FGSV-Nr. FGSV A 42
Ort Hamburg
Datum 05.05.2015
Titel Wiederverwendung von Asphalt – wie geht es weiter?
Autoren Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Hans Schmidt
Kategorien Asphaltstraßen
Einleitung

Die Wiederverwendung von Asphalt in Heißmischgut stellt die vorbildliche Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft auf höchstem Wertschöpfungsniveau dar. Die FGSV-Regelwerke „Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, TL AG-StB 09“ und Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt, MWA 09/13“, bilden die Randbedingungen, unter denen aufbereiteter Ausbauasphalt wiederverwendet werden kann, ab. Seit den Ausgaben 2007 der ZTV Asphalt-StB und TL Asphalt-StB ist die Wiederverwendung auch fest im bau- und liefervertraglichen Regelwerk verankert. Allerdings haben sich die Aussagen im M WA zu den maschinentechnischen Zugabemöglichkeiten seit den 1980er Jahren kaum verändert, während die asphalttechnologischen und maschinentechnischen Entwicklungen seit dieser Zeit vorangeschritten sind. Daher sind die in den Technischen Regelwerken getroffenen Aussagen zur Wiederverwendung kritisch zu hinterfragen und an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Als Stichpunkte hierfür sind beispielsweise zu nennen: Die gleichzeitige Zugabe mehrerer Asphaltgranulate, die schonende Vorerwärmung mittels neuer Paralleltrommelsysteme, die Wiederverwendung von modifizierten Asphalten, die anstehende Wiederverwendung von Asphaltgranulaten, die schon einmal mit Ausbauasphalt hergestellt wurden, die Zugabe von weicheren Frisch-Bindemitteln oder gegebenenfalls sogar der Einsatz von Verjüngungsmitteln, welche den Einsatz von Asphaltgranulaten mit stark oxidierten Bitumenanteilen ermöglichen. Hierfür sind in den nächsten Jahren die Regelwerke anzupassen bzw. ist durch Forschung sicherzustellen, wie der Umgang mit den verschiedenen Asphaltgranulaten an der Asphaltmischanlage geregelt werden kann. Dazu gehört einerseits auch, dass der Asphaltmischguthersteller hier den notwendigen Gestaltungsspielraum bekommt, das anfallende Asphaltgranulat zielgerichtet wiederzuverwenden. Andererseits muss der Asphaltmischguthersteller auch ein Asphaltgranulat-Managementsystem betreiben, welches den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Asphaltgranulat sicherstellt.

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1 Einleitung

Die Wiederverwendung von Asphalt in Heißmischgut stellt seit Mitte der 1980er Jahre des vorigen Jahrhunderts die vorbildliche Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft auf höchstem Wertschöpfungsniveau dar. Neben den ökologischen Vorteilen wird hierdurch auch aus ökonomischer Sicht gewährleistet, dass die langfristige Verfügbarkeit von Asphalt zu wettbewerbsfähigen Konditionen gegeben ist. Damit wird auch eine größtmögliche Wertschöpfung für den Straßenbaulastträger erzielt. Betrachtet man die indizierte Preisentwicklung der Baustoffe Bitumen und Asphalt, so wird schon seit Jahrzehnten erkennbar, dass die Wiederverwendung von Asphalt einen positiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Asphaltbauweise ausübt (Bild 1).

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Bitumen als Rohstoff nicht unendlich zur Verfügung steht. Neben der Endlichkeit der vorhandenen Rohölquellen ist auch zu beachten, dass diese überwiegend in geopolitisch kritischen Regionen vorhanden sind.

Neuere Möglichkeiten zur Gewinnung von Rohöl, wie z. B. durch Fracking, sind nur bedingt für eine Bitumengewinnung nutzbar. Insofern erlangt der auf der Straße liegende Asphalt zukünftig eine immer größere Bedeutung als sichere Rohstoffquelle.

