FGSV-Nr. FGSV C 11
Ort Münster
Datum 09.03.2010
Titel Ganzheitliche Betrachtung von Banketten
Autoren Dr. rer. nat. Birgit Kocher, Dipl.-Geol. Michael Bürger
Kategorien Erd- und Grundbau
Einleitung

Das Bankett ist der unmittelbar neben der Fahrbahn oder dem befestigten Seitenstreifen liegende Teil der Straße. Es steht im Spannungsfeld verschiedener Anforderungen. Das sind vor allem die sichere Versickerung oder Abführung des Straßenabflusses zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Aquaplaning) und zur Erhaltung des Straßenbauwerkes, die Standfestigkeit bei versehentlichem Befahren, das regelmäßige Mähen, das die Sicht in Kurven sichert und die Inanspruchnahme der rückhaltenden Funktion des Bodens für Schadstoffe aus dem Straßenabfluss. An Straßen mit freier Entwässerung über Bankett und Böschung wächst das Bankett im Lauf der Jahre unter anderem durch Staubeinträge hoch.

Da das Bankett Schadstoffe aus dem Straßenabfluss enthält, bestehen rechtliche Anforderungen aus dem Wasser-, Bodenschutz- und Abfallrecht, die aufeinander abgestimmt in das Regelwerk zu Bau und Unterhaltung der Bankette eingebracht werden sollten. Dazu wurden unter anderem Informationen zu Aufkommen, Schadstoffgehalten und Umgang mit Bankettmaterial erhoben und mehrere FE-Vorhaben zum Wasser- und Schadstofftransport in Bankett und Straßenrandböden durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass zwar Vorsorgewerte der Bodenschutzverordnung häufig überschritten werden, Prüf- und Maßnahmewerte jedoch nicht. Auch unter ungünstigen Bedingungen ist der Schadstoffrückhalt in Banketten hoch und dauerhaft. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für neue Vorgaben zur baulichen Ausführung der Bankette und zum Umgang mit Bankettmaterial im Regelwerk.

 

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1 Hintergrund

Die Bankette von Straßen müssen breit gefächerten Anforderungen genügen. Dazu gehören Verkehrssicherheit, Entwässerung und Schadstoffrückhalt. Daher sind in verschiedenen Regelwerken Vorgaben zu Aufbau und Gestaltung von Banketten enthalten. Wie sich in letzter Zeit herausgestellt hatte, sind diese nicht widerspruchsfrei, und es wurde diskutiert, ob die Anforderungen an den Boden- und Gewässerschutz ausreichend erfüllt werden. Insbesondere stand die inzwischen fast durchgängig gestellte Anforderung, Bankette standfest auszubilden, so dass von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge nicht einsinken, der Anforderung nach Sicherstellung einer hohen Reinigungsleistung für Straßenabflüsse durch das Aufbringen von ausreichend Oberboden gegenüber.

Daher wurde der Arbeitsausschuss „Boden- und Gewässerschutz“ der FGSV mit der Aufgabe betraut, eine Abstimmung der Anforderungen an Aufbau, Gestaltung und Ausführung von Banketten im Regelwerk vorzunehmen. Dazu müssen die bisher vorhandenen Regelungen zusammengestellt und fachlich fundierte Vorschläge zum Abgleich erarbeitet werden. Vorarbeiten hierzu wurden von der BASt unternommen und wurden bei der Erd- und Grundbautagung 2010 vorgestellt.

2 Definition Bankett und Lage im Straßenbauwerk

Das Bankett von Straßen wird auch als „unbefestigter Seitenstreifen“ bezeichnet (z. B. Kodal/Krämer 1999). Nach den ZTV E-StB 09 ist das Bankett der „unmittelbar neben der Fahrbahn oder dem Standstreifen (befestigter Seitenstreifen) liegende Teil der Straße“.

Bankette gehören zum Erdkörper der Straße und sind zum Schutz gegen Erosion mit einer Grasnarbe bedeckt. Die Lage und Geometrie des Banketts im Straßenbauwerk sind schematisch im Bild 1 dargestellt.

