FGSV-Nr. FGSV 002/103
Ort Erfurt
Datum 15.04.2013
Titel Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg
Autoren Frank Zimmermann
Kategorien Kommunal
Einleitung

Bürgerbeteiligung zu stärken – auch weit über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus – ist ein erklärtes Ziel der Stadt Heidelberg. Vor diesem Hintergrund beschloss der Heidelberger Gemeinderat zu Beginn des Jahres 2011 die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Entwicklung von Leitlinien für eine systematische Bürgerbeteiligung. Die externe, wissenschaftliche Leitung des Arbeitskreises war ebenso Voraussetzung zum Gelingen dieses Ansatzes wie die Zusammensetzung aus Vertretern/innen von Bürgerschaft, Politik und Stadtverwaltung (Trialog). Als Ergebnis einer intensiven und produktiven Arbeitsphase legte der AK im Februar 2012 sowohl einen Entwurf der „Leilinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung“ vor als auch darauf aufbauende, verbindliche Umsetzungsinstrumente in Form einer Satzung und einer Verwaltungsvorschrift. Anschließend wurden die Dokumente in der Bürgerschaft, der Verwaltung und dem Gemeinderat intensiv diskutiert und zahlreiche Anregungen eingearbeitet. Im Sommer 2012 erfolgte schließlich die einstimmige Verabschiedung durch den Heidelberger Gemeinderat. Mitgestaltende Bürgerbeteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen im Sinne der Heidelberger Leitlinien meint die gemeinsame Gestaltung von Vorhaben und Projekten der Stadt. Sie basiert auf der verlässlich geregelten Zusammenarbeit von Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung und ersetzt weder den politischen Wettstreit noch die politische Entscheidungskompetenz des Gemeinderates und der Verwaltungsspitze. Vielmehr trägt sie dazu bei Transparenz zu schaffen, Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren aufzubauen und eine neue Beteiligungskultur zu entwickeln.
Merkmale der Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung sind:
– Frühzeitige Information durch die Vorhabenliste,
– Anregung von Bürgerbeteiligung,
– Kooperative Planung des Beteiligungskonzeptes,
– Bürgerbeteiligung über alle Projektphasen hinweg,
– Rückkopplung: Kommunizieren von Ergebnissen für ein breites Meinungsbild,
– Verbindlichkeit von Beteiligungsprozessen.
Ein zentrales Element ist die möglichst frühzeitige Information der Bürgerschaft. Grundüberlegungen zu einem Vorhaben sind so früh wie möglich in einer Vorhabenliste zu veröffentlichen. Diese informiert über städtische Vorhaben und Projekte, bei denen das Interesse vieler Einwohnerinnen und Einwohner angenommen werden kann. „Frühzeitigkeit“ bedeutet dabei einerseits, dass eine mitgestaltende Beteiligung grundsätzlich noch möglich sein muss, andererseits aber auch, dass es zu den in der Vorhabenliste veröffentlichten Projekten noch viele offene Fragen geben kann – sei es zum Vorhaben selbst oder zum Verfahren einer etwaigen Bürgerbeteiligung. Insgesamt ist der Ansatz, verlässliche Regeln und Verfahren für Bürgerbeteiligung festzuschreiben, bei allen Partnern des „Trialogs“ auf positive Resonanz gestoßen. Die Heidelberger Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung geben eine klare Orientierungshilfe für die Vorbereitung und Umsetzung eines auf das jeweilige Vorhaben zugeschnittenen, integrierten Projekt- und Beteiligungsmanagements.

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