FGSV-Nr. FGSV 001/26
Ort Bremen
Datum 28.09.2016
Titel Verkehrsinfrastrukturbericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Autoren BDir. Dip.-Ing Marcus Elsing
Kategorien Kongress
Einleitung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist ein für die Bundesverkehrswege verkehrsträgerübergreifender (Straße, Schiene, Wasserstraße) Bericht gefordert. Dieser Verkehrsinfrastrukturbericht soll alle zwei Jahre den Zustand der Bundesverkehrswege transparent machen, den Nachholbedarf dokumentieren und Aufschluss über erforderliche Investitionen geben. Der erste Bericht, dem der 31.12.2014 als Stichtag für die Berichterstattung über den zurückliegenden Berichtszeitraum zugrunde liegt, ist dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages Ende April 2016 zugeleitet worden. Für die Bundesfernstraßen, die nachfolgend als Schwerpunkt behandelt werden, sind der Zustand des Netzes und die Vorgehensweise bei der Erhaltung im Verkehrsinfrastrukturbericht beschrieben. Auf Grundlage der zur Drucklegung des Berichtes aktuellen Erhaltungsbe darfsprognose der Bundesfernstraßen für die Jahre 2011 bis 2025 wird der Investitionsbedarf dokumentiert und Aufschluss über die erforderlichen Investitionen gegeben. Ebenfalls sind Angaben über die Erhaltung der Bundesfernstraßen in den einzelnen Bundesländern zusammengestellt und erfolgte Investitionen sowie Leistungen im Bereich der Erhaltung dargestellt.

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1 Die Verkehrswege des Bundes

Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau und Erhaltung

  • ­der Bundesschienenwege (Art. 87e GG),
  • ­der Bundeswasserstraßen (Art. 89 Abs. 2 GG) und ist Eigentümer
  • ­der Bundesfernstraßen (Art. 90 GG), die von den Ländern im Auftrag verwaltet werden.

Zu den Bundesschienenwegen und den Bundeswasserstraßen wird im Verkehrsinfrastrukturbericht wie folgt berichtet:

  • ­Im Bereich der Schieneninfrastruktur, für die der Bund nach Artikel 87e Grundgesetz Verantwortung trägt, besteht nach der Bahnreform eine privatwirtschaftliche Organisationsform. Seit Inkrafttreten der zweiten Stufe der Bahnreform obliegen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Eigentümerfunktion ergeben. Die Infrastrukturunternehmen werden ausschließlich über deren Aufsichtsrat nach den Bestimmungen des Aktienrechts kontrolliert.
  • Für Investitionen in das bestehende Netz hat der Bund mit der DB AG seit dem Jahr 2009 einen besonderen Finanzierungsvertrag geschlossen. Insbesondere über den Zustand und die Entwicklung des Schienenbestandsnetzes berichtet die DB AG jährlich im Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht, der auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht und auf den im Verkehrsinfrastrukturbericht verwiesen wird.
  • ­Für die Bundeswasserstraßen und deren Anlagen werden im Verkehrsinfrastrukturbericht die vorhandenen Erkenntnisse über den Netzzustand der Wasserstraßeninfrastruktur zusammengestellt. Dies betrifft:
    • die Verfügbarkeit und die Leistungsfähigkeit der Bundeswasserstraßen, d. h. die qualitative und quantitative Leistungsfähigkeit der Bundeswasserstraßen mit ihren Anlagen (,,qualitative und quantitative Engpässe") und
    • die Anlagensubstanz, d. h. die Zustände und Restlebensdauern der für die Schifffahrt wesentlichen Bauwerke (Schleusen und Wehre) sowie deren voraussichtliche Zustandsentwicklung und den daraus abgeleiteten Ersatzinvestitionsbedarf.

