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1 Einleitung
Straßen sind einer der wichtigsten Bestandteile der Infrastruktur eines jeden Landes. Sowohl Warentransporte als auch die Mobilität der einzelnen Individualnutzer erfordern eine sichere und zuverlässige Verbindung zwischen Ausgangs- und Zielort. Die Verkehrswege sollten möglichst uneingeschränkt mit hoher Qualität zur Verfügung stehen. Sämtliche Ausfälle und Störungen beeinträchtigen den Verkehr und somit jeden Nutzer, was zu enormen volkswirtschaftlichen Schäden führt. Im Jahr 2018 gab es allein in Deutschland rund 745.000 Staus mit einer Gesamtlänge von etwa 1,5 Mio. Kilometern. Die Verkehrsteilnehmer verloren ca. 459.000 Stunden durch Stillstand. Die Anzahl der Staus ist um 3 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, was unter anderem auf die 3 % mehr Baustellen zurückzuführen ist (Asphalt & Bitumen). Diese Zahlen zeigen wie wichtig es ist, dauerhaft Verkehrsflächen herzustellen, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Hier ist die Betonfahrbahndecke durch ihre lange Nutzungsdauer und ihren geringen Erhaltungsbedarf im Vorteil gegenüber Asphaltdecken. Dennoch kommt es auch bei dieser Oberbauvariante gelegentlich zu Schäden infolge von Ausführungsimperfektionen, Unterdimensionierung, gewöhnliche Alterung usw., die behoben werden müssen. Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen“ (ZTV BEB-StB 15) befassen sich mit dieser Thematik und dienen als Hilfsmittel für sämtliche Verfahren, die im Rahmen der Betondeckenerhaltung regelmäßig zum Einsatz kommen. In die neue Ausgabe aus dem Jahr 2015 wurden die Erfahrungen und Entwicklungen von 13 Jahren seit Veröffentlichung der Vorgängerausgabe eingearbeitet. Im Folgenden wird auf die Anwendung der neuen ZTV BEB-StB in der Praxis eingegangen und wie das Regelwerk dabei unterstützen kann, eine qualitativ hochwertige und dauerhafte Instandhaltung und -setzung und folglich eine hohe Dauerhaftigkeit der Betonfahrbahndecke zu erreichen.
2 Inhalt und Neuerungen
Die ZTV BEB-StB 15 gliedert sich in die fünf Hauptpunkte „Allgemeines“, „Ausführung“, „Prüfungen“, „Mängelansprüche“ und „Aufmaße und Abrechnung“. Im Vergleich zur Vorgänger- ausgabe sind die letzten drei genannten Gliederungspunkte somit zu separaten Kapiteln aus dem „Allgemeinen“ herausgelöst worden. In dem Hauptpunkt „Ausführung“ ist der Unterpunkt „Vorbereitende Maßnahmen“ aufgenommen worden, der bisher nicht existierte. Hier werden die Vorgehensweisen beschrieben, die beim Ausbau im Rahmen des Ersatzes von Betonplatten bzw. Plattenteilen, einem streifenweisen Ersatz oder einer Erneuerung auf ganzer Fahrbahnbreite zur Anwendung kommen. Ebenso ist hier die Vorbereitung von Betondecken zur späteren Überbauung (Hocheinbau) erläutert. Zusätzlich werden in diesem Kapitel die Unterpunkte „Instandhaltung“, „Instandsetzung“ und „Erneuerung“ aufgeführt, die bisher eigenständige Kapitel darstellten. In diesen Abschnitten werden sämtliche Maßnahmen einzeln aufgeführt und nach einheitlicher Gliederung genauer beschrieben. Unter anderem wird in den Unterkapiteln auch auf die verfahrensspezifischen Aspekte der Prüfungen, Anforderungen an die fertige Leistung und der Abrechnung eingegangen.
Weitere grundlegende Änderungen im Vergleich zur ZTV BEB-StB 02 sind die Aufnahme der zusätzlichen Baustoffen Silikatharz und Polyurethanschaum beim Instandsetzungsverfahren „Festlegen und Heben von Betonplatten“ sowie eine tiefer gehende Beschreibung der verschiedenen Systeme zum Plattenersatz mit schnell aushärtenden Betonen.
Einige bauliche Maßnahmen, die in der Vergangenheit Anwendung fanden, heutzutage aber nicht mehr genutzt werden, sind nicht aus der Ausgabe von 2002 in die Neufassung übernommen worden.
