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1 Einleitung
Im Land Brandenburg sind Festgesteinsvorkommen nur in sehr geringen Umfang vorhanden. Daher besitzt der Einsatz von RC-Baustoffen im Straßenbau eine besondere Bedeutung. Mehr als die Hälfte der im Jahr 2011 fertiggestellten Frostschutzschichten (FSS) und Schottertragschichten (STS) bestanden aus RC-Material.
Die Brandenburgische Technische Richtlinie für Recycling-Baustoffe im Straßenbau regelt die Anforderungen an die Baustoffe und die Bedingungen für den Einsatz. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2004 und wird gegenwärtig überarbeitet.
Neben den umweltrelevanten Anforderungen an RC-Material gibt es in Brandenburg auch Besonderheiten bei den Materialanforderungen für FSS und STS.
Der Ziegelanteil und der Anteil anderer Materialen mit geringer Festigkeit ist entgegen den Regelungen in den TL Gestein-StB auf 10 M.-% beschränkt. Der Schlagzertrümmerungswert von SZ32 für Schottertragschichten in den Bauklassen III bis VI ist allerdings eine Abminderung der Forderungen aus den TL SoB-StB.
Aus diesem Grund kam es zu den Überlegungen, verschiedene Gemische mit unterschiedlichem Anteil an Ziegel in der Praxis zu testen.
2 Untersuchungskonzept
Neben einem Referenz-Material aus natürlichen Gesteinskörnungen wurden Gemische mit 10, 20, 30 und 40 M.-% Anteil aus Materialien mit geringer Festigkeit hergestellt. Ein fünftes Gemisch wurde aus Kiessand 0/8 und RC-Material ab einer Korngröße von 8 mm gemischt.
Die hergestellten Schottertragschichtgemische erfüllen nicht die Forderungen nach TL SoB-StB. Das Gemisch der Variante 1 (max. 10 M.-% Ziegelanteil) hielt aber die Anforderungen der brandenburgischen Regelungen ein. Bei den Frostschutzschichten erfüllten die Gemische 1 bis 3 die Anforderungen gemäß TL SoB-StB. Nach den brandenburgischen Regelungen war nur das Gemisch der Variante 1 zulassungsfähig. |