FGSV-Nr. FGSV C 15
Ort Veitshöchheim
Datum 22.03.2023
Titel Bemessung und konstruktive Ausbildung von Sicherungsbauwerken gegen alpine Naturgefahren an Straßen
Autoren RR, M.Sc. Philipp Jansen
Kategorien Erd- und Grundbau
Einleitung

Das Ziel des FGSV-Arbeitskreises „5.6.1 Sicherungsbauwerke“ ist die Erarbeitung eines Merkblatts zur Bemessung und konstruktiven Ausbildung von Sicherungsbauwerken zur Abwehr von Georisiken an Straßen. Es gibt bisher kein derartiges Dokument in Deutschland. Steinschläge und Felsstürze sind Gefahren, die bisher hierzulande in Regelwerken kaum Beachtung fanden. Die Initiative zur Erarbeitung geht auf einen Vorschlag der Straßenbauverwaltung des Freistaats Bayern zurück, dem sich andere Bundesländer angeschlossen haben. In Bayern wurden 20 Bauwerksarten zum Schutz vor Georisiken definiert, von denen 16 dem Schutz vor Steinschlägen und Blockstürzen dienen und die in diesem Merkblatt behandelt werden sollen. Im vorliegenden Artikel sollen die Rahmenbedingungen zur Erstellung des Merkblatts sowie ausgewählte Problemstellungen erläutert werden.

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1 Einleitung

Der Schutz des Verkehrs auf den Bundes-, Landes- sowie teilweise auch Kreisstraßen vor gravitativen Massenbewegungen, wie Stein- und Blockschlag, Felssturz oder Rutschungen obliegt den jeweiligen Landesstraßenbauverwaltungen. Diese Verantwortlichkeit leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab, die im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie in den Straßen- und Wegegesetzen der Länder festgeschrieben sind.

Neben Beräumungen kommen oftmals technische Lösungen in Form von Sicherungsbauwerken gegen alpine Naturgefahren (im Folgenden: Sicherungsbauwerke) in Frage, welche die Gefährdung des Verkehrsteilnehmers auf das alpine Restrisiko begrenzen sollen. Die Planung und Ausführung der Sicherungsbauwerke beruht stets auf Einzelbetrachtungen der zugrundeliegenden Gefährdung. Dieses Themenfeld findet im Regelwerk in Deutschland bisher kaum Beachtung. In einigen Teilbereichen der Bemessung und Ausführung kann auf geltende Normen und Regelungen zurückgegriffen werden, wieder andere fachspezifische Nachweise, beispielsweise die Vorgehensweise zur Prüfung von Steinschlagschutzzäunen zur Erlangung eines European Technical documents (EAD; EOTA, 2018) weisen Unsicherheiten in der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf das Sicherungsbauwerk auf.

Bei derartigen – nicht abschließend aufgeführten – Problemstellungen soll das durch den Arbeitskreis 5.6.1 in Bearbeitung befindliche Merkblatt mit Vorgaben zur Bemessung und konstruktiven Ausbildung von Sicherungsbauwerken ansetzen.

Das fertige Merkblatt des FGSV-Arbeitskreises soll zum einen den Straßenbauverwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen zum anderen den mit der Problematik befassten Firmen und Ingenieurbüros als Leitlinie mit Hinweisen zum Thema Steinschlagschutz dienen. 2 Einordnung, Historie und Zusammensetzung des AK 5.6.1

2.1 Einordnung

Im deutschsprachigen Raum gibt es nur wenige Dokumente, die Vorgaben zu Bemessung und konstruktiver Ausbildung von Sicherungsbauwerken gegen alpine Naturgefahren für die jeweiligen planenden und ausführenden Stellen enthalten.

Zu nennen ist hier – stellvertretend für weitere Dokumente im deutschsprachigen Raum – die ON-Regel (ONR) 24810:2017-02: „Technischer Steinschlagschutz – Begriffe, Einwirkungen, Bemessung und kontrsuktive Durchbildung, Überwachung und Instandhaltung“ der Austrian Standards International (A.S.I.), die umfangreiche Begriffsbestimmungen sowie Hinweise zur Bemessung und technischen Gestaltung von Sicherungsbauwerken gegen Steinschlag beinhaltet (Koch, 2017). Eine ONR ist definiert als „rasch verfügbare, normative Dokumente, die in ihrem Entwicklungsprozess nicht alle Anforderungen einer „klassischen“ Norm erfüllen müssen“ (Website Austrian Standards International (A.S.I.).

