Engpässe bei der Straßenfinanzierung in den vergangenen Jahren zwangen dazu neue Finanzierungsformen beim Bau von Straßen zu entwickeln. Mit den sogenannten A-Modellen hat der Bund seit 2003 einen neuen Weg im sogenannten PPP(Private-Public-Partnership)-Sektor beschritten.
In einer ersten Tranche wurden mittlerweile vier A-Modell-Projekte in vier verschiedenen Bundesländern als Pilotprojekte auf den Weg gebracht. Das erste dieser vier Pilotprojekte wurde am 1. 5. 2007 in Bayern auf der BAB A 8 im Wege einer Konzession für einen 52 km langen Abschnitt (davon 37 km Ausbaustrecke) zwischen Augsburg und München gestartet.
Die Vergabe der Konzession erfolgte in einem ca. 2,5 Jahre dauernden, 4-stufigen strukturierten Verhandlungsverfahren, bestehend aus einer Präqualifizierung (mit Reduktion auf 4 Bewerber), Angebotsphase (1. Angebot mit Auswahl zweier bevorzugter Bieter), Verhandlungsphase (3 Verhandlungsrunden mit den beiden bevorzugten Bietern) und einem letzten Angebot (best and final offer).
Kernpunkt des Konzessionsvertrages ist eine, gegenüber herkömmlichen VOB-Verträgen geänderte Risikostruktur. Grundgedanke ist dabei, dass die dem Vertrag inneliegenden Risiken von demjenigen Vertragspartner getragen werden, der diese Risiken am besten beeinflussen kann. Allgemein als kritisch wird dabei das Verkehrsmengen- und Mauteinnahmenrisiko angesehen, das im vorliegenden A-Modell der Konzessionsnehmer im vollen Umfang zu tragen hat.
Der Konzessionsnehmer erhält als Vergütung für seine Leistungen, die den Ausbau, den Betrieb und die Erhaltung der Konzessionsstrecke beinhalten, eine Anschubfinanzierung und die auf der Konzessionsstrecke anfallende Lkw-Maut.
Die bisherigen Erfahrungen der Straßenbauverwaltung mit dem Betreibermodell der BAB A 8 entsprechen weitgehend den hohen Erwartungen.
So liegen die Bauarbeiten voll im Zeitplan. Die, gemessen an einer herkömmlichen Finanzierung, sehr kurze Bauzeit von 3,5 Jahren kann voraussichtlich gut eingehalten werden.
Der Begleitaufwand seitens der Verwaltung auf der Baustelle liegt bei guter Qualität der ausgeführten Leistungen deutlich niedriger als bei herkömmlich abgewickelten Maßnahmen. Aufgrund der im Konzessionsvertrag festgelegten Risikoverteilung erfolgt auch eine optimale Steuerung des Bauablaufs durch den Konzessionsnehmer. Nachtragsforderungen halten sich in engen Grenzen und sind auch zahlenmäßig gering.
Erfreulich ist, dass die Maßnahme bisher auch sehr partnerschaftlich abgewickelt wird und somit auch dem Gedanken des „Partnership“ im PPP durchaus gut Rechnung getragen wird.
Die Konzession umfasst einen Zeitraum von 30 Jahren und endet im Jahr 2037. |