Der Bericht konzentriert sich auf die für die Schiffbarkeit wichtigsten Anlagen, das sind Schleusen und Wehre. Ergänzend werden auch andere wichtige Anlagen betrachtet, wie Pumpwerke, Brücken und Düker. Der Fokus liegt auf den wesentlichen Wasserstraßentransportrelationen im Kernnetz, dem Teil des Bundeswasserstraßennetzes, das ein Transportvolumen von 0,6 Mio. Gütertonnen übersteigt. Berücksichtigt wird aber auch, dass für die Wasserstraßen, die für den Güterverkehr nicht mehr relevant sind, ein Ersatzinvestitionsbedarf besteht, der ­ soweit sicherheitsrelevant ­ mit hoher Priorität erfüllt werden muss. Insgesamt ergibt sich über einen pauschalen Abschreibungsansatz aus dem Bruttoanlagevermögen ein Ersatzinvestitionsbedarf von ca. 900 Mio. Euro pro Jahr, nur um die Substanzverluste auszugleichen. Es werden qualitative und quantitative Engpässe sowie die zu deren Beseitigung erforderlichen Investitionen dargestellt.

Für die Bundesfernstraßen, auf die im nachfolgenden Abschnitt 3 ausführlicher eingegangen wird, konzentriert sich der Bericht auf den Zustand der Fahrbahnen sowie der Ingenieurbauwerke und gibt einen Überblick über die Erhaltung in den einzelnen Bundesländern. Dabei ist zu beachten, dass es sich beim Verkehrsinfrastrukturbericht im Wesentlichen um einen retrospektiven Bericht, nicht jedoch um einen auf zukünftige Einzelmaßnahmen ausgerichteten Plan handelt. Der Bedarf von Neubau- oder Erweiterungsmaßnahmen steht durch das Fernstraßenausbaugesetz mit dem Bedarfsplan fest und die zur Realisierung von Vorhaben notwendigen Planungen können entsprechend in Angriff genommen werden. Dahingehend muss bei der Planung von Erhaltungsmaßnahmen auf den jeweils aktuellen Zustand des Netzes reagiert werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage zu Realisierungszeiträumen von Erhaltungsmaßnahmen im Allgemeinen mit Unsicherheiten behaftet.

2 Berichte des Bundes zur Infrastruktur

Gemäß § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes berichtet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Bundesfernstraßenbaus nach dem Stand vom 31.12. des Vorjahres. Mit gleichem Turnus hat das BMVI gemäß § 7 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes dem Deutschen Bundestag auch über den Fortgang des Ausbaus des Schienenwegenetzes zu berichten. Für das Jahr 2006 wurden diese Berichte letztmals getrennt als ,,Bericht zum Ausbau der Schienenwege" bzw. als ,,Straßenbaubericht" veröffentlicht. Beginnend mit dem Berichtsjahr 2007 werden die Berichte der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße zu einem Verkehrsinvestitionsbericht zusammengefasst. Zuletzt hat das BMVI mit dem Verkehrsinvestitionsbericht seine Berichtspflicht für das Jahr 2014 gegenüber dem Deutschen Bundestag erfüllt. Ziel dieser Berichte ist es, sowohl den Gesetzgeber als auch Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit über die Investitionen des Bundes in seine Verkehrsinfrastruktur zu informieren. Mit dem im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages festgelegten verkehrsträgerübergreifenden Verkehrsinfrastrukturbericht wird nun die Erhaltung der Verkehrswege des Bundes in den besonderen Blick genommen und eine Grundlage für die künftige Priorisierung von Investitionen in Erhalt und Sanierung geschaffen.

3 Bundesfernstraßen im Verkehrsinfrastrukturbericht

Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen ist das gesamte Netz mit seiner unter laufendem Verkehr bestehenden Belastung zu betrachten. Aus diesem Grund wird im Berichtsteil über die Bundesfernstraßen zunächst das Netz in seinem Bestand mit den charakteristischen Kennwerten beschrieben. Neben der zum Stichtag des Berichts vorliegenden Netzlänge und Angaben zu der Anzahl und der Brückenfläche der (Teil)-Bauwerke sind auch Verkehrskennzahlen angegeben, die die Belastung des Netzes beschreiben.

