| Einleitung |
Die aus dem Jahre 1982 stammende Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) wurden auf der Grundlage einer umfassenden Erfahrungssammlung und zahlreicher spezieller Forschungsarbeiten überarbeitet. Ausgehend vom aktuellen Kenntnisstand über die verschiedenen Einwirkungen des Straßenverkehrs auf die Grundwasserbeschaffenheit werden Planung und Bau von Straßen in Wassergewinnungsgebieten geregelt. Sofern bautechnische Maßnahmen zur Anwendung kommen, müssen diese in Abhängigkeit von der jeweils betroffenen Schutzzone, der Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung und der Verkehrsbelastung ausgewählt werden. Neu ist die Berücksichtigung der Verkehrsbelastung und die Zuordnung des darauf aufbauenden vierstufigen Maßnahmenkataloges. Der Abschnitt „Abdichtungen“ wurde sowohl hinsichtlich der Bauweisen als auch der Anforderungen ergänzt und aktualisiert. Ausführlich – soweit für eine Richtlinie vertretbar – wird auf die Anlagen zur Behandlung von Straßenoberflächenwasser eingegangen. Ganz neu ist der Abschnitt „Trinkwassertalsperren“. Abschließend befasst sich die RiStWag mit der Unterhaltung und Wartung alter, zum Schutz des Grundwassers oder der Trinkwassertalsperren gebauter Einrichtungen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wird auf die Bedeutung einer umfassenden Dokumentation der ausgeführten bautechnischen Maßnahmen hingewiesen. Der RiStWag-Entwurf hat das Anhörungsverfahren durchlaufen. Mit der Auswertung der Stellungnahmen und der abschließenden Bearbeitung der RiStWag wurde Ende Oktober 2000 begonnen.
Die Belange des Gewässerschutzes spielen im modernen Straßenbau seit jeher eine wichtige Rolle. Das gilt im besonderen Maße für Straßen in Wasserschutzgebieten. Das Regelwerk, welches schlechthin für den Gewässerschutz im Straßenbau steht, sind die „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten“ (RiStWag). Bereits vor dreißig Jahren wurde der herausragenden Bedeutung dieses Themas durch Herausgabe eines entsprechenden Merkblattes Rechnung getragen. Bereits zehn Jahre später, das heißt im Jahre 1982, wurde das Merkblatt in weiterentwickelter Form in den Rang einer Richtlinie erhoben. Fast zwanzig Jahre sind die „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten“ in der damaligen Fassung auf dem Markt. Bedenkt man, dass sich in einem solchen Zeitraum Denk- und Betrachtungsweisen ändern, aber auch wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen gewonnen werden, ist eine Neufassung dieses Regelwerkes dringend geboten. Mit der Fortschreibung und Aktualisierung der RiStWag wurde in den neunziger Jahren begonnen. |