Es wird gezeigt, daß
– Verfahren zur Beschreibung der zu erwartenden Verkehrssicherheit aufgrund einer quantitativen Beobachtung des Verkehrsgeschehens bisher nicht befriedigend sind und – solche Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland auch nicht besonders vordringlich entwickelt und eingeführt werden müssen, weil die polizeilichen Aufzeichnungen über Verkehrsunfälle ausreichen, die Verkehrssicherheitslage auf jedem Abschnitt des Straßennetzes hinreichend zu beschreiben.
Straßen müssen sicher, leistungsfähig und verträglich sein; der Maßstab zur Bewertung ist die Wirtschaftlichkeit.
Seit einiger Zeit wird nicht nur darüber geredet, daß „Sicherheit“ lediglich eines von mehreren Zielen ist und daß man bezüglich der zu erwartenden Sicherheit auch Abstriche machen muß, wenn das denn z. B. wegen der Verträglichkeit mit Umfeldaspekten geboten ist; vielmehr wird zunehmend auch darüber gesprochen, wie denn die Sicherheit überhaupt zu bewerten ist: Ist eine Straße dann unsicher, wenn es da relativ viele Unfälle gibt; oder geht es um die Anzahl der „Verkehrskonflikte“ oder sind „situationsbezogene Sicherheitskriterien“ zu entwickeln? |