Im Weiteren wird auf die Erhaltungsplanung eingegangen. Zunächst werden die allgemeine Vorgehensweise und das komplexe Zusammenwirken der auf die Erhaltung einwirkenden Einflussgrößen dargestellt. Anschließend werden die wesentlichen Merkmale und Instrumente der Erhaltung für die wichtigsten Anlagenteile, die Fahrbahnen und die Bauwerke beschrieben.

3.1 Erfassung des Zustands

Um vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine effiziente Erhaltungsplanung betreiben zu können, ist die Kenntnis des Fahrbahnzustandes ein wichtiger Baustein. Zu diesem Zweck erfolgt im Auftrag des BMVI die regelmäßige Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) des Bundesfernstraßennetzes. Im Rahmen der ZEB werden die Zustandsmerkmale Griffigkeit, Längs- und Querebenheit sowie Substanzmerkmale (Oberfläche) erfasst. Das Verfahren der ZEB wurde bereits 1991 gemeinsam durch das Bundesverkehrsministerium, die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und die Bundesländer entwickelt.

Das Messverfahren, die bundeseinheitliche Bewertung der Fahrbahnoberflächeneigenschaften, das Qualitätsmanagement innerhalb der ZEB und die Nutzung der ZEB-Daten werden beschrieben sowie weitere Potenziale und aktuelle Entwicklungen der ZEB dargestellt.

Um eine ständige Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Ingenieurbauwerke zu gewährleisten, werden diese einer regelmäßigen, fachkundigen Überwachung und Prüfung unterzogen. Der Bauwerkszustand wird dabei durch regelmäßige Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 ,,Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen ­ Überwachung und Prüfung" in Verbindung mit den ,,Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)" ermittelt. Die Bauwerksprüfungen werden durch die Straßenbauverwaltungen der Länder selbst oder durch beauftragte sachverständige Dritte durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfung wird eine Zustandsnote unter Berücksichtigung der Schadensbewertungen ermittelt.

Im Abschnitt zu den Bauwerken wird diese Vorgehensweise beschrieben, die Maßnahmen der Bauwerkserhaltung dargestellt sowie ein Überblick über den Zustand der Brücken an Bundesfernstraßen gegeben.

Für die Brückenertüchtigung, die die Erhöhung oder Wiederherstellung der Tragfähigkeit von bestehenden Brückenbauwerken zur Anpassung an aktuelle und zukünftige Belastungen durch Verstärkung oder Ersatzneubau umfasst, wird die vom BMVI gemeinsam mit der BASt entwickelte und mit den zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder abgestimmte ,,Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen" beschrieben und der erreichte Sachstand dargestellt.

3.2 Erhaltungsbedarf und Schwerpunkte

Die Erhaltungsbedarfsprognose dient dem Zweck, den Mittelbedarf für die Erhaltung des gesamten Bundesfernstraßennetzes (Autobahnen und Bundesstraßen) in allen Teilen (Fahrbahnen, Bauwerke, Sonstige Anlagenteile) abzuschätzen. Die seit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 durchgeführten Prognosen werden aufgezeigt, methodische Ansätze erläutert und die wesentlichen Ergebnisse der für den Betrachtungszeitraum maßgebenden Erhaltungsbedarfsprognose dargelegt.

In nachfolgenden Abschnitten werden für die Erhaltung wichtige Aspekte beleuchtet. Von der Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen über Vorhaben der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP), Belangen des Baustellenmanagements bis hin zu straßenbauspezifischen Themen wie die Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) und Hitzeschäden an Betonfahrbahnen werden für die Erhaltung bedeutsame Gesichtspunkte beschrieben.