Bild 1: Preisindex Bitumen und Asphalt (Basis 2005 100 %)

2 Berücksichtigung der Wiederverwendung im Technischen Regelwerk

Schon mit Beginn der Wiederverwendung von Asphalt zu Beginn der 1980er Jahre wurde innerhalb der FGSV ein Arbeitskreis eingerichtet, der die technische Entwicklung begleitet und die Erfahrungen zusammenträgt. 1985 erschien das „Merkblatt für die Erhaltung von Asphaltstraßen, Teil: Bauliche Maßnahmen, Wiederverwenden von Asphalt“, welches bis heute – als „Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt“ (M WA), Ausgabe 2009/Fassung 2013 – Bestand hat. 1990 wurde das „Merkblatt für die Lieferung von Asphaltgranulat“ veröffentlicht, welches später in die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat“ (TL AG-StB) überführt wurde. Hier gilt heute die Ausgabe 2009. Mit Einführung der ZTV Asphalt-StB 07 und TL Asphalt-StB 07 wurde die Wiederverwendung von Asphalt auch in den bau- und liefervertraglichen Regelwerken für Asphalt ausführlich behandelt und verankert. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in diesen Regelwerken nur auf das Merkblatt und die TL AG-StB verwiesen. Mit den ZTV Asphalt-StB, den TL Asphalt-StB, der TL AG-StB und dem M WA ist die Wiederverwendung von Ausbauasphalt grundsätzlich umfassend geregelt, so dass weiterer Regelungsbedarf auf Länderebene nicht notwendig wird. Die Regelwerke sind aber laufend zu prüfen, ob sie den aktuellen technischen Stand widerspiegeln und ob gegebenenfalls Änderungsbedarf besteht. Dies ist eine der Hauptaufgaben des FGSV-Arbeitsausschusses 7.8 „Wiederverwertung von Asphalt“.

3 Heutiger Stand der Technik für die Wiederverwendung von Asphalt

Die Zugabe von Ausbauasphalt an der Asphaltmischanlage hat sich kontinuierlich weiterentwickelt. Während in den letzten beiden Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts Ausbauasphalt im Wesentlichen als Schollenmaterial oder in einem Fräsgang gewonnen, an der Asphaltmischanlage zu einem homogenen Asphaltgranulat aufbereitet und in Asphalttragschichten mitverwendet wurde, wird Ausbauasphalt heute selektiver gewonnen, um das aufbereitete Material einer höchstmöglichen Wertschöpfung zuzuführen. Ziel ist es, den anfallenden Ausbauasphalt möglichst wieder in den Asphaltmischgutarten zu verwenden, in denen er auch angefallen ist. Um dies zu erreichen wird heute Ausbauasphalt möglichst durch selektives Fräsen gewonnen und getrennt an der Asphaltmischanlage gelagert.

Die Lagerung der separierten Halden erfolgt zunehmend wettergeschützt in Lagerhallen (Bild 2). Dadurch wird erreicht, dass das direkt von der Baustelle angelieferte Asphaltfräsgut oder auch aus Schollen aufbereitetes Asphaltgranulat Feuchtegehalte aufweist, die deutlich niedriger sind, als bei der Verarbeitung von Asphaltgranulat, welches ungeschützt über eine längere Lagerungszeit der Witterung ausgesetzt war. Der Wassergehalt des zu verwendenden Asphaltgranulates kann so bis zu 4 M.-% abgesenkt werden. Neben einer deutlichen Energieund CO2-Einsparung bedeutet dies auch, dass im Falle einer Kaltzugabe die Mineraltemperaturen der Neumineralstoffe deutlich niedriger ausfallen können, um die gewünschte Asphaltmischguttemperatur zu erlangen.

