Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.
2. Hintergrund und Ausgangsproblematik
In der Deutschen Kultur ist eine tiefe Verwurzelung mit der Natur seit langen Zeiten fest vorhanden. Das Besingen der Natur und insbesondere der Wälder sowie Bäume findet Ausdruck schon in alten Volksliedern aber auch modernen Schlagern. Die konsequente Ausweisung von Naturschutzgebieten und auch einzelnen Bäumen als Naturdenkmalen sind seit Anfang des letzten Jahrhunderts zum selbstverständlichen Bestandteil der entsprechenden Gesetzgebung geworden. Das sächsische Forstwesen prägte den Begriff der Nachhaltigkeit bereits 1713, aber spätestens seit der Etablierung der Umweltbewegung in den 1970er und dem drohenden Waldsterben in den 1980er ist eine ausgedehnte Sensibilität für die Natur umfänglich vorhanden.
Ausgehend von dieser Sensibilität werden Maßnahmen in der freien Landschaft, Wäldern und Parks intensiv von der Öffentlichkeit beachtet und dies auch in der Planung von Maßnahmen in unterschiedlicher Intensität berücksichtigt. Speziell die Unterhaltungsmaßnahmen am Straßenbegleitgrün finden aufgrund der objektbedingten Lage zudem unmittelbar „in“ der Öffentlichkeit statt. Dabei untergliedert sich diese Öffentlichkeit noch in Gruppen, die etwa in Nachbarschaft zu den Gehölzen wohnen, diese aus dem Eindruck während der Fahrt täglich erleben oder auch aufgrund der Arbeiten plötzlich stark in ihrer Mobilität eingeschränkt werden.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut auf ca. 15.000 km Gehölzflächen im sogenannten Intensivbereich, auf ca. 9.000 km schließen sich daran zusätzlich Gehölzflächen des Extensivbereichs an. Waren die Unterhaltungsarbeiten in den letzten Jahrzehnten vorwiegend auf den Intensivbereich beschränkt, so verstärken sich seit wenigen Jahren die erforderlichen Arbeiten im Extensivbereich. Dort wurde aufgrund der Leistungsvorgaben nur sporadisch bei sich abzeichnenden Gefahren gegenüber Dritten gearbeitet (FGSV 2006). Durch die zwischenzeitlich eingetretene Überbestockung dieser Gehölze nimmt die Anzahl der Maßnahmen in diesen Flächen- und Streckenbereichen stark zu.
In den älteren Gehölzflächen sind die Bestockungsdichten vielfach so hoch, dass keine Stabilität des einzelnen Baumes besteht, sondern sich die Bestandesstabilität vielmehr aus der gegenseitigen Stützung ergibt. Werden aus diesem Stützgefüge einzelne Elemente entfernt oder sterben durch die verschärften Konkurrenzbedingungen ab, resultieren temporär instabile Bestandessituationen. Durch die räumliche Lage im Einwirkungsbereich des Straßenraums bzw. des Verkehrs sind dann zwangsläufig weitere Bäume zu entfernen. Hierdurch entstehen vielfach drastische und triste Bilder. Infolge des Durchführungszeitraums i.d.R. zwischen dem ersten Oktober und Ende Februar können diese tristen Eindrücke nochmals durch eine Kombination von schlechtem Wetter und kurzen, dunklen Tagen verstärkt werden.
Abbildung 1: Visuelle Eindrücke unterschiedlicher Unterhaltungsmaßnahmen
Die dann entstehenden visuellen Eindrücke erzeugen z.T. starke Emotionen, die sich in entsprechenden Meldungen und Eingaben bei den unterschiedlichen Verkehrs- und Umweltbehörden widerspiegeln. Eine sachliche argumentierte Begründung der Maßnahmennotwendigkeit wird vor dem Hintergrund der momentan bestehenden Eindrücke schwierig. In der Abbildung 1 ist dazu vergleichend eine Szenerie aus einer Zimmerrenovierung dargestellt. Auch dort liegt ein verheerender visueller Zustand vor, der allerdings zumeist keinen negativen Eindruck erzeugt, da der Zustand vorher bekannt oder besprochen war sowie auch das Ziel dieser Aktion meist klar ist. Derartige Begründungsketten fehlen bei der Argumentation der Gehölzpflegemaßnahmen allerdings häufig oder lassen sich nicht in kurzen „Statements“ darstellen. Selbst die Möglichkeit Maßnahmen im Rundfunk oder Printmedien darzustellen ist zumeist zeitlich oder platzmäßig begrenzt. Vielfach ist nur Gelegenheit für ein Bild, so dass eine Präsentation eines Vorher-Nachher-Vergleichs ausbleibt. Auf den Begriff „Gehölz-Pflege“ soll in diesem Zusammenhang nur kurz eingegangen werden, da bei der Argumentation der vorab gezeigten Zimmerrenovierung niemand von „Raumpflege“ sprechen würde. Bei den Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenbegleitgrün ist der Terminus technicus „Gehölzpflege“ allerdings fest gesetzt.
