FGSV-Nr. FGSV C 11
Ort Münster
Datum 09.03.2010
Titel Erfahrungen bei der Anwendung der Kernbauweise
Autoren ORBR'in Dipl.-Ing. (FH) Monika Schleiter
Kategorien Erd- und Grundbau
Einleitung

Die Verwertung von Recycling-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten im Straßenbau ist in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren gängige Praxis. Im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßenbau NRW sind in den Jahren 2004 bis 2009 jährlich 450.000 bis

700.000 Tonnen Steinkohlenflugasche, Hausmüllverbrennungsasche und andere Ersatzbaustoffe bei der Herstellung von Straßendämmen eingebaut worden.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW lässt eine Verwertung dieser Baustoffe nur zu, wenn die wasserwirtschaftlichen, hydrogeologischen und hydrologischen Verhältnisse im Einbaubereich nicht gegen eine Verwertung sprechen und je nach örtlichen Erfordernissen Sicherungsmaßnahmen vorgesehen werden. Konkrete Vorgaben hierzu sind in den Länderregelungen von Nordrhein-Westfalen enthalten.

Durch ein konsequentes Ausschreibungskonzept kann die Verwertung von geeigneten Ersatzbaustoffen im Kern eines Straßendammes ermöglicht werden.

Für die bauausführende Firma ist die Kernbauweise eine logistische Herausforderung, da zwei verschiedene Materialien kontinuierlich in ausreichender Menge an der Einbaustelle verfügbar sein müssen. Einbau und Verdichtung erfolgen fortlaufend mit den beiden unterschiedlichen Baustoffen. Unterhalb der gebundenen Fahrbahnbefestigung (Kernbereich) wird der Ersatzbaustoff lagenweise eingebaut, parallel dazu erfolgt der lagenweise Einbau von natürlichem Boden in den Böschungsbereichen.

PDF
Volltext

Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

1 Einleitung

In Nordrhein-Westfalen fallen bei Bautätigkeiten und bei industriellen Prozessen erhebliche Mengen an mineralischen Stoffen an. Bei den industriellen Nebenprodukten, wie mineralische Stoffe aus industriellen Prozessen auch bezeichnet werden, handelt es sich insbesondere um Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung, Steinkohlenflugaschen aus den Kraftwerken sowie Hausmüllverbrennungsaschen.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BGBl, 1994) verpflichtet dazu, Abfälle zu verwerten, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die Kosten einer Verwertung nicht außer Verhältnis stehen zu den Kosten einer eventuellen Beseitigung (Deponierung).

Durch die Verwertung von Recycling-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten im Straßenbau können natürliche Baustoffe substituiert und natürliche Ressourcen geschont werden.

Bereits 1991 wurde in Nordrhein-Westfalen gemeinsam vom Umweltministerium und dem Verkehrsministerium die Verwendung dieser Stoffe im Straßenbau umfassend geregelt. Im Jahre 2001 erfolgte die Fortschreibung und Neufassung der so genannten „Verwertererlasse“ (MBl.NRW, 2001). Diese Länderregelungen bilden die Grundlage für das Handeln des Landesbetriebes Straßenbau NRW, wenn es um den Einsatz von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen geht.

Die Einhaltung von Grenzwerten für die umweltrelevanten Inhaltsstoffe der vorgenannten Baustoffe ist durch eine Güteüberwachung sicherzustellen und Grundvoraussetzung für eine Verwertung. Darüber hinaus ist der Einsatz dieser Baustoffe im Straßenbau abhängig von den wasserwirtschaftlichen Randbedingungen sowie den hydrogeologischen und hydrologischen Verhältnissen im Einbaubereich. Lassen die „Verwertererlasse“ unter Berücksichtigung der vorliegenden Standortbedingungen den Einsatz dieser Baustoffe als Dammbaustoff zu, erfolgt der Einbau in einer Bauweise, die die Infiltration von Wasser in den Dammkörper bzw. in den Baustoff minimiert.

