Einleitung |
Das Qualitätssicherungssystem für Asphalt basiert fast ausschließlich auf Anforderungen an die Baustoffkomponenten Bitumen und Gesteinskörnungen sowie deren jeweiligen Gewichtsanteile im Asphaltmischgut. Bei Walzasphalten werden diese Kennwerte durch den Hohlraumgehalt des mittels Marshall-Verdichtung im Labor hergestellten Asphalt-Probekörpers sowie in wenigen Ausnahmefällen durch Ergebnisse von mechanischen Prüfverfahren ergänzt. Das so aufgebaute technische Regelwerk ist nur möglich, da in den verschiedenen Stadien der Asphaltproduktion und -verarbeitung die Ausgangsbaustoffe fast unverändert mittels Extraktion durch Lösemittel voneinander getrennt und zurück gewonnen werden können. Das dabei am häufigsten eingesetzte Lösemittel – Trichlorethylen – wurde aufgrund seiner karzinogenen Eigenschaften als „sehr besorgniserregende Substanz“ eingestuft und darf vorerst unter erhöhten Sicherheitsauflagen nur bis 2023 verwendet werden. Daher stellt sich der FGSV-Arbeitsausschuss „Prüfung von Asphalt“ die Frage, ob ein lösemittelfreies Asphaltlabor umsetzbar ist. Nach einer Analyse alternativer Prüfverfahren, mit welchen tatsächlich einzelne Asphalteigenschaften ohne Lösemitteleinsatz identifiziert werden können, stellte sich jedoch schnell heraus, dass konsequent lösemittelfreie Prüfverfahren nicht für alle Ebenen der Qualitätssicherung zur Verfügung stehen. |