr etwa acht bis zehn Straßenwärter ums Leben. Auch das direkte Miterleben eines schweren oder gar tödlichen Unfalls eines Kollegen muss als extrem belastendes Ereignis eingeschätzt werden, das in Form von psychischen Störungen auch langfristig Auswirkungen auf den oder die Beteiligten haben kann.
Neben derartigen Extrembelastungen gibt es aber auch die häufig vorkommenden, fast alltäglichen Gefährdungen und Belastungen, die bei der Arbeit im Straßenbetriebsdienst auftreten können. Mit der Publikation des Bundesverbandes der Unfallkassen „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen bei der Straßenunterhaltung“ (GUV-I 8756, bisher GUV 50.11.56) steht ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung dieser Tätigkeiten zur Verfügung, das die Beurteilung vor allem der „klassischen Faktoren“ des Arbeitsschutzes ermöglicht. Bezüglich möglicher psychischer Belastungen im Straßenbetriebsdienst existiert allerdings noch wenig Literatur, wenngleich es deutliche Hinweise gibt, dass hier durchaus Bedarf besteht. Die vorliegende Studie zielt also darauf ab, eine Grundlage für die Erstellung eines Instrumentariums zu bilden, das die Erhebung und Beurteilung psychischer Belastungen im Rahmen einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung ermöglicht. Dazu soll zunächst überprüft werden, welche inhaltlichen Bereiche, Ereignisse oder Situationen es sind, in denen mit psychischer Belastung zu rechnen ist, bevor hinsichtlich der Belastungsschwerpunkte Felder erhöhten Handlungsbedarfs und zugehörige Maßnahmen abgeleitet werden.
1.2 Rechtliche Grundlagen
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 ArbSchG). Unter „Maßnahmen des Arbeitsschutzes“ sind nach Arbeitsschutzgesetz auch solche zur „Verhütung von [...] arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit“ zu verstehen. Darüber hinaus gilt, dass entsprechende Maßnahmen mit dem Ziel zu planen sind, „Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss der Umwelt sachgerecht zu verknüpfen“ (§ 4, 4.Grundsatz ArbSchG). Somit ist die Notwendigkeit einer Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastungen zwar nicht wie in der Bildschirmarbeitsverordnung explizit genannt, aus den zitierten Passagen des Gesetzes jedoch abzuleiten.
Außerdem ist bei der Diskussion psychischer Belastungsfaktoren zu berücksichtigen, dass diese so genannten „weichen Faktoren“ mittel- und langfristig durchaus sehr „harte“ und schwerwiegende Folgen verursachen können. Aus der Stresspsychologie bzw. der interdisziplinären Stressforschung (vgl. Kaluza 1996) ist bekannt und daher als gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnis und Stand der Arbeitsmedizin zu berücksichtigen, dass psychische Belastungen mittel- bis langfristig zu psychosomatischen Erkrankungen, chronischem Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen oder auch muskulo-skelettalen Erkrankungen wie zum Beispiel chronischen Rückenbeschwerden bzw. Kreuz- und Nackenbeschwerden führen können (z. B. auch Siegrist 1999, Osterholz 1999). Die beschriebenen Erkenntnisse sind bei Gefährdungsbeurteilung und Gestaltung darauf aufbauender Maßnahmen zu berücksichtigen, da das Arbeitsschutzgesetz fordert, dass bei den Maßnahmen „der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen“ sind (§ 4, 3.Grundsatz ArbSchG).
Da psychische Belastungen – mittelbar über negative Beanspruchungsfolgen – zu arbeitsbedingten Erkrankungen führen können, ist hier der Bezug zu dem erweiterten Präventionsauftrag, den die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu erfüllen haben, gegeben. Die bereits in § 1 SGB VII formulierte Forderung, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten, verweist auf die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, auch im Hinblick auf psychische Belastungen tätig zu werden. Relevant ist schließlich auch der Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung, den Ursachen arbeitsbedingter Gefahren für Leben und Gesundheit nachzugehen.
1.3 Psychologische Hintergründe
Um der Problematik psychischer Belastungen entgegenwirken zu können, hat es eine Vielzahl von Bemühungen gegeben, auf der Grundlage psychologischer Modelle dieser zunehmenden Gefährdung zu begegnen. Dabei hat insbesondere das Belastungs-Beanspruchungskonzept (vgl. z. B. Rohmert 1984) in den Arbeitswissenschaften breite Anwendung gefunden. Dieses bildet auch die Grundlage für die DIN-Norm 33405, die im Jahr 2000 fast unverändert als DIN EN ISO 10075-1 „Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung, Teil 1“ übernommen wurde. Psychische Belastung wird hier definiert als „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken“. Demzufolge werden hier psychische Belastungen nicht per se als negativ aufgefasst, was eine deutliche Abweichung vom Alltagssprachgebrauch bedeutet. Psychische Belastungen können neben beeinträchtigenden somit auch positive Folgen wie Aktivierungs- und Übungseffekte nach sich ziehen. Unter psychischer Beanspruchung wird verstanden „die unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien“.
