FGSV-Nr. FGSV 001/12
Ort Berlin
Datum 06.09.1988
Titel Verfahren der sozialen Bewertung von Straßenprojekten: Stand, Probleme, Entwicklungen
Autoren Rolf Funck
Kategorien International
Einleitung

Die den gebräuchlichen Projektbewertungs- und Priorisierungssystemen zugrundeliegenden Verfahren werden kurz beschrieben und kritisch analysiert. Einzelprobleme, die im Rahmen des Einsatzes dieser Verfahren auftreten, werden erläutert.

Der gegenwärtige Stand der theoretischen Diskussion um eine Weiterentwicklung in Stufenverfahren, interaktiven Verfahren, Akzeptanzfunktionen und Expertensystemen wird, soweit im vorgegebenen Rahmen möglich, beschrieben. Die Verbesserungen, die diese Verfahren bringen, werden aufgezeigt, die verbleibenden Problempunkte und die Möglichkeiten einer praktischen Umsetzung und eines Einbaues dieser neuen Verfahrenskonzepte in die soziale Bewertung von Straßenprojekten werden erörtert.

Seit nunmehr 15 Jahren gilt für die Bundesrepublik Deutschland die Festlegung der Bundeshaushaltsordnung (§ 7 Abs. 2), daß Entscheidungen über Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Hand von erheblicher finanzieller Bedeutung auf der Grundlage von Nutzen-Kosten-Untersuchungen zu treffen sind. Damit wurde für den Bereich der größeren öffentlichen Investitionen eine bereits im Jahre 1920 von Pigou aufgestellte finanztheoretische Forderung an die finanzwirtschaftliche Praxis herangeführt: die öffentlichen Ausgaben nämlich seien auf die verschiedenen Aufgaben in der Weise zu verteilen, daß sich die sozialen Grenznutzen der einzelnen Handlungsbereiche einander angleichen und so der soziale Gesamtnutzen der öffentlichen Maßnahmen maximiert werde.

Diesem finanztheoretischen Konzept liegt die Vorstellung zugrunde, daß das Modell des sozialökonomischen Optimums zur Richtschnur privatwirtschaftlicher und staatswirtschaftlicher Handlungen gemacht werden müsse, damit die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt ihr Maximum erreiche. Seither hat sich die Wohlfahrtsökonomik darum bemüht, die Realisierungsbedingungen für diese theoretische Forderung zu konkretisieren. Es sind soziale Wohlfahrtsfunktionen definiert und Optimallösungen für sie unter Berücksichtigung der Produktionsgegebenheiten und anderer Nebenbedingungen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Art bestimmt worden, über formale Aussagen zur Struktur solcher Lösungen ist man dabei jedoch nicht hinausgekommen.

Es war daher notwendig und sinnvoll, Beurteilungs- und Entscheidungshilfsverfahren zu entwickeln, die es erlauben, für einen eng abgegrenzten, übersehbaren Entscheidungsbereich die entscheidungsrelevanten Kriterien einander gegenüberzustellen und gegenseitig abzuwägen. Diese Verfahren werden als Nutzen-Kosten-Untersuchungen bezeichnet. Sie sollen nicht die Bestimmung des Optimums in einem Feld von prinzipiell unendlich vielen, nur theoretisch vorstellbaren Systemlösungen ermöglichen. Vielmehr sind sie darauf abgestellt, auf der Basis vorgegebener oder im Rahmen der Verfahrensanwendung erst noch zu bestimmender Kriterien die Auswahl der besten Alternative aus einer begrenzten Zahl konkret definierter, realisierbarer Lösungsvarianten zu erleichtern.

Das Pigousche Ziel wird damit in drei Schritten angesteuert:

– Im ersten Schritt wird die Aufteilung des Gesamtbudgets auf die verschiedenen Bereiche öffentlicher Aufgaben, z. B. die Ressorts, festgelegt; dies geschieht im Rahmen einer politischen Abwägung und Auseinandersetzung in der Erwartung, daß das Aufteilungsergebnis tatsächlich die relative soziale Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung hinreichend genau abbildet.
– Im zweiten Schritt werden in ähnlicher Weise und mit entsprechenden Erwartungen die Mittelressort intern auf laufende Aufgabenerfüllung einerseits und investive Maßnahmen andererseits verteilt.
– Nur zur Entscheidung über die investiven Maßnahmen, und zwar noch weiter eingeschränkt: soweit sie erhebliche Bedeutung haben, wird letztlich im dritten Schritt ein Verfahren der Nutzen-Kosten-Untersuchung eingesetzt.

Über die Möglichkeiten, mit Hilfe der Anwendungen solcher Verfahren die gesamtgesellschaftliche Lage zu verbessern, dürfen demgemäß keine übertriebenen Erwartungen gehegt werden. Gleichwohl haben sie für die Projektpriorisierung und -auswahl in abgegrenzten öffentlichen Entscheidungsbereichen, wie sie z. B. Verkehrswegeinvestitionen darstellen, große Bedeutung. Demgemäß kommt auch der Verfahrensanalyse und -weiterentwicklung gerade für diesen Bereich öffentlicher Aufgaben hohes Gewicht zu.

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