Im Folgenden wird auf einige Kapitel der neuen ZTV BEB-StB 15 exemplarisch genauer eingegangen.
3 Allgemeines
Zur Erhaltung zählen solche Maßnahmen, die dem Fortbestand von Gebrauchseigenschaften und Substanz dienen. Die Erhaltung setzt sich zusammen aus „Betrieblicher Erhaltung“, die Kontrollen und kleine Maßnahmen der betrieblichen Instandhaltung umfasst, und der „Baulichen Erhaltung“. Die ZTV BEB-StB behandeln nur den Teil der „Baulichen Erhaltung“ von Betonfahrbahndecken. Hierzu gehören Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung (Tabelle 1).
Als Instandhaltung werden bauliche Maßnahmen kleineren Umfanges zur Substanzerhaltung genannt, die mit geringem Aufwand meist umgehend ausgeführt werden, um einen lokalen Schaden zu beseitigen. Dies sind beispielsweise das Ausbessern von Fugenfüllungen, die Sanierung von Rissen, die nachträgliche Verdübelung und Verankerung, Kantensanierungen und das Abtragen von Beton.
Die Instandsetzung umfasst bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Wiederherstellung ausreichender Oberflächeneigenschaften der Betonfahrbahndecke, die auf größeren zusammenhängenden Flächen ausgeführt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Verfahren der Fugensanierung, das Festlegen und Heben von Platten, der Ersatz von Platten und Plattenteilen oder der streifenweise Ersatz.
Sollten die Instandhaltung oder Instandsetzung nicht mehr ausreichen, kommt es zur Erneuerung. Hierunter sind bauliche Maßnahmen zur vollständigen Wiederherstellung der Oberflächeneigenschaften und der Substanz zu verstehen. Dies erfolgt beispielsweise im Hoch- oder Tiefeinbau bzw. durch Kombinationen hiervon.
Die ZTV BEB-StB 15 sind in Verbindung mit den „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen“ (TL BEB-StB), Ausgabe 2015, anzuwenden.
In der ZTV BEB-StB 15 sind tatsächliche Vertragsbedingungen (dicker Randbalken) enthalten, die verpflichtend einzuhalten sind, wenn die Anwendung der ZTV BEB-StB 15 vereinbart wurde. Weiterhin sind aber auch Richtlinien (kursiv) aufgeführt, die vom Auftraggeber bei der Erarbeitung der Ausschreibung, der Bauüberwachung, der Abnahme usw. zu beachten sind.
Dieses Regelwerk stellt zwar ein sehr gutes Hilfsmittel dar und gibt einen hervorragenden Überblick über alle möglichen Bauverfahren zur Erhaltung von Betonfahrbahndecken, es ersetzt jedoch nicht das notwendige Wissen einer Person mit entsprechenden fachlichen Qualifikationen sowohl bei Planung und Überwachung als auch bei der Ausführung von Erhaltungsmaßnahmen.
In den nächsten Abschnitten dieses Beitrages werden einzelnen Verfahren aus den verschiedenen Maßnahmengruppen auszugsweise aufgegriffen, um die Vorgehensweise in der ZTV BEB-StB 15 und die Anwendung in Praxis zu veranschaulichen.
Tabelle 1: Begriff Erhaltung (Quelle: ZTV BEB-StB 15)
Um festzulegen, welche Maßnahmen zielführend sind, um einen vorhandenen Schaden zu beheben, ist es wichtig, die Zusammenhänge zwischen Schadensbild und -ursache zu kennen. Hierzu gibt die ZTV BEB-StB 15 den Verantwortlichen eine Übersicht (Bild 1) zur Hand. Nach Ermittlung der Schadensursache kann ein passendes Bauverfahren festgelegt werden. Bei der Auswahl sind sowohl technische als auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten. Dies bedeutet, dass insbesondere auch die Restnutzungsdauer im Verhältnis zu den durch die Maßnahme entstehenden Kosten stehen muss.
