Einleitung |
Die „Empfehlungen für den Entwurf von Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs“ (EAÖ) basieren insbesondere auf dem „Personenbeförderungsgesetz“ (PBefG) und den „Verordnungen über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen“ (BOStrab). Sie beziehen sich in erster Linie auf Straßenbahnen und Busse, unbenommen der gesetzlichen Regelungen. In der Praxis gibt es vielfältige Sonder- und Mischformen. Es ist nicht das Ziel dieses Regelwerks, all diese Sonderfälle abzubilden. Seine Intention ist es vielmehr, den weitaus überwiegenden Normalfall darzustellen und Hinweise dazu zu geben, welche Lösung unter Normalbedingungen anzustreben ist. Begründete Sonderlösungen oder Modifikationen der Angaben sind davon unbenommen. Es gibt zahlreiche Beispiele in Deutschland, wo Straßenbahnen im Stadtraum (teilweise sogar in Fußgängerbereichen) rechtlich als Eisenbahn geführt werden (z. B. Köln/Bonn oder im Rhein-Neckar-Gebiet). Ob die Anlagen hier nach der „Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung“ (EBO) oder BOStrab zu bemessen sind, bzw. welche Sonderregelungen gültig sind, ist mit dem Verkehrsunternehmen zu klären. Die EAÖ behandeln den Entwurf und die Dimensionierung der technischen Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und gelten damit für die Kategoriengruppen Straßenbahn (SB), Stadtbus (B) und Regionalbus (RB) auf den überregionalen, regionalen und nah-/kleinräumigen Verbindungsstufen entsprechend der „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN). Die aktuellen Empfehlungen, die der Arbeitsausschuss 2.4 „Anlagen des öffentlichen Verkehrs“ nun im Sommer 2012 als Entwurf vorgelegt hat, bauen auf den EAÖ, Ausgabe 2003 auf, die unter Beachtung der Fortschreibung begleitender Regelwerke aktualisiert und, wo nötig, präzisiert wurden. Wesentlich für den Entwurf für Stadtstraßen, in denen auch Anlagen des öffentlichen Verkehrs angeordnet werden, sind die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt). Dort werden nach der Darstellung der Ziele und Grundsätze des Entwurfs von Anlagen des ÖPNV für die Hinweise zu Entwurf und Gestaltung die Anlagen nach Fahrwegen, Knotenpunkten, Halte- und Überquerungsstellen sowie nach weiteren Betriebsanlagen und Einrichtungen unterschieden. Die EAÖ ergänzen die RASt um ÖPNV-spezifische Aspekte, die in die ganzheitliche Abwägung beim Straßenraumentwurf einzubeziehen sind. Als Leitfaden für die Planung aller baulichen Anlagen rund um den ÖPNV enthalten die EAÖ auch zusätzliche Inhalte, insbesondere zur Gestaltung von Verknüpfungsanlagen. Sie stehen damit in der Reihe anderer einschlägiger Veröffentlichungen der FGSV wie die ESG, die H VBA, die H VÖ, die EFA, ERA, RiLSA sowie das „Merkblatt für die Gestaltung von Anlagen des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs“. Inhalt der neuen EAÖ sind nach der Behandlung der Ziele und Grundsätze die Entwurfsgrundlagen, Grundmaße, der Entwurf und die Gestaltung von ÖPNV-Fahrwegen, Knotenpunkten, Haltestellen sowie Überquerungsstellen. Abschließend werden weitere Betriebsanlagen und Einrichtungen (Wendeanlagen, Gleichrichterunterwerke und Schaltstellen, signal- und nachrichtentechnische Einrichtungen, Schilder und Signale) beschrieben. |