Die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit sollte sich daher nicht auf die Zeitspanne der jeweiligen Pflegeperiode beschränken, sondern schon im Vorfeld und auch in der Nachbereitung erfolgen. Ein proaktives Handeln erfordert Informationen zu den Ausgangsbedingungen vor den Gehölzarbeiten und auch zur Abbildung der Flächenentwicklung nach den Arbeiten. Eine Reduktion des möglichen Konfliktpotenzials kann durch eine präventive Bereitstellung von Fachinformationen erfolgen, mit denen sich dann auch die jeweiligen Fachanforderungen zur Begründung von Maßnahmen erläutern und nachvollziehen lassen.
Der vorab genannte Informationsbedarf für eine Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit setzt selbstverständlich einen entsprechenden Aufwand für die Gewinnung der dazu erforderlichen Daten voraus. Allerdings muss dies kein zusätzlicher Aufwand sein, wenn die Informationsgewinnung bzw. Datenerfassung im Rahmen des Vorbereitungs- und Planungsprozesses der straßenbetrieblichen Arbeitsabläufe bereits enthalten ist.
3. "Gehölzpflegehinweise" als roter Faden
3.1 Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2013 gemeinsam durch die Ministerien für „Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- u. Verbraucherschutz“ und für „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung u. Verkehr“ des Landes Nordrhein-Westfalen die Hinweise für die Gehölzpflege aktualisiert. Auf der Grundlage des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeiteten Merkblattes für den Straßenbetriebsdienst – Teil: Grünpflege – Ausgabe 2006 werden für den Bereich der Gehölzpflege (Straßenbegleitgrün) an Bundesfern- und Landesstraßen in NRW ergänzende Regelungen vorgenommen.
Eine Aktualisierung des früheren Papiers war aus Sicht der beiden Ministerien notwendig, da in vorausgehenden Jahren ein verstärktes Aufkommen von Anfragen zur Thematik Gehölzpflege zu verzeichnen war. Neben einer Anpassung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben des Natur- und Artenschutzes wurden die relevanten Begrifflichkeiten definiert und ein entsprechendes Glossar eingeführt. Es wurden weiterhin Pflegeverfahren beschrieben, die bei bestimmten Ausgangsbedingungen angewandt werden sollen. Neben den Ausgangsbedingungen ist auch der angestrebte Zielzustand der straßenbegleitenden Gehölze beschrieben, der sich als Dauerbestockung in einem mehrschichtigen Aufbau mit stabilen Einzelbäumen ausprägen soll.
Der Prozess der straßenbetrieblichen Planung der Gehölzpflegemaßnahmen ist in dem Hinweispapier ebenfalls skizziert, die jeweiligen Maßnahmen sollen dabei detailliert werden. Die dazu erforderlichen Begrifflichkeiten werden desgleichen in dem Dokument bereitgestellt.
Weiterhin werden die Abstimmung mit Landschaftsbehörden sowie auch der nachfolgend vorgestellte Ablauf der Öffentlichkeitsarbeit behandelt.
3.2 Öffentlichkeitsarbeit
Im nachfolgenden Absatz werden die wesentlichen Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit erläutert:
„Gehölzpflegemaßnahmen an Straßen werden von der Öffentlichkeit und insbesondere von Anliegern aufmerksam beobachtet. Die rechtzeitige Information von unmittelbaren Anliegern, betroffenen Gemeinden und der Öffentlichkeit im Vorfeld von Gehölzpflegearbeiten ist entscheidend für deren Akzeptanz. Daher hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW vor Beginn der Gehölzpflegemaßnahmen in Presseinformationen auf die geplanten Arbeiten und die fachlichen Gründe dafür hinzuweisen. Bei umfangreichen Gehölzpflegemaßnahmen, die stark in den Bestand oder das Landschaftsbild eingreifen, und bei begründeten Ausnahmefällen gemäß Kapitel 3.1.2, die deutlich über die maximale Abschnittslänge von 50 m hinausgehen, sind darüber hinaus die Pressearbeit zu intensivieren und ggf. die betroffenen Anlieger durch Flyer über die geplanten Arbeiten zu informieren. Die Niederlassungen/ Straßenmeistereien bzw. externen Dienstleister sollen die Arbeiten erst nach erfolgter Öffentlichkeitsarbeit beginnen. Auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden die aktuell geplanten Gehölzpflegemaßnahmen der laufenden Pflegeperiode aufgeführt.“(Land NRW 2013)
3.3 Auflistungen im Internetauftritt des Landesbetriebs
In der Internetpräsenz des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird zu Beginn der jeweiligen Gehölzpflegesaison eine Auflistung der geplanten Pflegemaßnahmen eingestellt. In den vergangenen Jahren wurden hier vorwiegend die größeren Maßnahmen aufgeführt, seit 2014 werden alle aus den jeweiligen Niederlassungen gemeldeten Maßnahmen eingestellt. Da dies ohne kartografischen Bezug erfolgt, kann die örtliche Lage der Maßnahmen nur aus der textuellen Angabe abgleitet werden und unterliegt daher einer gewissen Unschärfe. Weiterhin lassen sich an dieser Stelle die jeweiligen Arbeiten aufgrund der großen Anzahl nur stichwortartig beschrieben (Abbildung 2).
