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1 Gremien der Arbeitsgruppe Asphaltbauweisen
Die Arbeitsgruppe wird zurzeit aus 8 Arbeitsausschüssen, einem Ad-hoc-Ausschuss und einem gemeinsamen Ausschuss mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) gebildet, der unter dem Titel „Asphalt“ die Arbeit der Arbeitsgruppe TC 227/WG 1 des Europäischen Komitees für Normung, abgekürzt CEN, spiegelt. Innerhalb der Arbeitsausschüsse sind zwei weitere gemeinsame Spiegelausschüsse mit dem DIN zu CEN eingebettet. Es handelt sich dabei um den
- Arbeitsausschuss 7.2 mit dem GA Bitumen, Prüfverfahren und Anforderungen als Spiegel zu der Arbeitsgruppe TC 336/WG 1, 1+4 bei CEN und den
- Arbeitsausschuss 7.5 mit dem GA Oberflächenbehandlung/-schutz als Spiegel zu der Arbeitsgruppe TC 227/WG 2 bei
Das Sekretariat dieser Gemeinschaftsausschüsse wird beim DIN geführt. Die Mitarbeiter innerhalb dieser Gremien rekrutieren sich im Wesentlichen aus den Reihen der Mitarbeiter in den FGSV-Gremien. Unabhängig von der Arbeit in den Gemeinschaftsausschüssen der FGSV mit dem DIN sind weitere Arbeitsausschüsse und Arbeitskreise mit der Spiegelung der europäischen Normung betraut worden. Es erfolgte in der Berichtsperiode eine Neuordnung der Zuständigkeiten. Es spiegelt
- AK 7.1.2 die Arbeit des TC 227/WG 1/TG 4 für die Qualitätsnormen,
- AA 7.3 die Arbeit des TC 227/WG 1/TG 3 für die Produktnormen,
- AA 7.6 die Arbeit des TC 227/WG 1/TG 2 für die Prüfverfahren und
- AA 7.8 die Arbeit des TC 227/WG 1/TG 4 für den Ausbauasphalt.
Den 8 Arbeitsausschüssen untergeordnet sind gegenwärtig insgesamt 25 Arbeitskreise.
Neu eingerichtet wurden die Arbeitskreise
- AK 7.1.3 Performance basierte Vertragsbedingungen,
- AK 7.1.4 Flächendeckende Verdichtungskontrolle und
- AK 7.5.5 Instandhaltung
Die „Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht“ (RDO Asphalt) sind veröffentlicht und werden nicht nur im Rahmen von funktionalen Ausschreibungen angewendet, sondern auch über Nebenangebote bei VOB-Bauverträgen. Außerdem sieht der aktuelle Entwurf der „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“ (RStO) vor, dass ab einer B-Zahl von über 100 Mio. äquivalente 10-t-Achsübergänge ebenfalls eine rechnerische Dimensionierung erfolgen kann. Der Arbeitskreis 7.1.3 soll dazu die Weichen für eine Vertragsgestaltung stellen. Bisher liegen keine vertraglichen Rahmenbedingungen vor; die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV Asphalt-StB 07) sind hierfür nur bedingt geeignet.
Der AK 7.4.1 hat die Aufgabe, die flächendeckende Verdichtungskontrolle für Asphaltschichten zu prüfen und zu initialisieren. Maßgebend für diese Aufgabe ist der Ansatz und die Kenntnis, dass eine gute Verdichtung die Nutzungszeit und die Lebensdauer des Asphaltes günstig beeinflusst.
Im AK 7.5.5 sollen die Fragestellungen hinsichtlich der bautechnischen und bauvertraglichen Randbedingungen für die Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen bearbeitet werden. Als erste Aufgabenstellung steht das Erarbeiten von Anwendungsempfehlungen und Produktanforderungen für Reparatur-Asphaltmischgut.