Diese in der Norm definierten Aspekte reichen allerdings nicht aus, die Komplexität menschlichen Erlebens umfassend zu beschreiben. Neben den dort aufgeführten beeinträchtigenden Effekten psychischer Belastung ist zumindest auch Stress bzw. Stresserleben als Belastungsfolge aufzunehmen (z. B. Richter und Hacker 1998; Sonntag 1999; Oppolzer 1999). Im Rahmen der Stresspsychologie wird deutlich, dass auch eigene Bewertungen, Gedanken und Gefühle als Stressoren wirken und Stress auslösen können.
Wenngleich das Belastungs-Beanspruchungsmodell auch kritisch diskutiert wird, bietet es dennoch ein geeignetes Basismodell zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen, da es erweitert werden kann und die Integration weiterer arbeitspsychologischer Ansätze möglich ist. Einen Überblick ermöglicht das Bild 1:
Bild 1: Überblick zum Belastungs-Beanspruchungsmodell (erweitert nach Oppolzer, 2002)
Als sehr bedeutsam haben sich in diesem Zusammenhang auch die so genannten Ressourcen erwiesen, die als intervenierende Variablen die Verkettung von Belastung – Beanspruchung – Folgen beeinflussen können. Dabei haben sich z. B. der zur Verfügung stehende Handlungsspielraum, das Vorhandensein sozialer Unterstützung oder auch persönliche Eigenschaften, Bewertungs- und Verhaltensstile als wichtige Ressourcen herausgestellt (vgl. z. B. Kaluza, 1996, Bamberg 1999).
Im Abschnitt F 43 „Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen“ werden in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD 10, 1993), die akute Belastungsreaktion, die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und die Anpassungsstörungen beschrieben. Die Gemeinsamkeit dieser Phänomene liegt darin, dass sie als direkte Folge eines äußeren Ereignisses entstehen. Unter einem Trauma ist folgendes zu verstehen: „Die Person erlebte, beobachtete oder war mit einem oder mehreren Ereignissen konfrontiert, die tatsächlichen oder drohenden Tod oder ernsthafte Verletzung oder eine Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer Personen beinhalten. Die Reaktion der Person umfasste intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen. Beispiele: Kriegerische Auseinandersetzungen, gewalttätige Angriffe auf die eigene Person, Vergewaltigung, Entführung, Geiselnahme, Terroranschlag, Folterung, Kriegsgefangenschaft, Gefangenschaft in einem Konzentrationslager, Natur- oder durch Menschen verursachte Katastrophen, schwere Unfälle oder die Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit“ (Traumadefinition (nach „Diagnostic System of the American Psychiatric Association IV“, 1996)
Nach dem Erleben einer sehr belastenden Situation kann zunächst eine akute Belastungsreaktion auftreten. Diese ist „eine vorübergehende Störung von beträchtlichem Schweregrad, die sich bei einem psychisch nicht manifest gestörten Menschen als Reaktion auf eine außergewöhnliche körperliche oder seelische Belastung entwickelt und im Allgemeinen innerhalb von Stunden oder Tagen abklingt“ (ICD 10). Als typische Symptomatik wird ein vielschichtiges und gewöhnlich wechselndes Bild genannt, indem nach einem anfänglichen Gefühl des Betäubtseins depressive, ängstliche, ärgerliche und verzweifelte Empfindungen erlebt werden. Im Verhalten treten Schwankungen zwischen Überaktivität und Rückzug auf. Die Symptome klingen in der Regel nach 24 bis 48 Stunden wieder ab und sind nach drei Tagen nur noch minimal vorhanden.
Falls das Störungsbild länger als einen Monat andauert, ist nach DSM IV eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) zu diagnostizieren. Diese liegt vor, wenn bestimmte Belastungssymptome längere Zeit andauern. Das betrifft zum einen, das wiederholte Erleben der traumatischen Erfahrung in sich aufdrängenden Erinnerungen, die wie ein innerer Film im Wachzustand oder im Traum immer wieder ablaufen und als Nachhallerinnerungen oder „Flashbacks“ bezeichnet werden. Im Zusammenhang damit steht der Versuch, möglichst zu vermeiden, was an die traumatische Situation erinnert. Ein Zustand vegetativer Übererregtheit führt oft zu Schlafstörungen. Das bereits bei der akuten Belastungsreaktion beschriebene Gefühl des Betäubtseins kann sich bis zu emotionaler Stumpfheit und Gleichgültigkeit anderen Menschen gegenüber auswachsen. Bei weiterer Verschärfung sind Depressionen und Angststörungen sowie Alkohol- und Drogenkonsum häufig mit der PTBS assoziiert und Suizidgedanken keine Seltenheit (vgl. ICD 10). Mit der PTBS einher gehen bei entsprechender Chronifizierung auch Veränderungen hirnphysiologischer Art (vgl. z. B. Teegen 2003), so dass die Posttraumatische Belastungsstörung als schwerwiegende und behandlungsbedürftige Erkrankung angesehen werden muss, bei der psychotherapeutische Interventionen möglichst frühzeitig in die Wege geleitet werden sollten.
