Einleitung |
Das Verfahren der „Zustandserfassung und -bewertung der Fahrbahnoberflächen von Straßen“ (ZEB) ist ein gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und den Ländern bundeseinheitlich eingerichtetes Verfahren, mit dem Ziel, die Fahrbahnoberflächen der Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) messtechnisch mit schnellfahrenden Messfahrzeugen netzweit zu erfassen und anschließend zu bewerten. Seit 1991, der ZEB-Ersterfassung, wird die ZEB in einem regelmäßigen Turnus von 4 Jahren durchgeführt. Dabei werden jeweils in einer ersten zweijährigen Phase die Bundesautobahnen und daran anschließend in einer ebenfalls zweijährigen Phase die Bundesstraßen erfasst. Die Erfassung des Zustandes der Fahrbahnoberfläche erfolgt in drei Teilprojekten. In dem ersten Teilprojekt wird die Längs- und Querebenheit, in dem zweiten Teilprojekt die Griffigkeit und in dem dritten Teilprojekt werden die Substanzmerkmale (Oberfläche) erfasst. Das vierte Teilprojekt dient der Bewertung und Auswertung der Daten. Die Qualitätssicherung ist dabei als ein mehrgleisiges System aufgebaut worden. Dabei stellt die Zeitbefristete Zulassung der Fahrzeuge für die jeweiligen Teilprojekte eine Art Eingangsvoraussetzung im Rahmen der Qualitätssicherung für die Messungen bei der ZEB dar. Während der ZEB erfolgen in definierten Abständen durch die Auftragnehmer in den TP1 bis TP3 Eigenüberwachungen mit den zum Einsatz kommenden Messfahrzeugen. Des Weiteren werden während der ZEB durch die BASt Kontrollprüfungen in den TP1 und TP2 durchgeführt. Im TP3 erfolgen aktuell noch keine Kontrollprüfungen. Diese Kontrollprüfungen werden auf Grundlage der ZTV ZEB-StB 06 in Abhängigkeit von der Erfassungsleistung der Betreiber gemäß einer BASt-internen Prozessbeschreibung durchgeführt. Auch die regelmäßig durchgeführten Eigenüberwachungen sowie Vergleichsmessungen der einzelnen BASt-Messfahrzeuge bilden einen wichtigen Baustein im Rahmen des Qualitätssicherungsprozesses der ZEB. Im Rahmen des TP4 werden durch den Auftragnehmer zu den jeweiligen Zwischenterminen sowie zum Endtermin die vorliegenden Daten nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf Plausibilität geprüft. Durch dieses auch miteinander verzahnte Qualitätssicherungssystem können Straßenzustandsdaten mit einer hohen Aussagekraft bezüglich des Gesamtnetzes gewährleistet werden. |