Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.
Betroffene Regelwerke
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB 09)
- Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau des Straßenbaus (TL BuB E-StB 09)
- Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen bei Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen (M TS E)
- Merkblatt über die Behandlung von Böden und Baustoffen mit Bindemitteln zur Reduzierung der Eluierbarkeit umweltrelevanter Inhaltsstoffe
Themenauswahl
- „Ersatzbaustoffe“
- Geokunststoffe
- Verdichtungsanforderungen
- Prüfungen
- Technische Sicherungsmaßnahmen bei „Ersatzbaustoffen“ mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen
ZTV E-StB 09: „Ersatzbaustoffe“
Definitionen zu Böden und Baustoffen nach den TL BuB E-StB 09:
- Rezyklierte Baustoffe (RC) sind rezyklierte Gesteinskörnungen oder Gesteinskörnungsgemische (Bezug zur TL Gestein-StB) sowie „Böden“ mit Fremdbestandteilen ≥ 50 -%.
- Böden mit Fremdbestandteilen (BmF) sind Böden mit mineralischen Fremdbestandteilen ≥ 10 Vol.-% (Erkennbarkeitsgrenze) und bis 50 M.-%
- Böden mit mineralischen Fremdbestandteilen ≤ 10 -% gelten als Böden
TL BuB E-StB 09
Die TL BuB E-StB 09 gelten für die Lieferung von Böden und Baustoffen, die zur Herstellung von Erdbauwerken nach den ZTV E-StB 09 eingesetzt werden.
Lieferung und Abgabe von Baustoffen im Erdbau
Bild in der PDF
Geokunststoffe in den neuen ZTV E-StB 09
- Allgemeine Anforderungen zur chemischen, biologischen und mechanischen Beständigkeit
- Detailregelungen, B. die Geotextilrobustheitsklassen, sind Bestandteil der TL Geok E-StB 05
- Anforderung an den Mittelwert der Charakteristischen Öffnungsweite:
- Vliesstoffe 0,06 mm ≤ O90 ≤ 0,20 mm
- Gewebe 0,06 mm ≤ O90 ≤ 0,40 mm
- Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kV, 5% ≥ kf und
- Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kV, 5% ≥ 1·10-4 m/s
- Ansonsten werden Anforderungswerte als Mindest- bzw. Höchstquantile definiert
→ Statistische Auswertung von Prüfergebnissen
Geokunststoffe in den neuen ZTV E-StB 09 Baustoffeingangsprüfung
- Art und Umfang der Prüfungen sind abhängig von den Sicherheitsanforderungen und im Anhang 2 der ZTV E-StB 09 beschrieben
- Baupraktisches Kernproblem: Veranlassung der Prüfungen durch die bauausführende Firma (Auftragnehmer); Prüfungen des Herstellers werden hierfür nicht anerkannt
Daher bevorzugt folgende Alternative:
- Die Baustoffeingangsprüfung kann entfallen, wenn der Nachweis einer gleichwertigen freiwilligen Überwachung des Herstellers vorgelegt wird
- Produktqualitätszeichen durch Industrieverband Geokunststoffe IVG (siehe: ivg.de)
Neue Verdichtungsanforderungen
Tabelle in der PDF
Erläuterungen zu den neuen Anforderungen
Bild in der PDF
Tragfähigkeit auf dem Planum
- Aufnahme des dynamischen Verformungsmoduls als gleichwertige Anforderung:
- Ev2 = 120 MN/m² Evd = 65 MN/m2
- Ev2 = 100 MN/m² Evd = 50 MN/m2
- Ev2 = 100 MN/m² Evd = 50 MN/m2
- Ev2 = 80 MN/m² Evd = 40 MN/m2
- Ev2 = 45 MN/m²
- Ev2 = 70 MN/m²
(bei qualifizierten Bodenverbesserungen).
Sonstige wesentliche Neuerungen
- Qualifizierte Bodenverbesserungen
- Wegfall der Seitenentnahmen und Seitenablagerungen
- Aufnahme von Anforderungen für die Baustoffe und das Verdichten standfester Bankette (Gemischtkörnige kiesige Böden, Brechkorngemische, Schotterrasen unter anderen DPr ≥ 100 %; 5 cm Oberboden)
Methoden M 1, M 2 und M 3 zur Prüfung der Verdichtungskennwerte
Weiterhin mittelfristiges Ziel – bisher aber nicht umsetzbar:
Hierarchisches Qualitätssicherungskonzept
- Arbeitsintegrierte und flächendeckende Qualitätssicherung mittels FDVK mit Kalibrierung
- Arbeitsintegrierte und flächendeckende Qualitätssicherung mittels FDVK ohne Kalibrierung und mit reduziertem Umfang konventioneller Prüfungen
- Wenn FDVK nicht einsetzbar, dann Überwachung des Arbeitsverfahrens gemäß Methode M2
- Über zu beurteilendes Prüflos liegen keinerlei Kenntnisse vor – Methode M1 (statistischer Prüfplan)
Methoden M 1, M 2 und M 3 zur Prüfung der Verdichtungskennwerte
Nach Überarbeitung ergibt sich folgende prononcierte Charakterisierung:
Methode M 1: Einsatz bei Unkenntnis über Entstehen des zu beurteilenden Prüfloses
Methode M 2: Einsatz, wenn Böden hierfür geeignet sind; Problem: bisher keine Lösung für Einsatz ohne Kalibrierung
Methode M 3: Baupraktische Kombination aus Probeverdichtung, Arbeitsanweisung und reduziertem Prüfumfang
Methode M 1: Vorgehensweise gemäß Prüfplan
Gegenüber ZTV E-StB 94/97:
- reduzierter Prüfumfang
- bei Anwendung des dynamischen Plattendruckversuches zur Messung des dynamischen Verformungsmoduls ist der in Tabelle 7 genannte Stichprobenumfang zu verdoppeln
- Auswahl/Lage der Prüfpunkte muss zufällig sein, aber keine strikte Vorgabe eines Zufallsauswahlverfahrens gemäß den TP BF-StB Teil E1 enthalten
- häufiger Kritikpunkt: trotz „knapper Einhaltung der Anforderungswerte“ wird als Ergebnis die notwendige Ablehnung des Prüfloses erhalten.
