| Einleitung |
Verkehrsberuhigung im klassischen Sinn hat zum Ziel, in Gebieten zwischen Verkehrsstraßen, die überwiegend dem Wohnen dienen, Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen herauszuhalten, den Ziel- und Quellverkehr zu einer verhaltenen Fahrweise zu bringen, die vorhandenen Flächen im Straßenraum so neu aufzuteilen, daß Vorteile vor allem für Fußgänger und Kinder entstehen und ein ansprechendes Straßenbild geschaffen werden kann. Inzwischen liegen seit 10 Jahren Erfahrungen vor, welche Maßnahmen dazu geeignet und welche ungeeignet sind. Im zweiten Teil des Beitrages werden Hinweise gegeben, wie unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit das Verkehrsstraßennetz optimiert werden kann. Vielfach ist eine Neuordnung des Verkehrsstraßennetzes aber nicht möglich, so daß es erforderlich ist, neue Ausbauformen für Verkehrsstraßen zu finden.
Wenn heute davon die Rede ist, daß unsere Städte am Autoverkehr ersticken, und es deswegen notwendig sei, für den innerstädtischen Verkehr neue Konzepte zu entwickeln, so wird in der Bundesrepublik Deutschland gerne von „Verkehrsberuhigung“ gesprochen.
Deshalb eine Klarstellung: Wie auch in den meisten anderen Staaten sollte man von Verkehrsberuhigung nur da reden, wo es unbestritten ist, daß der Kraftfahrzeugverkehr auf das unbedingt notwendige Maß des Ziel- und Quellverkehrs beschränkt werden sollte und besonders langsame Geschwindigkeiten notwendig und zumutbar sind. Das ist in Erschließungsstraßen der Fall. Auch auf manchen Verkehrsstraßen sind Verbesserungen dringend erwünscht, so auch auf Ortsdurchfahrten kleinerer Orte. Für Fußgänger und Radfahrer sollte überall in der Stadt mehr Raum geschaffen werden, und es gilt schließlich zu überprüfen, ob man nicht auch für die ganze Stadt neue Konzepte finden kann. „Verkehrsberuhigung“ ist dies aber alles nicht. Es sind neue Ansätze, über deren Berechtigung und deren Aussichten z. Zt. mit unterschiedlichem Ergebnis diskutiert wird. Tabelle 1 versucht, die verschiedenen Ansätze, die von vielen auch „Verkehrsberuhigung“ genannt werden, zu unterscheiden.
In Wohnbereichen kann man Verkehrsberuhigung betreiben. Der „Umbau“ von Verkehrsstraßen und Ortsdurchfahrten ist eine Veränderung, die zu einer Verträglichkeit der Nutzungen führen soll – zu verdrängen und zu „beruhigen“ ist der Verkehr aber da nicht ohne weiteres. „Programme“ zur Förderung des Radfahrer- und Fußgängerverkehrs in der gesamten Stadt können Verbesserungen bringen – von „Verkehrsberuhigung“ sollte man aber auch hier nicht sprechen. Wenn man den privaten Pkw möglichst ganz aus der Stadt heraushalten will, so sollte man sich dazu auch bekennen, die „autofreie Stadt“ zu fordern. |