Nach Eigenschaften bzw. Korngruppen selektiert gelagertes Asphaltgranulat ermöglicht einerseits eine bessere Homogenisierung der einzelnen Asphaltgranulat-Halden; andererseits kann die Asphaltgranulat-Zugabe durch die Zugabe mehrerer Einzelfraktionen gezielter auf die Asphaltmischgutrezeptur abgestimmt werden. Während noch Ende der 1990er Jahre die Asphaltmischanlagen überwiegend über einen Asphaltgranulat-Doseur als Zugabeeinrichtung verfügten, sind heute mindestens zwei Asphaltgranulat-Doseure Standard; vielfach sind auch bis zu vier Doseure für die Asphaltgranulat-Zugabe im Einsatz.

Bild 2: Lagerhallen und mehrere Zugabe-Doseure für Asphaltgranulat

Bei der Vorerwärmung von Ausbauasphalt in sogenannten Paralleltrommeln sind überwiegend Trommeln im Gleichstromprinzip im Einsatz. Diese relativ einfachen Konstruktionen bewirken eine Vorerwärmung des Asphaltgranulates bis ca. 130 °C. Eine Erhöhung der Asphaltgranulat-Temperatur ist nicht möglich, ohne dass es zu einer stärkeren thermischen Belastung des Asphaltgranulates kommt. Hierdurch werden leichtflüchtigere Bestandteile des Bindemittels freigesetzt, die zu einer deutlichen Verhärtung des Bitumens sowie damit einhergehend zu einer deutlichen Erhöhung der Abgasemissionen (Cges) führen, welche auf Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen der TA Luft problematisch sein können. Daher wurden jüngst Paralleltrommeln entwickelt, welche über einen separaten Heißgaserzeuger verfügen, welcher das Asphaltgranulat in der Trommel „indirekt“ erwärmt. Durch diesen schonenden Wärmeübergang können Asphaltgranulate bis zu 160 °C erhitzt werden, ohne dass es zu einer stärkeren Schädigung des Bitumens und zu einer übermäßigen Freisetzung von Cges-Emissionen kommt.

4 Anpassung des Technischen Regelwerkes an den Stand der Technik

Die maximal zulässige Zugabemenge hängt einerseits von der Qualität und Homogenität des Asphaltgranulates und andererseits von der Zugabetechnik und den Randbedingungen an der Asphaltmischanlage ab (Bild 3). Das M WA benennt hier mögliche maximale Zugaberaten, die den Regelfall darstellen sollen. Im Merkblatt heißt es ausdrücklich im Abschnitt 6: „….Höhere Zugaberaten sind möglich….“. Dabei sind die genannten Zugaberaten seit der ersten Veröffentlichung des Merkblattes 1985 weitgehend unverändert in die Folgeausgaben übernommen worden. Die heutige Praxis lässt aber, wie oben dargestellt, heute deutlich höhere und aus verschieden aufbereiteten Asphaltgranulat-Halden optimiert zusammengesetzte Mengen zu. Hier besteht Handlungsbedarf, um das Regelwerk den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Bild 3: Zugabekriterien für die Mitverwendung von Asphaltgranulat

Aufgrund der Verwendung von Asphaltgranulat in höheren Mengen und heute in fast allen Asphaltschichten und -sorten werden an die Asphaltmischanlagen deutlich höhere Anforderungen an den Umgang und die Qualitätsüberwachung gestellt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Asphaltgranulat-Halden als auch das damit hergestellte Asphaltmischgut.

Das Regelwerk behandelt derzeit nicht, wie die maximalen Zugabemengen ermittelt werden, wenn in einer Rezeptur mehrere Asphaltgranulate, z. B. abgesiebtes feinkörniges und grobkörniges Asphaltgranulat, eingesetzt werden. Das Regelwerk „kennt“ bislang nur die Asphaltgranulat-Halde.

Auch ist nicht immer transparent, wie mit dem Begriff der „Wanderhalde“ umzugehen ist. Wohl allen ist bewusst, dass das im Rahmen der Erstprüfung verwendete und im Eignungsnachweis ausgewiesene Asphaltgranulat oftmals schon zu Beginn der Baumaßnahme nicht mehr im originären Zustand an der Asphaltmischanlage vorhanden ist.