Vereinzelt vorhandene Richtlinien, wie beispielsweise die Richtlinie 83601 „Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen, bauen und instand halten“ (DB Netz AG, 2022) enthalten oftmals nur die Beschreibung von möglichen Sicherungsarten, jedoch wenig oder keine Hinweise zur Bemessung und konstruktiven Ausbildung. Zudem sind diese Dokumente für den Straßenbau nicht eingeführt.

2.2 Historie und Zusammensetzung des AK 5.6.1

Die Erarbeitung des Merkblatts „Sicherungsbauwerke – Bemessung und konstruktive Ausbildung“ geht auf die Initiative der damaligen Zentralstelle Brücken- und Tunnelbau (ZBT, heute: ZIG) der Bayerischen Straßenbauverwaltung zurück. Der Arbeitskreis wurde mit Berufungsschreiben vom 18. Mai 2017 konstituiert. Dieser Initiative Bayerns haben sich die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen und – seit 2023 – Sachsen angeschlossen. Darüber hinaus ist der Arbeitskreis mit einem Ingenieurbüro für Geotechnik, einer auf alpine Sicherungstechnik spezialisierten Fachfirma sowie mit Vertretern einschlägiger Herstellerfirmen von Sicherungsbauwerken besetzt.

Die Fragestellungen des Merkblatts zum technischen Steinschlagschutz werden im AK 5.6.1 „Sicherungsbauwerke – Bemessung und konstruktive Ausbildung“ unter der Arbeitsgruppe „Erd- und Grundbau“ als Arbeitskreis des Arbeitsausschusses „Grundbau“ bearbeitet. Der Arbeitskreis tagt in der Regel viermal jährlich. Das Merkblatt soll voraussichtlich 2024 als R 2-Regelwerk „Merkblatt/Empfehlung“ erscheinen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Merkblätter nach ihrem hauptsächlichen (primären Verwendungszweck) weder als Vertragsgrundlage noch als Richtlinie geeignet sind. Die FGSV empfiehlt ihre Anwendung als Stand der Technik (FGSV, 2018).

3 Inhalt des Merkblatts

Das Merkblatt zu Sicherungsbauwerken wird nach heutigem Stand folgende Themen in den einzelnen Kapiteln beinhalten (jeweils Arbeitstitel):

  • Vorbemerkung/Allgemeines,
  • Begriffsbestimmungen,
  • Erkundung, Grundlagenermittlung und Untersuchung,
  • Gefährdungsbeurteilung und Parameterermittlung,
  • Definition der Arten von Sicherungsmaßnahmen,
  • Allgemeine Grundlagen der Bemessung und konstruktiven Ausbildung,
  • Bemessung und konstruktive Ausbildung der Sicherungsbauwerke,
  • Sonderlastfälle.

Neben Ermittlung der Grundlagen, Randbedingungen und Definition der Sicherungsbauwerke wird detailliert auf die Bemessung und konstruktive Ausbildung der in Tabelle 1 genannten Sicherungsbauwerke eingegangen. In einem eigenen Abschnitt sollen Sonderlastfälle, beispielsweise der kombinierte Lastfall aus Schneedruck und Steinschlag behandelt werden.

4 Behandelte Sicherungsbauwerke gegen alpine Naturgefahren

Im Zuge der Erfassung und Erstsichtung von Sicherungsbauwerken sowie der Erarbeitung eines Überwachungskonzepts wurden in Bayern durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, vertreten durch die ZIG, 20 Bauwerksarten als Sicherungsbauwerke definiert.

„Als Sicherungsbauwerke sind Bauwerke definiert, die primär dem Schutz vor alpinen Naturgefahren, wie Stein-/Block-/Eisschlag, Felssturz, Rutschungen, Lawinen und murgangartigen Rutschungen sowie untertägigen Hohlräumen dienen und auf einen dauerhaften Gebrauch ausgerichtet sind. In ein Sicherungsbauwerk erfolgt zum Zeitpunkt der Erstellung durch das Objekt, von dem die Gefahr ausgeht, kein Lasteintrag“ (Neufassung ASB-ING, unveröffentlicht).

16 dieser definierten Sicherungsbauwerke dienen der technischen Sicherung eines Schutzgutes (beispielsweise einer Straße) vor alpinen Naturgefahren, wie Stein- und Blockschlag, Felssturz oder in Einzelfällen auch Rutschungen und können der Tabelle 1 entnommen werden. Bei den restlichen vier Bauwerksarten handelt es sich um Lawinenbauwerke, welche nicht in diesem Merkblatt behandelt werden.