Bild 1: Bankett im Straßenbauwerk

Im dargestellten Beispiel werden die Straße und das Planum hangseitig entwässert. Das Bankett wird zur Sicherstellung der Entwässerung der Fahrbahn 3 cm tiefer an den Rand der befestigten Fläche (Fahrbahn bzw. Standstreifen) angeschlossen. Das Bankett hat am tiefen Fahrbahnrand eine Neigung von 12 % nach außen, um eine zügige Fahrbahnentwässerung zu gewährleisten. Am hohen Fahrbahnrand wird das Bankett mit einer Neigung von 6 % nach außen ausgebildet, da hier die Entwässerung der Fahrbahn nicht über das Bankett erfolgt.

3 Aufgaben des Banketts

Das Bankett als Bestandteil des Straßenbauwerks hat folgende wesentliche Aufgaben zu erfüllen:

  • Gewährleistung der Standsicherheit der Straße,
  • Sicht in Kurven und an Kuppen,
  • Ausweichfläche Möglichkeit für Nothalt (Standfestigkeit),
  • Ableiten und Infiltrieren des Straßenablaufwassers zur Vermeidung von Aquaplaning und zum Schutz des Bauwerkes vor Wasser- und Frostschäden,
  • Schutz von Grundwasser, Gewässern und anliegenden Flächen vor Emissionen, Spritzwasser, Schadstoffen im Sickerwasser (Schadstoffrückhalt),
  • Einbindung der Straße in das Landschaftsbild.

4 Widersprechen sich Befahrbarkeit von Banketten und Gewässerschutz?

4.1 Anforderungen des Gewässerschutzes

Wasser- und Naturschutzrecht stellen Anforderungen sowohl an die Qualität des Grundwassers und von Einleitungen in Gewässer als auch an die Menge von Einleitungen. Dabei ist das Ziel, die Grundwasserneubildung und die Gewässerhydraulik möglichst wenig zu stören und die Qualität zu erhalten.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz dürfen keine schädlichen Stoffe in das Grundwasser eingeleitet werden. Dies wird bisher als erfüllt angesehen, wenn das Sickerwasser die Prüfwerte der Bodenschutzverordnung für Sickerwasser einhält.

Daher ist, wenn es die örtlichen Verhältnisse und der Untergrund zulassen nach den RAS-Ew (2005), das von der Straße abfließende Niederschlagswasser über eine bewachsene Bodenzone zu versickern. Neben günstigeren Bau- und Betriebskosten hat die Versickerung der Straßenabflüsse in der Regel auch wasserwirtschaftliche und ökologische Vorteile:

  • Mit der Versickerung wird eine Grundwasserneubildung ermöglicht.
  • Auf dem Versickerungsweg in den Untergrund wird das Straßenabflusswasser insbesondere durch die bewachsene Bodenzone weitgehend gereinigt.
  • Die Abflussverhältnisse in den umliegenden Oberflächengewässern werden nicht verändert.

Die breitflächige Versickerung wird dabei bevorzugt, da sie eine Reinigung der Abflüsse direkt in Bankett und Böschung über deren Filter- und Sorptionsvermögen erlaubt, die Forderung nach hydraulischem Schutz der Oberflächengewässer und Erhalt der Grundwasserneubildung optimal umsetzt und im Gegensatz zu gesonderten Entwässerungseinrichtungen weder zusätzlichen Flächenverbrauch noch zusätzliche Investitionen erfordert.

4.2 Einflüsse auf die Standfestigkeit

Einfluss auf die Standfestigkeit eines Erdbauwerkes haben unter anderem die folgenden Faktoren:

  • Baustoffe:
    • Korngrößenverteilung,
    • Stoffliche Zusammensetzung, Humusanteil,
    • Wassergehalt zum Einbauzeitpunkt,
    • Homogenität der Baustoffe,
  • Verdichtung:
    • Verdichtungsgrad,
    • Gleichmäßige Verdichtung,
  • Gefälle:
    • Zügige Wasserableitung zur Verhinderung von Aufweichungen,
  • Bewuchs/Unterhaltung:
    • Verhinderung von Erosionsschäden,
    • Zügige Wasserableitung (Mähen, Bankettregulierung).