In den Arbeitsausschüssen (AA) sind insgesamt 153 Mitglieder gezählt, die sich im Einzelnen aus den Bereichen
- Bauwirtschaft zu 39 %,
- Wissenschaft zu 23 %,
- Straßenbauverwaltung zu 20 %,
- Ingenieurbüros zu 10 % und
- Sonstigen zu 8 %
zusammensetzen (Bild 1). In den Arbeitskreisen (AK) sind gegenwärtig 313 Mitglieder erfasst.
Bild 1: Zusammensetzung der Arbeitskreise
Im Vergleich zur letzten Asphaltstraßentagung 2009 in Weimar hat der Anteil, der von der Bauwirtschaft gestellt wird, abgenommen. Die Abnahme beträgt 4 %, ein entsprechend hoher Anstieg ist für die Straßenbauverwaltung festzustellen. Die Veränderung bei der Bauwirtschaft ist wahrscheinlich auf die Zusammenführung einzelner Firmen zurückzuführen. Enttäuschend ist allerdings die geringe Zunahme bei den Straßenbauverwaltungen. Das Ziel, das bei der letzten Asphaltstraßentagung in Weimar in der Rede des Leiters der Straßenbauverwaltung Thüringen angekündigt worden ist, nämlich zumindest eine paritätische Zusammensetzung von Bauwirtschaft und Straßenbauverwaltung zu erreichen, ist nicht erreicht worden. Die Straßenbauverwaltung aus Thüringen hält sich ohnehin bei der Mitarbeit in der FGSV zurück. Dafür ist sie aber in der Entwicklung von Ländervorschriften weiterhin sehr kreativ. Bei den übrigen Gruppen ist der Anteil im Vergleich zu 2009 ungefähr gleichgeblieben.
Die 313 Mitarbeiter in den Arbeitskreisen täuschen nicht darüber hinweg, dass die Arbeit in den Gremien ein grundsätzliches Problem ist. Bei den gezählten 313 Mitgliedern handelt es sich in der Regel um Mitglieder, die in mehreren Arbeitskreisen mitarbeiten. Die tatsächliche Mitarbeiterzahl („netto“) liegt also niedriger. In der Praxis wird die Arbeit, wie die Gestaltung der Regelwerke, die Entwicklung der Forschungsthemen und das Einbringen von neuen Ideen, von wenigen Kollegen geleistet. Diese Arbeit ist ehrenamtlich, da damit im eigentlichen Sinne kein Geld umgesetzt oder verdient wird. In den Gremien erfolgt zwar ein Wissenstransfer, der zur Fortschreibung der Kenntnisse beiträgt, aber dessen Wert nicht zu fassen ist. Die Mitarbeit ist nicht kostenlos, denn sie wird von dem Arbeitgeber finanziert und das Mitglied selbst investiert zusätzliche Zeit. Für die finanzielle und ideelle Unterstützung sei an dieser Stelle den Unternehmen, Straßenbauverwaltungen und den Mitarbeitern gedankt.
Die Gremienarbeit scheint aber nicht mehr so attraktiv zu sein – die Gründe dafür sind unklar, aber sicher sehr vielfältig. Vermutlich sind die angespannte Kostensituation in den Bauverwaltungen und in der Bauwirtschaft und der Arbeitsdruck mögliche Gründe. Aber auch die Praxis der Darstellung des Sachstandes der Gremienarbeit ist ein bürokratisch unnötiger Aufwand, der möglicherweise abschreckend wirkt. Bisher hat die Kommunikation innerhalb der Arbeitsgruppe und arbeitsgruppenübergreifend – vor der Einführung des Kapitels 6 „Grundlagen für das Aufstellen von Regelwerken und Wissensdokumenten für das Straßen- und Verkehrswesen“ – ohne Probleme funktioniert. Bei diesem als „Grundlagen“ bezeichneten Werk wurde offensichtlich vergessen, dass die Arbeit letztendlich freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Vielleicht könnte in der FGSV zur Entlastung und zur Effizienzsteigerung der Gremien und der Gremienmitarbeiter über eine verstärkte hauptamtliche Unterstützung nachgedacht werden.
