| Einleitung |
Boden- und Grundwasser sind unsere Lebensgrundlage und müssen daher besonders geschützt werden. Schutz bedeutet einerseits die Vermeidung der Verschmutzung, andererseits aber auch die Aufrechterhaltung der Grundwassererneuerung. Abdichtungen, d. h. Verhinderung der Wasserversickerung, sind daher nur in Heilquellen- und in Trinkwasserschutzgebieten notwendig, es sei denn, in der Zone III liegt günstige Untergrundbeschaffenheit vor. Günstige Untergrundbeschaffenheit bedeutet:
– Der anstehende Boden ist wasserdicht. – Der anstehende Boden hat eine hohe Reinigungskraft. – Der Abstand zum Grundwasserspiegel und zum Brunnen ist so groß, daß das Sickerwasser auf dem Weg dorthin durch den Boden von der Schmutzfracht befreit wird.
Abdichtung des Straßenraumes ist also erforderlich bei gut durchlässigem Untergrund, hohem Grundwasserstand und in jedem Untergrund bei geringem Abstand zum Brunnen. Zwei Belastungsfälle sind zu unterscheiden, nämlich:
– die regelmäßige Schmutzfracht des normalen Straßenwassers und – bei Unfällen auslaufende Gefahrengüter wie z. B. Treibstoff, Öl oder Chemikalien.
Mechanisch ist eine Abdichtung durch abirrende Fahrzeuge, insbesondere durch umstürzende Lkw, bedroht. Nun ist es sicher technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar, eine Abdichtung im Straßenraum so auszubauen, daß sie jeden erdenklichen Unfall vollkommen unbeschädigt übersteht. Sie muß das Abirren kleinerer Fahrzeuge aushalten und bei dem Unfall eines Tankfahrzeuges noch so funktionsfähig bleiben, daß der Schadstoff so lange nicht bis zum Grundwasser vordringen kann, bis die Stelle saniert wird. Für diesen Fall muß das Dichtungssystem reparaturgünstig sein. Die Richtlinien für den Bau von Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) geben verschiedene Beispiele, wie so eine Abdichtung ausgeführt werden kann. Dabei gehen sie von einer mindestens 60 cm dicken Schicht aus feinkörnigem Boden als Abdichtungsschicht aus. Es ist aber schwierig, diese Schicht auf einer 1:1,5 geneigten Böschung einzubauen und so zu verdichten, daß die gewünschte Dichtigkeit und die erforderliche Standsicherheit erreicht wird. Unmöglich ist es dann, wenn aus einer Einschnittböschung hinter der Abdichtung Wasser austritt, es sei denn, dieses kann hinter der Abdichtung durch ein dauerhaft funktionierendes Dränsystem gefaßt werden. Bewährt hat es sich in einem solchen Fall, auf die Abtragsböschung einen geotextilen Flächendrän zu legen und den Stützkörper davor mit einem gemischtkörnigen Boden aufzubauen. Standsicher ist auch eine Dichtungsschicht aus mit Weißfeinkalk verfestigten feinkörnigen Böden. Aber auch diese ist nicht befriedigend, weil Einbau und Verdichtung schwierig sind und durch die Kalkstabilisierung die Dichtigkeit des Bodens abnimmt. Um den in den RiStWag geforderten Durchlässigkeitsbeiwert von 10-7 m/s zu erreichen, ist dieses Verfahren nur mit einem stark tonigen Schluff anwendbar. In Einschnitten ist ein Abdichtungssystem zu wünschen, das mit möglichst geringen Dicken auskommt, um das Abgraben des Böschungsfußes zu reduzieren: einerseits zur Verringerung von vermeidbaren Massenbewegungen, andererseits, weil das Untergraben des Böschungsfußes die Standsicherheit reduziert. Dieses ist besonders bei Felsböschungen eine wichtige Frage. Bei Felsböschungen ist aber die Funktionsfähigkeit einer Abdichtung und die Sicherheit gegen Beschädigung besonders wichtig, weil Klüfte im Fels häufig sehr gut durchlässig sind und eine Sanierung nach einem Tankwagenunfall durch Abgraben des in den Klüften kontaminierten Felses nicht möglich ist. Dünne Dichtungsbahnen, die von außen auf geeignete Weise geschützt werden, können eine Lösung sein. Kunststoffdichtungsbahnen aus Polymeren, wie sie in Deponien verwendet werden, haben den Vorteil hoher Wasserdichtigkeit aber auch eine Reihe von Nachteilen. Durch ihre Steifigkeit sind sie auf gekrümmten Flächen schwer zu verlegen, und die Abdichtung der Verbindung einzelner Bahnen sowie der Anschluß an Durchdringungen (Schächte etc.) erfordern einen außerordentlich hohen Aufwand. Neben den genannten Abdichtungen in Wasserschutzgebieten muß der Straßenbauer auch noch andere Bauwerke ausführen, bei denen Abdichtungen erforderlich werden:
– Regenrückhaltebecken – biologische oder mechanische Vorklärbecken – künstlich angelegte Feuchtbiotope – Fischteiche – Straßendämme, die gleichzeitig Wasser aufstauen sollen – Altlasten, die überbaut werden
Folgende Abdichtungssysteme werden bisher verwendet:
– dichte Straßenbeläge aus Asphalt oder Zementbeton – aus Asphalt oder Zementbeton hergestellte Dichtungsschichten – Mineralstoffabdichtungen – Kunststoffdichtungsbahnen – geotextile Dichtungsbahnen |