Dabei ergibt vor allem ein eher grobes Korngerüst günstige Eigenschaften in Bezug auf die Standfestigkeit.

4.3 Übersicht bautechnischer Regelungen zum Bankett

In Abhängigkeit von den Anforderungen an die Standfestigkeit (befahrbar/nicht befahrbar) und den eingesetzten Baustoffen unterscheidet sich der Aufbau von Banketten.

Bis in die 1990er Jahre wurden Bankette im Regelwerk des Straßenbaus in erster Linie zur Gewährleistung der Standsicherheit des Straßenbauwerks und für die rückstaufreie Entwässerung der Fahrbahn hergestellt. Konkrete Vorgaben für den Aufbau des Banketts, die Baustoffe sowie die Verdichtung wurden nicht gemacht. Der Schadstoffrückhalt zur Gewährleistung des Grundwasserschutzes wurde nicht bewusst als eine Aufgabe des Banketts gesehen und entsprechend geplant (Tabelle 1).

Tabelle 1: Übersicht bautechnische Regelungen zum Bankett

Um Akkumulation und Rückhalt von Schadstoffen zu prüfen, wurden seit den späten 1990er Jahren vom BMVBS in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsausschuss „Entwässerung“ der FGSV und der BASt einige Forschungsvorhaben an bestehenden, langjährig in Betrieb befindlichen Banketten vergeben. Die Ergebnisse zeigen, ebenso wie Ergebnisse des BUWAL aus der Schweiz und des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft, dass bereits mit den damaligen Bauweisen die Anforderungen an den Grundwasserschutz erfüllt werden (siehe auch folgende Abschnitte).

Erhöhte Anforderungen an die Standfestigkeit von Banketten und die Forderung nach Sicherstellung der Reinigungsleistung von Banketten machten es erforderlich, den Aufbau des Banketts konkret zu regeln. In den ZTV E-StB 09 werden für „standfeste Bankette“ und für

„Bankette ohne Anforderungen an die Standfestigkeit“ differenzierte Anforderungen hinsichtlich der zu verwendenden Baustoffe sowie zum Einbau und zur Verdichtung gestellt.

Weiterhin soll, wo es möglich ist, die breitflächige Versickerung genutzt werden. Allerdings sollen zur Verbesserung der Standfestigkeit bei gleichzeitig gutem Schadstoffrückhalt Bankette generell nur schwach durchlässig sein (Einsatz gemischtkörniger Bodengruppen). Bei Banketten mit Anforderungen an die Standfestigkeit soll der Oberbodenauftrag nur 5 cm betragen oder es soll Schotterrasen verwendet werden. Bei Banketten ohne Anforderung an die Standfestigkeit soll der Oberbodenauftrag 20 cm betragen.

5 Bedingungen für Schadstoffrückhalt

Faktoren, die den Schadstoffrückhalt in Böden beeinflussen, hängen eng mit dem zusammen, was im Bodenschutzgesetz als eine der natürlichen Bodenfunktionen genannt ist und als „Filter-, Puffer- und Umwandlungsvermögen des Bodens“ bezeichnet wird. Das sind vor allem:

  • Kornzusammensetzung (Mineralbestand, Korngrößenverteilung),
  • Anteil und Qualität der organischen Bodensubstanz (Humus),
  • pH-Wert,
  • Sorptionskapazität,
  • Biologische Aktivität,
  • Kontaktzeit des Sickerwassers mit dem Boden.

Der Einfluss dieser Faktoren ist, wenn überhaupt, dann nur im Labor auftrennbar, und die Übertragbarkeit der dabei gewonnenen Ergebnisse auf Freilandverhältnisse problematisch. Daher wurden zur Untersuchung des Schadstoffrückhaltes mehrere Forschungsvorhaben, die im Freiland durchgeführt worden waren, zusammenfassend ausgewertet. Sie wurden an

„alten“ Banketten, die ohne Anforderung an Material, Verdichtungsgrad und Oberbodenauftrag gebaut wurden, durchgeführt. Die Standzeit der Bankette betrug jeweils mindestens 20 Jahre.