2 Regelwerke
Die Arbeit in der Arbeitsgruppe „Asphaltbauweisen“ war bisher durch die Entwicklung der Regelwerke „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV Asphalt-StB), „Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“ (TL Asphalt-StB), „Technische Prüfvorschriften für Asphalt“ (TP Asphalt-StB), „Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“ (TL Bitumen-StB) und „Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen“ (TL BE-StB) geprägt. Außerdem wurden die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen“ (ZTV BEA-StB) als Übergangsregelung den neuen Regelwerken angepasst. In die gegenwärtigen ZTV BEA-StB ist die Asphaltmischgut und die Bauweise „Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung“ (DSH-V) aufgenommen worden. Auf der Basis der Europäischen Normen erfolgt später eine Teilung der ZTV BEA-StB in die Technischen Lieferbedingungen (TL BEA-StB) und in die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV BEA-StB). So wurde in der Vergangenheit während der Bearbeitung der Regelwerke nur wenig Zeit für die notwendigen weiteren Entwicklungen in der Asphaltstraßenbautechnik erübrigt. Auch wenn zwischenzeitlich weitere Anpassungen an die Europäischen Normen und Klarstellungen vorzunehmen waren, konnte die Arbeit an den übrigen Regelwerken wieder in dem gewohnten Umfang aufgenommen werden.
In den Fachzeitschriften „Straße und Autobahn“ und „Asphalt“ sind im Sommer 2010 Erläuterungen zur Präzisierung einiger Passagen der ZTV Asphalt-StB und der TL Asphalt-StB gleichlautende veröffentlicht worden. Die einzelnen Punkte sind in der Tabelle 1 aufgeführt. Beispielhaft sind folgende Eckpunkte herausgestellt:
- Die gebrochene feine Gesteinskörnung, die für Asphaltdeckschichten verwendet wird, muss den PSV-Anforderungen für die Lieferkörnung 8/10 des jeweiligen Lieferwerkes entsprechen. Ein Mischen zur Erzielung der PSV-Anforderung ist entsprechend der Vorgehensweise bei den groben Gesteinskörnungen möglich. Die Anforderung ist jedoch für beide Gesteinskörnungsgruppen getrennt zu erfüllen.
- Die größte Kritik wurde bezüglich des Hohlraumes am Marshallprobekörper geübt. Die Anforderungen an den Hohlraumgehalt sind den geänderten Bestimmungsmethoden für die Rechengrößen des Hohlraumgehaltes am Marshallprobekörper, nämlich Raumdichte und Rohdichte, angepasst worden. Beim Splittmastixasphalt ist der obere Grenzwert für den Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit um weitere 0,5 Vol.-% auf Wunsch der Straßenbauverwaltungen herabgesetzt worden. Eine Änderung der Mischgutzusammensetzung, wie sie von außen geäußert worden ist, musste und muss deshalb nicht vorgenommen
- Nach den ZTV Asphalt-StB ist bei Verwendung von Asphaltgranulat und einem geforderten Straßenbaubitumen 70/100 oder 50/70 entgegen der ausgeschriebenen Bindemittelsorte auch ein resultierender Erweichungspunkt möglich, der der nächst härteren Sorte entspricht. Diese Sorte gilt dann als das geforderte Bindemittel für den Asphalt.
Neben den Erläuterungen wurden in dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 29/2010 des BMVBS Änderungen und Ergänzungen zur TL Asphalt-StB 07 und zur ZTV Asphalt-StB 07 veröffentlicht. Mit diesem Rundschreiben sind die Regelwerke auf Grund von Fehlern bei der Erstellung nachgebessert worden.
Tabelle1: Präzisierung von Passagen der TL Asphalt-StB 07 und der ZTV Asphalt-StB 07
Die ZTV BEA-StB 09 sind bereits im März 2010 anlässlich des Kolloquiums „Bauliche Erhaltung von Asphaltstraßen“ erschienen. Die Einführung dieses Regelwerkes durch das BMVBS erfolgte mit Änderungen aktuell im April 2011 mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2011.