Tabelle 1: Arten von Sicherungsbauwerken gegen alpine Naturgefahren (Neufassung ASB-ING, unveröffentlicht)

5 Ausgewählte Problemstellung

5.1 Grundlegende Feststellungen im Merkblatt Sicherungsbauwerke

Der folgende Abschnitt bezieht sich maßgeblich auf Inhalte des Merkblatts Sicherungsbauwerke, welches voraussichtlich im Jahr 2024 erscheinen soll.

In Deutschland kommen vorwiegend die Nachweisverfahren 2 und 3 sowie die für Sicherungsbauwerke relevanten Grenzzustände der Tragfähigkeit (GEO-3, GEO-2, STR) und Bemessungssituationen (BS-P, BS-T, BS-A) zur Anwendung. Sie werden üblicherweise in Anlehnung an DIN EN 1997-1 (Beuth Verlag, Version 2014 vorliegend) gehandhabt. Auf Grund der Komplexität und sowie fehlenden normativen Regelungen von rechnerischen Nachweisen bei Sicherungsbauwerken sind weitere Verfahren, die dem Stand der Technik entsprechen, zulässig.

Gemäß M GUB, FGSV 511, über geotechnische Untersuchungen und Bemessungen im Verkehrswegebau (M GUB Anhang 1a, 2018) sind Sicherungsmaßnahmen im Festgestein aufgrund der baugrund- und bauwerksspezifischen Eigenschaften nach DIN EN 1997-1 grundsätzlich der geotechnischen Kategorie GK 3 zuzuordnen. Um sowohl dem Sicherheitsbedürfnis, als auch der Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden, kommt der Festlegung der maßgeblichen Einwirkungen und Widerstände als Bemessungsgrundlage eine besondere Bedeutung zu. Da diese in der Regel mit hohen Unsicherheiten behaftet sind, sind gegenüber Baumaßnahmen mit geringem oder mittleren Schwierigkeitsgrad (GK 1 bzw. GK 2) zusätzliche Untersuchungen sowie vertiefte geotechnische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Spezialgebiet „Felssicherung“ erforderlich.

Bei der Erfassung bzw. Festlegung repräsentativer charakteristischer Einwirkungen, wie z. B. Bruchkörpergeometrie, Bemessungsblockgröße, Höhe der Auslösezone etc. sind die naturgemäß großen Streuungen zu berücksichtigen. Dieses gilt gleichermaßen für die charakteristischen Widerständsgrößen wie z. B. Gebirgsscherfestigkeit, Herausziehwiderstand oder das Dämpfungs-/Reibungsverhalten der Geländeoberfläche. Sofern keine ausreichend abgesicherten Parameter zur Verfügung stehen, sind daher vorsichtige Schätzwerte innerhalb des Schwankungsbereiches anzunehmen.

Wenn mit ermittelten Eingangsparametern in Steinschlagsimulationen (vgl. Abschnitt 5.2) maßgebende Beanspruchungen für die Dimensionierung von Sicherungsbauwerken ermittelt werden, können diese aus Sicht des Arbeitskreises unter Anwendung statistisch abgesicherter Verfahren gemäß DIN EN 1997-1 als 95 %-Perzentilwert für die Bemessung angesetzt werden. Bei Steinschlagschutzzäunen kann beispielsweise von einem statistisch abgesichertem Berechnungsverfahren ausgegangen werden, wenn die Anzahl der berechneten Steinschlagparabeln (= Modelldurchgänge) ein deutliches Vielfaches der Eintrittshäufigkeit eines zugrundliegenden Bemessungsereignisses innerhalb der geplanten Nutzungsdauer des Bauwerkes ergibt (FGSV-Merkblatt Sicherungsbauwerke, unveröffentlicht). Eine abschließende Diskussion und Freigabe durch ein Beteiligungsverfahren hierzu steht aus.