3.3 Zustand der Infrastruktur

Sind im Bericht in den bisherigen Abschnitten Methoden, Vorgehensweisen, Hintergründe und wichtige Aspekte der Erhaltung im Allgemeinen erläutert worden, sind im nachfolgenden Berichtsteil die charakteristischen Zustandsdaten für die Fahrbahnen und die Ingenieurbauwerke zunächst bundesweit dargelegt. Die Altersstruktur der Fahrbahnen sowie die wesentlichen Ergebnisse der ZEB werden für die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen veranschaulicht und analysiert. Für die Ingenieurbauwerke werden die charakteristischen Kennwerte der Brücken zum Berichtszeitpunkt und insbesondere die Altersstruktur auch nach Bauarten sowie die Tragfähigkeiten und Verteilung der Zustandsnoten angegeben und erläutert.

Den Berichtsteil für die Bundesfernstraßen schließt der Abschnitt ,,Erhaltung in den Ländern" ab. Für alle Länder werden kurz für die Erhaltung wichtige Aspekte beleuchtet und nachfolgend die zuvor bundesweit angegebenen Kennwerte wie Netzlänge, Altersstruktur der Fahrbahnbefestigungen, Ergebnisse der ZEB, Kennzahlen zu den Ingenieurbauwerken sowie Erhaltungsschwerpunkte angegeben. Kennziffern zu im Jahr 2014 realisierten Maßnahmen sowie ggf. Darstellungen zu besonderen, im Jahr 2014 durchgeführten Einzelmaßnahmen der Erhaltung schließen die jeweiligen Abschnitte ab.

4 Ausblick

Der zum Stichtag 31.12.2014 erstellte Verkehrsinfrastrukturbericht ist dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages Ende April 2016 zugeleitet worden. Zur Drucklegung dieses Beitrages steht eine Behandlung des Berichtes im Ausschuss noch aus. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass alle zwei Jahre über den Zustand der Bundesverkehrswege berichtet werden soll. Der nachfolgende Bericht ist somit für die Jahre 2015 und 2016 zu erstellen. Sobald die Behandlung des Berichtes im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages erfolgt ist, werden die Arbeiten in Angriff genommen, um den nachfolgenden Bericht zu erstellen.

Ein wichtiger Meilenstein für die Erhaltung der Bundesfernstraßen liegt im Berichtszeitraum des neu aufzustellenden Verkehrsinfrastrukturberichts. Der Finanzierungsbedarf für die Erhaltung der Bundesfernstraßen wird durch eine Erhaltungsbedarfsprognose abgeschätzt. Im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030, der am 3.8.2016 vom Kabinett beschlossen wurde, ist die neue Erhaltungsbedarfsprognose 2016 bis 2030 der Bundesfernstraßen insbesondere auf Basis des aktuellen Zustands des Bundesfernstraßennetzes erstellt worden. Zur Erhaltung des Bundesfernstraßennetzes ist für den Zeitraum von 2016 bis 2030 ein Bedarf von insgesamt ca. 67 Mrd. Euro ermittelt worden. Es wird Aufgabe sein, die wesentlichen Ergebnisse der Erhaltungsbedarfsprognose im zukünftigen Bericht transparent und nachvollziehbar zu veröffentlichen.

Die Anforderungen und Randbedingungen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen in den einzelnen Ländern sind im Allgemeinen unterschiedlich. So stammt beispielsweise ein erheblicher Anteil des Netzbestandes in den westlichen Bundesländern entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg aus den 60er und 70er Jahren. Dagegen ist der Netzbestand in den östlichen Bundesländern aufgrund der seit den 1990er Jahren durchgeführten Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen deutlich jünger. Eine ausschließlich bundesweite Betrachtung würde daher einer sachgerechten Berichterstattung nicht genügen. Vielmehr sind insbesondere die jeweils länderspezifischen Randbedingungen für die Erhaltung aufzuzeigen, die jeweiligen Schwerpunkte der Erhaltung zu benennen und die Zustandsentwicklung der charakteristischen Kennwerte zu dokumentieren. Das BMVI wird aus diesem Grund die Länder aktiv in die weitere Bearbeitung der zukünftigen Verkehrsinfrastrukturberichte einbinden.