2 Methode: Konstruktion und Einsatz des Beurteilungsbogens
2.1 Konstruktion des Beurteilungsbogens
Neben systematischen Beobachtungen werden Gespräche mit Experten sowie Beschäftigten geführt, um Bereiche potentieller psychischer Belastung zu eruieren. Bei der Auswertung der Gespräche durch die Methode der Inhaltsanalyse (vgl. z. B. Mayring 1995) werden entsprechende Situationen, Tätigkeiten oder Bereiche nach inhaltlichen Gesichtspunkten zu Kategorien zusammengefasst. Bereits eine Auflistung der durch diese Methodik erhaltenen Kategorien (vgl. Bild 2) kann praxisrelevant eingesetzt werden. Die empirisch begründet abgeleiteten Kategorien stellen eine Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen zur Verfügung. Mit dieser Auflistung haben Vorgesetzte in den einzelnen Meistereien im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ein Raster als Hilfsmittel für die Beurteilung psychischer Belastungen zur Verfügung. Dabei können sie gemeinsam mit einer Gruppe von interessierten Mitarbeitern, Personalratsvertretung und möglichst auch dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit moderierte Gruppenanalysen durchführen, um Gefährdungen durch psychische Belastungen und mögliche am eigenen Bedarf orientierte Maßnahmen zu thematisieren.
Bei der weiteren Konstruktion des Beurteilungsbogens wurde die Zielvorstellung verfolgt, die Bereiche möglichst prägnant und eindeutig zu formulieren und dabei die bedeutsamsten Inhalte der jeweiligen Kategorie in angemessener, möglichst umfassender Form abzudecken. Aus diesem Vorgehen resultieren insgesamt 23 einzelne Inhalte (vgl. Bild 2), die im Beurteilungsbogen als Bereiche psychischer Belastung in „Ich-Form“ dargestellt sind:
-
Unfallproblematik
U 1: Ich werde zu einer Unfallstelle gerufen, wo ich die Folgen eines schweren Unfalls sehe (z. B. Blut auf der Straße).
U 2: Ich werde zu einer Unfallstelle gerufen, wo ich die Folgen eines schweren Unfalls bzw. auch schwer verletzte oder tote Menschen sehe.
U 3: Ich habe einen schweren Unfall eines Kollegen miterlebt. U 4: Ich habe den tödlichen Unfall eines Kollegen miterlebt.
U 5: Ich habe eine bedrohliche Situation erlebt, bei der jedoch weder ich selbst noch ein Kollege verletzt wurde (z.B. Zusammenstoß wird im letzten Augenblick vermieden / Spiegel wird abgefahren / anderer Verkehrsteilnehmer fährt auf fahrbare Absperrtafel auf).
-
Tätigkeiten im Winterdienst
W 1: Im Winterdienst muss ich bei meinen Arbeiten auf spiegelglatten Straßen zurechtkommen. W 2: Im Winter habe ich Schwierigkeiten, mit meinem eigenen PKW morgens zur Arbeit zu kommen.
W 3: Bei meinen Arbeiten im Winterdienst muss ich bei schwieriger Witterung alleine unterwegs sein.
W 4: Ich habe Nachtdienst.
-
Aufmerksamkeitssteuerung (mentale Über- und Unterforderung)
A 1: Bei meinen Arbeiten muss ich mich über längere Zeit voll konzentrieren.
A 2: Bei meinen Arbeiten muss ich mehrere Dinge auf einmal beachten.
A 3: Ich muss längere Zeit ohne Abwechslung dieselbe Tätigkeit ausführen.
-
Auswirkungen auf Privatleben und Freizeit
P 1: Wenn Rufbereitschaft bzw. dann auch Schichtdienst angeordnet ist, belastet dies meine private Situation.
P 2: Meine Angehörigen machen sich wegen der Gefahren im Straßenverkehr Sorgen um mich.
-
Soziale Belastungen
S 1: Ich habe Schwierigkeiten mit einem oder mehreren Kollegen in der Arbeitsgruppe.
S 2: Andere Verkehrsteilnehmer beschimpfen mich mit derben Ausdrücken / beleidigende Gesten.
- Arbeiten im Verkehrsraum (Verkehrsdichte, Verkehrsaufkommen)
V 1: Während ich meine Arbeiten ausführe, fahren andere Verkehrsteilnehmer sehr schnell und dicht an mir vorbei.
V 2: Ich habe Angst, einen Unfall selbst zu verschulden.
V 3: Ich habe Angst, selbst Opfer eines Unfalls zu werden.
- Rationalisierungen, Personalabbau, Veränderungen in der Organisation, R 1: Aufgrund von Personalabbau muss ich heute noch härter arbeiten als früher. R 2: Ich habe Angst um meinen Arbeitsplatz.
- Unzufriedenheit mit technischer Ausrüstung
T 1: Meine Ausrüstung bzw. die technische Ausstattung ist meiner Meinung nach nicht optimal.