5.2 Besonderheiten bei Steinschlagsimulationen

Nicht jede Maßnahme der Straßenbauverwaltungen zur Vermeidung von Stein- und Blockschlag sowie Felssturz muss mit einer Steinschlagsimulation validiert werden. Grundlage der Bemessung eines Bauwerks sollten stets Expertenbeurteilungen auf Grund von fachlicher Einschätzung sein, die gegebenenfalls durch eine Steinschlagsimulation ergänzt werden. Bei erwartbaren geringen Energien kann eine Sicherung im Niedrigenergiebereich, beispielsweise ein Drahtzaun als Abrollschutz eine angemessene Lösung gegenüber zertifizierten Steinschlagschutzzäunen darstellen. Generell werden beim Nachweis des Grenzzustands der Rückhaltefähigkeit des Steinschlagschutzzauns die Bemessungswerte der Einwirkungsseite (z. B. Steinschlagsimulationsergebnis) den Bemessungswerten der Widerstandsseite (z. B. Parameter eines Steinschlagschutzzauns) gegenübergestellt. Steinschlagschutzzäune sind ausreichend dimensioniert, wenn die Bemessungswerte der Widerstandsseite größer sind, als die Bemessungswerte der Einwirkungsseite (Merkblatt Sicherungsbauwerke, unveröffentlicht). Ist eine Steinschlagsimulation im Einzelfall zur Bemessung notwendig, sind Eingangsparameter zu ermitteln, die die Grundlage der Simulation darstellen, aber sowohl mit den Unsicherheiten unterschiedlicher Bearbeiter und deren jeweiligen Herangehensweisen behaftet sind, als auch nicht in jedem Steinschlagsimulationsprogramm berücksichtigt werden können.

5.2.1 Kubatur und Form des Bemessungsblocks

Bei der Angabe von Kubatur und Form wird oftmals nicht berücksichtigt, dass sich ein Sturzblock auf Grund interner Trennflächen während des Sturzes zerlegen kann (vgl. Bild 1). Hierüber geben oftmals stumme Zeugen von älteren Sturzereignissen, die sich im Hang befinden oder zum Beispiel auch Ereigniskataster der Straßenbauverwaltungen Auskunft und müssen in die Betrachtung des Gutachters einbezogen werden. Die Erfahrung zeigt, dass häufig bereits bei der Auswahl des Sturzkörpers zu große Kubaturen in die Simulation einbezogen werden (vgl. Bild 2). Auch wird die Variabilität der Bemessungsblöcke oftmals nicht berücksichtigt, sondern der „größte“ Sturzkörper, der im Kartiergebiet angetroffen wurde, als Bemessungsblock für das gesamte zu begutachtende Gebiet herangezogen. In jedem Fall ist eine Nachweisführung über die vom Gutachter gewählte Bemessungsblockgröße und -form notwendig, um Steinschlagmodellierungen in nachvollziehbarer Weise einer angemessenen Bauausführung zugrunde legen zu können.

Bild 1: Sturzblock mit kantiger Form und hohem Zerlegungsgrad (Bild: ZIG)

Bild 2: Gerundeter Felsblock mit angelegten Trennflächen (Bild: ZIG)

5.2.2 Wahl der Sturzstrecke im digitalen Geländemodell (DGM) bei 2D-Modellierungen

Darüber hinaus muss die Wahl der Sturzstrecke nach ingenieurgeologischem Sachverstand im DGM getroffen werden. Hier können – je nach vorliegender Auflösung des DGM – beispielsweise Glättungen unter Beibehaltung der morpholgischen Gegebenheiten im Kartiergebiet notwendig werden. Programmbedingt können bei unsachgemäßer Festlegung einer potenziellen Sturzstrecke Kanten oder Geländesprünge über- oder unterbewertet werden, was sich grundsätzlich auf das Verhalten des Simulationsblocks beim Rollen oder Springen und damit auf die ermittelte Sprunghöhe auswirkt.

5.2.3 Dämpfung, Rauigkeit

Rauigkeits-/Dämpfungswerte des Geländes sollen möglichst anhand von Geländeuntersuchungen, gegebenenfalls ergänzt um Literatur und unter Berücksichtigung der Form des Sturzkörpers, erhoben werden.

Ein sehr hoch aufgelöstes digitales Geländemodell mit vielen Lamellen simuliert eine gegebenenfalls zu hohe Geländerauigkeit, sodass der Simulationsblock zu hohe Energieverluste entlang der Sturzstrecke erfährt. Daher sollte vor allem bei hoch aufgelösten Geländemodellen eine jeweilige Betrachtung des Schnitts als Eingangsparameter für die Simulation erfolgen (vgl. auch Abschnitt 5.2.2).

Die Entwickler von Steinschlagmodellierungsprogrammen bieten in ihren Programmanleitungen meist eine Beispieltabelle, anhand derer die Parameter für bestimmte Untergrundarten für ein Programm definiert werden können. Bei Unsicherheiten bezüglich der Einschätzung dieser Parameter ist zudem hilfreich, ein Projekt durch den Programmhersteller „kalibrieren“ zu lassen (vgl. Tabelle 2).

