Die Landschaftsgestaltung gehört seit jeher zu einem festen Bestandteil der Straßen. Seitdem in der Unfallaufnahme das Merkmal „Aufprall auf Bäume neben der Fahrbahn“ in die Verkehrsunfallanzeige 1995 aufgenommen worden ist, wurde allerdings auch deutlich, dass zu dicht am Fahrbahnrand stehende Bäume die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen können. Bei den erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl so genannter „Baumunfälle“ ist zwischen Straßen mit bestehenden Bäumen und der Gestaltung neuer Straßen zu unterscheiden. Bei bestehenden Straßen mit Bäumen ist aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht vertretbar und durchsetzbar, Straßenbäume, insbesondere alte und schutzwürdige Bäume und Alleen, die die Mindestabstände bestehender Regelwerke unterschreiten, zu beseitigen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit kommen technische Maßnahmen sowie Veränderungen an der Straße selbst in Betracht. Bei der Gestaltung neuer Straßen werden im Rahmen der Entwurfsplanung auch die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant. Bei der Verwendung von Bäumen sind die Aspekte der Verkehrssicherheit künftig stärker in den Planungsprozess einzubeziehen. Bei der Neupflanzung von Bäumen an Bundes- und Landesstraßen gelten grundsätzlich die in den maßgeblichen Regelwerken vorgegebenen Anforderungen.
Seit ungefähr einem Jahr wird das Thema Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit Straßenbäumen bundesweit in Fachgremien und in der Öffentlichkeit sehr emotional diskutiert.
Auslöser war ein Symposium im Oktober 1999 mit dem Thema: „Technische Maßnahmen gegen Baumunfälle“ sowie ein dort vom Arbeitsausschuss „Verkehrsunfälle“ der FGSV vorgestelltes Papier mit dem Titel: „Schutzmaßnahmen vor Baumunfällen“.
Das Thema ist nicht neu; schon in den 60er- und 70er-Jahren haben groß angelegte Baumfällaktionen an Straßen heftige Reaktionen in der Öffentlichkeit hervorgerufen, die letztlich zum Stoppen dieser Maßnahmen geführt haben. Nun stellt sich wieder einmal – oder immer noch – die Frage:
– Wie sicher müssen unsere Straßen sein? bzw. – Welches Maß an Reduzierung der Unfallhäufigkeit und Unfallschwere soll künftig angestrebt werden?
Im Mittelpunkt dieser Frage steht das angemessene Verhältnis von Aufwand und Zielerreichung und der hierfür erforderliche gesellschaftliche Konsens.
Es geht hierbei nicht nur um das Konfliktfeld zwischen Verkehrssicherheit und Landschaftsplanung, sondern in erster Linie um das Lösen einer gesellschaftspolitischen Fragestellung.
Alle diejenigen, die mit der Realisierung von Straßenbauprojekten befasst sind, sei es in der Linienplanung, der Entwurfsbearbeitung oder der Baugenehmigung, wissen, dass planerische Gestaltungsfreiheit und Flexibilität bei der Anwendung von Regelwerken wichtige Voraussetzungen sind, um Planungen heute noch durchsetzen zu können.
Zu starke Einschränkungen erschweren dieses ohnehin schon schwierige Geschäft erheblich.
Abzulehnen sind jedoch schlechte Kompromisse oder nicht einzuhaltende Versprechungen, bei denen man das Eine will, ohne das Andere zu tun: z. B. Bäume an Straßen plant, ohne den erforderlichen Grunderwerb vorzusehen. |