Die Kernbauweise, bei der nur im Kernbereich des Straßendammes unterhalb einer dichten Fahrbahnbefestigung ein industrielles Nebenprodukt oder ein Recycling-Baustoff eingebaut wird, stellt eine der möglichen Bauweisen dar.

2 Ausschreibungskonzept für Zuliefermassen

Für Bauprojekte mit einem großen Bedarf an Zuliefermassen stellen industrielle Nebenprodukte eine wirtschaftliche Alternative zu natürlichem Boden dar. Daher ist es in diesen Fällen ratsam, bei der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen zu hinterfragen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen solche Baustoffe verwertet werden können.

Für den Neubau der B 67n wurden diese Fragen von der zuständigen Regionalniederlassung Münsterland im Vorfeld gestellt und geklärt.

Die B 67n zwischen Isselburg-Werth und Dülmen soll die Verkehrserschließung des Westmünsterlandes und seine Verkehrsanbindung verbessern. Über die Verknüpfung der B 67n mit der Bundesautobahn 31 bei Reken wird ferner die Verbindung zum ostfriesischen Raum und zum Ballungsraum Rhein-Ruhr hergestellt.

Der hier näher betrachtete Neubauabschnitt der B 67n zwischen Rhede und Borken erstreckt sich von Bau-km 15+200 bis Bau-km 24+590 und hat eine Länge von ca. 9,4 km (Bild 1). Die Trasse der B 67n verläuft südlich der heutigen Führung der B 67.

Bild 1: Übersichtskarte B 67 zwischen Rhede und Borken

Bild 2: Regelquerschnitt RQ 15,5 gemäß den RAS-Q 96

Die B 67n erhält in diesem Abschnitt einen Regelquerschnitt 15,5 nach den RAS-Q 96 (FGSV, 1996) mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 11,50 m und wird in der Betriebsform 2+1 angelegt (Bild 2). Der vorgesehene Querschnitt RQ 15,5 mit einer 2+1 Verkehrsführung wurde in den bereits fertiggestellten Abschnitten ebenfalls realisiert und hat sich für längere, zusammenhängende Streckenabschnitte mit überregionaler Verkehrsfunktion als leistungsfähig, verkehrssicher und wirtschaftlich erwiesen.

Auf 3,1 km Länge befindet sich der Streckenabschnitt in Dammlage mit Dammhöhen bis zu 6,50 m. Insgesamt werden für die Erstellung des Straßendammes ca. 330.000 m3 Dammbaustoff benötigt. Weniger als ein Viertel der Massen, ca. 75.000 m3, können in den Einschnittsbereichen gewonnen und im Zuge des Massenausgleichs wiedereingebaut werden. Für die Herstellung des Straßendammes müssen folglich zusätzlich ca. 255.000 m3 Dammbaustoff geliefert und eingebaut werden.

Im Baugrund der Neubaustrecke stehen in weiten Bereichen der Trasse Sande an, die der Frostempfindlichkeitsklasse 1 zuzuordnen sind. Zum Ende der Baustrecke hin, im Bereich der Dammlage werden auch sandige Tone und Schluffe angetroffen. In einem begrenzten Bereich von 500 Metern, ist ein stark zersetzter Torf auszubauen und durch tragfähiges Material zu ersetzen.

Der Grundwasserstand ist teilweise geländenah ausgebildet.