Tabelle 2: Beispielhafte Angabe von programmbezogenen Orientierungswerten zu Dämpfung (D) und Rauigkeit (R) entlang eines idealisierten Hangprofils (vgl. Abschnitt 5.2.4)

5.2.4 Vergleichsmodellierungen

Um Erkenntnisse über die Vergleichbarkeit von Steinschlagmodellierungen zu erlangen, wurde ein Vergleichsprofil von Mitgliedern des Arbeitskreises anhand vorgegebener Kenngrößen in 2D-Simulationsprogrammen modelliert. Das Profil und die Parameter können dem Bild 1 entnommen werden.

Bild 3: Vorgegebene Eingangsparameter (links) und idealisiertes Hangprofil mit Kontrollschnitt (rechts) für eine Vergleichsmodellierung von Steinschlag

Wie dem Vergleich der Ergebnisse in der Tabelle 3 zu entnehmen ist, gibt es – neben den Unsicherheiten der Eingangsparameter Bemessungsblock und Dämpfung/Rauigkeit – deutliche Unterschiede in den Ergebnissen bei Sprunghöhen und Energie. Hierbei ist zu beachten, dass die Angaben z. B. der Sprunghöhe je Programm unterschiedlich erfolgen. So werden diese teilweise lotrecht zur Horizontalen angegeben, was insbesondere bei sehr steilen Profilen zu unrealistischen Ergebnissen führt. Die Sprunghöhe muss hier auf die Hangneigung normalisiert werden. Bei der Benutzung des gleichen Programms durch unterschiedliche Modellierer
sind die Unterschiede weit weniger gravierend.

Tabelle 3: Vergleich der Ergebnisse von Steinschlagmodellierungen mit unterschiedlichen Programmen

Den festgestellten Abweichungen aus den umfangreichen Vergleichsmodellierungen soll auf Empfehlung des Merkblatts mit einer nachvollziehbaren Dokumentation der Herangehensweise an die Simulation durch den Bearbeiter begegnet werden. So sollten beispielsweise auch die tatsächlichen Sprunghöhen entlang der betrachteten Sturzstrecke – falls vorhanden – durch Schlagmarken an Bäumen und im Gelände sowie durch Treffer an bestehenden Bauwerken verifiziert werden.

3D-Steinschlagsimulationsprogramme wurden in diesem Zuge nicht verglichen. Bei dreidimensionalen Modellierungen entfällt die Wahl der Sturzstrecke im digitalen Geländemodell. Hier ist jedoch bei der Festlegung der zu modellierenden Fläche auf einen ausreichenden Umgriff sowohl der Anbruchbereiche, als auch des potenziellen Auslaufbereichs zu achten. Einen noch stärkeren Fokus erhält die nachvollziehbare Festlegung von Dämpfung und Rauigkeit, zumal diese Parameter in der Fläche erhoben werden müssen, wohingegen bei einer zweidimensionalen Modellierung diese auschließlich entlang der gewählten Sturzstrecke ausschlaggebend sind.

2D-Modellierungen können dreidimensionale Eigenschaften eines Hanges – die für die Bemessung eines Bauwerks entscheidend sein können – nicht abbilden. Abhängig von der Hangmorphologie sollte daher die Wahl zwischen zwei- und dreidimensionalen Steinschlagsimulationsprogrammen begründet werden.

6 Zusammenfassung

Der FGSV-AK 5.6.1 „Sicherungsbauwerke“ – Bemessung und konstruktive Ausbildung setzt sich aus Mitgliedern der Straßenbauverwaltungen der in Deutschland von Georisiken am meisten betroffenen Bundesländer, einem Ingenieurbüro für Geotechnik, einer auf alpine Sicherungstechnik spezialisierten Fachfirma sowie aus Vertretern einschlägiger Herstellerfirmen von Sicherungsbauwerken zusammen. Ziel des AK ist die Erarbeitung eines Merkblatts zur Bemessung und konstruktiven Ausbildung von Sicherungsbauwerken gegen alpine Naturgefahren.

Das Merkblatt behandelt 16 typische Sicherungsbauwerke, die üblicherweiser zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Stein- und Blockschlag sowie Felssturz eingesetzt werden. Für die Bemessung und Erstellung dieser Bauwerke soll eine einheitliche Grundlage geschaffen werden, um eine vergleichbare Herangehensweise der mit dieser Thematik befassten Verwaltungen, Firmen und Ingenieurbüros, sicherzustellen.

