FGSV-Nr. FGSV 001/13
Ort Nürnberg
Datum 10.10.1990
Titel Stand der europäischen Normung von Produkten der Straßenausstattung
Autoren Rainer Kehrein
Kategorien Kongress
Einleitung

Unter der Bezeichnung „Produkte der Straßenausstattung“ sind alle horizontalen und vertikalen Verkehrszeichen und -einrichtungen, Schutzeinrichtungen und sonstigen Gegenstände zu verstehen, die an den Straßen eingesetzt werden, um einen möglichst sicheren und flüssigen Verkehrsfluß zu gewährleisten und/oder helfen sollen, vermeidbare und unvermeidbare Negativfolgen zu minimieren.
Die Anforderungen und Bedingungen an bzw. für diese Produkte sind mehr oder weniger in entsprechenden Vorschriften und Regelwerken festgelegt. Die Produkte dürfen in der Regel nur dann eingesetzt werden, wenn sie nachweislich die vorgeschriebenen Anforderungen und Bedingungen erfüllen.
Jeder Staat in Europa hat hier seine eigenen Regeln. Es ist davon auszugehen, daß in den fünf neuen deutschen Bundesländern die Standards angewendet werden, wie es bisher in der Bundesrepublik üblich war. Aber wie ist das auf dem „Europäischen Markt“ zu sehen?
Gemäß der am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen „Einheitlichen Europäischen Akte“ haben sich die EG-Staaten verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um bis zum 31. Dezember 1992 den „Europäischen Binnenmarkt“ zu vollenden.
Der „Europäische Binnenmarkt“ verlangt den Abbau und die Beseitigung von technischen Handelshemmnissen, die den freien europäischen Verkehr von Waren und Dienstleistungen behindern könnten, wie z. B. technische Gütebedingungen, Prüfvorschriften oder ähnliches, das so formuliert ist, daß es nur national eingehalten werden kann. Die EG-Kommission verlangt deshalb eine Harmonisierung der technischen Spezifikationen aller Mitgliedsländer durch die Schaffung von „Europäischen Normen“.

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