Bild 1: Merkmale für Betonbauweisen (Quelle: ZTV BEB-StB 15)
4 Ausführung
4.1 Vorbereitende Arbeiten
In dem neu aufgenommenen Kapitel sind die verschiedenen Ausbauvarianten für die geschädigte Betonfahrbahndecke bei Ersatz von Platten bzw. Plattenteilen und dem streifenweisen Ersatz sowie die Vorbereitung der Betonfahrbahndecke für einen Hocheinbau beschrieben. Der Ausbau für den Ersatz von Platten bzw. Plattenteilen und den streifenweisen Ersatz soll hier kurz aufgegriffen werden. Die Vorarbeiten ähneln sich in beiden Fällen sehr. Der geschädigte Bereich soll jeweils durch Trennschnitte in voller Stärke von der ungeschädigten, verbleibenden Betonfahrbahndecke getrennt werden. Hierbei müssen auch eventuell vorhandene Dübel und Anker durchtrennt werden. Im Abstand von 10 bis 30 cm parallel dazu verlaufend dazu sind, ebenfalls in voller Tiefe, Ausbauhilfsschnitte herzustellen. Diese sollen das Risiko reduzieren, benachbarte Platten beim Ausbau zu beschädigen. Ein eventuell vorhandener Vliesstoff sowie mit auszubauende gebundene Tragschichten müssen ebenfalls durchtrennt werden. Überschnitte in die zu erhaltenden angrenzenden Platten sind nicht erlaubt und dürfen somit nur in den Fugen erfolgen. Die kürzeste Seitenlänge einer Teilplatte muss mindestens 1,50 m betragen. In die andere Richtung ist dann die gesamte Plattenbreite bzw. -länge auszubauen. Diese Trennschnittleistungen sind gesondert auszuschreiben. Das betrifft nicht eventuell erforderliche weitere Zerkleinerungsschnitte, die der Auftragnehmer zur Erleichterung des Ausbaus ausführt und die im Leistungsumfang des Ausbaus enthalten sind.
Im Nachgang muss die Betonfahrbandecke so schonend ausgebaut werden, dass eine Schädigung der angrenzenden Flächen und des Untergrundes weitestgehend vermieden wird. Dies bedeutet, dass das Zerkleinern mit Meißelbagger oder Fallschwert nicht (Plattenersatz) bzw. nur bei ungebundener Tragschicht (streifenweiser Ersatz) zulässig ist. Zum Einsatz kommen somit vorzugsweise Schneiden und Herausheben bzw. Fräsen.
Gesondert ausgeschrieben werden müssen verbessernde Maßnahmen am Untergrund wie z. B. Reprofilieren und Nachverdichten von ungebundenen Tragschichten bzw. Reinigen und Ausbessern von Schadstellen in gebundenen Tragschichten.
4.2 Instandhaltung
Im Abschnitt zur Instandhaltung werden unter dem Punkt „Anwendung“ zuerst sämtliche Bauverfahren diesbezüglich aufgeführt. Als Hilfestellung zur Auswahl des geeigneten Verfahrens stellt die ZTV BEB-StB 15 eine Tabelle zur Verfügung, in der die Eignung ermittelt werden kann (Tabelle 2). Dies erleichtert Planung und Ausschreibung, da den auf der Strecke vorgefundenen Schadensbildern direkt die möglichen Sanierungsverfahren zugeordnet werden können.
Tabelle 2: Instandhaltungsverfahren (Quelle: ZTV BEB-StB 15)
4.2.1 Bearbeiten der Betonoberfläche
Als Beispiel für die Instandhaltung wird hier das Verfahren „Bearbeiten der Betonoberfläche“ aufgegriffen. Im Unterpunkt „Allgemeines“ werden zuerst die Anwendungsgebiete aufgeführt. Wenn die Oberfläche Griffigkeitsmängel, Oberflächenschäden, zu geringes Drainagevermögen, Unebenheiten, Stufenbildung oder erhöhte Schallemissionen aufweist, gibt es zwei Möglichkeiten der Bearbeitung, das Grinding und das Grooving.
In der ZTV BEB-StB 15 wird das Grinding noch als „Schleifen“ bezeichnet. Derzeit wird von der BASt und dem FGSV Arbeitsausschuss 8.4 „Oberflächen“ jedoch eine Änderung in der Begrifflichkeit angestrebt. Ähnlich wie beim Fugenschnitt werden bei diesem Verfahren Rillen mit Diamantscheiben in engem Abstand in die Oberfläche geschnitten (Bild 2). Es soll hier daher zukünftig vom „Schneiden“ gesprochen werden. Das Verfahren kann eingesetzt werden, um Griffigkeitsmängel, Unebenheiten, Stufenbildung, Oberflächenschäden und hohe Lärmemissionen zu beseitigen.
