Parkraumbeschränkungen im Berufsverkehr bieten begrenzte Möglichkeiten für eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel. Dies zeigen die Ergebnisse einer Untersuchung zur Parkraumbeschränkung für Beschäftigte. Anhand von vier Szenarien, die z. T. Parkraumbeschränkungen miteinbeziehen, die über die heutigen rechtlichen Grundlagen hinausgehen, wird nachgewiesen, daß die Möglichkeiten für eine Veränderung des Modal Split mit Hilfe derartiger Maßnahmen begrenzt sind. Dies hat drei wesentliche Gründe. Sofort wirksame Parkraumbeschränkungen sind nur im öffentlichen Straßenraum möglich. Dabei betreffen sie nur einen kleinen Teil der Beschäftigten. Parkraumbeschränkungen im privaten Bereich wirken nur langfristig. Parkraumbeschränkungen im privaten Bereich werden durch den anhaltenden Trend zu einer Vergrößerung des spezifischen Geschoßflächenbedarfs pro Beschäftigten in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt.
Parkraumbeschränkung für Beschäftigte mit dieser Strategie versuchen viele Städte in der Bundesrepublik Deutschland einen Teil der Probleme zu lösen, die durch den fließenden und den ruhenden Kfz-Verkehr entstehen. Dabei soll eine restriktive Parkraumplanung zu einer Veränderung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV führen. Die erwartete Verringerung des individuellen Kfz-Verkehrs soll dem Ziel dienen, die Lebensbedingungen für die Stadtbevölkerung durch eine Reduzierung der Umwelt- und Unfallbelastung sowie der Flächenbeanspruchung zu verbessern. Neben diesen gesamtstädtischen Zielen werden vielfach auch auf Stadtteil- oder Quartierebene Zielvorstellungen wie „Verbesserung des Wohnumfeldes“ oder „Erhöhung der Attraktivität für Kunden und Besucher“ formuliert, zu deren Erreichung Parkraumbeschränkungen einen Beitrag leisten sollen.
Allgemein wird bei der Entwicklung von Strategien zur Parkraumbeschränkung davon ausgegangen, daß die Berufspendler von allen Verkehrsteilnehmern am ehesten auf den Pkw verzichten und auf andere Verkehrsmittel (zu Fuß, Fahrrad, ÖPNV) umsteigen können.
Häufig jedoch führen Parkraumbeschränkungen zu Auseinandersetzungen zwischen den Planungsbeteiligten. Es ergeben sich große Unsicherheiten über die Einsatzmöglichkeiten, da umstritten ist, ob die gewünschten Effekte tatsächlich erreicht werden oder ob nicht doch unerwünschte Wirkungen eintreten, wie z. B. die Belastung benachbarter Quartiere durch verdrängte Berufspendler.
In diesem Bericht werden Ergebnisse einer Untersuchung vorgestellt, die im Auftrag des Bundesministers für Verkehr im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr durchgeführt wurde. Die Untersuchung bezieht sich im wesentlichen auf den hinsichtlich des Ruhenden Verkehrs als besonders problematisch einzustufenden Gebietstyp des citynahen Mischgebietes. |