Seitens der Bauverwaltungen kommt es daher vielfach zu Verunsicherungen, inwieweit der verantwortungsbewusste Umgang mit Asphaltgranulat bei der Asphaltwiederverwendung gewährleistet ist. So werden gerade seitens der Verwaltungen sehr oft folgende Fragen gestellt:

  • Wird an den Asphaltmischanlagen verantwortungsbewusst mit Asphaltgranulat umgegangen?
  • Wird das Asphaltgranulat sauber selektiv gelagert und überwacht?
  • Werden die Mengenbegrenzungen eingehalten?
  • Welches Qualitätsrisiko besteht durch das im Asphaltgranulat vorhandene oxidierte Bitumen, wenn die Zugabe-Raten steigen?
  • Welche Zugabe-Bindemittel werden verwendet?

Von Länderstraßenbauverwaltungen durchgeführte Kontrollen an Asphaltmischanlagen ergaben, dass zum Teil die Zusammensetzungen der Asphaltgranulat-Halden nicht mehr den im Eignungsnachweis genannten Kriterien entsprachen und Werte außerhalb des Toleranzbereiches vorlagen! In diesem Zusammenhang durchgeführte weitere Auswertungen der Kontrollprüfungen ergaben aber keine auffälligen Abweichungen des resultierenden Asphaltmischgutes von den Sollvorgaben der Erstprüfung! Bei einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem aufbereiteten Asphaltgranulat werden auftretende Veränderungen im Rahmen der Qualitätsüberwachung umgehend erkannt und bei der Bewertung der Homogenität und der Eigenschaften sowie nachfolgend in der Rezeptur für das resultierende Asphaltmischgut berücksichtigt. Diese flexible – aber auch notwendige – Handhabung an der Asphaltmischanlage lässt sich nicht innerhalb eines Merkblattes oder in Lieferbedingungen abbilden, sondern muss im eigenständigen Verantwortungsbereich der Asphaltmischanlage verbleiben. Im Gegenzug muss der Asphaltmischanlagenbetreiber aber bereit sein, jederzeit gegenüber dem Auftraggeber – auf dessen Verlangen hin – Auskunft über die Zusammensetzung und Qualität des verwendeten Asphaltgranulates sowie dessen Berücksichtigung in der Asphaltrezeptur zu geben.

Im Rahmen der Überarbeitung des Asphaltregelwerkes im Hinblick auf die zweite Generation der europäischen Asphaltnormen sollten auch die die Wiederverwendung betreffenden Regelungen und Regelwerke dem technischen Fortschritt angepasst werden. Dabei muss man sich auch seitens der Auftraggeber von dem Gedanken trennen, alles im Vorfeld kontrollieren zu wollen. Dies würde die notwendige Flexibilität an der Asphaltmischanlage, die sich aus den gegebenenfalls täglich ändernden Randbedingungen ergibt, so einengen, dass eine sinnvolle Wiederverwendung höherer Mengen an Ausbauasphalt nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich wird. In erster Linie steht die Qualität des mit Asphaltgranulat hergestellten Ausbauasphaltes im Vordergrund; der Weg dorthin liegt im Verantwortungsbereich des Asphaltmischgutherstellers. Dieser ist aber dann in der Pflicht, gegenüber den Auftraggebern eine Vertrauensbasis zu schaffen, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Ausbauasphalt an der Asphaltmischanlage widerspiegelt.

Er muss eine gezielte Qualitätssicherung im Rahmen seiner Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durchführen, die gegenüber dem Auftraggeber jederzeit dargelegt werden kann. Dies beinhaltet neben der nachweisbaren Qualität und Homogenität des Asphaltgranulates auch die entsprechende und taggenaue Berücksichtigung dieser Eigenschaften bzw. der hierfür ermittelten Parameter in der Mischrezeptur der Asphaltmischanlage für das resultierende Asphaltmischgut. So können z. B. nicht nur Änderungen der Homogenität der aufbereiteten Asphaltgranulat-Halden, sondern auch tageweise erkannte Änderungen des Feuchtegehaltes des Asphaltgranulates einen Einfluss auf die maximal vertretbare Zugabemenge an Ausbauasphalt haben.

