Funktionsbauverträge wurden in den letzten Jahren mehrfach in Pilotversuchen erprobt und werden im Laufe der Entwicklung immer öfter eingesetzt. Sie stellen jedoch einen Vertragstyp von ganz anderer Art dar als die bisherigen Bauverträge nach Leistungsverzeichnis. Bisher wurden die Baustoffe kompositionell beschrieben und auch die Kontrollprüfungen bezogen sich ausnahmslos auf die Zusammensetzung. Beim Funktionsbauvertrag ist nicht mehr der Baustoff selbst, sondern seine Funktion Vertragsbestandteil. Um solche Verträge problemlos und technisch wie rechtlich einwandfrei abwickeln zu können, sind umfangreiches Wissen und Erfahrung notwendig. Ebenso ist ein technisches Regelwerk von Nöten, das auf die Prüfung und Bewertung von Performance Kriterien ausgerichtet ist. Dieses Rüstzeug ist derzeit erst ansatzweise vorhanden und muss im Detail ausgearbeitet und entwickelt werden.
Anhand der ursprünglichen Denkansätze werden die Entwicklung dieser Vertragsform in den letzten Jahren beschrieben und Details diskutiert, die bei der Durchführung der Pilotprojekte aufgetreten sind. Die Einstellung der Bauindustrie zu dieser Vertragsform war ursprünglich vorsichtig positiv und es soll aufgezeigt werden, welche Entwicklungen zur Änderung dieser Position geführt haben.
Einige Punkte des Positionspapiers werden stichpunktartig diskutiert und anhand von Beispielen werden Möglichkeiten aufgezeigt, wieder einen Konsens herbeizuführen. Die Risikoverteilung in einem schrumpfenden Markt sowie die Abgeltung werden sicher noch breiter diskutiert werden müssen. Ebenso wird die Abgrenzung von Performance Kriterien gegenüber dem geltenden Regelwerk noch zu diskutieren sein.
Abschließend soll ein kurzer Blick auf die Entwicklung in den nächsten Jahren die Notwendigkeit weiterer Modifikationen verdeutlichen.
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