Mit der „Zehnten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ hat die Bundesrepublik Deutschland die im EG-Verkehrsministerrat beschlossenen „Richtlinien über die Gewichte, Abmessungen und bestimmte andere technische Merkmale bestimmter Straßenfahrzeuge“ in nationales Recht umgesetzt, d. h. die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechend geändert. Diese am 01.08.1990 in Kraft getretenen Änderungen werden sich nicht nur erheblich auf die Belastung des Straßennetzes in der Bundesrepublik Deutschland auswirken, sondern seit dem 03.10.1990 auch auf das Straßennetz der bisherigen DDR. Obwohl der EG-Verkehrsministerrat als Limit für die Umsetzung seiner Beschlüsse spätere Termine gesetzt hatte,
– Antriebsachslast von 5achsigen Fahrzeugkombinationen (11,5 t) ab dem 01.01.1992, – Gesamtgewichte der 4achsigen Fahrzeugkombinationen, der Lkw und der 3achsigen Gelenkbusse sowie der Antriebsachslast (11,5 t) dieser Fahrzeuge ab dem 01.01.1993,
mußte einer vorfristigen Änderung der StVZO zugestimmt werden:
– Eine zeitversetzte und stufenweise Einführung geänderter Achslasten und Gesamtgewichte hätte zu nicht verträglichen Bau- und Betriebsbedingungen für die Fahrzeuge geführt. – Da die Nachbarländer die EG-Beschlüsse teilweise bereits in ihre Vorschriften übernommen hatten, hätten sich Wettbewerbsnachteile für das deutsche Gewerbe ergeben.
Außerdem stellte die Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge, die gleichzeitig wirksam werden sollte, inzwischen aber ausgesetzt wurde, bereits auf die 11,5-t-Achse ab, um einen gewissen Ausgleich für den lastbedingten Erhaltungsmehrbedarf zu schaffen. Der Straßenbau in beiden Teilen Deutschlands muß sich nun auf die neuen Gegebenheiten einstellen. Die Anpassung der Bemessungsregeln für Straßenbefestigungen an die geänderten Belastungsbedingungen kann sich aber nicht nur auf die Auswirkungen der höheren Achslasten und Gesamtgewichte beschränken. In die Bewertung der künftigen Straßenbelastung ist vielmehr auch die Verkehrsentwicklung vor allem der Fahrzeuge des Schwerverkehrs einzubeziehen, wobei einige Trendprognosen spekulativ bleiben müssen. Trotzdem ist der Blick in die Zukunft erforderlich, um technisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei der Neubemessung, Erneuerung und Verstärkung der Straßenbefestigungen erarbeiten zu können. |