An dieser Stelle wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass die in den letzten Jahren geführte Diskussion zur Dauerhaftigkeit von Asphaltdeckschichten, die zur Herausgabe des ARS Nr. 11/2012 führte, nicht im Zusammenhang mit der Wiederverwendung von Asphalt zu sehen ist. Die beklagten Defizite der Dauerhaftigkeit traten überwiegend in Asphaltdeckschichten auf, die nicht unter Zugabe von Ausbauasphalt hergestellt wurden!

Im Rahmen der Überarbeitung der Technischen Regelwerke ist es auch sinnvoll, über weitere Untersuchungsparameter zur Beurteilung des Ausbauasphaltes bzw. des daraus aufzubereitenden Asphaltgranulats nachzudenken. Seit Jahrzehnten wird die Qualität des im Ausbauasphalt enthaltenen Bindemittels fast ausschließlich am Erweichungspunkt Ring und Kugel festgemacht. Dessen Aussagekraft ist aber bei den heute bzw. auch schon in den vergangenen Jahren zur Anwendung kommenden modifizierten Bitumen begrenzt. So weisen höherpolymermodifizierte oder wachsmodifizierte Bitumen Erweichungspunkte auf, die schon in Anlieferungszustand höher sind als der im M WA aufgeführte Beurteilungsgrenzwert. Bislang wenig beachtet – wahrscheinlich auch aufgrund der benötigten deutlich höheren Mengen an rückgewonnenem Bitumen – wurde in diesem Zusammenhang die Nadelpenetration, obwohl auch in den TL AG-StB hierfür Bewertungskriterien genannt werden. Die Nadelpenetration lässt im Vergleich zum Erweichungspunkt Ring und Kugel vor allem bei polymer- und wachsmodifizierten Bitumen eher eine Bewertung des Alterungszustandes des der Modifizierung zugrunde liegenden Basisbitumens zu. Hier sollten die bundesweit vorliegenden Erfahrungen zusammengetragen und bewertet werden, um gegebenenfalls im Regelwerk entsprechende Anpassungen vornehmen zu können. Individuelle verschärfte Anforderungen einzelner Länderstraßenbauverwaltungen zum jetzigen Zeitpunkt können aber – ohne ausreichenden Erfahrungshintergrund in Bezug auf den Qualitätseinfluss – problematisch in der qualitätsmäßigen Beurteilung des resultierenden Asphaltmischgutes und auch der vertraglichen Abwicklung sein.

Weitere Prüfungen am rückgewonnenen Bitumen, z. B. mittels DSR-Untersuchungen, können für die Beurteilung des Asphaltgranulates durchaus zielführend sein. Mit diesen Verfahren müssen aber noch Erfahrungen gesammelt werden. Hier sollten die Erkenntnisse des Forschungsprogramms FE 29.0327 „Datentechnische Erfassung und Auswertung von Prüfdaten zur Erfahrungssammlung“ abgewartet werden. Anschließend ist zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse auf die rückgewonnenen Bitumen aus Ausbauasphalt übertragen werden können. Inwieweit diese Prüfverfahren in einer nächsten Überarbeitung des Technischen Regelwerkes Berücksichtigung finden können, ist daher noch offen.

Die Einführung von Performance-Prüfungen am Endprodukt Asphalt, wie z. B. Prüfungen des Kälteverhaltens, des Ermüdungsverhaltens oder des Alterungsverhaltens, können weiteren Aufschluss über den Einfluss einer Asphaltgranulat-Zugabe geben. Im Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt (M WA) wird diese Möglichkeit des Qualitätsnachweises für den Fall angesprochen, wenn hohe Erweichungspunkte Ring und Kugel am Asphaltgranulat (> 70 bzw. 77 °C) ermittelt werden.