Auf der letzten Asphaltstraßentagung 2009 in Weimar ist beklagt worden, dass die Europäischen Normen für das Straßenbaubitumen und das polymermodifizierte Bitumen noch immer nicht eingeführt sind und damit keiner Werkseigenen Produktionskontrolle und CE-Kennzeichnung unterliegen. Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Bindemittelqualität, die im Übrigen nicht nur in Deutschland geführt wird, sondern auch im europäischen Ausland thematisiert wird, ist diese Handlungsweise nicht verständlich. Die DIN EN 12591 ist zum 1. Januar dieses Jahres verbindlich eingeführt worden, so dass die Straßenbaubitumen jetzt einer CE-Kennzeichnung unterliegen. Das trifft aber nicht auf die polymermodifizierten Bitumen nach EN 14023 zu. Für diese Bitumen ist die CE-Kennzeichnung erst ab dem 1. Januar 2012 verbindlich vorgesehen. Die in den Normen hinterlegten Anforderungen sind allerdings für die Qualitätsdiskussion nach wie vor nicht hilfreich. Hier ist unbedingt auf eine Nachbesserung auf der europäischen Ebene zu dringen.
Neben diesen nach der Nomenklatur der FGSV als Veröffentlichung der 1. Kategorie bezeichneten Regelwerken sind in der Arbeitsgruppe weitere Regelwerke veröffentlicht und verabschiedet worden. Im Arbeitsausschuss 7.1 sind „Empfehlungen für die Abwicklung von Bauverträgen bei Anwendung der RDO Asphalt“ erarbeitet worden, um der Anwendung der „Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaues von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht“ (RDO Asphalt) alternativ zu den standardisierten Bauweisen einen Rahmen zu bieten. Die Veröffentlichung erfolgte in diesem Jahr. Ebenfalls im Arbeitsausschuss 7.1 wurden über den Arbeitskreis 7.1.2 die „Erläuterungen zur DIN EN 13108-21 Asphaltmischgut – Mischgutanforderungen, Teil 21: Werkseigene Produktionskontrolle“ der geänderten Europäischen Norm angepasst.
Aus dem Arbeitsausschuss 7.3 wurden die Veröffentlichungen „Änderungen und Ergänzungen zu dem „Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen“, Ausgabe 1998 und das „Merkblatt Zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von Asphaltdeckschichten“ (M OOA). Die „Änderungen und Ergänzungen zu dem „Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Asphaltdeckschichten“ waren zunächst als eigenständiges Merkblatt vorgesehen. Da aber in der Kommission 2 „Kommunale Straßen“ ein umfassendes Regelwerk entwickelt wird, wurde auf die Veröffentlichung eines auf Asphalt bezogenen Dokuments verzichtet und lediglich der Stand der Technik gegenüber dem Merkblatt von 1998 mit den Änderungen und Ergänzungen beschrieben. In dem M OOA werden die wichtigsten Anforderungen für die Verkehrssicherheit an die Fahrbahnbefestigung beschrieben und Hilfen zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften gegeben. Das „Merkblatt für Halbstarre Deckschichten“ (M HD) ist eine Überarbeitung des Merkblattes von 2004, ebenso wie das „Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt“ (M TA), das bereits auf der Herbstsitzung 2010 durch den Lenkungsausschuss verabschiedet worden ist. Die Temperaturabsenkung ist bei Gussasphalten bereits Standard, um die maximale von 230 °C im Rahmen des Arbeitsschutzes einhalten zu können. Bei Walzasphalten werden die temperaturabsenkenden Zusätze in erster Linie als Verdichtungshilfe und zur Verbesserung des Verformungswiderstandes eingesetzt. Der Arbeitsschutz oder die CO2-Emission treten hier in den Hintergrund. Ausschreibungen von Bauweisen mit temperaturabgesenkten Walzasphalten sind sehr selten. Das „Merkblatt für den Bau Kompakter Asphaltbefestigungen“ (M KA) ist ebenfalls in eine Überarbeitung erschienen. Es sind weitere Kompakteinbauverfahren in diesem Merkblatt, das in der Frühjahrssitzung 2010 durch den Lenkungsausschuss genehmigt wurde, beschrieben worden.