Methode M 3: Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens
Die Methode M 3 besteht aus den folgenden drei Schritten:
- Festlegung eines Arbeitsverfahrens im Rahmen einer Probeverdichtung (siehe Abschnitt 3.1.1) oder aufgrund eigener nachzuweisender Erfahrungen des AN
- Nachweis und Dokumentation der Einhaltung des Arbeitsverfahrens im Rahmen der Eigenüberwachung
- Mindestumfang von Eigenüberwachungsprüfungen
Methode M 3: Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens
Entscheidungsregeln
- bei zwei Prüfergebnissen (n = 2): Annahme des Prüfloses, wenn x - 1,28 s ≥ TM
- bei drei Prüfergebnissen (n = 3): Annahme des Prüfloses, wenn x - 1,15 s ≥ TM
- bei vier und mehr Prüfergebnissen (n = 4): Annahme des Prüfloses, wenn x - 0,88 s ≥ TM ansonsten Zurückweisung
Indirekte Prüfverfahren für den Verdichtungsgrad
Tabelle 9: Richtwerte für die Zuordnung vom statischen Verformungsmodul EV2 zum Verdichtungsgrad DPr bei grobkörnigen Böden
Tabelle in der PDF
Indirekte Prüfverfahren für den Verdichtungsgrad
Zusätzlich ist der Verhältniswert des Verformungsmoduls EV2/EV1 zur Beurteilung des Verdichtungszustandes mit heranzuziehen. Dabei gelten:
– EV2/EV1 ≤ 2,3 für Dpr ≥ 100 %,
– EV2/EV1 ≤ 2,5 für Dpr ≥ 98 %.
Wenn der EV1-Wert bereits 60 % des in der Tabelle 9 angegebenen EV2-Wertes erreicht, sind auch höhere Verhältniswerte EV2/EV1 zulässig.
Indirekte Prüfverfahren für den Verdichtungsgrad
Tabelle 10: Richtwerte für die Zuordnung vom dynamischen Verformungsmodul Evd zum Verdichtungsgrad DPr bei grobkörnigen Böden
Tabelle in der PDF
Bei den Bodengruppen GE und SE sind die Zuordnungen in den Tabellen 9 und 10 im Rahmen der Probeverdichtungen zu überprüfen.
Dokumentation der Qualitätssicherung
Umfassender, detaillierter Bestandsplan
Momentan nur Richtlinie, aufgrund des Arguments Aufwand
Besondere Bedeutung bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen
Unverzichtbar bei Funktionsbauverträgen und PPP-Modellen
Technische Sicherungsmaßnahmen
Hauptanwendungen:
- Schutzwälle (W)
- Verkehrsdämme (D)
Bauweisen A bis F:
- A: Witterungsempfindliche Dichtungen ohne Sickerschichten
- B: Witterungsempfindliche Dichtungen mit Sickerschichten
- C: Witterungsunempfindliche Dichtungen („Oberflächennahe Abdichtungen“)
- D: Kernbauweise
- E: Schwach durchlässige Z2-Körper
- F: Wasserabweisende Anspritzung
Bauweise A (bis C sowie F)
Bild in der PDF
Bauweise D Kernbauweise
Bild in der PDF
Bauweise E
- Gering durchlässiger Baukörper
- Variante 1: Fassung des Straßenoberflächenwassers mittels Hochbord
- Variante 2: Kontrolldränschicht; gegebenenfalls Verzicht auf KDB bei hydrogeologisch günstiger Untergrundbeschaffenheit
Bild in der PDF
Stand und Ausblick – Technische Sicherungsmaßnahmen
- Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als Vorstufe für Richtlinien erschienen
- Bezugnahme in der Ersatzbaustoffverordnung auf die Bauweisen A bis D (Erstmalig gegenseitig anerkannte Verknüpfung zwischen erdbautechnischem und umweltbezogenem Regelwerk)
- Bauweisen E und F im Einzelfall genehmigbar
- Bewertung der Wirksamkeit der unterschiedlichen Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen
- Weiterentwicklung der Bauweisen, gegebenenfalls auch stärkere Differenzierung
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