- Image-Problematik
I 1: Meine Arbeit wird nicht anerkannt von anderen Verkehrsteilnehmern.
Bild 2: Kategorien und einzelne Inhalte des „Beurteilungsbogens zu Bereichen psychischer Belastung bei Tätigkeiten im Straßenbetriebsdienst“
2.2 Skalierungen
Zur Beurteilung der eben genannten Bereiche werden zwei deutlich voneinander abgrenzbare Dimensionen benötigt, mit denen sich eindeutige Aussagen sowohl zur Häufigkeit als auch zur Intensität der Belastung treffen lassen. Um dies zu erreichen, werden zwei separate Skalierungen gewählt und durch folgende Fragen eingeleitet:
Skala 1: Wie häufig kommt dies bei Ihrer Arbeit vor bzw. ist dies bereits vorgekommen?
noch nie
einmal
schon öfters
häufig
(fast) täglich
Skala 2: Wie belastend ist dies für Sie?
überhaupt nicht
ein wenig
ziemlich
stark
sehr stark
Bild 3: Skalierungen des Beurteilungsbogens mit jeweiliger Abstufung
In der Terminologie des Belastungs-Beanspruchungsmodells stellt die Skala 1 die Belastung dar, weil hier das Auftreten an sich – unabhängig von der Ausprägung der persönlichen Beanspruchung – einzuschätzen ist. Die Skala 2 entspricht der Beanspruchung, da die persönlich erlebte Stärke der Belastung im jeweiligen Bereich einen Indikator der Beanspruchung darstellt.
2.3 Einsatz des Beurteilungsbogens
Insgesamt beteiligen sich 96 Straßenwärter aus 6 Autobahnmeistereien in NRW an der Untersuchung. Die Rücklaufquote ist mit 73,85 % vergleichsweise sehr hoch, da beim Einsatz von Fragebögen bei der Gefährdungsbeurteilung erfahrungsgemäß mit Rücklaufquoten um 30-40 % zu rechnen ist (vgl. Resch 2003). Bezüglich des Lebensalters werden die Untersuchungsteilnehmer gebeten, sich verschiedenen Altersgruppen zuzuordnen (Bild 4). Dabei zeigt sich, dass die Altersgruppe von 36 bis 45 Jahren für sich betrachtet schon fast die Hälfte der Stichprobe ausmacht. Zusammen mit der nächst größeren bedeutet dies, dass mit 76 % mehr als drei Viertel der Teilnehmer zwischen 25 und 45 Jahre alt sind. Eine Unterscheidung nach Geschlecht wird nicht vorgenommen, da es nach wie vor nur sehr wenig weibliche Straßenwärter gibt.
Bild 4: Zusammensetzung der Stichprobe bezüglich des Lebensalters
3 Ergebnisse
Da die Vergleichsmöglichkeit der einzelnen Bereiche sowohl bezüglich ihrer Häufigkeit als auch ihrer Belastungsintensität angestrebt wird, empfiehlt sich die Bildung von Rangreihen. Dazu werden die einzelnen Bereiche nach der Höhe des Betrages ihrer Mittelwerte geordnet (Bild 5).
Bild 5: Rangreihe der Mittelwerte bezüglich der Häufigkeit psychischer Belastungen
Die Rangreihen ermöglichen einen Gesamtüberblick über Abstufungen unterschiedlicher Häufigkeit und Intensität psychischer Belastungen, wie sie von den Untersuchungsteilnehmern eingeschätzt werden. Beim Vergleich wird deutlich, dass sich die Rangreihe der eingeschätzten Belastungsintensität (Bild 6) deutlich von derjenigen der Häufigkeit unterscheidet.
Zur Homogenität der Beurteilungen ist zu sagen, dass die Streuung bei der Einschätzung der Häufigkeit psychischer Belastungen insgesamt tendenziell niedriger ausfällt als bezüglich der Belastungsintensität. Die niedrigste Streuung, also die homogenste Einschätzung bezüglich der Belastungsintensität, findet sich mit 0,88 beim Bereich „Ich muss längere Zeit ohne Abwechslung dieselbe Tätigkeit ausführen“. Im Vergleich dazu finden sich bei der Beurteilung der Häufigkeit gleich bei elf verschiedenen Bereichen Standardabweichungen, die geringere Werte als 0,88 aufweisen, also übereinstimmender beurteilt werden.
Bild 6: Rangreihe der Mittelwerte bezüglich der Intensität psychischer Belastungen
4 Bewertung und Einordnung der Ergebnisse
4.1 Belastungsschwerpunkte im Vergleich zu einem Referenzbereich
Da Nachtarbeit auch bei anderen Berufsgruppen zu leisten ist, liegt hierzu eine Vielzahl arbeitspsychologischer und -medizinischer Untersuchungen vor. Belastungen durch Schicht- bzw. Nachtarbeit, „deren negative Auswirkungen auf psychische, somatische und soziale Aspekte der Gesundheit als nachgewiesen gelten können“ (Mohr 1990) bieten sich somit als Referenzbereich an (Bild 7).
