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1 Einleitung
Der Funktionsbauvertrag im Baubereich bedeutet als Sonderform der Public Private Partnership eine vertraglich geregelte, entgeltliche Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft über einen längeren Zeitraum im Lebenszyklus eines Bauwerks. Dabei ist ein Auftragnehmer sowohl für den Bau einer Verkehrsanlage als auch für deren Erhalt verantwortlich.
Im Straßenbau wurden Pilotprojekte bisher meist beim Deckenbau oder im Rahmen von PPP-Projekten durchgeführt, die auch die Finanzierung und/oder den Betriebsdienst enthalten. Funktionsbauverträge für den Ausbau von Autobahnstrecken, bei denen der Betrieb bei der Straßenbauverwaltung verbleibt und die Finanzierung wie üblich durch den Bund erfolgt, wurden bislang noch nicht durchgeführt. Um hier Erfahrungen zu sammeln, wurde vom Freistaat Bayern ein Pilotprojekt initiiert. Ziel ist, eine knapp 6 km lange Teilstrecke des sechsstreifigen Ausbaus der A 6 im Süden von Nürnberg im Rahmen eines Funktionsbauvertrages auszubauen und über 25 Jahre zu erhalten.
2 Ausbauvorhaben Pilotprojekt A 6 Los 782
Südlich von Nürnberg überlagert sich der Fernverkehr zwischen West- und Osteuropa mit den Pendlerströmen aus Schwabach und Roth. Die A 6 Heilbronn – Nürnberg ist hier täglich mit ca. 75.000 Kfz belastet. Bis 2020 ist ein Anwachsen des Verkehrs auf ca. 100.000 Kfz pro Tag prognostiziert. Die bestehenden vier Fahrstreifen sind bereits jetzt regelmäßig überlastet. Der sechsstreifige Ausbau zwischen der Anschlussstelle Schwabach West und dem Autobahnkreuz Nürnberg Ost ist Teilbereich eines ca. 20 km langen Autobahnabschnitts, der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den vordringlichen Bedarf eingestellt wurde.
Bild 1: Übersichtslageplan Funktionsbauvertrag A 6 Los 782, Streckenlänge 5,6 km
2006 wurde das Autobahnkreuz Nürnberg Süd umgebaut. Ab Sommer 2007 wurden vorbereitende Arbeiten zwischen der Anschlussstelle Roth und dem Autobahnkreuz Nürnberg Süd ausgeführt: um Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit des Ausbauabschnitts auch bauzeitlich sicherzustellen, wurden die Standstreifen zu ausreichend breiten Fahrstreifen ausgebaut.
Seit März 2009 läuft hier im Rahmen des Pilotprojekts A 6 Los 782 der sechsstreifige Ausbau auf einer insgesamt 5,6 km langen Strecke als Funktionsbauvertrag. Fertigstellungsziel ist Ende 2011. Der 25-jährige Erhaltungszeitraum bis 2036 schließt unmittelbar an die betriebsbereite Fertigstellung der sechsstreifigen Autobahn an.
3 Erwartungen an einen Funktionsbauvertrag
3.1 Verbesserung und Sicherung der Qualität
Durch die Zusammenfassung von Bau und Erhaltung in einem Vertrag übernimmt der Auftragnehmer im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung über die Bauzeit hinaus Verantwortung für sein Werk und kann somit durch seinen eigenen Qualitätserfüllungsgrad den späteren Erhaltungsaufwand steuern. Er muss die vereinbarte Qualität über den gesamten Erhaltungszeitraum sicherstellen, andernfalls hat er Abzüge von der vereinbarten Vergütung zu erwarten. Der Verkehrsteilnehmer darf so während der gesamten Vertragslaufzeit einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard erwarten.
3.2 Planungs-, Termin- und Kostensicherheit
Ein umfassender Funktionsbauvertrag verlangt vom Auftraggeber, alle für das Projekt erforderlichen Leistungen gewerkeübergreifend abschließend zu definieren. Der Auftragnehmer erhält die Möglichkeit, sein Organisationspotential voll auszuschöpfen. Der Lebenszyklusansatz bietet dem Baulastträger Kostensicherheit über den Lebenszeitraum. Außerdem kann der Auftragnehmer bei korrekter Kalkulation über die Laufzeit des Vertrages mit regelmäßigen Einnahmen aus dem Erhaltungsbereich rechnen, so dass sich seine Kreditfähigkeit entscheidend verbessern kann. Die Einhaltung von Kosten und Terminen wird begünstigt.
3.3 Innovation
Mit dem Einbringen von Neuerungen bei der Wahl einer auf die spätere Erhaltung abgestimmten Bauweise kann der Auftragnehmer sein unternehmerisches Potenzial einsetzen. Grundsätzlich wird ihm lediglich eine funktionale ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung vorgegeben.