Zusätzlich wurde eine Auswertung der BASt zu Schadstoffgehalten in Bankettschälgut und eluierbaren Schadstoffkonzentrationen mit 840 Proben aus verschiedenen Bundesländern herangezogen (Kocher 2008) und zum Vergleich des Sorptionsvermögens eine Berechnung für verschiedene Bankettaufbauten mit und ohne Anforderungen an Material und Verdichtung durchgeführt.

6 Forschungsergebnisse

Sowohl Lechner et al. (1987) als auch Kocher/Wessolek (2003) stellten hohe Versickerungsraten im Bankett fest. Dies wurde in den RAS-Ew 2005 durch den Einbezug der Bankett- und Böschungsversickerung bei der Bemessung der Entwässerung berücksichtigt.

Es zeigte sich, dass die Passage von nicht gesammeltem Straßenablaufwasser durch bewachsenen Bankettboden, selbst wenn dieser aus kalkfreiem Sand mit nur 10 cm Oberboden besteht, zu besserem Rückhalt und niedrigeren Schadstoffkonzentrationen (Schwermetalle, MKW, PAK) im Sickerwasser führt, als es untersuchte Entwässerungsbecken in ihrem Ablauf erreichen konnten (Kocher/Wessolek 2003, Lange et al. 2003, Dierkes/Geiger 1999). Ebenfalls lagen die Schadstoffkonzentrationen überwiegend unter dem Prüfwert für Sickerwasser der BBodSchV (Dierkes/Geiger 1999, Kocher/Wessolek 2003, Kocher 2007).

Die Ergebnisse weiterer Untersuchungen zeigen, dass es durch den Eintrag von Feststoffen, die mit dem Abfluss einer stark befahrenen Straße auf einen Sandfilter aufgebracht wurden, zu einer Zunahme des Ton- und Schluffgehaltes, der Eisen-, Mangan-, und Aluminiumoxide und der organischen Substanz in der oberen Filterschicht kommt (Kasting/Grotehusmann, 2007, Lambert/Fuchs 2009). Die Reinigungsleistung des Filters wird so durch bessere Filtration und Adsorption erhöht. Durch den Stoffeintrag während der Betriebszeit verringert sich die Bedeutung des eingesetzten Filtermaterials für die Reinigungsleistung der Bodenfilteranlage. Diese Ergebnisse können auf Straßenbankette übertragen werden, da die infiltrierende Menge an Straßenabfluss dort vergleichbar oder etwas geringer ist als bei den untersuchten Bodenfiltern (Kocher und Wessolek, 2003).

An Bodenmaterial aus dem Bankett (Bankettschälgut) gebundene Schwermetalle und PAK sind kaum eluierbar. Das gilt für S4-Eluate, Bodensättigungsextrakte und Säulenversuche (Kocher 2008).

Eine umfangreiche und langjährige Untersuchung in einer Lysimeteranlage an einer Kreisstraße bei Augsburg zum Test verschiedener platzsparender Versickerungsvarianten für Straßenabflusswasser (Nadler, Meißner 2004, 2007) sowie eine sehr detaillierte Untersuchung von Straßenbanketten auf Schadstoffeinträge und ihren Schadstoffrückhalt (Boller et al. 2005) belegen ebenfalls die langjährig sehr gute Reinigungsleistung von Banketten, obwohl an den untersuchten Standorten die Bankette vor Jahrzehnten und ohne Anforderungen an die Reinigungsleistung gebaut worden waren.

Für den konkreten Fall des Straßenabflusses zeigen die FE-Ergebnisse zusammengefasst:

  • Das Filter-, Puffer- und Umwandlungsvermögen des Substrates (Bodens) wird bei der breitflächigen Versickerung genutzt,
  • Große Anteile der Schadstoffe sind partikulär gebunden, das heißt ein gutes mechanisches Filtervermögen von Banketten ist wichtig,
  • Der pH-Wert des Straßenabflusses liegt zwischen 7 und 8,
  • Der pH-Wert im durchströmten Boden stellt sich darauf ein,
  • Im sich bildenden Sekundärfilter ist eine hohe Sorptionskapazität vorhanden,
  • Lange Kontaktzeiten ergeben sich, wenn guter Partikelrückhalt gewährleistet ist.

