Der Beitrag erläutert für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Verhältnis zwischen den in den neuen RAS-N (Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes) festgelegten Straßenkategorien und den nach den geltenden Gesetzen sich ergebenden Einstufungen der Straßen, speziell der sogenannten Straßen des überörtlichen Verkehrs (klassifizierte Straßen). Auf der Grundlage einer in Baden-Württemberg im Jahre 1982 durchgeführten Untersuchung werden die sich daraus ergebenden Probleme dargestellt und Lösungsmöglichkeiten zur Problembewältigung entwickelt.
Die Klassifizierung bzw. Einteilung des Straßennetzes ist in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und in den Straßengesetzen der Länder geregelt. Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen sind auch die Baulastträger festgelegt. Dabei darf nicht übersehen werden, daß die heutigen Festsetzungen der Klassifizierung zumindest für den den Bundesautobahnen nachgeordneten Bereich bereits vor dem Kriege im Rahmen der Neueinteilung des Straßennetzes auf der Grundlage des sog. Straßenneuregelungsgesetzes im Jahre 1934 festgelegt wurden. Eine grundlegende Überprüfung des Bundesstraßen-, Landesstraßen-, Kreisstraßen- und Gemeindestraßennetzes ist in der Regel bis auf Überprüfungen im Rahmen von Neubauten von Straßen in allen Bundesländern unterblieben.
Von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen wurde in den letzten Jahren im Rahmen der Aufstellung von Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) ein Teil mit der Bezeichnung „Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes“ (RAS-N) erarbeitet und mit Allg. Rundschreiben Nr. 1 1988 vom BMV veröffentlicht. Diese RAS-N bauen auf den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen Teil Straßennetzgestaltung (RAL-N) aus dem Jahre 1977 auf und behandeln vertiefend die funktionale Gliederung des Straßennetzes und beschreiben die aus der maßgebenden Funktion resultierenden Konsequenzen für die Netzgestaltung. Der Bundesverkehrsminister stellt im Zusammenhang mit der Weitergabe dieser Richtlinien fest, daß damit unter anderem auch ein Instrumentarium für eine Überprüfung des bestehenden Straßennetzes im Hinblick auf die heute bestehenden Anforderungen zur Verfügung steht.
Im nachfolgenden Beitrag soll in einem Vergleich eine Zuordnung der in den RAS-N festgelegten Straßenkategorien zu der Klassifizierung des Straßennetzes auf der Grundlage der gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt und Zusammenhänge hergestellt werden. Darüber hinaus wird mit einer in Baden-Württemberg durchgeführten Untersuchung dargelegt, wie sich diese Zuordnung tatsächlich auswirkt und welche Probleme sich dabei ergeben. Außerdem werden Lösungsansätze zur Problembewältigung entwickelt. |