Der Arbeitsausschuss 7.6 hat verschiedene Teile der TP Asphalt-StB überarbeitet und neu aufgestellt, es sind die Teile 0, 1, 2, 10 A, 19, 25 A 1, 25 A 2, 25 B 1, 27 und 92. Außerdem wurden im Arbeitskreis 7.6.3 dieses Arbeitsausschusses die „Technischen Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau“ (TP D-StB) überarbeitet.
In dem Arbeitsausschuss 7.7 wurden für die Bauweise „Brückenbeläge auf Beton“ nach Teil 7 Abschnitt 2 mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING) und die „Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten“ (TL/TP-ING) mit den Technischen Lieferbedingungen (TL BEL-B2) und den Technischen Prüfvorschriften (TP-BEL-B2) erstellt und inzwischen veröffentlicht.
Für die Brückenbeläge auf Stahl sind ebenfalls „Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), Teil 7 Brückenbeläge, Abschnitt 4 Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem“ einschließlich der zugehörigen Technischen Lieferbedingungen (TL BEL-ST) und Technischen Prüfvorschriften (TP BEL-ST) publiziert worden.
Durch den Arbeitsausschuss 7.8 sind die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat“, Ausgabe 2009 (TL AG-StB 09) an die neuen Regelwerke angepasst wurden. Entsprechend wurde das „Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphaltgranulat“, (M WA) überarbeitet. Die ebenfalls durch den Arbeitsausschuss 7.8 entwickelten „Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen“ (H FA) sind Anfang 2011 erschienen.
Für die Anpassung des Teiles Asphalt der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege“ (ZTV LW 99/01) an die europäische Normung und deren Umsetzung in das deutsche Regelwerk wurde den Lenkungsausschüssen der Arbeitsgruppen 6 und 7 ein Entwurf vorgelegt. Nach dem Votum der beiden Lenkungsausschüsse ist es beabsichtigt, diese Übergangsregelung in diesem Frühjahr zu veröffentlichen.
Zum Entwurf der RStO 11 haben die betroffenen Arbeitsausschüsse der Arbeitsgruppe ihre Meinungen dargelegt, die im Lenkungsausschuss zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengefasst worden sind. Neben redaktionellen Anmerkungen wird darauf hingewiesen, dass die neue Aufteilung und die arabische Bezeichnung der Bauklassen für den täglichen Gebrauch zu Verwechslungen führen können und dass dadurch das gesamte andere Regelwerk völlig überarbeitet werden müsste. Außerdem wird gefordert, die bisherige Bauklasse VI mit bis zu 0,1 Mio. äquivalenten 10-t-Achsübergänge wieder aufzunehmen, da sie für die Asphalttragdeckschicht und für das nachfolgende Regelwerk, wie z. B. für wasserdurchlässige Befestigungen zwingend erforderlich ist. Deshalb ist der in Tabelle 2 aufgeführte Vorschlag unter Verwendung der bisherigen Bauklassenbezeichnungen mit den Grenzen für die Bauklasseneinteilung unterbreitet worden.