Zur biologischen Aktivität wurden keine Untersuchungen an Banketten durchgeführt. Aufgrund der Übertragung von anderen Forschungsergebnissen wird diese aber als sehr wichtig für den Abbau unbekannter organischer Einträge eingeschätzt. Daher wird weiterhin eine bewachsene, belebte Bodenzone im Bankett als unerlässlich angesehen.

7 Bisherige Umsetzung in Regelwerken zur Gestaltung der Bankette

Das Ziel der Vorgaben in den ZTV E-StB 09 sind Möglichkeiten für Bankettkonstruktionen, die baupraktisch umsetzbar sind und bei tragbaren Kosten die oben dargelegten unterschiedlichen Anforderungen bestmöglich erfüllen. Dazu zeigt das Bild 2 drei Beispiele.

Bild 2: Bankette nach den ZTV E-StB 09 (Beispiele)

7.1 Standfeste Bankette

Bankette werden heute in der Regel standfest ausgeführt. Sie sollen den Straßenabfluss auf die Böschungen bzw. in die Straßenmulden ableiten. Da Bankette Witterungseinflüssen wie beispielsweise Frost unmittelbar ausgesetzt sind und sie notfalls auch nach dem Auftauen noch befahrbar sein sollen, ist ein Baustoff mit möglichst geringer Wasserempfindlichkeit zu verwenden.

Die Standfestigkeit erfordert einen großen Anteil tragendes, grobes Korngerüst. Eine geringe Durchlässigkeit und eine gute Reinigungsleistung erfordern bestimmte Ton-, Schluff- und/oder Oberbodenanteile. Um beiden Anforderungen gerecht zu werden, muss eine sinnvolle Kombination der entsprechenden Eigenschaften gefunden werden. Dazu wurde in den ZTV E-StB 09 der Abschnitt 4.7 „Bankett“ erarbeitet.

Die Reinigungsleistung standfester Bankette, die nach den ZTV E-StB 09, Abschnitt 4.7 hergestellt sind, wird weniger in Anspruch genommen als die eines durchlässigen Bankettes mit Oberboden, da ein großer Teil des zufließenden Straßenabflusswassers in den Oberboden der Böschung abgeleitet und gereinigt wird. Bei einem gering durchlässigen Bankett versickert nur ein kleiner Anteil des Straßenabflusses im Bankett selbst. Dieser wird während der Versickerung gereinigt, fließt größtenteils über die Frostschutzzunge zur Böschung hin ab und erfährt dort eine weitere Reinigung durch den Oberboden.

Die Reinigungsleistung eines solchen Bankettes ist für die geringere Wassermenge ausreichend, da ein verdichteter gemischtkörniger Boden der in DIN 18196, Tabelle 4, aufgeführten Bodengruppen GU und GT oder Baustoffgemische mit gleicher Kornverteilung bei einer Mächtigkeit von 60 cm eine Sorptionskapazität aufweist, die mit der von 20 cm Oberboden vergleichbar ist. Die in den ZTV E-StB 09 angegebene Dicke des Oberbodens von maximal 5 cm ist in den ZTV La-StB 05 für Seitenstreifen angegeben.

Die Eigenschaften „Standfestigkeit“ und „geringe Durchlässigkeit“ werden durch die in DIN 18196 aufgeführten Bodengruppen GU, GT und gleicher Baustoffgemische im verdichteten Zustand erfüllt (siehe auch „Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau“). Bei den genannten Bodengruppen handelt es sich um Böden, die einen Feinkornanteil < 0,063 mm zwischen 5 M.-% und 15 M.-% und eine weit oder intermittierend gestufte Körnungslinie aufweisen. Bei Einhaltung der Verdichtungsanforderungen nach den ZTV E-StB 09, Abschnitt 4.7 eignen sich die oben genannten Bodengruppen und entsprechenden Baustoffgemische für die Herstellung von mineralischen Abdichtungen (siehe „Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau“). Sie weisen dann Durchlässigkeitsbeiwerte zwischen 1ּ10-6 m/s und 1ּ10-8 m/s auf (Grundbau-Taschenbuch, Teil 1) und sind damit nach DIN 18130 „schwach durchlässig“.