3.4 Wirtschaftlichkeit
Bei Angebotsabgabe legt der Bieter ein auf seine Bauweise abgestimmtes Erhaltungskonzept einschließlich Kosten vor. Diese werden dem späteren Auftragnehmer zu bestimmten Zeitpunkten während des Erhaltungszeitraums ausbezahlt, wenn er die vorher in regelmäßigen Abständen überprüften funktionalen Anforderungen erfüllt. So stehen die für die Erhaltung erforderlichen Mittel zum richtigen Zeitpunkt zu Verfügung und Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer werden minimiert.
3.5 Risikoverteilung
Es gilt der Grundsatz, dass derjenige die Risiken übernimmt, der sie am effizientesten beeinflussen und tragen kann. Auf diese Weise sollen die Aufgaben im Hinblick auf langfristig wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen optimal verteilt werden.
Der Auftragnehmer kann durch die Wahl der Bauweise bei der Herstellung der Verkehrsanlage, das durch die Pauschalierung der Leistung übertragene Mengenrisiko und spätere Erhaltungsrisiko gezielt verringern.
Das Baugrundrisiko wird ihm im Rahmen eines vom Bauherrn gestellten geotechnischen Berichts übertragen. Nicht absehbare Risiken wie insbesondere das Risiko von Schäden durch Dritte verbleiben beim Bauherrn, soweit sie nicht durch Versicherungen abgedeckt werden. Das Verkehrsmengenrisiko wird für den Auftragnehmer durch eine definierte Kappungsgrenze des Schwerverkehrsanteils begrenzt. Wird diese überschritten, endet die Erhaltungspflicht für den Oberbau.
Einer etwaigen Insolvenzgefahr eines Auftragnehmers kann der Bauherr durch entsprechende Wertungskriterien und eine geeignete Vertragsgestaltung vorbeugen.
4 Wesentliche Vertragsinhalte
Die VOB-Verträglichkeit des Funktionsbauvertrags wurde unter Beteiligung des BMVBS von den juristischen Abteilungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern OBB und der Autobahndirektion Nordbayern geprüft. Der Vertrag enthält neue, von der VOB bewusst abweichende Risikoverteilungen (Mengen, Baugrund, Erhaltung). Durch ein EU-weites, offenes Vergabeverfahren ist die von der VOB geforderte Transparenz gewährleistet. Der Vertrag besteht aus vier Teilen:
- Teil A:
konventionell mit Einheitspreisen ausgeschriebene Bauleistungen, insbesondere die Anpassung der kreuzenden Straßen in der Baulast Dritter sowie der Rückbau der bestehenden Autobahn. Hier gilt die gewöhnliche Gewährleistung.
- Teil B 1:
funktional in einem Leistungsprogramm ausgeschriebene Bauleistungen für Entwässerung, Erdbau, Oberbau, Markierung, Schutz- und Leiteinrichtungen sowie Landschaftsbau. Der Einbau einer zweischichtigen offenporigen Asphaltdeckschicht (ZWOPA) ist aufgrund von Zusagen im Planfeststellungsverfahren zwingend vorgeschrieben. Keine Gewährleistungsfristen, da die Leistungen Teil der längerfristigen Funktionserhaltung sind.
- Teil B 2:
funktional in einem Leistungsprogramm ausgeschriebene Bauleistungen des Ingenieurbaus, im Wesentlichen vier Unterführungsbauwerke und bis 2,7 km lange und bis 11 m hohe Lärmschutzanlagen. Zur Gewährleistung siehe Teil B 1.
- Teil C:
funktional in einem Leistungsprogramm ausgeschriebene Leistungen für die Erhaltung der Teile B 1 und B 2 über einen Zeitraum von 25 Jahren. Durchführung gemäß den ZTV Funktion.
Die Arbeiten in den Bereichen Telematik, Elektrotechnik und Schilderbrücken werden über einen separaten Vertrag konventionell abgewickelt.
Den Verdingungsunterlagen der Teile B 1 und B 2 lag eine vollständige Ausführungsplanung mit Leistungsverzeichnissen als Referenzplanung mit definierten Mindestbedingungen bei. Der Bieter konnte die Referenzplanung übernehmen oder Alternativangebote zu Bau und Erhaltung vorlegen.