Bild 7: Belastungsschwerpunkte bezüglich Referenzbereich „Nachtdienst“ (Skalenwert 3,0)
Der Bereich „Nachtdienst“ erreicht in der durchschnittlichen Einschätzung durch die Straßenwärter den Zahlenwert von exakt 3,0, also „ziemlich“. Dies erlaubt unter Bezugnahme auf den übereinstimmenden Stand der Forschung zur Nachtarbeit eine weitergehende Interpretation der Skalierung. Daraus wird deutlich, dass es sich bei dem Zahlenwert „3“ zwar um den Mittelpunkt der Skala (1-2-3-4-5) handelt: Dieser stellt jedoch keinen diffusen Mittelbereich dar, der in irgendeiner Form als „neutral“ eingeschätzt werden könnte. Stattdessen ist auf der Basis der Forschungsergebnisse zur Nachtarbeit zu vermuten, dass Mittelwerte dieser Höhe auf ernstzunehmende Beanspruchung hinweisen. Da es bei den jeweils zugrunde liegenden Wirkmechanismen, durch die Belastungen zu Beanspruchungen und diese dann zu entsprechenden Folgen führen, auch qualitative Unterschiede gibt, lassen sich Umkehr- und Übertragungsschlüsse im Sinne eindeutiger „Wenn-Dann“-Folgerungen oder gar Grenz- oder Schwellenwerte nicht ableiten.
4.2 Differentielle Beurteilung der Intensität psychischer Belastungen
Bereits in den Vorgesprächen hatte sich die Unfallproblematik als sehr belastend herausgestellt. Auch beim Blick in die einzelnen Verteilungen zeigt sich, dass hier die größten hochbelasteten Gruppierungen vorliegen. Das Bild 8 veranschaulicht die einzelnen Beurteilungen zur Unfallproblematik.
Bild 8: Hochbelastete Gruppierungen bezüglich Unfallproblematik:
Die verschiedenen Gruppierungen werden auf dem Balkendiagramm mit ihren absoluten Zahlen aufgeführt, da sich die Anzahl N der jeweiligen Einschätzungen zum Teil stark unterscheidet. Die Tabelle 1 zeigt aufgerundete Prozentwerte und verdeutlicht durch die Summenbildung der Skalenwerte 4 und 5 den Anteil „stark“ und „sehr stark“ belasteter Untersuchungsteilnehmer:
Tabelle 1: Prozentuale Verteilung der Belastungen
Der schwere oder gar tödliche Unfall eines Kollegen wird von fast 80 % als stark und sehr stark belastend erlebt. Da es sich dabei um vergleichsweise eher seltene Extremereignisse handelt, stehen hier zur Beurteilung lediglich 42 bzw. 28 Beurteiler zur Verfügung. In der vorliegenden Stichprobe haben jedoch acht Straßenwärter bereits mehr als einmal den Unfalltod eines Kollegen miterleben müssen, so dass in diesen Fällen auch nicht mehr von singulären Ereignissen gesprochen werden kann. Während sich bei Unfällen eigener Kollegen mit fast 80 % eine sehr große Gruppierung hoch belasteter Personen findet, ist dies bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unfällen fremder Verkehrsteilnehmer trotz des deutlich häufigeren Vorkommens nicht der Fall. Hier ist die Gruppierung hoch belasteter Personen mit knapp 40 % nicht ganz halb so groß. In der Auswahl relevanter Anmerkungen der Straßenwärter (Bild 9) deuten sich Erklärungen dafür an:
„Leute, die ich nicht kenne, belasten mich nicht“ „kann dies selbst entscheiden, da ich nicht den Rettungskräften zur Seite stehen muss“ „solange keine Bekannten betroffen sind, ist die Belastung sehr gering“
„man lernt mit der Zeit, damit umzugehen. Das wichtigste ist, hinterher das Gespräch zu suchen, weil man solche Dinge dann besser verarbeitet“ „es belastet mich, aber nur über einen geringen Zeitraum“ „das merke ich daran, dass ich mich anschließend besonders auf meine Familie freue“
„sehr starke Belastung bei Unfällen mit Kindern! Bei starken Brandverletzungen Schreien der Leute durch Schmerz!“ „ich denke oft an die Angehörigen und an die Verletzten (es hätte mich oder meine Familie treffen können)“ „mehrere Wochen schlecht geschlafen!“
Bild 9: Unterschiedlich erlebte Belastung bei Unfallräumarbeiten
4.3 Risikobewertung
Zur Risikobewertung und -einschätzung können verschiedene Methoden verwendet werden. So ist beispielsweise das Verfahren nach Nohl (1988) ein recht verbreiteter Ansatz, um das Schadensausmaß und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens in Zusammenhang zu setzen. Beim Verfahren nach Nohl wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und das dann zu befürchtende Schadensausmaß eingeschätzt und einander gegenübergestellt. Auf diese Weise ergibt sich eine Matrix zur Risikoeinschätzung, auf deren Grundlage dann die Ableitung des Handlungsbedarfes möglich wird. Modifiziert wird eine solche Matrix auch zur Bewertung psychischer Belastung empfohlen (Debitz, Gruber, Richter 2001; Gruber, Mierdel 2001).