Der Streckenabschnitt der B 67n zwischen Rhede und Borken liegt in einem hydrologisch sensitiven Bereich. Es handelt sich um ein Gebiet zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht (GV NRW, 2005), welches noch zum Wasserschutzgebiet erklärt werden kann. Solche in den Gebietsentwicklungsplänen ausgewiesenen Bereiche entsprechen hinsichtlich der Schutzwürdigkeit den Schutzzonen III A von Trinkwasserschutzgebieten. In den „Verwertererlassen“ werden die Bereiche zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht explizit angesprochen und einschränkende Vorgaben für eine Verwertung von industriellen Nebenprodukten und Rcycling-Baustoffen festgelegt. Eine wesentliche Anforderung in Hinblick auf die Herstellung eines Dammkörpers ist die Einhaltung eines Abstandes von mehr als 1 m zwischen diesen Materialien und dem höchsten Grundwasserstand. Darüber hinaus werden in den „Verwertererlassen“ einige Materialien, z. B. Hausmüllverbrennungsasche II (HMVA II), gänzlich ausgeschlossen; für andere wird die Kernbauweise (Bild 3) vorgegeben.

Die ebenfalls in Nordrhein-Westfalen angewandte Bauweise mit wasserabweisender Bitumenemulsionsanspritzung ist in dem vorliegenden Verwertungsgebiet so gut wie nicht zugelassen.

Bild 3: Kernbauweise gemäß dem „Verwertererlass“ NRW

Um für die Herstellung des Straßendammes der B 67n den Einbau von Ersatzbaustoffen überhaupt zu ermöglichen, sieht die Leistungsbeschreibung eine bis zu 1,50 m dicke Schicht aus natürlichem Boden vor, welche über die gesamte Dammaufstandsfläche aufgebracht wird. Diese Vorschüttung mit Boden, der für Wasserschutzgebiete geeignet ist und die Zuordnungswerte Z 0 der Technischen Regeln der LAGA M 20 (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, 2004) einhält, dient dazu, den erforderlichen Abstand zwischen Schüttkörperbasis des Ersatzbaustoffes und dem höchsten Grundwasserstand zu gewährleisten (Bild 3).

Für die weitere Schüttung des Straßendammes wurde ebenfalls natürlicher Boden ausgeschrieben. In Form von Nebenangeboten konnten auch Ersatzbaustoffe angeboten werden, wobei die Kernbauweise zwingend vorgeschrieben wurde.

Der Begriff Ersatzbaustoffe steht hier für die nach den „Verwertererlassen“ zulässigen industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen, sowie für Boden, der die Zuordnungswerte Z 1.2 der Technischen Regeln der LAGA M 20 einhält. Die mögliche Verwendung dieser Böden war im Vorfeld mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde abgestimmt worden.

Erwartungsgemäß wurde im Rahmen des Wettbewerbes eine Vielzahl von Materialvarianten für die Herstellung des Straßendammes angeboten. Die Palette der angebotenen Ersatzbaustoffe reichte von Recycling-Baustoffen, Hausmüllverbrennungsaschen, Steinkohlenflugaschen, Boden Z 1.2 nach LAGA M 20 bis hin zu Kombinationen verschiedener Materialien.

3 Ausführung der Kernbauweise mit Steinkohlenflugasche

Der mit der Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG aus Dinslaken geschlossene Bauvertrag beinhaltet die Herstellung des Straßendammes aus Steinkohlenflugasche in Kernbauweise.

Steinkohlenflugasche ist ein industrielles Nebenprodukt, das bei der Verbrennung von Steinkohle und gegebenenfalls Mitverbrennungsstoffen in Kohlenstaubfeuerungen mit trockenem oder flüssigem Ascheabzug (Trocken- bzw. Schmelzkammerfeuerungen) entsteht. Die Flugasche wird von den Rauchgasen mitgeführt und in Filteranlagen zur Rauchgasreinigung (Elektrofilter) aus den Rauchgasen ausgeschieden (FGSV, 2009).

Vertragliche Grundlage für die Ausführung der Erdarbeiten bilden die ZTV E-StB 94, Fassung 1997 (FGSV, 1997), die „Verwertererlasse“ sowie die konkreten Vorgaben in der Leistungsbeschreibung.

Die „Verwertererlasse“ enthalten eine schematische Darstellung der Kernbauweise (Bild 3). Die dort dargestellten senkrechten Trennlinien zwischen Ersatzbaustoff und Boden der Seitenbereiche lassen sich selbstverständlich so nicht auf die Praxis übertragen. In der Ausführung ergeben sich die Trennlinien zwischen den unterschiedlichen Baustoffen einbaubedingt zu einer „unscharfen“ Linie (Bild 4).

