FGSV-Nr. FGSV 001/13
Ort Nürnberg
Datum 10.10.1990
Titel Asphaltrecycling im Straßenbau – Stand und Ausblick
Autoren H. Erhardt, G. Barz
Kategorien Kongress
Einleitung

Die mit der Wiederverwendung von Baustoffen und somit auch die mit der Wiederverwendung von Asphalt verbundenen Fragen haben weiterhin Bedeutung in der Fachwelt. Besondere Aktualisierung erfährt das Asphaltrecycling im Straßenbau durch „Zielfestlegungen der Bundesregierung zur Verwertung von Bauschutt, Baustellenabfällen, Erdaushub und Straßenaufbruch“, die im Entwurf vom 11. Dezember 1989 vorliegen. Sie konkretisieren in wesentlichen Punkten die Forderungen des Abfallgesetzes (AbfG) vom 27. 8. 1986.

– Beispielsweise soll der vorgegebene Prozentsatz der Wiederverwendung von Straßenaufbruch von zzt. 69 % bis Ende 1991 auf 90 % erhöht werden.
– Verwendbare Bestandteile von Bauschutt dürfen z. B. ab 1. Januar 1991 gemäß § 3 Abs. 2 des Abfallgesetzes nicht mehr vermischt mit nicht verwertbaren Bestandteilen auf Deponien abgelagert werden.
– Nicht getrennt gehaltene Stoffe sind von der Ablagerung auszuschließen und einer Sortieranlage zuzuführen.

Diese Forderung muß als logische Konsequenz der bisher teilweise sehr unbefriedigenden Umsetzung des § 3 AbfG, der bekanntlich kategorisch die Verwertung bzw. Wiederverwendung vorrangig vor der Entsorgung fordert, verstanden werden.
Welche Widerstände auf diesem Gebiet noch überwunden werden müssen, weist als besonders negatives Beispiel für die Mißachtung der Forderungen des Abfallgesetzes das Tiefbauamt einer norddeutschen Landeshauptstadt aus, das heute noch die Verwendung von Recyclingmaterialien im Asphaltoberbau nicht zuläßt.

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