Im vorliegenden Kontext wird ein vergleichbarer Ansatz verwendet, indem Häufigkeit und Intensität psychischer Belastungen auf ähnliche Weise zueinander in Beziehung gesetzt werden. Dabei lässt sich ebenfalls eine Matrix aufspannen, bei der die beiden Dimensionen in ihrem Zusammenwirken abgeschätzt werden können. Diese gleichzeitige Berücksichtigung von Häufigkeit und Schwere kann als Belastungspotenzial interpretiert werden, da die jeweilige potenziell zu erlebende Belastung abhängig ist von der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens, also ihrer Häufigkeit, und von ihrem Schweregrad, also der bei Auftreten dann erlebten Belastungsintensität. Die graphische Darstellung einer schachbrettartigen Matrix ermöglicht eine vergleichende Einschätzung unterschiedlicher Ausprägungen der Belastungspotenziale, den die ermittelten Bereiche mit sich bringen. Die Einordnung eines bestimmten Bereiches erfolgt auf der Basis seiner Mittelwerte. Diese Zuordnung erfolgt also auf empirischer Basis. Nach entsprechender Einordnung sämtlicher Bereiche lässt sich im Überblick abschätzen, welche Rolle Häufigkeit und Intensität in ihrem Zusammenwirken spielen, welches Belastungspotenzial also im jeweiligen Bereich vorhanden ist. Zur Bewertung des Risikos lässt sich die eingeschätzte Häufigkeit als Äquivalent zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens und die eingeschätzte Belastungsintensität als ein Indikator für das mögliche Schadensausmaß auffassen. Ausgehend davon sind durch das empirisch bestimmte jeweilige Belastungspotenzial und durch die Berücksichtigung möglicher daraus resultierender Folgen größere zusammengehörige Abschnitte dieser Matrix zu definieren. Diese kennzeichnen das unterschiedliche Risikopotenzial, das die einzelnen Bereiche jeweils mit sich bringen. Dabei gilt allgemein, dass dieses als umso größer anzusehen ist, je höher die durchschnittliche Einschätzung von Häufigkeit und Intensität jeweils ausfällt. Daraus ableiten läßt sich schließlich auch die Beurteilung des Handlungsbedarfs und die Entscheidung über die Dringlichkeit zu treffender Maßnahmen. Im Bild 10 sind alle Bereiche eingeordnet. Das jeweilige Risikopotenzial wird durch Grautöne veranschaulicht.
Bild 10: Belastungspotenziale durch gleichzeitige Berücksichtigung von Häufigkeit und Belastungsintensität psychischer Belastungen. (Bezüglich der Abkürzungen vgl. Bild 2)
Risikogruppe 1 fasst die Abschnitte der Matrix zusammen, bei denen das Belastungs- bzw. Risikopotenzial aufgrund der sehr hohen Belastungsintensität groß ist. In Bezug zur Skalierung wird dies durch die Werte 4 (= stark) und 5 (= sehr stark) verdeutlicht. Insbesondere bei der Unfallproblematik ist auch das mögliche Schadensausmaß besonders schwerwiegend. Außerdem wird die Risikogruppe 1 abgestuft erweitert, indem Bereiche zugeordnet werden, deren häufiges Vorkommen das Belastungspotenzial vergrößern. Bei dieser im Schaubild dunkelgrau gefärbten Risikogruppe 1 ist der größte Handlungsbedarf zu sehen. Während die Einordnung der einzelnen Bereiche in die jeweiligen Felder der Matrix auf empirischer Basis erfolgt, stellt die weitere Zuordnung der drei Risikopotenzialbereiche zum Teil auch eine wertende Entscheidung dar. Deswegen handelt es sich bei der Bestimmung des jeweiligen Risikopotenzials um einen Prozess, bei dem weitere unternehmensinterne Diskussion notwendig ist. Dies gilt insbesondere auch bezüglich der Bestimmung, welches Risiko im jeweiligen Bereich im Unternehmen als noch akzeptabel angesehen wird.
Wie in der Matrix erkennbar, beinhalten die Bereiche der Unfallproblematik (U 3, U 4, U 5), der Verkehrsraumproblematik (V 1; V 3) und der Angst um den eigenen Arbeitsplatz (R 2) das größte Belastungspotential. Da auch das mögliche Schadensausmaß als sehr schwerwiegend erachtet werden muss, ist hier das größte Risikopotential auszumachen. Infolgedessen ist in diesen Bereichen auch der dringlichste Handlungsbedarf zu sehen.
5 Konsequenzen: Bedarfsorientierte Ableitung von Maßnahmen
Aufgrund der geschilderten Einordnung ist bezüglich der Unfall- sowie der Verkehrsraumproblematik der größte Handlungsbedarf zu sehen. Möglichkeiten, durch Maßnahmen der Prävention einzugreifen sind im Bild 11 verdeutlicht.