Bild 4: Dammquerschnitt der B 67n in Kernbauweise

Die Bauarbeiten haben Mitte Dezember 2008 begonnen. In Teilbereichen der Trasse wurde nach dem Abtrag des Oberbodens durch eine Bodenverbesserung mittels Kalk eine ausreichende Befahrbarkeit der Dammsohle für die nachfolgende Schicht aus natürlichem Boden erzielt.

Für diese Schicht aus natürlichem Boden, der die Zuordnungswerte Z 0 der LAGA M 20 einhält, wurde ein Fein- bis Mittelsand der Bodengruppe SE nach DIN 18196 (DIN, 2006) aus einer Sandgrube im südlichen Münsterland verwendet.

Die für den Einbau vorgesehenen Steinkohlenflugaschen unterliegen einer Güteüberwachung. Im Rahmen der Fremdüberüberwachung werden für die Steinkohlenflugaschen im halbjährlichen Turnus die folgenden umweltrelevanten Parameter untersucht:

  • pH-Wert,
  • elektrische Leitfähigkeit,
  • Chlorid,
  • Sulfat,
  • Arsen,
  • Cadmium,
  • Chrom (gesamt),
  • Quecksilber.

Als materialspezifische Eigenschaft wird zusätzlich der Glühverlust geprüft, der deutlich unter dem vertraglich vereinbarten Grenzwert von 15 M.-% liegt.

Die Steinkohlenflugaschen weisen eine für sie übliche Korngrößenverteilung auf, die einem leichtplastischem Schluff UL nach DIN 18196 entspricht. Gemäß der Eignungsnachweise beträgt der optimale Wassergehalt Wopt = 24 M.-% bei einer Proctordichte von 1,22 g/cm3. Aufgrund des sehr trockenen Anlieferungszustandes ist beim Einbau für eine ausreichende Bewässerung zu sorgen. Mit Einbauwassergehalten ab 20 M.-% lassen sich die Anforderungen an den Verdichtungsgrad von 95 % bzw. 97 % (im Bereich 0,5 m unterhalb des Planums bis Oberkante Planum) erzielen.

Für die Seitenbereiche des Dammkörpers wurde zunächst das gleiche natürliche Bodenmaterial verwendet wie bei der zuvor auf die Dammsohle aufgetragene Schicht. Der gelbliche Sandboden setzt sich farblich deutlich von der grauen Steinkohlenflugasche ab (Bild 5). Nachdem eine Lage Steinkohlenflugasche im inneren Bereich (Kernbereich) eingebaut ist, wird eine Lage Boden in den Seitenbereichen eingebaut. Auf diese Weise erfolgt der parallele Einbau des Bodenmaterials und der Steinkohlenflugasche. Die Verdichtung kann auf der gesamten Breite mit Schaffußwalzen erfolgen.

Im weiteren Baufortschritt gewinnt die Fa. Matthäi Bodenmaterial aus einer unmittelbar nahe der Trasse gelegenen, genehmigten Abgrabung. Hierbei handelt es sich um einen stark tonigen Schluff (Bild 6).

Bodenmaterial für die Seitenbereiche des Straßendammes steht seitdem fortlaufend zur Verfügung. Der komplette Transport erfolgt über die Trasse ohne Nutzung des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes.

Für einen kontinuierlichen Einbau der Zuliefermassen ist eine kurzzeitige Zwischenlagerung der Steinkohlenflugasche innerhalb der Trasse im Kernbereich möglich. Im Sommer kann die fortlaufende Lieferung von Steinkohlenflugasche allerdings produktionsbedingt schwierig sein.

