Die Kurzfassung zur Veranstaltung ist als PDF verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.
Der AK 2.9.1 „Artenschutzfachliche Hinweise zur Baufeldfreimachung (ArtBau)“ erarbeitet seit 2022 auf Basis der Ergebnisse des Forschungsprojekts FE 02.0407/2016/ LGB der (BASt) „Methoden der Baufeldfreimachung in Reptilienhabitaten, Landhabitaten von Amphibien und Habitaten der Haselmaus“ für die dort behandelten Tiergruppen einen Praxisleitfaden mit Artsteckbriefen zu Zauneidechse und Haselmaus. Dieser soll eine praxisnahe Entscheidungshilfe bieten, die in einer konkreten Fallkonstellation herangezogen werden kann, um die jeweils geeignete Vermeidungsmaßnahme zu wählen und anschließend die verbleibende artenschutzrechtliche Betroffenheit korrekt einzuschätzen. Die Tiergruppe Fledermäuse wurde ergänzt sowie der Umgang mit Baumquartieren und Hilfestellungen und Entscheidungsbäumen erarbeitet. Das Kapitel für die Fledermäuse wurde bearbeitet, mit einem Abschluss ist 2025 zu rechnen.
Der AK 2.9.2 „Landschaftspflegerische Ausführung“ hat eine Novellierung der RAS-LP 4 erarbeitet. Die „R SBB“ Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen stehen in engem Bezug zur DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau und wurden 2023 veröffentlicht. Die R SBB ersetzen die RAS-LP 4. Der AK
2.9.2 prüft zurzeit, ob eine Aktualisierung der RAS LG 3 (R 1) vor dem Hintergrund des im Februar 2024 veröffentlichtem „Merkblatt über die Anwendung von Erosionsschutzprodukten und Begrünungshilfen aus natürlichen und synthetischen Materialien im Erd- und Landschaftsbau des Straßenbaus" (M AEBEL) erforderlich ist. Die Richtlinie ist von 1983 und entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik bzw. den rechtlichen Anforderungen. Neuen Schwerpunkt bildet die Klärung des Umgangs mit gebietseigenem Saatgut und Gehölzen in Zusammenhang mit dem § 40 BNatSchG
Der AK 2.9.3 „UVP in der Straßenplanung“ hat auf der Grundlage des FE-Vorhabens „Weiterentwicklung und Konsolidierung des Regelwerkes zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ (FE 02.0386/2015/LRB, Stand: 5.12.2018) die Richtlinie RUVP fertiggestellt. Die Beteiligung der Länder wurde durchgeführt. Die Synopse ist mit über 100 Seiten sehr umfangreich und wird eingearbeitet. Die Finalisierung der Synopse ist für 2025 vorgesehen. Danach erfolgt eine notwendige umfangreiche Überarbeitung der Richtlinie, die sich vor allem begründet, die Ergebnisse der Synopse in die RL umzusetzen, Hinweise zur Planungsbeschleunigung einzuarbeiten, Gesetzesänderungen einzuarbeiten und UVPVwV zu berücksichtigen. Da die Überarbeitung aufgrund des Umfangs nicht durch den AK gelistet werden kann, wird nach Fertigstellung der Synopse ein Leistungsbild für die Finalisierung der RL erstellt. Die Vergabe wird über das BMDV StB13 angestrebt. Die Fertigstellung der RL ist im Jahr 2026 vorgesehen.
Der AK 2.9.4 „FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ hat auf Grundlage der im Rahmen des F+E-Vorhabens „Weiterentwicklung des Gutachtens FFH-VP im Straßenbau“ (FE 02.405/2016/LRB), erarbeiteten umfänglichen Aktualisierung thematischer Merkblätter (MKB) eine neue Richtlinie erarbeitet. Die Richtlinie wurde Ende 2024 veröffentlicht. Das ARS des BMDV ist ergangen. Die aktualisierten Merkblätter stellen Anwendungsempfehlungen dar und geben weiterführende Hinweise zu spezifischen Fragen der FFH-VP.
Der AK 2.9.5 Technische Sonderlösungen für landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau (HITS) hat ein Hinweispapier als Printdokument für ein W1-Papier der FGSV erarbeitet (Ausgabe 2024). Dieses soll im Wesentlichen zu interaktiven Wissensdokumenten führen und verweisen (v. a. Steckbriefe zu innovativen Erfassungsmethoden und innovativen technischen LPM).
Die PP-Vorträge zu den Expertenworkshops „innovative Erfassungsmethoden“ und „innovative techn. LPM“ sind auf der Website des LS MV veröffentlicht.
