„Die Projektbewertungen nach gesamtwirtschaftlichen, verkehrlichen, raumordnerischen, ökologischen und städtebaulichen Kriterien geben einen objektiven Maßstab für den politischen Entscheidungsprozeß hinsichtlich Investitionsstruktur und Dringlichkeit einzelner Vorhaben.“
Um diesem im Vorwort zum Bundesverkehrswegeplan 1992, kurz BVWP ’92, durch den Bundesminister für Verkehr formulierten Anspruch zu entsprechen, ist die jeweilige Anwendung normierter Methoden erforderlich.
Das gesamtwirtschaftliche Bewertungsverfahren zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 1992 basiert in seinen Grundzügen auf der bewährten Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplans 1985. |