Bild 2: Gliederung des Funktionsbauvertrags A 6 Los 782
Bild 3: Ablaufschema des Vertrags
Die funktionalen Anforderungen an die Verkehrsanlage sowie zulässige Schäden sind in projektbezogenen funktionalen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen definiert. Sie werden im Erhaltungszeitraum in regelmäßigen Abständen überprüft (Funktionsinspektionen, Zustandskontrollen). Bei Nichterreichen der Anforderungskriterien oder vorliegenden Schäden muss der Auftragnehmer in Abhängigkeit von der Zielabweichung für Abhilfe sorgen.
Teil A wird wie ein Einheitspreisvertrag abgerechnet. Die Finanzierung für die Teile B 1, B 2 und C erfolgt zu vertraglich festgelegten Zahlungszeitpunkten durch den Bund. Während der Bauphase (Teile B 1 und B 2) erfolgen quartalsweise Auszahlungen auf Basis einer gemeinsamen Leistungsfeststellung. Während des Erhaltungszeitraums (Teil C) ist nach 9 Jahren die erste Erhaltungsrate fällig. Weitere gleichhohe Raten folgen alle 3 Jahre bis zu Vertragsende nach 25 Jahren. Voraussetzung für die in ihrer Höhe vertraglich vereinbarten Auszahlungen ist die Erfüllung der funktionalen Anforderungen.
Die Autobahndirektion Nordbayern ist für Betrieb und Winterdienst des Autobahnabschnitts zuständig. Zur deutlichen Abgrenzung zwischen der vom Auftragnehmer durchzuführenden Erhaltung und dem von der Verwaltung zu gewährleistenden Betrieb der Autobahn wurden die jeweiligen Aufgaben in einer Erhaltungsmatrix beschrieben.
5 Ausschreibungsverfahren
Das Pilotprojekt wurde im Herbst 2007 gestartet. Ausschreibung und Vergabe wurden in einem Zeitraum von 1 1/4 Jahren durchgeführt, so dass der Vertrag Ende Januar 2009 geschlossen werden konnte. Baubeginn war termingerecht Mitte März 2009. Die Autobahndirektion Nordbayern hat in diesem Zusammenhang das noch im Fluss befindliche technische Regelwerk für die funktionalen Anforderungen weiterentwickelt und die Vertragsunterlagen auf Basis der Erfahrungen aus anderen Projekten in enger Abstimmung mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern OBB und dem BMVBS teilweise neu entworfen.
Das Vorhaben wurde EU-weit im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die Bauwirtschaft bekundete großes Interesse: die Ausschreibungsunterlagen wurden 39 Mal angefordert. Dann zeigten die Bieter Zurückhaltung: nur drei Angebote wurden abgegeben. Wo lag der Grund hierfür?
Der bayerische Bauindustrieverband und einige Bieter klagten über eine nicht kalkulierbare Risikoübertragung. Insbesondere wurde die fehlende Langzeiterfahrung mit der geforderten ZWOPA beanstandet. Daher sei weder die geforderte anfängliche Lärmminderung sicher zu erreichen noch ein Erhaltungskonzept zu kalkulieren. Die Angebotsfrist sei mit 8 Wochen zu kurz bemessen und die Preisentwicklung während der Bauzeit nicht absehbar. Die für den Teil C vorgegebene Indexformel zur Berücksichtigung der Preisentwicklung enthielte nicht die Besonderheit der ZWOPA (bituminöse Ausbildung).
Den Anliegen der Bauwirtschaft wurde teilweise stattgegeben, indem ein Teil der Kalkulationsrisiken vermindert wurde. So wurde die Angebotsfrist von 8 auf 10 Wochen verlängert. Für die den Bau betreffenden Vertragsteile wurde in Anbetracht der aktuellen Marktsituation als Ausnahmeregelung eine Stoffpreisgleitung für Bitumen, Diesel, Heizöl und Stahl aufgenommen. Die auch in Konzessionsverträgen übliche Indexformel für den Erhaltungsteil wurde mit einer Öffnungsklausel versehen. Sie kann demnach in Abstimmung zwischen Bauindustrie und Bund in einem Zeitraum von 5 Jahren geändert werden.
Der Argumentation zum Thema ZWOPA wurde nicht gefolgt. Die Sonderbauweise wurde bundesweit mehrfach mit Erfolg ausgeführt. Erste Erfahrungen liegen bereits vor. Die geforderte anfängliche Lärmminderung wurde regelmäßig erreicht. Außerdem können aus dem geltenden Statuspapier der BASt für offenporige Beläge Erhaltungsstrategien abgeleitet werden. Für die Vergabestelle war daher kein besonderes Wagnis erkennbar.
Die drei aktiven Bieter gaben in sich schlüssige Angebote unter Einhaltung der vorgegebenen Randbedingungen ab. Darin war die jeweilige Bauweise auf die geplanten Erhaltungsmaßnahmen abgestimmt. Ein Angebot musste wegen fehlender Unterlagen ausgeschlossen werden. Die beiden anderen Angebote konnten gewertet werden.