Das Grooving dient der Verbesserung der Drainagefähigkeit und unterscheidet sich vom Grinding lediglich in der Rillentiefe und dem Abstand zwischen den einzelnen Rillen.
Auch in den einzelnen Bauverfahren gibt es jeweils den Unterpunkt „Ausführung“. Hier werden in diesem Fall die beiden Verfahren näher beschrieben. Für das Grinding werden einige Anforderungen an die Oberflächentextur gestellt, wie beispielsweise die maximalen Höhenversätze zwischen zwei benachbarten Bahnen und die unmittelbare Aufsaugung des Schneidschlammes. Weiterhin werden Richtwerte zu Segmentbreite und -abstand an die Hand gegeben. Für das Grooving werden ebenfalls Richtwerte für den Wellenbesatz gemacht. In den folgenden Unterpunkten werden Informationen zu „Art und Umfang der Prüfungen“, „Anforderungen an die fertige Leistung“ bzgl. Griffigkeit und Ebenheit, zur erforderlichen Reinigung vor der „Verkehrsfreigabe“ und der „Abrechnung“ nach bearbeiteter Fläche gegeben. Sämtliche Kapitel bezüglich der Ausführung von Maßnahmen sind analog aufgebaut.
Bild 2: Oberflächenstruktur mit feinen Rillen durch Grinding
4.3 Instandsetzung
Auch für die Instandsetzung gibt es unter „Anwendung“ eine Übersichtstabelle, die sämtliche Schadensbilder den anwendbaren Bauverfahren zuordnet (Tabelle 3) und somit bei der Auswahl geeigneter Verfahren unterstützt. Es handelt sich um Baumaßnahmen größeren Umfanges auf zusammenhängenden Flächen, die vorwiegend maschinell erfolgen und der Verbesserung der Oberflächeneigenschaften dienen.
Tabelle 3: Instandsetzungsverfahren (Quelle: ZTV BEB-StB 15)
In den „Baugrundsätzen“ wird erklärt, dass man die regelmäßigen Zustandserfassungen zur Auswahl der Instandsetzung heranziehen kann und dass zu prüfen ist, ob verschiedene erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen parallel innerhalb von gesperrten Streckenab- schnitten durchgeführt werden können. Dies dient letztendlich dazu, Art und Umfang der Maßnahmen festzulegen und entsprechend ausschreiben zu können.
Als Beispiele für die Beschreibung der „Ausführung“ sollen die Verfahren „Festlegen und Heben von Platten“ sowie der „Ersatz von Platten und Plattenteilen“ dienen.
4.3.1 Festlegen und Heben von Platten
Unter „Allgemeines“ sind die Schadensbilder noch einmal genauer definiert, bei denen das Festlegen und/oder Heben von Platten erfolgen soll. Für das Festlegen sind dies wahrnehmbare Vertikalbewegungen bei Überrollung, die ggf. zusätzlich durch Tragfähigkeitsmessungen (z. B. Falling-Weight-Deflectometer) genauer ermittelt werden können. Bei Plattenversätzen bzw. Stufenbildung sollten die Platten zusätzlich zum Festlegen auch gehoben werden.
Im Vergleich zur Ausführungsbeschreibung der „Bearbeitung der Betonoberfläche“ kommt aufgrund des Materialeinsatzes bei diesem Verfahren der Unterpunkt „Baustoffe“ hinzu. Als mögliche Baustoffe sind Silikatharz, Polyurethan-Hartschaum und hydraulisch gebundener Unterpressmörtel mit den zugehörigen Anwendungsfällen tabellarisch aufgelistet. Bei der Auswahl des Materials soll neben der Eignung und den Anforderungen bezüglich Sperrfristen ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Dauerhaftigkeit der verbleibenden Restnutzungsdauer entspricht. Bezüglich Materialanforderungen und Eignungsnachweisen wird auf die TL BEB-StB 15 verwiesen. Es ist darauf hinzuweisen, dass hydraulisch gebundene Unterpressmörtel so gut wie nicht mehr zum Einsatz kommen. Es werden fast ausschließlich die qualitativ wesentlich besseren Silikatharze und der Polyurethanschaum genutzt.