Bild 5: Steinkohlenflugasche im Kernbereich            

Bild 6: Boden aus der Seitenentnahme für die Seitenbereiche

Zur Erzielung einer ausreichenden Verdichtung in den Randbereichen wird der Damm beiderseits 1 m breiter als das Sollprofil geschüttet und verdichtet. Der über Sollprofil eingebaute Boden wird anschließend wieder abgetragen. Die Böschungen werden mit einer Neigung 1 : 1,5 hergestellt. Bei Dammhöhen größer 3 m wird der Oberboden durch Faschinen gegen Abrutschen gesichert. Faschinen können darüber hinaus anfallendes Wasser ableiten.

Der landschaftspflegerische Begleitplan für die B 67n sieht nicht nur eine Begrünung mit Gräsern und Sträuchern vor, sondern auch das Pflanzen von baumartig wachsenden Gehölzen (Heister) und Hochstämmen. Diese Bepflanzung ist an vielen Straßenböschungen zu finden (Bild 7). Die Pflanzlöcher für die Bäume werden im Bereich des natürlichen Bodenmaterials ausgehoben. Der eingebaute Ersatzbaustoff bleibt dabei unberührt und hat keinen Einfluss auf die Durchwurzelung und das Wachstum der Pflanzen.

Bild 7: Dammböschung mit Strauch- und Baumbepflanzung (A 44, AS Marsberg-Meerhof)

4 Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung der Erdarbeiten lässt sich unterteilen in die bautechnische und die umweltrelevante Qualitätssicherung.

Der Nachweis der Eignung der vorgesehenen Einbaumaterialien erfolgt grundsätzlich durch Eignungsprüfungen, wobei für die Steinkohlenflugaschen die Prüfzeugnisse der Fremdüberwachungen herangezogen werden.

Probeverdichtungen als Teil des Erdloses wurden unmittelbar zu Beginn der Einbauarbeiten durchgeführt. Die Einbaulagen haben eine Dicke von 50 cm und werden durch mindestens 4 Übergänge einer Schaffußwalze verdichtet.

Die Eigenüberwachung der bauausführenden Firma regelt sich nach den ZTV E-StB 94, Fassung 97. Für den Nachweis der erzielten Verdichtung ist die Methode M 3 (Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens) vertraglich vereinbart.

Da dem Bauvertrag noch die „alte“ ZTV E-StB 94, Fassung 2007 zugrunde liegt, erfolgt noch keine statistische Auswertung der Prüfergebnisse.

Werden die Anforderungen der ZTV E-StB 94/97 nicht erfüllt, wird nachverdichtet und erneut geprüft.

Die Firma Matthäi lässt die Verdichtungsprüfungen ihrer Eigenüberwachung durch die für das Fachgebiet „Böden“ anerkannte Prüfstelle IFTA GmbH, Essen, durchführen. Darüber hinaus erfolgt eine prüftechnische Begleitung der Einbauarbeiten durch die eigene Prüfstelle des Landesbetriebes, die Kontrollprüfungen durchführt.

Die bei der Kernbauweise eingesetzten unterschiedlichen Baustoffe müssen getrennt für sich untersucht und beurteilt werden. Dies ist bei der Festlegung der Einzelversuche zu berücksichtigen.

Der zweite Aspekt der Qualitätssicherung betrifft die umweltrelevanten Parameter der Steinkohlenflugaschen. Im Rahmen ihrer Eigenüberwachung lässt die Firma Matthäi auch die umweltrelevanten Parameter der Steinkohlenflugaschen durch die IFTA GmbH untersuchen. Die IFTA GmbH ist für diesen Untersuchungsbereich durch das Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen anerkannt. Kontrollprüfungen werden ebenfalls durchgeführt.

Für die Parameter Arsen, Cadmium und Quecksilber wurden Prüfwerte ermittelt, die maximal ein Zehntel des jeweiligen Grenzwertes betragen. Auch die Ergebnisse für die Parameter Chlorid, Sulfat und Chrom (gesamt) liegen größtenteils deutlich unterhalb des jeweiligen Grenzwertes (Bild 8). Die geringfügige Überschreitung des Grenzwertes für den Chromgehalt in einer Probe liegt innerhalb der zulässigen Toleranz.