Eine enge Abstimmung zwischen OBB und BMVBS in der Wertungsphase erlaubte die Minimierung des Zeitraums von der Angebotsabgabe bis zur Vergabeentscheidung. Die Vergabe erfolgte Ende Januar 2009, nachdem ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern vom ausgeschlossenen Bieter zurückgezogen wurde.
Das Auftragsvolumen beträgt 65 Mio. €, davon entfallen auf den Bau für die Teile A, B 1 und B 2 ca. 51,5 Mio. € und auf die Erhaltung (Teil C) 13,5 Mio. €. Der Bau begann Mitte März 2009. Die Südfahrbahn wurde 2009 exklusive der Fahrbahndecke fertiggestellt, in 2010 folgt der Bau der Nordfahrbahn. 2011 ist für den Bau des Lärmschutzes bei Kornburg (KBE-Gabionen-Konstruktion) und das Aufbringen der ZWOPA vorgesehen. Fertigstellungsziel ist Ende 2011. Der Erhaltungszeitraum endet im Jahr 2036.
6 Funktionaler Teil des Bauvertrags
6.1 Funktionale Anforderungen
Die funktionalen Anforderungen für Erdbau und Entwässerung können folgendermaßen zusammengefasst werden:
Erdbauwerke
- Lastabtragung aus darüber liegenden Bauteilen und Schichten (Oberbau),
- Geometrischer Abschluss und Schutz von Böschungen und Schutzwällen,
- Schutz des Schutzguts Boden,
daraus ergeben sich als notwendige Eigenschaften Tragfähigkeit, Standsicherheit und Verformungsbeständigkeit.
Entwässerungsanlagen
- Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Verkehrsraum,
- Ableitung des im Straßenkörper anfallenden Wassers,
- Schutz der Schutzgüter Grundwasser, Oberflächenwasser und Boden.
6.2 Funktionseigenschaften
Die Funktionseigenschaften (Zustands- und Schadensmerkmale) leiten sich aus den funktionalen Anforderungen ab. Sie ermöglichen die kontrollierte Abwicklung des funktionalen Teils C des Vertrags (Erhaltung).
Zustandsmerkmale beschreiben geometrische Größen und werden messtechnisch erfasst. Die Bewertung der Zustandsmerkmale erfolgt durch Vergleich mit in den Funktions-ZTV festgelegten Warn- und Schwellenwerten. Bei Erreichen eines Warnwerts ist eine Analyse der Zustandsverschlechterung sowie die Planung von Abhilfemaßnahmen durchzuführen. Bei Erreichen eines Schwellenwerts sind Erhaltungsmaßnahmen unverzüglich vorzunehmen.
Schadensmerkmale beschreiben einen visuell oder mit einfachen technischen Hilfsmitteln erfassbaren, örtlich begrenzten Schaden, der durch Instandhaltungsmaßnahmen im unmittelbaren Schadensbereich zu beseitigen ist. Die Bewertung von Schadensmerkmalen erfolgt grundsätzlich nach Schadensschwere und Schadensausbreitung in der Abstufung – ohne Schaden – leichter Schaden – mittlerer Schaden – schwerer Schaden. Ausnahmen bilden z. B. Böschungsrutschungen, die immer als schwere Schäden einzustufen sind.
Beim Erreichen mittlerer Schäden sind Maßnahmen zu treffen, die eine Verschlechterung des Zustands verhindern sowie Sanierungsmaßnahmen zu planen. Schwere Schäden sind umgehend zu sanieren.
6.3 Erfassungsverfahren
Funktionsinspektionen
Funktionsinspektionen dienen zur messtechnischen Erfassung und Dokumentation von Zustandsmerkmalen gemäß der Funktions-ZTV und Schäden gemäß Schadenskatalog. Sie werden während der Erhaltung in 3-jährigem Turnus durch den Auftragnehmer durchgeführt.
Die Ergebnisse der Inspektionen sind dem Auftraggeber vorzulegen. Erforderliche Erhaltungsmaßnahmen müssen innerhalb eines Monats mit dem Auftraggeber abgestimmt und unmittelbar danach durchgeführt werden.
Abweichend hiervon werden die Übergabeinspektion nach Fertigstellung der Baumaßnahme vor Beginn des Erhaltungszeitraums und die Abnahmeinspektionen am Ende des Erhaltungszeitraums zusammen mit dem Auftraggeber vorgenommen.
Zustandskontrollen
Zustandskontrollen erfolgen in der Regel einmal pro Jahr. Mit ihnen werden von Auftragnehmer, Auftraggeber und Betriebsdienst gemeinsam eventuelle Schäden visuell erfasst und in Erfassungsblättern dokumentiert. Schäden werden gemäß Schadenskatalog in ihrer Schwere klassifiziert.