Veranstaltungen – LS M-V (strassen-mv.de)
HITS „Hinweise zu innovativen Technologien und Methoden der Umweltplanung“, veröffentlicht im Jahr 2024. Weitere innovative Lösungen werden registriert, Ergänzung der Steckbriefsammlung ist avisiert. HITS-Ergebnisse zu innovativen Erfassungsmethoden fließen in die Fortschreibung des HVA-F-StB (Leistungsbilder Fauna) ein.
Ein dritter Expertenworkshop (EWS) zum Thema „intelligente Verkehrssysteme und innovative Umweltplanung / Technologien“ ist für Ende 2025 geplant. Die Ergebnisse des Expertenworkshops zu Mikroplastik in Straßenbau und -betrieb werden in einer Stoffsammlung zusammengefasst (gegebenenfalls als W2-Papier). Das Autorenkollektiv des EWS wird eine Fachveröffentlichung in Straße und Autobahn/Straßenverkehrstechnik publizieren. Die Leitung des AK wird zukünftig von Jörg Borkenhagen übernommen.
Der AK 2.9.6 „Richtlinie für den Landschaftspflegerischen Begleitplan“ (RLBP) übernimmt in 8 Unterarbeitskreisen die Überarbeitung der RLBP mit dem Ziel, die Vielzahl neuer Entwicklungen (Gebietsschutz, Artenschutz, BKompV) in einem grundlegenden Werk zusammenzuführen. Darunter ist der neue Unterarbeitskreis „Faunistische Kartierungen und Leistungsbilder“, der der Fortschreibung der Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen dienen soll. Die Ergänzungen und Änderungen sollen als Grundlage für die Fortschreibung des HVA F-StB dienen.
Im Zuge des F+E-Vorhabens 02.0453/2022/LRB „Fortentwicklung RLBP“ wurde bereits im Februar 2024 das Dokument „Vorläufige Empfehlungen zur Anwendung der BKompV bei Bundesfernstraßen“ erstellt und zur Anwendung in Form einer Arbeitshilfe an die Autobahn GmbH des Bundes und DEGES übergeben. Bis zur Fertigstellung der R LBP (2026) sollen die bei der Anwendung der vorläufigen Empfehlungen gesammelten Erfahrungen in die aktuelle Erarbeitung der R LBP einfließen – um einen Rücklauf mit positiven und negativen Aspekten wird gebeten. Mit Fertigstellung der RLBP werden diese Empfehlungen sowie Erfahrungen in der Anwendung dieser in die RLBP und ihre Merkblätter einfließen. Der AK 2.9.6 „Richtlinie für den Landschaftspflegerischen Begleitplan“ (RLBP) hat mit der Überarbeitung der R LBP begonnen.
Der Schlussbericht zum FE 02.0453 wird Ende März 2025 durch die Forschungsnehmer vorgelegt. Die zeitliche Verzögerung zum ursprünglich anvisierten Termin ist durch eine inhaltliche Anpassung zum Artenschutz notwendig geworden. Der AK 2.9.6 wird in der ersten Jahreshälfte zur Zusammenstellung der Unterlagen für die Länderstellungnahme zusammenkommen. Die Länderstellungnahme soll im Herbst 2025 erfolgen. Die zum jetzigen Stand anvisierte Veröffentlichung soll Ende 2026 erfolgen.
Der AK 2.9.7 (neu) „Erhaltung von Bäumen beim Radwegebau“ hat im vergangenen Jahr seine Arbeit aufgenommen und beschäftigt sich u. a. mit alternativen Bauweisen zum Erhalt der durchwurzelten Bodenzone unter dem Radweg sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Gehölze während der Bauausführung. Die konstituierende Sitzung fand im Januar 2025 in Hannover statt.
Der AK 2.9.8 „Umweltbaubegleitung (UBB) bei Straßenbauprojekten“ hat seine Arbeit aufgenommen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung von Straßenbauprojekten besteht der Bedarf an praxisorientierten, einheitlichen und verlässlichen Vorgaben bzw. Regelungen zu einer umweltfachlichen Bauüberwachung in Form einer Richtlinie. Folgende Punkte werden u. a. behandelt: Rahmenbedingungen einer UBB (rechtlich, fachlich, organisatorisch), Vorgehensweise im Bauablauf, Projektgespräche (interdisziplinäre Abstimmungen), Anforderungen an die Qualifikation (Zertifizierung) sowie Haftungsfragen. Schwerpunkte der aktuellen Bearbeitung sind insbesondere die Art und Anforderungen an die Dokumentation sowie die Aufgaben und der Regelablauf einer UBB. Außerdem werden die Anforderungen an die Vergabe der Leistung diskutiert an die bisherigen Erkenntnisse des AK angepasst. Hier finden bilateraler Austausch und eine enge Zusammenarbeit mit der UAG II statt. Die Mitglieder der UAG II (teils identisch mit AK 2.9.8) überarbeiten derzeit die fachspezifischen Hinweise, die Leistungsbeschreibung und die TVB Landschaft in Hinblick auf die UBB.
