Wie jedes Wirtschaftsgut müssen Straßen unterhalten, instandgesetzt und nach Ablauf der Nutzungsdauer erneuert werden (Bild 1). Die Straßenerhaltung umfaßt die komplexe
– Kontrolle, – Wartung (Betriebliche Unterhaltung), – Unterhaltung (Bauliche Unterhaltung), – Instandsetzung und – Erneuerung.
Bild 1: Langzeitbeobachtungen – Entwicklung des Erhaltungszustandes bei Fahrbahnbefestigungen mit bituminöser Decke und Tragschicht.
Allein für die Erhaltung der Bundesfernstraßen (alte Bundesländer) werden über 3 Milliarden DM pro Jahr benötigt. Etwa 2/3 dieses Betrages entfallen auf die Erhaltung des Straßenoberbaues. Bezogen auf die Straßenlänge sind 90 % aller Bundesfernstraßen oder knapp 80 % aller öffentlichen Straßen bituminös befestigt. |