Um die Zielsetzung der EU-Kommission zu erfüllen, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern, sind Maßnahmen auf unterschiedlichen Handlungsfeldern erforderlich. Ein wichtiger Aspekt ist die sichere Gestaltung neuer Straßen durch eine stärkere Standardisierung. Durch die Schaffung von wenigen einheitlichen Straßentypen, die sich deutlich voneinander unterscheiden, soll dem Fahrer durch die Straßenraumgestaltung der jeweilige Straßentyp verdeutlicht und ein angemessenes Fahrverhalten erreicht werden. Das Prinzip standardisierter und möglichst selbsterklärender Straßen wird in zahlreichen europäischen Ländern verfolgt und ist auch die Grundlage für die im Entwurf vorliegenden „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL).
In Abhängigkeit von den Straßenkategorien LS I bis LS IV nach den „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN) werden 4 Entwurfsklassen (EKL 1 bis EKL 4) bestimmt. Den Entwurfsklassen werden eindeutige Gestaltungsmerkmale zugeordnet. Die kontinuierliche Kennzeichnung der unterschiedlichen Entwurfsklassen erfolgt durch die Ausprägung der Längsmarkierung auf der Fahrbahn. Dieses eindeutige Unterscheidungsmerkmal gewährleistet die Wieder-Erkennbarkeit des jeweiligen Straßentyps.
Das Landstraßennetz in Deutschland wird in der Zukunft im Verhältnis zum Bestand nur noch geringfügige Ergänzungen erfahren. Das Potenzial für die Umsetzung der RAL beim Bau neuer Straßen ist daher nur sehr gering. Eine erfolgreiche Umsetzung ist nur zu erreichen, wenn das Prinzip der standardisierten Landstraßen auch bei bestehenden Straßen erkennbar gemacht werden kann. Hierzu ist eine Strategie erforderlich, die im Rahmen vorhandener Finanzierungsmöglichkeiten, mit möglichst geringem planerischem bzw. planungsrechtlichem Aufwand, gleichzeitig in einem überschaubaren Zeitrahmen das Prinzip der Entwurfsklassen auf das bestehende Landstraßennetz übertragbar werden lässt. Ergänzend zu den RAL wird daher ein Regelwerk (Merkblatt) erarbeitet, das die Anwendung der RAL bei Maßnahmen an bestehenden Straßen präzisiert und die vorhandene zu große Vielfalt an unterschiedlichen Straßenausprägungen einschränkt. Im Merkblatt werden für jede Entwurfsklasse die Voraussetzungen für eine Übertragung und Kennzeichnung im bestehenden Netz definiert sowie weitere ergänzende Maßnahmen dargestellt. |