Tabelle 2: Vorschlag der Arbeitsgruppe 7 für die Bauklassenbezeichnung und Bauklasseneinteilung der RStO 11
3 Forschung
Traditionell hat die Forschung in der Arbeitsgruppe 7 einen hohen Stellenwert. Die Forschungsthemen für das Gemeinsame Forschungsprogramm BMVBS/FGSV werden in den Arbeitskreisen und Arbeitsausschüssen entwickelt und anschließend im Lenkungsausschuss der Arbeitsgruppe beraten und ausgewählt. Diese Auswahl konkurriert dann zusammen mit den Vorschlägen der anderen bautechnischen Arbeitsgruppen im Koordinationsausschuss Bau. Da letztlich auch die zur Verfügung stehenden Geldmittel entscheidend sind, kann ein sehr interessanter Forschungsansatz schon einmal das Ziel nicht erreichen. Eine Ablehnung eines Forschungsvorschlages ist deshalb nicht als Niederlage zu werten.
Vom Forschungsprogramm 2012 an sollen die einzelnen Forschungsvorhaben Forschungsschwerpunkten untergeordnet werden (Tabelle 3). Die Forschungsschwerpunkte sind aus den Forschungsthemen der vergangenen Jahre abgeleitet worden.
Aus dem gesamten gemeinsamen Forschungsprogramm 2009 war aufgrund der Haushaltssituation ein Überhang von 15 Projekten entstanden. Es wurde vereinbart, den Überhang aus dem Jahr 2009 im Jahr 2010 zu vergeben und die Forschungsvorhaben des Jahres 2010 gemeinsam mit dem Forschungsprogramm 2011 im Jahr 2011 zu beauftragen. Die Arbeitsgruppe war von dem „Vergabestau“ allerdings nur unwesentlich betroffen.
Seit 2009 wurden und werden bis heute durch die Arbeitsausschüsse und Arbeitskreise der Arbeitsgruppe insgesamt 22 Forschungsvorhaben aus dem gemeinsamen Forschungsprogramm und Ressortforschungsprogramm der BASt betreut.
Im Folgenden sind die seit 2009 begonnenen und die durch den Koordinierungsausschuss Bau genehmigten Vorhaben genannt:
Tabelle 3: Forschungsschwerpunkte für das Gemeinsame Forschungsprogramm BMVBS/FGSV
Der Arbeitsausschuss 7.1 „Technische Vertragsbedingungen“ betreut gegenwärtig das Forschungsvorhaben
- Ermittlung der herstellungsbedingten Streuungen von Asphaltmischanlagen zur Gewinnung einer Gesamttoleranz gemäß ZTV Asphalt-StB.
Im Arbeitsausschuss 7.2 „Bindemittel“ wird mit dem Vorhaben
- Einfluss von Qualitätsunterschieden polymermodifizierter bitumenhaltiger Bindemittel gleicher Sorte auf das mechanische Verhalten von Asphalten: Teil: Kälte-, Ermüdungs- und Steifigkeitsverhalten
die Beschreibung der Bindemittel und des Asphaltes mit Prüfverfahren, die das Gebrauchsverhalten beschreiben, weiterentwickelt. Dieses Vorhaben ist die Fortsetzung eines Vorhabens unter dem Aspekt des Verformungsverhaltens.
Bei den vom Arbeitsausschuss 7.3 „Bauweisen“ betreuten Forschungsvorhaben handelt es sich um „Ressort-Forschungsvorhaben“, die direkt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) über die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf der Basis der Forschungsvorschläge der Arbeitsausschüsse vergeben worden sind. Es sind die Vorhaben:
- Untersuchungen zur Möglichkeit der Verarbeitung von Gussasphalt bei maximal 230 °C ohne viskositätsverändernde Zusätze und
- Wirksamkeit der Gesteinskörnungen im Gussasphaltmischgut auf die Oberflächeneigenschaften nach längerer Liegezeit und Verkehrsbelastung.
Das erste der beiden „Gussasphaltthemen“ hat seinen Ursprung in der Arbeitssicherheit, die die Herstellung von Gussasphalt unterhalb von 230 °C fordert. Bei dem zweiten Thema steht die notwendige Qualität der groben Gesteinskörnung im Vordergrund, ohne die Eigenschaften im Allgemeinen und die Oberflächeneigenschaften des Gussasphaltes im Besonderen nachteilig zu verändern.