Die Ausführung der Verfahren wird beschrieben, wobei insbesondere auf die verschiedenen Aspekte bei unterschiedlicher Materialwahl eingegangen wird. Hier sind unter anderem das Bohrmuster, die Überwachung der Lage der bearbeiteten und benachbarten Platten (Bild 3), das gegebenenfalls erforderliche Ablösen der Platten und die mögliche Behandlung von Fugen beschrieben. Die wichtigen Grundlagen der Verfahren, die bei der Umsetzung zu beachten sind, werden somit vermittelt. Des Weiteren werden die erforderlichen Prüfungen, Anforderungen an das Endergebnis, die Sperrzeiten bis zur ausreichenden Erhärtung der Materialien sowie die Abrechnung nach bearbeiteter Fläche und Materialverbrauch erläutert.
Bild 3: Lageüberwachung mit Lasermesstechnik und Stufenmessgerät
4.3.2 Ersatz von Platten und Plattenteilen
Sehr stark überarbeitet bzw. ergänzt wurde im Vergleich zur Version von 2002 das Kapitel zum Ersatz von Platten und Plattenteilen. Allein der Umfang hat sich von etwas mehr als einer Seite auf knapp acht Seiten erhöht.
Im allgemeinen Teil wird zuerst auf die Geltung der ZTV Beton-StB und ZTV Fug-StB verwiesen, bevor auf die Notwendigkeit von Referenzen bzw. Zertifikaten (z. B. B_StB-Schein) zur Sicherstellung der Eignung von ausführenden Unternehmen hingewiesen wird. Hierdurch soll den erhöhten Anforderungen an Personal und Maschinen infolge der komplexen Materialeigenschaften Rechnung getragen und eine qualitativ hochwertige Ausführung sichergestellt werden. Anschließend folgen die Ausführungen zu den Anwendungsfällen wie sie auch schon in der Vorgängerversion vorhanden waren. Ergänzt werden diese durch Hinweise, dass das Verfahren auch bei Hitzeschäden anzuwenden ist und dass auf die Fugenanordnung nach der Sanierung ein besonderes Augenmerk zu legen ist. Insbesondere sind die Längspressfugen außerhalb von Rollspuren anzulegen und bei den Querfugen die entstehenden Längsdruckspannungen zu berücksichtigen. Gegebenfalls sind zum Abbau dieser, um Hitzeschäden zu verhindern, Raumfugen auf gesamter Fahrbahnbreite anzuordnen. Zur Orientierung sind abhängig von den Betontemperaturen zum Zeitpunkt des Ausbaus verschiedene Fugenraster vorgeschlagen. Hier wird aber auf die Annahme hingewiesen, dass die Nullspannungstemperatur im Beton ca. 20 °C beträgt. Diese Nullspannungstemperatur variiert jedoch je nach Randbedingungen bei der Herstellung der ursprünglichen Betondecke. Um das Risiko gerade von älteren und dünneren Betondecken zu reduzieren sollte, wenn bekannt, die tatsächliche Nullspannungstemperatur zugrunde gelegt werden. Aufgrund der Gefahr von Hitzeschäden durch mangelhafte Druckspannungsübertragung wird auch erläutert, dass die Sanierung von Platten oder Plattenteilen mit Asphalt keine dauerhafte Lösung ist. Insbesondere wenn durch fehlende Raumfugen keine Entspannungsmöglichkeit auf ganzer Fahrbahnbreite gegeben ist, ist dringend geboten, die Asphaltstelle vor der nächsten Hitzeperiode durch Beton zu ersetzen, um eine gleichmäßige und ausreichende Druckvertei- lung in Längsrichtung zu gewährleisten. Hieran ist zu sehen, dass in den überarbeiteten ZTV akute Themen, wie die in den letzten Jahren vermehrt öffentlich gewordenen Hitzeschäden, ebenfalls Rechnung getragen wird.
Bild 4: Erschütterungsfreier Ausbau der geschädigten Platte durch Herausheben
Aufgelistet werden weiterhin die zum Einsatz kommenden Materialien Straßenbeton, frühfester Straßenbeton oder Schnellbeton, je nach Anforderungen durch die möglichen Sperrzeiten. Die ersten beiden Betone sind in den TL Beton-StB geregelt. Letzterer wird in den TL BEB-StB geregelt und ist nochmals unterteilt in die drei Typen A (Transportbeton), B (vorgemischtes Trockenmörtelcompound, dem in situ die grobe Gesteinskörnung zugegeben wird) und C (komplett vorgemischter Trockenbeton, dem nur noch Wasser zugegeben wird).
