Einleitung |
Lärm ist ein so genannter Stressor: Bei hohen Lärmbelastungen werden Stresshormone ausgeschüttet, Blutdruck und Pulsfrequenz steigen. Die Forschung ist sich einig, dass dauerhafter Verkehrslärm ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts vermehrt Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht. Aber auch unterhalb dieser Schwellenwerte gibt es Belästigungen. In Deutschland fühlt sich über die Hälfte der Menschen allein durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. Die Europäische Union will den Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken. Die Richtlinie verfolgt mehrere Ansätze: In allen EU-Mitgliedsstaaten werden für bestimmte Lärmarten sogenannte Lärmkarten erstellt, die die Lärmbelastung beschreiben. Auf dieser Grundlage werden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung aufgestellt. Außerdem soll die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden und Gelegenheit zur Mitwirkung an der Aktionsplanung erhalten. Die Inhalte der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden in §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz übernommen. Da der Straßenverkehr häufig die wichtigste Lärmquelle ist, stellt die Lärmaktionsplanung hohe Anforderungen an eine integrierte Verkehrsplanung. Gleichzeitig bietet sie einer fortschrittlichen Verkehrsplanung Unterstützung, beispielsweise im Hinblick auf verkehrsvermeidende Siedlungsstrukturen, Förderung des Umweltverbundes, bessere Verkehrsqualitäten und umfeldverträglichere Verkehrsabwicklung. |