Die Kosten für Funktionsinspektionen während des Erhaltungszeitraums und Zustandskontrollen werden vom Auftragnehmer getragen. Die Kosten für Übergabe- und Abnahmeinspektion gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bild 4: Kontrolle der Zustandsmerkmale (Funktionseigenschaften)
Bild 5: Kontrolle der Schäden
6.4 Erdbau, Entwässerung
Beim vorgestellten Funktionsbauvertrag werden erstmals funktionale Anforderungen an Erdbau und Entwässerungen definiert. Für das Pilotprojekt A 6 Los 782 wurden unter anderen eine ZTV Funktion E-StB 08 sowie eine ZTV Funktion Ew-StB 08 mit den entsprechenden Anhängen zu Schadensbildern erstellt.
Der Umfang der erforderlichen Erhaltung sowohl von Erdbauwerken als auch von Entwässerungseinrichtungen durch den Auftragnehmer steht im Zusammenhang mit der betrieblichen Unterhaltung. Der Betriebsdienst ist im Zuständigkeitsbereich der Autobahndirektion Nordbayern angesiedelt. Zum Nachvollziehen der Schnittstellen gegenseitiger Beeinflussung zwischen baulicher Erhaltung und betrieblicher Unterhaltung wurde eine Abhängigkeitsmatrix entworfen. Sie stellt keine Aufgabenzuweisung an Auftragnehmer und Auftraggeber dar, verdeutlicht aber die zu klärenden Stellen der Zusammenarbeit.
6.4.1 Erdbau nach ZTV Funktion E-StB 08 Pilotprojekt A 6 Los 782
Das Baugrundrisiko wurde auf den Auftragnehmer übertragen, soweit der geotechnische Bericht der Autobahndirektion Nordbayern zutrifft. Die Baugrundverhältnisse erfordern keine besonderen messtechnischen Einrichtungen zwischen Erdbaukörper und Untergrund: Verbreiterungen liegen im Bestand, der Erdbau auf der Nordseite der Autobahn wurde im Zuge der Vormaßnahmen getätigt. Außerdem wird der Untergrund als unkritisch hinsichtlich Verformungen eingestuft.
Erdbauwerke sind dem Grundsatz nach dauerhaft tragfähig, standsicher und verformungsbeständig herzustellen. Grundlage ist die Referenzbauweise, welche den geotechnischen Bericht des Auftraggebers sowie die geltenden Planfeststellungsauflagen berücksichtigt.
Die vom Auftragnehmer im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewählte Bauweise und das Qualitätsmanagement sind Vertragsbestandteil. Hinsichtlich der Baustoffe ist die Einhaltung der technischen Lieferbedingungen zu dokumentieren. Die Baustellendokumentation des Auftragnehmers beinhaltet den Nachweis über die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen. Stichworte hierzu sind: Einbau, Verdichtung, Herstellung eines profilgerechten, ebenen, tragfähigen Planums, Wasserabfluss, Bodenbehandlung, Eigenüberwachung, Geokunststoffe, Baugruben, Hinterfüllungen, Bankette, Begrünung etc.
Für Erdbauwerke werden die Zustandsmerkmale an der Fahrbahnoberfläche geodätisch gemessen (Höhenänderungen, Längs- und Querneigung). Bei Böschungen und Schutzwällen wird die Einhaltung der vorgegebenen Geometrie überprüft.
Zur Erfassung von Schäden finden sich die entsprechenden Tabellen im Schadenskatalog (Anhang zur ZTV Funktion). Im Wesentlichen gelten folgende Schadenskriterien:
- Erdkörper unterhalb des Straßenoberbaus: Absenkungen, lokale Verformungen und Einmuldungen, Verdrückungen, Wellen,
- Böschungen in Boden und Fels: Oberflächenschäden, Erosion, Rutschungen, Böschungs- und Geländebrüche, Steinschlag, Felssturz, Schäden an Sicherungssystemen,
- Schutzwälle: Oberflächenschäden, Erosion, Setzungen, Rutschungen, Böschungs- und Geländebrüche.
Schadensursachen sind von geotechnischen Sachverständigen zu ermitteln.
Die jährlichen Zustandskontrollen sollen gemeinsam mit dem Betriebsdienst der Autobahndirektion Nordbayern durchgeführt werden.