Abbildung 2: Auflistung der geplanten Gehölzpflegermaßnahmen im Internet
Aus den Anfragen zu Gehölzpflegemaßnahmen der letzten Jahre hat sich ergeben, dass kein zwingender Automatismus zwischen der Größe von einzelnen Arbeiten und den resultierenden Rückfragen besteht. Der Internetauftritt (Abbildung 3) gibt daher noch ergänzende Informationen zu generellen Hintergründen der fachlichen Notwendigkeit der Gehölzpflege bzw. den Funktionen des Straßenbegleitgrüns. U.a. werden die „Zehn Regeln der Gehölzpflege“ und ein Link zu „Häufig gestellte Fragen“ angeboten.
Abbildung 3: Internetauftritt mit fachlichen Hinweisen zur Gehölzpflege
3.4 Kartografische Darstellung der Maßnahmeorte
Für die kartografische Darstellung der räumlichen Lage der Gehölzpflegearbeiten lassen sich unterschiedliche Methoden und Instrumente einsetzten. Aktuell werden dazu die Funktionen des Straßeninformationssystems NWSIB sowie der sogenannten „Fachschale Baum“ genutzt. Diese beiden Systeme basieren auf Funktionen von geografischen Informationssystemen (GIS). Mit diesen Systemen lassen sich sowohl die Lokalitäten der Arbeitsorte abbilden wie auch die jeweiligen textuellen Angaben zur Beschreibung der Maßnahmen präsentieren.
In der nachfolgenden Abbildung 4 werden als Beispiel in der NWSIB-Kartendarstellung enthaltene Streckenbereiche mit geplanten Gehölzpflege-Aktivitäten gezeigt.
Abbildung 4: Kartografische Darstellung von Maßnahmenorten im Straßeninformationssystem NWSIB online
3.5 Presseankündigung und Differenzierung zu baulichen Maßnahmen
Neben den Veröffentlichungen in den eigenen Systemen werden auch die Kanäle der Printmedien genutzt. Hierbei werden häufig die von den landesbetriebseigenen Pressestellen erstellten Texte oder auch von den Medien selbst verfasste Meldungen verwendet.
Abbildung 5: Beispiel einer Pressemitteilung zu Baumaßnahmen inklusive Gehölzbeseitigung
Im direkten Eindruck vor Ort an der Straße ist für den Betrachter nicht erkennbar, aus welchem Grund die Arbeiten erfolgen. Daher sind insbesondere Differenzierungen in den jeweiligen Veröffentlichungen erforderlich, die erkennen lassen, ob es sich um eine Unterhaltungs- oder Baumaßnahme handelt.
Ein wesentlicher Aspekt bei der erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit ist auch der Zeitpunkt der Meldungen. Wie im Beispiel der Abbildung 5 gezeigt wird, kann auch eine weitere Präsentation während der Maßnahmendurchführung erforderlich bzw. sinnvoll sein.
4. Organisation und Durchführung der Gehölzpflege
4.4 Prozessunterstützung mit der "Fachschale Baum"
Die in den vorherigen Kapiteln aufgeführten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit erfordern Informationen aus der straßenbetrieblichen Planung als wesentliche Grundlage. Daher sollte die Informationsgewinnung und Datenerfassung bereits in diesen betrieblichen Planungsprozess geschehen, da hier die detaillierten Kenntnisse über die Maßnahmenorte, -notwendigkeiten, -durchführungsarten und –zeitpunkten vorliegen.