Ein solcher Weg zur Beurteilung der „Asphalt-Performance“ wäre ein bedeutender Schritt weg von der Kontrolle der „Zutaten“ und der Zusammensetzung des Endproduktes hin zu einer Beurteilung der geforderten Eigenschaften des Endproduktes – ein Weg, den die Europäische Normung generell – unabhängig von der Mitverwendung von Ausbauasphalt – seit ihrer Einführung anstrebt und der in einer Reihe von europäischen Ländern auch schon beschritten wird. Hier steht man in Deutschland aber noch am Anfang. Daher sollte ein Schwerpunkt zukünftiger Forschungen und Erfahrungssammlungen, unabhängig von einer möglichen Asphaltgranulat-Zugabe, auf die Anwendung performance-orientierter Prüfungen an Asphalt gelegt werden.

5 Ausblick auf die weiteren Entwicklungen für die Wiederverwendung von Asphalt

Zunehmend rückt die Frage in den Fokus, was passiert bei der Wiederverwendung von Asphalt, in dem zuvor schon Ausbauasphalt mitverarbeitet wurde; sprich zu „neudeutsch“: Asphaltrecycling 2.0“. Generell ist festzuhalten, dass an alle aufbereiteten Asphaltgranulate, unabhängig von ihren Inhaltskomponenten, die gleichen Anforderungen für die Wiederverwendung gestellt werden. Werden hierbei Anforderungsgrenzen an die Bitumeneigenschaften überschritten, ist zu prüfen, ob diese auf eine verstärkte Oxidation zurückzuführen sind. Es stellt sich dann die Frage, ob die Eigenschaften soweit wieder verändert werden können, dass eine Wiederverwendung ohne Qualitätseinbußen möglich wird. Ein möglicher Weg ist die Verwendung von sogenannten Rejuvenatoren, welche die chemische Zusammensetzung des Bitumens aus dem Asphaltgranulat so modifizieren sollen, dass die ursprünglichen Eigenschaften des Bitumens annähernd erreicht werden. Dabei ist es wichtig, dass dieser Effekt möglichst langfristig erhalten bleibt. Hierzu wird derzeit der FA 7.250 „Einsatz von Rejuvenatoren bei der Wiederverwendung von Asphalt“ an den Universitäten Bochum und Braunschweig bearbeitet. Ein genereller Ausschluss von Ausbauasphalten mit stark oxidierten Bitumen ist vor dem Hintergrund der langfristigen Verfügbarkeit von Bitumen nicht zielführend. Ein Asphaltgranulat, welches in ungebundenen RC-Baustoffen einmal Eingang gefunden hat, ist für eine Wiederverwendung in Asphalt für immer verloren.

Bei der weiteren Wiederverwendung von Ausbauasphalt stellt sich nicht nur die Frage, wie sich ein Ausbauasphalt verhält, der schon selbst mit Ausbauasphalt hergestellt wurde, sondern auch wie sich Asphalte mit den heute zur Anwendung kommenden Additiven bei der Wiederverwendung verhalten. Ist eine Verträglichkeit von verschiedenen Additiven, die im Rahmen der Mitverwendung von Asphaltgranulat zusammenkommen, gegeben oder entstehen hierbei Risiken, die es zu beachten gilt? Im ersten Schritt ist dabei zu klären, wie man schnell an der Asphaltmischanlage erkennen kann, ob und gegebenenfalls welche Modifikation im Bitumen des Ausbauasphaltes vorhanden ist. Eine Klassifizierung nur anhand des Erweichungspunktes Ring und Kugel funktioniert nicht mehr. Hier ist ein einfaches und möglichst schnelles Prüfverfahren zu entwickeln, welches im Vorfeld einer Baumaßnahme und/oder an der Asphaltmischanlage bei Anlieferung des Materials anwendbar ist. Die bisherige Forschung war hierzu nur bedingt erfolgreich; daher wurde für das Jahr 2016 ein neues Forschungsprojekt im gemeinsamen Forschungsprogramm BMVI/FGSV angestoßen.