6.4.2 Entwässerung nach den ZTV Funktion Ew-StB 08 Pilotprojekt A 6 Los 782
Im Zusammenhang mit Entwässerungsmaßnahmen sind folgende Bauwerke hinsichtlich funktionaler Anforderungen zu Abmessungen, Höhenlage und Dichtheit klassifiziert:
- Mittel-, Seitentrennstreifen, Bankette,
- Mulden, Seitengräben,
- Rinnen,
- Abläufe,
- Rohrleitungen,
- Schächte,
- Durchlässe,
- Entwässerungsbecken,
- Versickeranlagen.
Entwässerungseinrichtungen werden entsprechend hydraulischer Berechnung und geltender technischer Regelwerke dauerhaft, tragfähig, standsicher, verformungsbeständig und erosionssicher mit dem Ziel der schadlosen Wasserableitung ohne Beeinträchtigung von ober- oder unterirdischen Gewässern hergestellt. Grundlage ist die Referenzbauweise, welche den geotechnischen Bericht und hydraulische Berechnungen des Auftraggebers sowie eventuelle Planfeststellungsauflagen berücksichtigt.
Die vom Auftragnehmer gewählte Bauweise und das Qualitätsmanagement sind Vertragsbestandteil. Hinsichtlich der Baustoffe ist die Einhaltung der technischen Lieferbedingungen zu dokumentieren. Die Baustellendokumentation des Auftragnehmers beinhaltet den Nachweis über die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen. Die Entwässerungseinrichtungen werden vom Auftragnehmer in Bestandsplänen dokumentiert, die dem Auftraggeber bei der Übergabeinspektion ausgehändigt werden.
Im Erhaltungszeitraum werden die aus den funktionalen Anforderungen abgeleiteten Zustandsmerkmale (Funktionseigenschaften) gemäß den ZTV Funktion Ew-StB 08 Pilotprojekt A 6 Los 782 im Rahmen der Funktionsprüfungen messtechnisch, visuell (z. B. mit Kamera) und mit Dichtheitsprüfungen erfasst.
Tabellen zu Erfassung von Schadensmerkmalen finden sich im Anhang der oben genannten ZTV Funktion. Kurz zusammengefasst gelten folgende Schadenskriterien:
- Mittel-, Seitentrennstreifen, Bankette: Erosion, Sackungen, fehlender Bewuchs,
- Mulden/Seitengräben: Abflusshindernisse, Erosion,
- Rinnen: Neigungsänderung, bauliche Schäden, Verformungen, Undichtigkeit,
- Abläufe: Schäden an Bauteilen, Verformungen,
- Rohrleitungen: Durchflusshindernisse, Versatz, bauliche Schäden,
- Schächte: Verformungen, bauliche Schäden, Undichtigkeit,
- Durchlässe: Durchflusshindernisse, bauliche Schäden, Verformungen,
- Sickerrohrleitungen: Durchflusshindernisse, bauliche Schäden mangelnde Dränfähigkeit,
- Entwässerungsbecken: bauliche Schäden, Erosion, Undichtigkeit,
- Versickeranlagen: bauliche Schäden, Erosion, Versickerfähigkeit.
Die jährlichen Zustandskontrollen sollen gemeinsam mit dem Betriebsdienst der Autobahndirektion Nordbayern durchgeführt werden.
7 Erfahrungen beim Bau der südlichen Fahrbahn, Stand Anfang 2010
7.1 Verbesserung und Sicherung der Qualität
Der Auftragnehmer führt die Erdbaumaßnahmen auf einem hohen Qualitätsniveau durch. In diesem Zusammenhang sind die qualifizierte Verbesserung des Erdplanums, die Beaufschlagung des Frostschutzmaterials mit Natursand sowie die sorgfältige Verdichtung der Bauwerkshinterfüllungen zu nennen.
Das Qualitätsmanagement wurde gemäß den ZTV E-StB 94/97 durchgeführt. Die Nachweise wurden auf Anfrage vorgelegt, eine durchgehende Dokumentation steht aus.
Bild 6: Einfräsen von Sand in die Frostschutzschichten
Bild 7: Messen der Einfrästiefe im Frostschutz
7.2 Innovation
Einige innovative Änderungen wurden nach Vergabe der Leistungen vorgelegt. Im Bereich Erdbau/Entwässerung umfassen sie z. B. den Frostschutz und die Ausbildung von Schächten und Schlitzrinnen. Die ausgeschriebenen Mindestbedingungen werden eingehalten.
7.3 Risikoverteilung
Bei Bauwerksgründungen wurde im Vergleich zur Referenzbauweise mehrmals zusätzlicher Bodenaustausch zur Vergleichmäßigung hinsichtlich Setzungen durchgeführt. Das Rohplanum wurde von geotechnischen Sachverständigen des Auftragnehmers überprüft.
