FGSV-Nr. FGSV 001/18
Ort Hamburg
Datum 04.10.2000
Titel Fahrzeug-Rückhaltesysteme – Herausforderungen an die Industrie und neue Richtlinien für den Anwender
Autoren Uwe Ellmers
Kategorien Kongress
Einleitung

Auf dem Sektor der Fahrzeug-Rückhaltesysteme – mit passiven Schutzeinrichtungen als deren Untergruppe – wird es in Zukunft auf Grund der europäischen Harmonisierung weit reichende Neuerungen geben. Jedes System, das auf europäischen Straßen zukünftig eingesetzt werden soll, muss seine Leistungsfähigkeit nach den Vorgaben europäischer Normen beweisen. Die Normen legen einheitliche Anforderungen für die Wirkungsweise von Fahrzeug-Rückhaltesystemen bei der Abnahmeprüfung mittels Anprallversuchen fest. Die ermittelten Leistungsmerkmale der Systeme werden in vorgegebene Stufen eingeordnet. Besondere Herausforderungen ergeben sich für die Anwender von Fahrzeug-Rückhaltesystemen dadurch, dass zukünftig Leistungsklassen an Stelle der jetzt in den nationalen Richtlinien explizit genannten Systembeschreibungen treten. Schutzeinrichtungen werden dann nicht mehr nach ihrer Bauart, sondern nach ihren Leistungsmerkmalen Aufhaltevermögen, seitliche Auslenkung und Insassenbelastung ausgewählt. Bei der Erstellung der neuen nationalen Richtlinien muss es ein wichtiges Ziel sein, die vorhandenen Systeme nach den neuen Anforderungen zu qualifizieren und weiterhin einsetzen zu können, um ihre nachgewiesene positive Wirkung auf die Unfallfolgen in Qualität und Umfang weiterhin zu gewährleisten. Ungewissheit besteht zurzeit darüber, wie weitreichend einzelne Vorgaben, wie z. B. der zukünftige Einsatz nur nach Europäischen Normen geprüfter Systeme, sein werden, da über Jahrzehnte das Denken und Handeln durch real existierende Konstruktionen bestimmt waren. Bei der zukünftigen Beschreibung der Anforderungen in Form von Leistungsmerkmalen ist ein großes Maß an Abstraktionsvermögen und Weitsicht nötig, das bereits bei der Erstellung der Richtlinien berücksichtigt werden muss.

Fahrzeug-Rückhaltesysteme sind Systeme, die von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge in bestimmtem Umfang abweisen und aufhalten. Sie werden in Deutschland nach den „Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen“ (RPS 89) [1] in Mittelstreifen von Autobahnen zur Trennung der Richtungsfahrbahnen und am Fahrbahnrand als Schutz vor Abstürzen und Kollisionen mit Gegenständen neben der Fahrbahn eingesetzt (Bild 1).

Bild 1: Fahrzeug-Rückhaltesystem am Fahrbahnrand vor Hindernissen

Zu den Fahrzeug-Rückhaltesystemen gehören Stahlschutzplanken, Betonschutzwände, transportable Schutzwände und Anpralldämpfer. Diese Einrichtungen stellen wichtige Sicherheitselemente auf deutschen Straßen dar.
Im Zuge der europäischen Harmonisierung wird es zukünftig auch für Fahrzeug-Rückhaltesysteme europäisch festgelegte Anforderungen geben. Zurückzuführen ist dies auf die europäische Bauproduktenrichtlinie (CPD) [2] und das national daraus resultierende Bauproduktengesetz [3] von 1992. Für die dort aufgeführten Bauprodukte – dazu zählen auch die Gegenstände der Straßenausstattung – wird es für die EU-Mitgliedsstaaten verbindliche europäische Normen geben. Für Fahrzeug-Rückhaltesysteme ist dies die europäische Norm EN 1317 „Rückhaltesysteme an Straßen”. Jedes System, das auf europäischen Straßen zukünftig eingesetzt wird, muss die darin gestellten Anforderungen erfüllen. Die nationalen Regelwerke der EU-Mitgliedsländer müssen künftig auf Leistungsklassen europäischer Normen Bezug nehmen. Daraus ergeben sich auch für die in Deutschland gegenwärtig eingesetzten Fahrzeug-Rückhaltesysteme weitreichende Konsequenzen. Die Leistungsklassen treten an die Stelle der jetzt in den nationalen Richtlinien explizit genannten Systembeschreibungen. Fahrzeug-Rückhaltesysteme werden dann nicht mehr nach ihrer Bauart, sondern nach ihren Leistungsmerkmalen Aufhaltevermögen, seitliche Auslenkung und Insassenbelastung ausgewählt. Können für bestehende Systeme keine den Normen entsprechenden Prüfungen nachgewiesen werden, so müssen diese Fahrzeug-Rückhaltesysteme ihre Eignung durch entsprechende Anprallversuche nachweisen. Andernfalls ist eine Zuordnung zu den Leistungsklassen der Norm nicht möglich. Als grundlegendes Merkmal ist das Aufhaltevermögen eines Systems hinsichtlich der anprallenden Fahrzeuge Pkw, Bus oder Lkw und der wirkenden Anprallenergien in insgesamt 6 Aufhalteklassen untergliedert. Erst der erfolgreiche Nachweis einer Prüfung bildet die Voraussetzung für die Weiterverwendung der Systeme. Die Norm regelt dagegen nicht die Einsatzgebiete und die tatsächliche Verwendung der Systeme im Straßenraum, wie irrtümlich oft angenommen wird. Die dargestellten Veränderungen werden nicht nur die Regelwerke beeinflussen, sondern auch Auswirkungen auf die Ausschreibungen der Bauverwaltungen der Länder haben. Auch hier dürfen nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand keine explizit dargestellten Systeme mehr gefordert werden, sondern lediglich Leistungsklassen enthalten sein. Das bedeutet, die ausschreibende Stelle hat zunächst keine Vorstellungen, welche Art von System sie angeboten bekommt. Dies birgt das Risiko u. U. ein zwar den Leistungsanforderungen entsprechendes, aber trotzdem für die Örtlichkeit ungeeignetes System zu bekommen. Schlussfolgern lässt sich daraus: Ausschreibungen müssen zwar offener gegenüber der Vielfalt an Systemen sein, aber gleichzeitig auch umfassend und präzise für den jeweiligen Anwendungsfall abgestimmt sein. Diese Vorgabe stellt eine große Herausforderung dar und kann nur umgesetzt werden, wenn die Sachbearbeiter in den Länderverwaltungen vertiefte Fachkenntnis besitzen, einhergehend mit einer Verlegung der Verantwortung vor Ort.

PDF
Volltext

Der Fachbeitrag ist im Volltext als PDF verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und eine Tabelle.