Bild 11: Möglichkeiten der Einflussnahme durch unterschiedliche Maßnahmen der Prävention (abhängig vom Zeitpunkt des Eingreifens)
Die täglich auftretende Verkehrsraumproblematik ist der Unfallproblematik insbesondere bei den durch Fremdverschulden verursachten Unfällen von Straßenwärtern zeitlich vorgeordnet. Da zunächst Möglichkeiten primärer Prävention aufgezeigt werden sollen, bedeutet dies, dass Mittel und Wege diskutiert werden müssen, die Arbeit im Verkehrsraum so sicher wie möglich zu gestalten und dadurch im Sinne der primären Prävention Unfälle zu vermeiden.
Präventionsmöglichkeiten durch technische Maßnahmen sind allerdings eingeschränkt, da die Arbeitsumgebungsbedingungen nicht frei gestaltbar sind und außerdem die Frage direkter Möglichkeiten zur Einwirkung auf den fließenden Verkehr gesellschaftspolitisch kontrovers diskutiert wird. Entsprechende Maßnahmen bezüglich der Verkehrsrumproblematik sind z. B. eine Vergrößerung der Sicherheitsbereiche bzw. verbesserte Frühwarnsysteme und eine konsequentere Sanktionierung von Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer. Durch eine optimierte Öffentlichkeitsarbeit können Informationen vermittelt und Sensibilisierungseffekte erzielt werden.
Bezüglich der Unfallproblematik sind Maßnahmen innerhalb der Meistereien bzw. der Landesbetriebe möglich. Neben Unterweisungen und Überprüfungen ist vor allem der Aufbau eines Systems kollegialer Unterstützung von großer Wichtigkeit. Neben der gezielten Auswahl und Ausbildung von sozialen Ansprechpartnern sollte auch generell eine Nutzung von sozialer Unterstützung als belastungsreduzierende Ressource durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. Durch notfallpsychologische Sofortmaßnahmen nach schweren Unfällen sowie vor allem auch durch die Sicherstellung traumatherapeutischer Unterstützungsmaßnahmen im Bedarfsfall sollten Maßnahmen sekundärer und tertiärer Prävention bzw. Rehabilitation optimiert werden.
Aus Sicht der Organisation ist Erfolg und Nachhaltigkeit der Bemühungen im Arbeitsschutz durch Integration in bereits vorhandene Systeme der Organisations- und Personalentwicklung sicherzustellen. Ganzheitlich verstandenen Arbeits- und Gesundheitsschutz als Unternehmensziel zu verwirklichen erfordert auf strategischer und operativer Ebene Kompetenz und Einsatzbereitschaft. Zur entsprechenden Koordination ist eine Steuergruppe sinnvoll. Gegebenenfalls ist an Verstärkung durch externe Beratungs- und Moderationsleistungen oder intern durch die Einstellung eines hierzu befähigten Koordinators zu denken. Bei diesem sollten sowohl fundierte arbeits- und organisations-psychologische Kompetenz als auch Kenntnisse und Erfahrungen auf psychotraumatologischem Gebiet vorliegen. Dadurch würden wichtige organisatorische Arbeitsschritte z. B. beim Aufbau eines Systems kollegialer Unterstützung optimiert.
Parallel dazu ist die konsequente Weiterführung der Gefährdungsbeurteilungen in den einzelnen Meistereien notwendig. Unterstützung dabei findet sich von nun an durch das hier erarbeitete Instrumentarium zur Beurteilung psychischer Belastungen, so dass eine ganzheitlich verstandene Gefährdungsbeurteilung jetzt auch flächendeckend durchgeführt werden kann.
Literaturverzeichnis
Bücher
Bamberg, E.: „Psychische Belastungen: Begriffe und Konzepte“. In: Badura, B. et al. (Hrsg.) „Fehlzeiten-Report 1999. Psychische Belastung am Arbeitsplatz. Zahlen, Daten, Fakten aus allen Branchen der Wirtschaft“. Springer: Berlin, 1999.
Buttgereit, U.: „Unfälle mit Straßenunterhaltungspersonal auf Bundesautobahnen" in: "„Unfallgefahr im Straßenunterhaltungsdienst“ Bundesvorstand Verband Deutscher Straßenwärter (Hrsg.). Köln: Donar-Verlag, 1994.
Debitz, U.; Gruber, H.; Richter, G. „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, Teil 2 – Erkennen, Beurteilen und Verhüten von Fehlbeanspruchungen“. Verlag Technik und Information. Bochum, 2001.
Fischer, G.; Riedesser, P.: „Lehrbuch der Psychotraumatologie“. München: Reinhardt. UTB für Wissenschaft, 1999.
Grebe, N.: „Unfälle mit Straßenunterhaltungspersonal auf Bundesautobahnen" in: "„Unfallgefahr im Straßenunterhaltungsdienst“ Bundesvorstand Verband Deutscher Straßenwärter (Hrsg.) Köln: Donar-Verlag, 1994.
