Einleitung |
Die aktuell noch gültigen „Richtlinien für die Markierung von Straßen“ (RMS) wurden im Jahre 1980 veröffentlicht. Sie untergliedern sich in den Teil 1 – „Abmessungen und geometrische Anordnung von Markierungszeichen“, Teil 2 – „Anwendung von Fahrbahnmarkierungen“ und den Teil „Konstruktionszeichnungen“. Der Teil 1 wurde im Jahr 1980 durch das damalige Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt- und 1993 in überarbeiteter Fassung erneut herausgegeben. Der Teil 2 sowie die Konstruktionszeichnungen sind seit ihrer Veröffentlichung 1980/81 nicht mehr überarbeitet worden. Die neuste Überarbeitung der RMS zielte daher einerseits auf eine Aktualisierung zwischenzeitlich erfolgter straßenverkehrsrechtlicher Änderungen in der StVO und VwV-StVO sowie auf eine Aufnahme technischer Weiterentwicklungen, wie die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr oder die Markierung von Kreisverkehren. Andererseits mussten die RMS an die grundlegend neue Struktur des Entwurfsregelwerkes angepasst werden. Das heißt von den früheren sektoralen Richtlinien hin zu den integrierten Richtlinien für die Straßenarten Autobahnen, Landstraßen und Stadtstraßen. Die Folgen für den Inhalt und die Struktur der RMS bedeuteten in der Praxis eine Neubearbeitung dieses Regelwerkes. Auch im Vorgriff auf die Aktualisierung der Entwurfsregelwerke für Autobahnen und Stadtstraßen sowie die Übertragung des Entwurfsprinzips der RAL auf bestehende Landstraßen, mussten die markierungsrelevanten Aspekte bereits jetzt in den neuen RMS verankert werden. Ergänzende Erklärungen helfen dem Anwender bei der Umsetzung der Inhalte. Durch den Verweis in den VwV-StVO auf die RMS bilden die RMS das Bindeglied zwischen dem entwurfstechnischen Regelwerk und den verkehrsrechtlichen Vorgaben. Da die Markierung von verkehrsrechtlicher Relevanz ist, wurden die Begrifflichkeiten gemäß den VwV-StVO gewählt und intensiv mit dem BLFA-StVO und dem Arbeitsausschuss 3.4 der FGSV „Technische Fragen der Verkehrsordnung“ abgestimmt. Die Unterschiede zum Entwurfsregelwerk werden dem Anwender der RMS über eine Vielzahl von Beispielen oder in Regelplänen nahegebracht. Im Ergebnis der Erarbeitung stehen für jede der eingangs benannten Straßenarten eigenständige und damit speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Straßenart angepasste Teile der RMS zur Verfügung. Dabei behandeln die RMS die Markierung von Straßen, die nach den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Landstraßen (RAL) oder Stadtstraßen (RASt 06) geplant sind und setzen die verkehrsrechtlichen Vorgaben nach den VwV-StVO markierungstechnisch um. Regelpläne zeigen den grundlegenden Einsatz von Markierungen am Beispiel typischer Entwurfssituationen. Für die RMS-Teile der Autobahnen und Stadtstraßen sind alle Abstimmungen mit den Ländern und mit anderen Gremien innerhalb der FGSV abgeschlossen. Der RMS-Teil Landstraßen liegt bereits dem BMVI zur Einleitung der Länderanhörung vor. |