Ein vergleichbares Dokument gibt es für die Straßenbauverwaltungen der Länder in Deutschland bis dato nicht. Die Veröffentlichung des Merkblatts „Sicherungsbauwerke – Bemessung und konstruktive Ausbildung“ (R 2-Regelwerk „Merkblatt/Empfehlung“) ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

Anhand ausgewählter Besonderheiten bei Steinschlagsimulationen wurde beispielhaft erläutert, dass die Bemessung von Sicherungsbauwerken mit Unsicherheiten behaftet sein kann, die im Merkblatt erläutert werden. Für diese Unsicherheiten soll das Merkblatt Lösungsvorschläge liefern. Bei dem im Abschnitt 5 beschriebenen Sachverhalt sind vor dem Hintergrund der vielseitigen Einflussgrößen begleitende Erläuterungen der jeweiligen Simulation unabdingbar.

Hierin ist nachvollziehbar auf die Wahl der oben aufgeführten Parameter einzugehen. Des Weiteren muss in den Erläuterungen eine Diskussion hinsichtlich der durch das Simulationsprogramm erzeugten Ergebnisse zu den Geländebefunden vorgenommen werden, beispielsweise eine Plausibilisierung der ermittelten Sprunghöhen durch Schlagmarken an Bäumen und im Gelände, Treffer an bestehenden Bauwerken und Ereigniskataster der Straßenbauverwaltungen etc. Diese Vorgehensweise soll die Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Steinschlagmodellierungen erhöhen und somit eine Plausibilitätsprüfung durch den Auftraggeber ermöglichen, der – wie im Fall der Straßenbauverwaltung – hinsichtlich der vorgelegten Fachgutachten Prüfaufgaben wahrnehmen kann (Gutachtervorbehalt).

Bei der vorliegenden Veröffentlichung wurde auf Inhalte des in Arbeit befindlichen Merkblatts zurückgegriffen. Aus diesem Grund möchte der Autor insbesondere den Mitgliedern der Arbeitsgruppe danken, die maßgeblich an der Erarbeitung dieser Inhalte beteiligt sind (in alphabetischer Reihenfolge): Björn Beutinger (Autobahn GmbH des Bundes), Christian Ernst (Witt & Partner), May Grieger (Hessen.Mobil), Eberhard Gröner (Geobrugg AG), Dr. Maik Hamberger (Trumer Schutzbauten), Dr. Julia Knopp (Regierungspräsidium Stuttgart), Andreas Koch (Zentralstelle Ingenieurbauwerke und Georisiken), Uwe Schroeder (LBM Rheinland-Pfalz), Uwe Tscherner (Secrock GmbH).

Darüber hinaus gilt der Dank Florian Wild von der Zentralstelle Ingenieurbauwerke und Georisiken für die Diskussion zur Steinschlagmodellierung.

Literaturverzeichnis

ASB-ING (bisher unveröffentlichte Neufassung): Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung [Hrsg.], Berlin

DB Netz AG (2022): Handbuch der Richtlinien für geotechnische Bauwerke (RIL 83601) Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen, bauen und instand halten, 8. Aktualisierung, Frankfurt

DIN EN 1997-1:2014 – Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln; Deutsche Fassung EN 1997-1, Beuth Verlag, Berlin

EOTA – European Organisation for Technical Assessment (2018): Falling rock protection kits. EAD 340059-00-0106. Online verfügbar unter: https://www.eota.eu/en-GB/content/eads/56/. Abgerufen am: 11. 2. 2022. Brüssel

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2018): Grundlagen für das Erstellen von Technischen Regelwerken und Wissensdokumenten für das Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe Oktober 2018, Köln (FGSV 5)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2018): Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Bemessungen im Verkehrswegebau (M GUB), Ausgabe 2018, Köln (FGSV 511)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (bisher unveröffentlichte Neufassung): Merkblatt Sicherungsbauwerke – Bemessung und konstruktive Ausbildung, Köln

Koch, Andreas (2017): Georisiken – Prüfung von Sicherungsbauwerken, Tagungsbeitrag zum 5. Erfahrungsaustausch Bauwerksprüfung nach DIN 1076, VFIB, Fulda

ONR 24810:2017-02: Technischer Steinschlagschutz – Begriffe, Einwirkungen, Bemessung und konstruktive Durchbildung, Überwachung und Instandhaltung. Austrian Standards, Wien

Website Austrian Standards International (A.S.I.): https://www.austrian-standards.at/de/standardisierung/warum-standards/grundbegriffe/onr. Wien. Abgerufen 6. 2. 2023