In den Gehölzpflegehinweisen ist dieser Planungsprozess skizziert und die entsprechenden Ablaufschritte und Akteure beschrieben. Es besteht die Zielsetzung, die Maßnahmen detailliert zu beschreiben und eine Katalogisierung der Gehölze nach Pflegetyp und Pflegeturnus aufzubauen.
Abbildung 6: Systemarchitektur der Fachschale Baum
Die IT-Unterstützung dieses Planungsprozesses ist in der Fachanwendung „Fachschale Baum“ abgebildet worden. Mit dieser Anwendung werden neben den Funktionalitäten für die Gehölzpflegeplanung auch die im Landesbetrieb Straßenbau durchgeführten Verkehrssicherungskontrollen der Einzelbäume unterstützt. Die entwickelte IT-Infrastruktur (Abbildung 6) enthält eine zentrale Datenhaltung, in die auch die im Außendienst offline erfassten Daten über entsprechende Replikationsmechanismen eingelesen werden. Somit lassen sich die relevanten Informationen direkt am Entstehungsort erheben und stehen dann nahezu unmittelbar zentral zur Verfügung.
Abbildung 7: Oberfläche und Eingabefelder der Fachschale Baum
Die Anwendung ermöglicht bei der Maßnahmenplanung eine Erfassung von räumlichen Objekten über spezielle Kartenfunktionalitäten. Diesen Objekten (d.h. Gehölzflächen) werden dann die maßnahmenrelevanten Kenngrößen zugewiesen. Dazu werden Eingabemasken bereitgestellt, in denen die Verortung, der Entwicklungszustand, die Planungs- und Durchführungsdaten konkretisiert werden (Abbildung 7). Hierzu werden vorrangig Auswahlkataloge angeboten, um zum einen eine einfache Dateneingabe zu erreichen, aber auch zum anderen eine Eindeutigkeit der genutzten Bezeichnungen sicherzustellen. Neben den textuellen Angaben können bei Bedarf auch weitere Dokumente, etwa Fotoaufnahmen, in der Datenbank abgelegt werden. Insbesondere diese Informationsquellen sind für die Dokumentation des Ausgangszustands bzw. der Bestockungssituation vor den Gehölzpflegemaßnahmen vorteilhaft.
Über die räumlich eindeutig abgegrenzten Gehölzflächen lassen sich die verschiedene Maßnahmen nach unterschiedlichsten Selektionskriterien auswählen. Die Anwendungsfälle reichen dabei u.a. von der eigentlichen betrieblichen Maßnahendurchführung über die Abstimmungen und den Informationsaustausch mit den Landschaftsbehörden sowie der Bedienung der Informationskanäle für die Öffentlichkeitsarbeit. Dazu sind i.d.R. unterschiedliche Sichten auf die Daten relevant, die über die Zuordnung der Systemnutzer in definierte Rollen gesteuert wird. Zugriffsrechte auf die Informationen sind insbesondere zur Gewährleistung des IT-Grundschutzes reglementiert und dadurch ist eine skalierte Bereitstellung der Daten möglich.
Damit wird erreicht, dass für den Informationsbedarf zu einer detaillierten Öffentlichkeitsarbeit kein separater Verfassungs- und Verwaltungsaufwand entsteht, sondern dass dieser Prozessschritt bereit im „Kielwasser“ der Maßnahmenplanung enthalten ist.
5. Schlussfolgerungen für die Öffentlichkeitsarbeit
Das sich bei Gehölzpflegearbeiten im Seitenraum der Straßen einstellende Spannungsfeld zwischen der öffentlichen Wahrnehmung und den funktionalen, fachlichen Anforderungen kann durch einen transparenten Planungsprozess und entsprechender Informationsbereitstellung reduziert werden.
Bereits bei der Planung sollten die relevanten Kenngrößen detailliert erfasst werden, um die betrieblichen Ressourcen effizient einzusetzen. Das „Wo?“, „Was?“, „Warum?“ und „Wann?“ der Pflegearbeiten sind sowohl zur Optimierung der betrieblichen Durchführung essentiell als auch für die Information der Öffentlichkeit von Relevanz.
Durch eine am Ort der eigentlichen Gehölzfläche aufwachsende Datenbasis kann ein integrierter, bruchfreier Informationsfuß IT-technisch abgebildet werden. Die unterschiedlichen Akteuren in der operativen Ebene und auch Medienbeauftragte haben die fachlichen Hintergründe zu den Maßnahmen im unmittelbaren Zugriff. Damit werden auch schnelle und sachliche Reaktionen bei Nachfragen zu einzelnen Arbeiten möglich.
Literatur
FGSV [Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen] (2006): Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst- Teil: Grünpflege, Ausgabe 2006.
Land NRW (2013): Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen (Ausgabe 2013). |