In den vergangenen Jahren gab es einen deutlichen Rückgang der PM10-Belastung, der in Städten und Ballungsräumen maßgeblich durch die Einführung von Umweltzonen erreicht werden konnte. Mit dem Rückgang der Emissionen aus dem Straßenverkehr steigt jedoch gleichzeitig die Bedeutung anderer Quellen, wie der Holzfeuerung in privaten Haushalten und der Landwirtschaft, als Quelle vor allem sekundär gebildeter Partikel.
An circa 42 % der verkehrsnahen Messstationen wurde 2018 der NO2Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ überschritten. Die Emissionen im Verkehrsbereich haben zwar deutlich abgenommen, aber mit 40 % Anteil an den Gesamtemissionen ist der Verkehr noch immer die größte Stickstoffoxid-Quelle. Betrachtet man nur den Straßenverkehr, ist seit ca. 2000 ein deutlicher Anstieg des Anteils der Diesel-Pkw an den Emissionen erkennbar. Das UBA hat die Wirkung von Software-Updates und Rückkauf alter Diesel-Pkw untersucht. Diese leisten zwar einen Beitrag zur Reduzierung der NO2-Belastung, werden aber nur an wenigen Standorten unmittelbar zur Einhaltung des Luftgrenzwertes führen. Im Mai 2008 hat die EU-Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland und weitere EU-Mitgliedstaaten eingereicht, weil die vereinbarten Stickstoffdioxid-Grenzwerte nicht eingehalten werden und in der Vergangenheit keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden.
Seit 1990 sind die Ozonspitzenkonzentrationen deutlich zurückgegangen. Jedoch stellen wir einen signifikanten Anstieg der mittleren Ozonkonzentration in Städten fest. Der langfristige Zielwert der EU und die WHO-Empfehlungen werden deutschlandweit überschritten. |