Gruber, H., Mierdel, B.: „Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung“. Bochum: Verlag Technik und Information, 2001.
Hoyos, C.; Graf: „Psychische Belastung und Arbeitssicherheit“. In: Badura, B. et al. (Hrsg.)
„Fehlzeiten-Report 1999. Psychische Belastung am Arbeitsplatz. Zahlen, Daten, Fakten aus allen Branchen der Wirtschaft“. Berlin: Springer, 1999.
Kaluza, G.: „Gelassen und sicher im Stress“. Berlin: Springer, 1996.
Lasogga, F.; Gasch, B.: „Notfallpsychologie“. Edewecht, Wien: Verlagsgesellschaft Stump und Kossendey, 2002.
Mayring, P.: „Qualitative Inhaltsanalyse“. Grundlagen und Techniken“. 5. Auflage. Weinheim: Deutscher Studienverlag, 1995.
Mohr, G.: „Arbeit und Gesundheit“. In: Schwarzer, R (Hrsg.). „Gesundheitspsychologie. Ein Lehrbuch“. Göttingen: Hogrefe, 1990.
Nienhaus, A.; Elsner, G.; Stoffers, R.: „Arbeitsbedingte Belastungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Straßenwärtern“. In: „Belastungen und Unfallgefahren im Straßenunterhaltungsdienst“ Bundesvorstand Verband Deutscher Straßenwärter (Hrsg.). Köln: Donar-Verlag, 1990.
Oppolzer, A.: „Psychische Belastungen in der Arbeitswelt als Herausforderung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz“. Hannover: Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, 1999.
Oppolzer, A.: „Psychische Belastungen in der Arbeitswelt“. Heidelberg: Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft, 2002.
Portuné, R.: „Psychische Belastungen bei Tätigkeiten im Straßenbetriebsdienst“. Herausgeber: Verband Deutscher Straßenwärter – Bundesvorstand. Köln: Donar-Verlag, 2004.
Resch, M.: „Analyse psychischer Belastungen – Verfahren und ihre Anwendung im Arbeits- und Gesundheitsschutz“. Huber: Bern, Göttingen, Toronto, Seattle, 2003.
Richter, G.: „Psychische Belastung und Beanspruchung – Stress, psychische Ermüdung, Monotonie, psychische Sättigung“ Dortmund /Berlin: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 1998.
Richter, G.: „Negative Auswirkungen psychischer Belastung auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheit“ in: „Psychische Belastung und Beanspruchung unter dem Aspekt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ (Tagungsbericht) Dortmund / Berlin: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 1998.
Richter, P.; Hacker, W.: „Belastung und Beanspruchung. Stress, Ermüdung und Burnout im Arbeitsleben“. Heidelberg: Asanger, 1998.
Sonntag, K.H.; Frieling, E.: „Lehrbuch Arbeitspsychologie“. Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Hans Huber, 1999.
Teegen, F.: „Posttraumatische Belastungsstörungen bei gefährdeten Berufsgruppen – Prävalenz, Prävention, Behandlung“. Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Huber, 2003-
Ulrich, E.; Baitsch, C.: „Schicht- und Nachtarbeit im Betrieb. Probleme und Lösungsansätze“ (2. Aufl.). Rüschlikon: Gottlieb-Duttweiler, 1979.
Zeitschriften/Sonstige Publikationen
Rohmert, W.: „Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept“ Zeitschrift für Arbeitswissenschaften 38 (1984), S.193–200. 1984.
Rutenfranz, J.; Knauth, P.: „Schichtarbeit und Nachtarbeit“ (2. Auflage). München: Bayrisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, 1987.
Wengle, E.; Jung, U.: „Die Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner – ein innerbehördlicher Dienst“. Innenministerium des Landes NRW, 2001.
Landesverband Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften „Arbeitsunfall und psychische Gesundheitsschäden“, 1999.
Gesetze und Verordnungen
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG -) vom 7. August 1996 (BGBI.I, S.1246), zuletzt geändert durch Artikel 6 a des Gesetztes vom 12. Dezember 1998 (BGBI. I S. 3843)
Sozialgesetzbuch (SGB), Siebtes Buch (VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – vom 7. August 1996 (BGBI. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 27.Juli 2001 (BGBI. I S.1948)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV-) vom 4. Dezember 1996 (BGBI. I S.1841)
Vorschriften, Regeln und Merkblätter der Unfallversicherungsträger
Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz (GUV-I 8700, bisher GUV 50.11).
Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen bei der Straßenunterhaltung (GUV-I 8756, bisher GUV 50.11.56).
Unfallverhütung beim Straßenunterhaltungsdienst. Ein Tag beim Sommerdienst. (GUV-I 8570, bisher GUV 51.16).
Unfallverhütung beim Straßenunterhaltungsdienst. Ein Tag beim Winterdienst. (GUV-I 8569, bisher GUV 51.15).
Normen
DIN EN ISO 10075-1 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung. Teil 1: Allgemeines und Begriffe.
DIN EN ISO 10075-2 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung. Teil 2: Gestaltungsgrundsätze. |