7.4 Partnerschaftliche Bauabwicklung
Im Bereich des Streckenbaus erfolgt die visuelle Überwachung durch die Autobahndirektion Nordbayern im Wesentlichen auf der Grundlage des vom Auftragnehmer vorgelegten detaillierten Bauzeitenplans. Direkte Informationen fließen spärlich. In der Bauführung liegt eine umfangreiche Photosammlung vor, die zur Dokumentation der Bauqualität aufbereitet werden könnte.
Erleichterungen in der bauaufsichtlichen Tätigkeit beschränken sich auf die Ersparnis von Aufmaßen. Eine einvernehmliche Feststellung des Leistungsstandes zu Auszahlungszeitpunkten erfolgte bis dato nicht. Auszahlungen werden nach dem im März 2009 festgelegten Zahlungsplan geleistet.
Der Auftragnehmer neigt dazu, Leistungen von Teil B nach Teil A zu verschieben (z. B. Aufstellung provisorischer Gleitwände der nach A abzurechnenden Verkehrsführung statt dauerhaft verbleibender Betongleitwände) bzw. Aufgaben der künftigen Erhaltung auf den Betrieb zu verlagern (z. B. Reinigung Standstreifen bedeute ZWOPA-Reinigung).
7.5 Bauablauf
Als Grundlage für die Bauüberwachung dient der vom Auftragnehmer erstellte detaillierte Bauablaufplan. Die gewählte Baubetriebsform 2 wird im Streckenbau nicht vollständig eingehalten (Baubetrieb nur bis Samstagmittag). Die Einhaltung technischer Anforderungen der Funktions-ZTV für Oberbau, Erdbau und Entwässerung und Ingenieurbau wird nachgewiesen. Nachweise erfolgen nachlaufend und werden auf Anforderung vorgelegt.
7.5.1 Erdbau
Für den Erdbau ist die Prüfmethode M3 mit der entsprechenden Eigenüberwachung vereinbart. Dabei werden neben den Regelungen der ZTV Funktion E-StB 08 Pilotprojekt A 6 Los 782 auch die der ZTV E-StB 94/97 eingehalten. Die technischen Mindestanforderungen für den Erdbau (z. B. Ev2 = 45 MN/m² für Erdplanum) werden eingehalten. Bei Abweichungen von der Referenzbauweise wurden die erforderlichen Nachweise vorgelegt. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen werden vorgelegt. Die Erdbauqualität wurde seitens der Autobahndirektion Nordbayern im Wesentlichen stichprobenartig visuell und durch Prüfungen kontrolliert. Es zeigten sich keine Abweichungen zu den Ergebnissen der Eigenüberwachungsprüfungen.
Der Auftragnehmer hat die Eignungsprüfungen für Baustoffe gemäß seines angebotenen Konzepts vor Ausführung der Baumaßnahmen vorgelegt. Die Datenblattsammlung zur Dokumentation der Qualifizierung seiner Mitarbeiter, der Kapazität und Qualität seines Fuhrparks etc. wurde bis Ende 2009 teilweise übergeben. Im Zuge des Erdbaumanagement gehen die zu lösenden Erdbaustoffe in das Eigentum des Auftragnehmers über, der den Umgang mit den Erdbaustoffen – Abbau, Separieren, Zwischenlagern, Wiedereinbau – schonend und reibungslos abwickelt. Überschussmassen wurden für die Weiterverwendung in den folgenden Bauphasen deponiert. Die baubegleitende Dokumentation von Material und Bauweise erfolgte bis Anfang 2010 trotz Anmahnung lediglich in Form der Tagesberichte. Einbaupläne zur Dokumentation sind noch zu liefern. Da Anfang 2010 noch keine Geschäftsordnung vorlag, ist bislang nicht nachvollziehbar, wie Funktionsinspektionen und Zustandsprüfungen ablaufen und dokumentiert werden sollen.
7.5.2 Entwässerung
Die Regelungen der ZTV Funktion Ew-StB 08 Pilotprojekt A 6 Los 782 und sonstiger geltender technischer Regelwerke wurden eingehalten. Die baubegleitende Dokumentation von Materialien und Bauweisen erfolgte bis Anfang 2010 nur zum Teil.
Für Abweichungen zur Referenzplanung (Schächte, Schlitzrinnen etc) wurde vom AN Gleichwertigkeit hinsichtlich Material, Qualität etc. nachgewiesen. Entsprechende Eignungsprüfungen wurden vorgelegt. Mängel wurden von der örtlichen Bauleitung seitens des Auftragnehmers kurzfristig abgestellt. Unterlagen über abweichende Bauweisen bzw. Nachweise über Mängelbeseitigungen wurden bislang nur schleppend erbracht. Visuelle Stichprobenkontrollen ergaben positive Ergebnisse hinsichtlich der Einhaltung der vereinbarten Qualitätstandards.
