Einleitung |
Die Prägnanz der Befunde steigt! Der Erhaltungszustand der Verkehrsinfrastrukturen – insbesondere auch in Städten und Gemeinden – wird zunehmend schlechter. Dies ist kaum mehr bestreitbar. Es ist allenfalls eine Frage der Höhe des Nachholbedarfs und der Verteilung auf die verschiedenen Verkehrs- sowie Baulastträger. Die Erhaltungszustände von Straßen und Schienen, insbesondere von Brücken sind gepaart mit neuem Bedarf wie zum Beispiel in den Bereichen Barrierefreiheit, Umgestaltung unter Anforderungen der Resilienz. Die Unsicherheit und Unklarheit geeigneter Lösungsansätze steigt bei Verkürzung der Handlungszeiträume – mit Auslaufen von GVFG und Entflechtungsgesetz und Erfordernis einer Neuaufteilung der föderalen Finanzmittel (Jahr 2019). Das Zeitfenster der Umsetzung von fundierten Bedarfsermittlungen sowie Finanzierungsstrategien (Daehre-Kommission, Bodewig-Kommission) ist mit dem Koalitionsvertrag nicht vollständig, aber doch sehr weitgehend geschlossen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel über 15 Jahre zur Abdeckung des Nachholbedarfs in Höhe von 7,2 Mrd. Euro pro Jahr wird durch die Aufstockung der Mittel zur Verkehrs(infrastruktur)finanzierung mit 5 Mrd. Euro über 5 Jahre zu nicht einmal 15 % gedeckt. Kommunale Bedarfsvolumina werden gar nicht berücksichtigt. Das aktuelle Handeln und die aktuelle Diskussion um die Anpassung der Lkw-Maut und vor allem die Einführung einer Pkw-Maut und deren Ausgestaltung diskreditieren – möglicherweise auf lange Zeit – eine wichtige Gruppe von geeignet erscheinenden Instrumenten. Die Anlastung von Infrastrukturkosten an die Nutzer und Nutznießer ist für nahezu alle Netzinfrastrukturen Grundprinzip – wenn auch in unterschiedlicher Form (Wasser, Abwasser, Energie, Fernwärme, Informations- und Kommunikationsnetze). Der Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats des BMVI (früher BMVBS) zur Verkehrs(infrastruktur)finanzierung in Städten/Gemeinden sollte demnach eine intensive und ergebnisoffene Diskussion erfahren. Die Elemente wie Lkw-Maut, Pkw-Maut, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, aber auch Mitfinanzierung durch Sekundär-Nutzer („Nutznießer“) erscheinen zumindest eine Basis für ausgewogene Lösungen zu liefern. Was brauchen wir also? – eine interministerielle/intersektorale Arbeitsgruppe „Verkehrs(infrastruktur)finanzierung“ unter Einbeziehung aller föderalen Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden und insbesondere der Finanzminister und Kämmerer – einen gesellschaftlich gestützten Begleitkreis unter Einbindung wichtiger Interessenträger („Runder Tisch Verkehrs(infrastruktur)finanzierung“) – einen begleitenden wissenschaftlichen Beirat zur Beratung und Wirkungsabschätzung von Maßnahmen – eine entsprechende breite und ergebnisoffene öffentliche Diskussion – eine Vermeidung bzw. Prüfung zusätzlicher verkehrsbezogener Lasten der Daseinsvorsorge (z. B. Ladestationen/-säulen für Elektrofahrzeuge). Dies sind wesentliche inhaltliche, finanzielle und prozessuale Voraussetzungen zur Erhöhung der Resilienz der kommunalen Verkehrssysteme. |