Diese Anforderung war schon 2005 in die RAS-Ew aufgenommen worden, um einen größeren Teil des Straßenabflusses in den Oberboden der Böschung zu leiten, da der Schadstoffrückhalt im Oberboden damals noch als besonders wichtig angesehen wurde.

Nach neueren Erkenntnissen kann eine gute Reinigungsleistung aber auch durch ein sandiges Substrat erreicht werden, da der Großteil der Schadstoffe im Straßenabfluss partikulär vorliegt und das Sediment, das sich daraus bildet, über eine beträchtliche Sorptionsfähigkeit verfügt (Lambert/Fuchs 2009, Kasting/Grotehusmann 2007, Kocher/ Wessolek 2003).

In den ZTV E-StB werden die Bodengruppen GU, GT als gering bis mittel frostempfindlich (F2) eingestuft. Bei bestimmten Kornzusammensetzungen werden diese Bodengruppen den nicht frostempfindlichen Böden (F1) zugerechnet. Bei F2-Böden sind frostbedingte Auflockerungen nur in sehr geringem Umfang zu erwarten, bei F1-Böden treten keine frostbedingten Auflockerungen auf.

Der Schluff- und Tonanteil der Bodengruppen GU und GT von maximal 15 M.-% trägt zur Reinigungsleistung bei, ist aber nicht hoch genug, um durch Schrumpfen Risse entstehen zu lassen.

Die Anforderung an den Verdichtungsgrad DPr von 100 % ist für das Bankett im „Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau“ angegeben. Damit wird die optimale Verdichtung und eine Minimierung der Wasserdurchlässigkeit erreicht.

7.2 Bankette ohne Anforderungen an die Standfestigkeit

Bei Banketten ohne Anforderungen an die Standfestigkeit können gemischtkörnige Sande (SU, ST) sowie geringer tragfähige und feinkörnigere Böden (GU*, GT*, SU*, ST*, U, T, OK, OU, OT) eingesetzt werden, die auch einen gewissen organischen Anteil haben dürfen. Die Bodengruppen SU und ST haben einen Feinkornanteil ≤ 0,063 mm von 5 – 15 M.-% und sind verdichtet nach DIN 18130 „schwach durchlässig“. Die übrigen Böden haben einen Feinkornanteil ≤ 0,063 mm von > 15 M.-% und sind als „sehr schwach durchlässig“ einzustufen. Die Dicke des Oberbodens beträgt hier 20 cm in Übereinstimmung mit den RAS-Ew bei Böschungsneigungen von 1:2 oder flacher.

Die Anforderung an den Verdichtungsgrad DPr von 97 % ist für das Bankett im „Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau“ angegeben.

8 Berechnung der Sorptionsfähigkeit von Bankettaufbauten

Für eine Bezugsfläche von 1 m² wurde die Sorptionsfähigkeit von Banketten für die oben genannten Umsetzungsbeispiele nach den ZTV E-StB 09 berechnet. Der Bankettaufbau wurde bis 60 cm Tiefe in die Berechnung einbezogen, da dies der mittleren Tiefe von Banketten an stärker beanspruchten Straßen entspricht (RStO 01). Das Material in größerer Tiefe kann ebenfalls zur Reinigungsleistung beitragen, wurde aber nicht bei der Berechnung berücksichtigt.

Nach den RAS-Ew (2005) ist ein pH-Wert des Oberbodens auf Banketten von ≥ 6 vorgegeben. Durch den Straßenabfluss stellt sich im Bankett in relativ kurzer Zeit ein pH-Wert von etwa 7,5 ein, so dass das Sorptionsvermögen von Humus und Bodenmineralen optimal nutzbar ist. Die effektive Kationenaustauschkapazität (KAK) ist dann gleich der potentiellen KAK. Die verwendeten Angaben zur potenziellen KAK wurden Scheffer-Schachtschabel (1998) entnommen.

