| Einleitung |
In unserer technisierten Welt und infolge der immer schneller voranschreitenden Entwicklungen kommt es nicht allzu oft vor, daß Technische Regelwerke für ein technisches Produkt fast auf den Tag genau 200 Monate unverändert, wenn auch in wenigen Punkten ergänzt, gültig sind. Dies trifft jedoch für die „Richtlinien für abweisende Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen“ aus dem Jahr 1972 zu, die erst durch die Mitte 1989 herausgegebenen „Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS)“ abgelöst worden sind. Schon im Titel dieser Regelwerke zeigt sich die Entwicklung deutlich. Nunmehr werden nicht nur „abweisende“, sondern alle „passiven“ Schutzeinrichtungen behandelt und dies nicht nur für Bundesfernstraßen – d. h. Bundesautobahnen und Bundesstraßen –, sondern „alle“ Straßen. Hier soll allerdings nicht auf die technischen Einzelheiten der RPS eingegangen werden, sondern auf die dahinterstehende Sicherheits-Philosophie. Dabei ist die Frage von besonderem Interesse, inwieweit es gelungen ist, die vorgegebenen Grundsätze in die Tat umzusetzen. |