Die Rückhaltebecken befinden sich noch im Bau, zugehörige Nachweise und Dokumentationen wurden bis Ende 2009 nicht vorgelegt.
Ablauf und Dokumentation der Funktionsprüfungen für Entwässerungsanlagen ist Bestandteil der noch zu liefernden Geschäftsordnung.
Bild 8: Bau der Mittelstreifenentwässerung
Bild 9: Bau der seitlichen Fahrbahnentwässerung
7.6 Vertragsabwicklung
Der Auftragnehmer legte einen detaillierten Bauzeitenplan vor. Das für 30. 6. 2009 vereinbarte Ablaufschema für Betriebshandbuch, Lärmmessungen, Zustands- und Funktionskontrollen war der Autobahndirektion bis Anfang 2010 noch nicht übergeben. Die Mindestbedingungen des Vertrags werden eingehalten (Bauweisen, Termine, Verkehrsführung, passive Schutzeinrichtungen).
Der Auftragnehmer prüft im Erdbau (inklusive Erdplanum und Frostschutzschichten) gemäß ZTV E-StB 94/97. Die von der Autobahndirektion vorgenommenen stichprobenartigen Kontrollen bestätigen die Eigenüberwachungsprüfungen des Auftragnehmers. Anfang 2010 sollen Einbaupläne zur Dokumentation angefertigt werden, die dann einvernehmlich mit der Autobahndirektion Nordbayern abzustimmen sind.
Die Bauabrechnung für die Teile B 1 und B 2 erfolgt nach Zahlungsplan, parallel dazu erfordert die Abrechnung des konventionellen Teils A den üblichen Zeitaufwand.
Funktionsinspektionen und jährliche Zustandskontrollen: beim Vergabegespräch wurde vereinbart, dass der Auftragnehmer bis 30. 6. 2009 in Abstimmung mit der Autobahndirektion eine Geschäftsordnung erstellt. Sie soll auf der Basis der Funktions-ZTV und deren Anhänge zu den Schadensmerkmalen sowie der BVB Teil C Organisation, Ablauf und Beteiligung regen. Anfang 2010 lag noch keine Geschäftsordnung vor.
8 Fazit und Ausblick
Der Aufwand für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beim Pilotprojekt Funktionsbauvertrag A 6 Los 782 lag wegen der langen Vertragslaufzeit höher als bei einem nur den Bau betreffenden Einheitspreisvertrag. Der Zeitraum zur Angebotsabgabe konnte durch das Angebot einer ausführungsreifen Referenzplanung mit der Vorgabe einer ZWOPA im Vergleich zu einer herkömmlichen Ausschreibung im Rahmen gehalten werden. Außerdem konnte die Wertung durch den damit vorliegenden Vergleichsmaßstab leichter durchgeführt werden. Allerdings wurde auf diese Weise die Möglichkeit, von der beigegebenen Referenzplanung abzuweichen, erheblich eingeschränkt, so dass innovative Ansätze seitens der Bieter in der Angebotsphase unterblieben.
Während der Ausschreibung des beschriebenen Pilotprojekts äußerten die Anbieter zahlreiche Ängste und Besorgnisse, die sich in der Vertragsanbahnungsphase nicht bewahrheitet haben. Wie sich dies während der Bau- und Erhaltungsphase darstellen wird, bleibt abzuwarten. Die derzeitige Realisierungsphase wird auch zeigen, ob der Funktionsbauvertrag die in ihn gesetzten Erwartungen in eine wirtschaftliche, nutzerorientierte und lebenszyklusbezogenen Bau- und Erhaltungsweise erfüllen kann.
Funktionsbauverträge können in der Zukunft an Bedeutung gewinnen, weil bei ihrer Anwendung die Bauqualität durch die Lebenszyklusbetrachtung einer Verkehrsanlage verbessert und zugleich negative Auswirkungen des Baugeschehens auf den Straßennutzer verringert werden können. Um Bieter zu alternativen Bauweisen und Erhaltungskonzepten zu ermuntern, könnte in weiteren Pilotprojekten bei Verlängerung der Angebotsfrist auf eine Referenzplanung verzichtet werden. Die Wertung des technischen Werts, insbesondere des Teils C (Erhaltung) würde sich allerdings komplizierter gestalten. Gleichzeitig müssten offenere Wertungen Akzeptanz seitens der Bauindustrie finden. Um den Aufwand für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu begrenzen und Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssten die zurzeit nur projektbezogen vorliegenden technischen Regelwerke weiterentwickelt, standardisiert und als einheitliches Vertragswerk offiziell eingeführt werden. |