Im Rahmen des FA 7.237 „Wiederverwendung von Ausbauasphalt mit viskositätsverändernden Zusätzen im Walzasphalt“ wurde durch die TU Braunschweig nachgewiesen, dass die Wiederverwendung von wachsmodifizierten Asphalten ohne nachteiligen Einfluss auf die Performance der damit hergestellten Asphalte, die als Neubindemittel ebenfalls NV-Bitumen enthalten, möglich ist.

6 Fazit

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Wiederverwendung von Ausbauasphalt heute einen technischen Standard erreicht hat, der die Mitverwendung in allen Schichten und Asphaltsorten – bis auf wenige Ausnahmen – und in höheren Zugaberaten möglich macht. Selbstverständlich sind dabei entsprechende Regelungen und Randbedingungen zu beachten. Die Mitverwendung von Ausbauasphalt sichert die langfristige Verfügbarkeit von Asphalt zu wettbewerbsfähigen Konditionen. Hierdurch wird auch eine größtmögliche Wertschöpfung für den Straßenbaulastträger gewährleistet.

Bei der anstehenden Überarbeitung der Technischen Regelwerke für den Asphalt ist der aktuelle Stand der Technik zu berücksichtigen, der heute durch gezielte Maßnahmen deutlich höhere Mengenzugaben, auch in höherwertigen Schichten, zulässt. Ein „100 %-Recycling“, das heißt die vollständige Wiederverwendung in der gleichen Baumaßnahme mit Zugaberaten von nahezu 100 % ist aber für eine vollständige Wiederverwendung der anfallenden Ausbauasphalte nicht erforderlich. Die hierfür notwendige zeitliche und organisatorische Logistik ist im Routineablauf nicht zu bewerkstelligen.

Für die Realisierung höherer Zugaberaten ist die Berücksichtigung weicherer Neubitumen notwendig. Einige Bundesländer haben diesen Weg schon beschritten, so dass erste Erfahrungen für die Überarbeitung des Regelwerkes vorliegen.

Für die Handhabung der Asphaltgranulat-Halden an der Asphaltmischanlage (Stichwort Wanderhalde) sind praxisgerechte Regelungen zu formulieren; hier ist das Regelwerk heute zu formalistisch aufgestellt, wodurch eher die vertragsgemäße Umsetzung behindert wird als die Qualität der resultierenden Asphalte zu fördern. Dies setzt aber einen verantwortungsbewussten Umgang bei dem Asphaltgranulat durch den Asphaltmischguthersteller voraus.

Dieser hat

  • die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur für die Lagerung, Aufbereitung und Wiederverwendung zu tätigen,
  • einen verantwortlichen Asphaltgranulat-Manager zu benennen, welcher verantwortlich für die Beschaffung, die qualitätsgerechte Lagerung und Aufbereitung sowie für die zielgerechte Verwendung ist,
  • die Laborkapazitäten für die kontinuierliche Überwachung des Ausbauasphaltes und des resultierenden Asphaltmischgutes vorzuhalten.

Durch eine größere Transparenz dieser Tätigkeiten gegenüber dem Baulastträger kann dann auch das nötige Vertrauen aufgebaut werden, dass die Wiederverwendung von Asphalt verantwortungsbewusst durchgeführt wird.

Durch eine vermehrte Forschung auf dem Gebiet der langfristigen Sicherung der Wiederverwendung, z. B. durch eine „Verjüngung“ der Bindemittel im Ausbauasphalt, sollte sichergestellt werden, dass auf die Wiederverwendung 2.0 auch noch eine Wiederverwendung 3.0 oder 4.0 folgt.