Natürliche Humusanteile in Oberböden können sehr unterschiedlich sein. Sie liegen für Ackerböden oft zwischen 2 M.-% und 4 M.-%, für Grünland- und Waldböden zwischen 4 M.-% und 8 M.-%. Zur Berechnung wurde der mittlere Wert von 4 M.-% angesetzt. Im Laufe der Zeit verändert sich bei Banketten durch den Bewuchs der Humusgehalt, in der Regel steigt er an. Da diese Entwicklung bei jeder Bankettvariante auftritt, wurde sie hier nicht betrachtet. Für das Bankettmaterial wurde ein Tongehalt von 2 M.-% und ein Schluffgehalt von 8 M.-% zur Berechnung verwendet. Dies liegt im mittleren Bereich der Gehalte in den Bodengruppen GU und GT.

Die zur Berechnung verwendeten Trockenrohdichten liegen zwischen den Werten, die bei optimaler Verdichtung erreicht werden, und denen der unverdichteten Böden. So wird berücksichtigt, dass im obersten Bereich der Bankette durch Wurzelwachstum und Frosteinwirkung im Laufe der Jahre eine leichte Wiederauflockerung stattfindet. Diese ist auch erwünscht, da in dieser Zone günstige Bedingungen für biologische Umwandlungs- und Abbauprozesse geschaffen werden, die in die Berechnung nicht einbezogen werden können.

Für den Schotteranteil des Schotterrasens wurde ein Feinkornanteil von 5 M.-% angesetzt, da es sich um gebrochenes Material handelt, das in der Regel einen Feinkornanteil dieser Größenordnung enthält. Der Oberbodenanteil von 15 M.-% im Schotterrasen wurde gewählt, weil es der höchste Oberbodenanteil ist, bei dem generell die Standfestigkeit gewährleistet werden kann. Höhere Oberbodenanteile können nur bei grobkörnigen Oberböden zugegeben werden. Für den Sand unter dem Oberboden wurde kein Feinkornanteil angesetzt, da das Regelwerk dazu keine Anforderungen enthält, und feinkornarme natürliche Böden in einigen Regionen großflächig verbreitet sind.

Die Ergebnisse der Berechnung zeigen, dass die gesamte im jeweiligen Bankettaufbau enthaltene Humusmasse einen wichtigen Beitrag zur Sorptionsfähigkeit liefert. Der Beitrag der Sorptionsfähigkeit durch Ton- und Schluffgehalt ist zusammengenommen jedoch ebenso groß. Die beste Sorption wird durch die Kombination von verdichteten GU- bzw. GT-Böden im unteren Teil des Bankettes mit 5 cm Oberboden erreicht. Die anderen drei Bankettaufbauten weisen jedoch ebenfalls gute Sorptionseigenschaften auf (Bild 3).

Bild 3: Abschätzung des Sorptionsvermögens bei den Bankettaufbauten aus dem Bild 2

9 Fazit

Schon ein Bankettaufbau ohne Anforderungen an die Baustoffe und die Verdichtung bietet einen guten Schadstoffrückhalt. Wichtig ist vor allem die mechanische Filterwirkung des Banketts. An die Sorptionseigenschaften müssen keine speziellen Anforderungen gestellt werden.

Auch bei sandigen Bankettbaustoffen ist eine Verfüllung der Poren mit Straßensediment innerhalb kurzer Zeit zu erwarten (Bildung eines Sekundärfilters). Dieses Sediment weist trotz Vorbelastung mit Schadstoffen weiterhin gute Rückhalteeigenschaften und einen günstigen pH-Wert auf. Eine sofortige mechanische und chemische Filter- und Pufferwirkung kann bei grobkörnigem Material durch Vermischen mit Oberboden erreicht werden (Schotterrasen).

Wenn die Anforderungen an den Grundwasserschutz verschärft werden, müssen gegebenenfalls weitere Möglichkeiten zur Kombination von Standfestigkeit und Schadstoffrückhalt geprüft werden.

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