Da in der Fachwelt ein sehr heterogenes Verständnis der Begrifflichkeit und der Aufgaben der UBB besteht, finden informelle Abstimmungen mit relevanten Akteuren statt. U. a. wurde hierfür der aktuelle Stand der Empfehlungen bzw. der Diskussion im AK bereits auf verschiedenen Fachtagungen vorgestellt („Fachtagung Umweltschutz in Projekten der DB Netz AG“ 16.,17. 1. 2024 „FLL-Tagung Baumschutzfachliche Baubegleitung“ 25. 6. 2024 und 29. 10. 2025).
Schwerpunkte der aktuellen Bearbeitung sind insbesondere die Art und Anforderungen an die Dokumentation sowie die Aufgaben und der Regelablauf einer UBB. Außerdem werden die Anforderungen an die Vergabe der Leistung diskutiert, an die bisherigen Erkenntnisse des AK angepasst. Hier finden bilateraler Austausch und eine enge Zusammenarbeit mit der UAG II statt. Die Mitglieder der UAG II (teils identisch mit AK 2.9.8) überarbeiten derzeit die fachspezifischen Hinweise, die Leistungsbeschreibung und die TVB Landschaft in Hinblick auf die UBB. Das neue Konzept der Umweltbaubegleitung soll in der Sitzung der AG II der Bund-/Länder-Arbeitskreis Auftragswesen am 20. 3. 2025 vorgestellt werden.
Die Kapitel sind weiter fortgeschritten, es findet derzeit die Endredaktion und Fertigstellung statt. Die Inhalte werden hier auf der Landschaftstagung 2025 als Fachvortrag und in einem Arbeitskreis vorgestellt. Danach ist die Länderbeteiligung und im Herbst die Freigabe durch den AA 2.9 vorgesehen. Eine Bekanntgabe durch das BMDV ist bis Ende 2025 vorgesehen.
Der AK 2.9.9 „Klimaschutz in der Straßenplanung“ hat seine Arbeit am Ad-hoc-Arbeitspapier zur Berücksichtigung von großräumigen Klimawirkungen bei Straßenbauvorhaben (AP Klimaschutz Straße) abgeschlossen. Das Werk wurde im Dezember 2023 veröffentlicht. Der Entwurf eines Endberichtes zum FE liegt vor. Im Jahr 2025 wird die Bearbeitung eines R 2 Regelwerkes beginnen.
Der AK 2.9.10 „Ökologische Prozesse im Landscape Information Modelling (LIM) wurde in der konstituierenden Sitzung am 19./20. 9. 2022 in München gegründet.
Der Arbeitskreis wird geleitet von Dr. Sven Reiter (Landesamt für Straßenbau und Verkehr MV) und Dr. Johannes Gnädinger (PSU, Prof. Schaller München). Vertreten im AK sind bisher: Hochschule Osnabrück, Umweltschutz Straßenbau der Länder, Autobahn GmbH, FbA, DEGES, DB AG, Ingenieurbüros. Angestrebte Ergebnisse bis 2025 sind:
- Entwicklung von Ansätzen ökologischer Prozesse/Verwendung in BIM
- Durchführung mehrerer Expertenworkshops mit Publikation der Ergebnisse in Tagungsreadern
- Erstellung von Postern für das Schwerpunktthema der Landschaftstagung 2025 (Ökologische Prozesse im Landscape Information Building)
- 3 Expertenworkshops“ PP-Präsentationen/Tagungsreader – FGSV Verlag (FGSV-Website)
- Initiierung von Forschungsprojekten durch den AK 9.10/IT-Lösungen
- Impulse für andere BIM-Arbeitsgruppen/IT-Lösungen (USE-Cases, Best-practice-Lösungen, Anwendungsempfehlungen, Tool-Baukasten)
- „Hinweise zu ökologischen Prozessen im LIM“ – Hinweispapier (2025)
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