Im Kapitel „Baustoffe“ werden alle erforderlichen Eignungsnachweise für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Sanierungsverfahren zum Einsatz kommenden Materialien aufgeführt, von den Betonen bis zum Unterfüllstoff für die Fugen.
Die „Ausführung“ wird sehr umfassend beschrieben. Beginnend wird der Ausbau durch Verweis auf das oben bereits erwähnte separate Kapitel „vorbereitende Arbeiten“ behandelt. Durch Skizzen in der Anlage A werden die verschiedensten möglichen Fugen-, Anker- und Dübelanordnungen je nach Randbedingungen hilfreich dargestellt. Im Folgenden wird auf die Herstellung der in situ gemischten Betone (Typ B und C), die Behandlung der Unterlage und gegebenfalls erforderlichen Trennlagen, die Einbaustärken und die Anarbeitung an angrenzende Platten (Vorarbeiten an diesen, zulässiger Plattenversatz und Verschluss der Fugen gegen eindringenden Beton) sowie die zulässigen Unebenheiten eingegangen. Den Abschluss dieses Unterpunktes bildet die Oberflächenbehandlung bzw. -texturierung, womit der gesamte Ablauf erfasst ist.
Abgeschlossen wird auch dieses Kapitel mit den Hinweisen zu „Art und Umfang der Prüfungen“, „Anforderungen an die fertige Leistung“, Angaben zur „Verkehrsfreigabe“ sowie zur „Abrechnung“.
5 Zusammenfassung
Die neue Auflage der ZTV BEB-StB aus dem Jahr 2015 ist ein hervorragendes und praxisorientiertes Hilfsmittel, das die für die Betoninstandhaltung und -instandsetzung zur Verfügung stehenden Bauverfahren ausführlich beschreibt. Im Vergleich zur vorherigen Version wird weiter ins Detail gegangen, was sich in der deutlichen Erhöhung der Seitenanzahl von 65 Seiten auf über 100 Seiten zeigt. Es wurden neue Erkenntnisse und aktuelle Themen aufgegriffen sowie neue Produkte und Entwicklungen mit aufgenommen. Allerdings ist anzumerken, dass aus heutiger Sicht bereits schon wieder Überarbeitungsbedarf besteht. Dies betrifft beispielsweise die Begrifflichkeiten wie beim Grinding/Schleifen als auch die Einsatzmöglichkeiten und Präferenzen der Materialien. Exemplarisch seien hier weiterhin die erwähnten Unterpressmaterialien genannt, bei denen hydraulische Bindemittel in der Praxis nicht mehr verwendet werden und die anderen Materialien verbessert und dadurch die Eignungseinschränkungen reduziert wurden. Dies zeigt, dass ein solches Regelwerk stets als Momentaufnahme zu sehen ist, aber weitere Entwicklungen nicht behindern sollte. Als Hilfsmittel für alle am Bau Beteiligten sind die ZTV BEB-StB 15 sehr gut geeignet. Sie verschaffen einen guten Überblick und vermitteln gute Orientierungspunkte, wie eine qualitativ hochwertige, dauerhafte Instandhaltung bzw. Instandsetzung von Planung über Bauausführung und -überwachung erreicht werden kann. Dennoch können die ZTV einen gesunden Ingenieursverstand nicht ersetzen. Es bleibt unabdingbar, dass man sämtliche Maßnahmen mit Weitsicht und Logik betrachtet, damit man das wirtschaftlich sinnvollste und für die Erhaltung der Substanz- und Gebrauchseigenschaften beste Verfahren wählt. Auch kann das Nutzen des Regelwerkes allein nicht gewährleisten, dass die Ausführung optimal erfolgt. Es ist stets auf die notwendige Fachkunde, Erfahrung und somit Eignung der Leistungserbringer zu achten, damit die Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen.
Literaturverzeichnis
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen (ZTV BEB-StB 15), Köln (FGSV 898)
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen (TL BEB-StB 15), Köln (FGSV 895)
NN (2019): Noch mehr Staus im letzten Jahr. In: Asphalt & Bitumen, Ausgabe 02/2019, Giesel Verlag GmbH, Hannover |