FGSV-Nr. FGSV C 12
Ort Bamberg
Datum 05.03.2013
Titel Boden- und Felsklassen oder Homogenbereiche – Erkenntnisse aus den Pilotprojekten
Autoren Akad. Dir. Dr.-Ing. Dirk Heyer, Dr.-Ing. Jan Kayser, Dr.-Ing. Gerd Festag
Kategorien Erd- und Grundbau
Einleitung

Die Umstellung der ATV DIN 18300 von den Boden- und Felsklassen auf das Konzept der ,,Homogenbereiche" hat wesentliche Einflüsse auf verschiedene Phasen in der Planung, Ausführung und Abrechnung einer Baumaßnahme. Als Erstes ist zunächst das Baugrundgutachten bzw. der geotechnischen Bericht davon betroffen, indem bereits die Erkundung mit den erforderlichen Feld- und Laboruntersuchungen auf dieses Konzept mit den zugehörigen Vorgaben abzustellen ist. Als Nächstes sind die Erkenntnisse aus dem geotechnischen Bericht in der Ausschreibung umzusetzen. Die tatsächliche Bauausführung ist dann von diesem Konzept möglicherweise im Hinblick auf die Feststellung des geologischen Ist-Zustandes betroffen. In jedem Fall für die Abrechnung und die dafür erforderlichen Aufmaße bekommt das Konzept der ,,Homogenbereiche" wiederum eine Bedeutung. Grundsätzlich wird sich mit dem neuen Konzept der Homogenbereiche in der neuen DIN 18300 ein Mehraufwand für die Baugrunduntersuchungen, für die geotechnischen Berichte, für die Ausschreibung, für die Dokumentation bei der Bauausführung und bei der Abrechnung ergeben. Dieser Mehraufwand wird projektbezogen unterschiedlich ausfallen. Aufgrund der neuen Anforderungen der ATV DIN 18300 unter anderem mit der geforderten Beschreibung und Angabe von Parametern von Boden und Fels einschließlich der zugehörigen Normen wird sich die Qualität der Baugrunduntersuchungen und der zugehörigen geotechnischen Berichte und Baugrundgutachten verbessert müssen. Hinsichtlich der Feststellung der Homogenbereiche vor Ort wird eine erhöhte Fachkompetenz auf der Baustelle erforderlich werden. Mit dem Konzept der Homogenbereiche wird deutlich, dass die Baugrunduntersuchungen nicht nur eine erforderliche Grundlage für die Bauplanung darstellen, sondern vielmehr auch unmittelbar Eingang in den Bauvertrag finden und damit bestimmend für die Bauausführung und Abrechnung der Bauleistungen sind. Es erscheint damit nur folgerichtig, die Kosten für die Baugrunderkundung den Baukosten zuzuordnen.

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