Der Arbeitsausschuss 7.4 „Bautechnologie“ ist in das Verbundprojekt „Prozesssicherer automatisierter Straßenbau“ eingebunden. Ziel des Projekts ist es, durch die Beseitigung von qualitätsbeeinflussenden Schwachstellen beim Bau von Asphaltbelägen im Verkehrswegebau deren Funktionseigenschaften, wie Geräuschminderung und Griffigkeit, und Gebrauchsdauer mit neuen Ansätzen der Automatisierungs-, Informations- und Maschinentechnik für den Bauprozess wesentlich zu verbessern und als intelligente Infrastruktur nutzbar zu machen.
Der Arbeitsausschuss 7.6 „Prüfverfahren“ vertritt in der Regel den größten Anteil der Forschungsvorhaben. Aktuell sind in der Berichtsperiode die Vorhaben
- Probekörperherstellung für performancebasierte Asphaltprüfungen,
- Performanceorientierte Asphaltspezifikation – Entwicklung eines praxisgerechten Prüfverfahrens zur Ansprache des Verformungswiderstandes,
- Verfahrens- und Geräteaudit in Vorbereitung für Ringversuche zu den dynamischen Prüfverfahren und
- Ringversuch zum Spaltzug-Schwellversuch an Asphaltprobekörpern
vergeben worden. Alle Vorhaben sind auf die Ansprache der Performance des Asphaltes ausgerichtet, wobei das Verfahrens- und Geräteaudit erst eine Grundlage für die Prüfmechanismen schaffen muss. Die Prüfgeräte müssen vergleichbare Ergebnisse liefern, die in die freie Dimensionierung eingehen und eine Sicherheit für die vertraglichen Abwicklungen liefern.
Noch nicht vergeben, aber durch den Koordinierungsausschuss „Bau“ genehmigte und weitergeleitete Forschungsvorhaben sind:
- Auswirkung der Wiederverwendung von Ausbauasphalt in Asphalttragschichten auf die mechanischen Eigenschaften,
- Einfluss viskositätsverändernder Zusätze auf den Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe und
- Ermittlung des Bindemittelgehaltes von Asphalt mit gummimodifiziertem Bindemittel.
Bei dem erstgenannten Vorhaben steht die Auswirkung der Ausbauasphaltzugabe auf den Hohlraum und den davon abhängigen Asphalteigenschaften im Hinblick auf das Verformungs-, Tieftemperatur- und Ermüdungsverhalten im Vordergrund.
Für das Forschungsprogramm 2012 sind für den Lenkungsausschusses 14 Anträge eingereicht worden. Das ist eine sehr erfreuliche Anzahl. Von diesen 14 Anträgen sind in letzten Lenkungsausschusssitzung der Arbeitsgruppe 7 Anträge ausgewählt worden, die im Koordinierungsausschuss „Bau“ noch zu bewerten sind.
4 Ausblick
Im Rahmen dieser Asphaltstraßentagung 2011 kann nur ein kleiner Ausschnitt aus der gesamten Arbeit der einzelnen Gremien der Arbeitsgruppe vorgestellt werden, so dass interessante und hervorragende Arbeiten an dieser Stelle nicht erwähnt oder durch einen persönlichen Vortrag gewürdigt werden können. Jedem Mitarbeiter in den Arbeitskreisen und in den Arbeitsausschüssen wird an dieser Stelle noch einmal für seinen Einsatz und das Engagement gedankt.
Daran schließt sich die Bitte an, die Arbeit der Arbeitsgruppe in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen weiterhin zu fördern und zu unterstützen. Es sind immer wieder neue Aufgaben zu lösen. Auch wenn die Arbeit in der Außendarstellung manchmal etwas schwerfällig erscheint oder die Ergebnisse der Arbeit nicht die Vorstellungen Einzelner trifft: die Fortentwicklung des Asphaltstraßenbaues wird der Schwerpunkt bleiben. |