| Einleitung |
In fast allen Bundesländern wird in Übereinstimmung mit dem „Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen“ der FGSV (Ausg. 1974) von der Polizei jeder Unfall bzw. jeder schwere Unfall in einer Unfalltyp-Steckkarte erfaßt; nähere Untersuchungen zu Unfallhäufungsstellen und ggf. Abhilfemaßnahmen wurden durch Polizei, Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden eingeleitet. Eine Ex-post-Beurteilung von getroffenen Verbesserungsmaßnahmen wird u. U. dadurch unmöglich, daß die gleichen Unfälle, die zur Aufdeckung einer Unfallstelle führten und/oder bei der Festlegung von Abhilfemaßnahmen berücksichtigt wurden, in der Ex-post-Beurteilung nochmals betrachtet werden (bias by selection); um verläßliche Ergebnisse zu erzielen, muß der Einfluß des Auswahlfehlers eliminiert werden. |