Bild 8: Exemplarische Ergebnisse der wasserwirtschaftlichen Merkmale

5 Zusammenfassung

Mit der Verwertung von Ersatzbaustoffen kommen öffentlich-rechtliche Straßenbaulastträger den Pflichten des KrW-/AbfG nach und können dabei wirtschaftliche Lösungen für den Straßenbau erzielen. Der Bauherr sollte frühzeitig klären, inwieweit eine Verwertung von Ersatzbaustoffen möglich ist und die gegebenenfalls erforderlichen Vorkehrungen hierfür in die Ausschreibung aufnehmen.

Die in den „Verwertererlassen“ enthaltene Kernbauweise ist im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW mehrfach erfolgreich ausgeführt worden. Diese Bauweise, die auch in das neue „Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau“ aufgenommen wurde, hat sich dabei als praxisgerecht erwiesen. Einbau und verdichten der Baustoffe erfolgen mit den üblichen Baugeräten und Verfahren.

Besonders hervorzuheben ist, dass durch die Verwendung geeigneter natürlicher Böden in den Seitenbereichen des Dammkörpers keine negativen Einflüsse auf die Ausbildung der Böschungen, die Oberbodenandeckung und die Böschungsbepflanzung zu befürchten sind.

Abdichtende Systeme auf dem Dammkörper, die einer Gleitschicht gleichkommen können, wirken sich negativ auf die Oberbodenandeckung aus. Übliche Böschungssicherungen durch Faschinen können dann nicht eingesetzt werden, so dass andere Lösungen gefunden werden müssen.

Auch das Einbringen von Schutzplankenpfosten sowie spätere Aufgrabungen werden bei der Kernbauweise problemlos ausführbar sein.

Wegen dieser Vorteile wird die Kernbauweise als die wichtigste Bauweise in dem neuen „Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau“ (M TS E) angesehen.

Literaturverzeichnis

Deutsches Institut für Normung (2006): DIN 18196 Erd- und Grundbau – Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, Ausgabe Juni 2006, Beuth Verlag GmbH, Berlin

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1996): Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte (RAS-Q 96), Ausgabe 1996, Köln, FGSV 295

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1997): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 1994/ Fassung 1997 (ZTV E-StB 94/Fassung 1997), Köln, FGSV 599

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2009): Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau (M TS E), Ausgabe 2009, Köln, FGSV 559

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2009): Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus (TL BuB E-StB 09), Ausgabe 2009, Köln, FGSV 597

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV – 3 – 953-26308 – IV – 8 – 1573-30052 – u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr – VI A 3 – 32-40/45 – v. 9. 10. 2001 : Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau, Ministerialblatt (MBl. NRW), 2001, 1472 ff.

Gem.RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV – 3 – 953-26308 – IV – 8 – 1573 – 30052 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr – VI A 3 – 32-40/45 – v. 9. 10. 2001: Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau, Ministerialblatt (MBl.NRW), 2001, S.1494 ff.

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV – 3 – 953-26308 – IV – 8 – 1573-30052 - und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr – VI A 3 – 32-40/45 – v. 9. 10. 2001: Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau, Ministerialblatt (MBl.NRW), 2001, S. 1508 ff.

Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr – VI A 3 – 32-40/45 – und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV – 3 - 953-26308 – IV – 8 – 1573-30052 – v. 9. 10. 2001: Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau, Ministerialblatt (MBl.NRW), 2001, S. 15228 ff.

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) vom 27. September 1994, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006, Bundesgesetzblatt (BGBl) I, 1994, S. 2705 ff.

Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW, vom 3. Mai 2005, Gesetz und Verordnungsblatt (GV.NRW), 2005, S. 430 ff.

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (2004): Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln: Boden –, Stand 5. November 2004, nicht als Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall veröffentlicht.