Mit den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (ESAS) der FGSV aus dem Jahr 2002 wurde erstmalig ein Regelwerk zum Sicherheitsaudit in Deutschland veröffentlicht. Nach fünfzehn Jahren hat der AA 2.7 „Sicherheitsaudit von Straßen“ die weiterentwickelten „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (RSAS) vorgelegt. Mit der Umwandlung in ein R 1-Regelwerk wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das Sicherheitsaudit in der Planung in der Folge der Überführung der EU-Richtlinie 2008/96/EG vom 19.11. 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur in nationales Recht als ein Regelverfahren gilt. Mit dem zugehörigen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) des BMVBS Nr. 26/2010 wird gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass das BMVBS die Anwendung dieser Verfahren in geeigneter Weise auch für die Bundesfernstraßen für erforderlich hält und deren Anwendung für die Straßen in der Zuständigkeit der Länder, Landkreise und Kommunen empfiehlt. Bereits 2009 konstituierte sich der AK 2.7.1 unter Leitung von Prof. Follmann, um parallel zum bekannten Sicherheitsaudit in der Planung ein anlassbezogenes Bestandsaudit zu entwickeln. Ziel des Bestandsaudits ist es, insbesondere anhand von Ortsbesichtigungen Sicherheitsdefizite festzustellen und ggf. Maßnahmen vorzuschlagen. Aufgrund zahlreicher Parallelitäten wurde das Verfahren des Bestandsaudits inzwischen in die RSAS integriert. Damit ergibt sich ein breites Feld von Anwendungsfällen für das Sicherheitsaudit:
1. Sicherheitsaudits in der Planung für Baumaßnahmen (Vorplanung bis 1. Betriebsphase)
2. Sicherheitsaudits in der Planung für Erhaltungsmaßnahmen (Erhaltungsentwürfe)
3. Sicherheitsaudits im Bestand im Vorfeld von Bau-/Erhaltungsmaßnahmen
4. Sicherheitsaudits im Bestand aus anderen Anlässen, insbesondere Unfallauffälligkeiten
Die durchgeführte Länderanhörung zu den RSAS zeigte, dass weniger die Vorgehensweise des Sicherheitsaudits als vielmehr die Vorgaben und die Verbindlichkeit der Anwendung infolge der Überarbeitung kritisch hinterfragt wurden. Hier bleibt der noch ausstehende Einführungserlass des BMVI abzuwarten. Mit der Länderanhörung wurde allerdings bereits angekündigt, dass das Sicherheitsaudit im Bestand zunächst weiter erprobt werden soll. Die in den ESAS enthaltenen Checklisten sind nicht mehr Bestandteil der RSAS. Die BASt wird künftig Hilfsmittel zur Unterstützung der Sicherheitsauditoren in Form von Muster-Auditberichten und Defizitlisten außerhalb der Richtlinien digital auf ihrer Internetseite bereitstellen und laufend anhand der Sicherheitsforschung bzw. der Fortschreibung der Entwurfsregelwerke ergänzen. Bis zu deren Vorlage können die in den ESAS enthaltenen Checklisten weiterhin verwendet werden. |