1 Einleitung
Die Region Stuttgart, die aus der Landeshauptstadt selbst und den umliegenden Landkreisen besteht, zählt zu den industriestärksten Regionen Europas.
In der Region wohnen ca. 2,7 Millionen Menschen, sie bietet 1,3 Millionen Menschen Arbeit. Die Landeshauptstadt selbst zählt ca. 610.000 Einwohner und hat ca. 470.000 Arbeitsplätze zu bieten. Hier sind vor allem die Automobilindustrie und deren Zulieferer stark vertreten. Die wirtschaftliche Stärke bringt eine entsprechend hohe Verkehrsdichte mit sich – alleine in Stuttgart entfallen auf 1.000 Einwohner 560 zugelassene Fahrzeuge.
Bild 1: Topographie Stuttgart
Das Stadtzentrum Stuttgarts liegt in einem Talkessel, eingebettet in eine hügelige Landschaft. Der niedrigste Punkt in Stuttgart liegt 207 m und der höchste Punkt 549 m über dem Meeresspiegel.
Südlich und westlich von Stuttgart befinden sich Autobahnen. Leistungsfähige Ringstraßen fehlen, dies ist ein Tribut an die Topographie. In die Stadt führen ebenfalls aus topographischen Gründen nur wenige Einfallstraßen – schon kleine Störungen im Verkehrsraum können daher große Behinderungen des Verkehrsflusses nach sich ziehen.
Für die Durchführung aller Baumaßnahmen gilt grundsätzlich der Leitsatz „Baustellen ordnen sich dem Verkehr unter“.
Bild 2: Straßennetz Stuttgart
In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise
– die zugelassenen Zeiträume für die Durchführung von Arbeiten sehr eingeschränkt werden können (z. B. in Hauptverkehrsstraßen tägliche Arbeitszeit nur von 9.00 bis15.00 Uhr),
– Arbeiten in die Nachtstunden oder auf Wochenenden gelegt werden oder
– viele Baumaßnahmen in immer umfangreicher werdende Ferienbauprogramme aufgenommen werden müssen.
– wenn Sperrungen oder Einschränkungen erforderlich sind, die vorhandene Zeit möglichst gut genutzt wird (Mehrschichtbetrieb)
Stuttgart schenkt dem Baustellenmanagement eine besondere Aufmerksamkeit!
Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der Landeshauptstadt Stuttgart geschildert, dem oben genannten Leitsatz Rechnung zu tragen und die Baustellen so zu koordinieren, dass deren Auswirkungen auf Autofahrer und Anlieger auf ein nicht vermeidbares Mindestmaß beschränkt werden.
Bild 3: Phasen einer Baustelle
Dabei wird ein vertiefter Blick auf die folgenden drei Phasen einer Baumaßnahme geworfen:
– Frühzeitige Koordinierung von Baumaßnahmen während der Planungsphase
– Möglichkeiten einer Steuerung durch das Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren
– Öffentlichkeitsarbeit vor oder während der Durchführung.
2 Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum
Auf den ca. 1.400 Kilometern Straßen im Stadtgebiet werden jährlich ca. 4.000 Baumaßnahmen von verschiedenen Vorhabensträgern abgewickelt, angefangen von einfachen Tagesbaustellen bis hin zu komplexen Großbaumaßnahmen. Rein rechnerisch gesehen entspricht dies alle 350 Meter eine Aufgrabung und zählt man die Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen, Schuttmulden, Mobilkräne etc. mit dazu, ergibt das ca. 18.000 Eingriffe pro Jahr in den öffentlichen Verkehrsraum.
Das folgende konkrete Beispiel soll verdeutlichen, dass eine ständige Notwendigkeit für Baumaßnahmen vorhanden ist: unter den Straßen Stuttgarts verlaufen ca. 1.750 Kilometer Abwasserkanäle. Hiervon sind 500 Kilometer mindestens 60 Jahre alt, 40 Kilometer sind sogar über 100 Jahre alt. Bei 120 Kilometern besteht derzeit ein dringender und in den nächsten Jahren umzusetzender Sanierungsbedarf.
Um ein sinnvolles Baustellenmanagement betreiben zu können, muss zunächst ein guter Kontakt aufgebaut werden zu den am Bauen im öffentlichen Straßenraum beteiligten Ämtern und Institutionen. Dies sind neben dem Tiefbauamt hauptsächlich die Folgenden:
– Energie Baden-Württemberg (EnBW)
– Bodensee- und Landeswasserversorgung
– Telekommunikationsunternehmen
– Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB)
– Deutsche Bahn AG
– Private Bauherren
– weitere kommunale Einrichtungen und Betriebe
– Landesbehörden.
Bild 4: Blick unter die Straße
Bereits im frühen Planungsstadium werden mit den Beteiligten sogenannte Koordinierungsgespräche geführt mit dem Ziel, Baumaßnahmen gemeinsam durchzuführen. Dies spart Geld und Zeit und entlastet darüber hinaus Autofahrer und Anlieger. Federführend hierfür ist das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Im Abschnitt 3 wird die Koordinierung ausführlicher beschrieben.
Eine weitere Möglichkeit, in geplante Baumaßnahmen vor Baubeginn steuernd einzugreifen, obliegt dem Tiefbauamt als Straßenbaulastträger und dem Amt für öffentliche Ordnung als Straßenverkehrsbehörde, im Rahmen des Antragswesens. Die wesentlichen Inhalte wie eGovernmentverfahren, automatisierte Datenübermittlung an die Fachsysteme sowie Konfliktprüfung oder Belegung von Umleitungsstrecken werden im Abschnitt 4 näher dargestellt.
Es sind nicht nur gut organisierte Baumaßnahmen, die dazu beitragen, Verkehrsstaus in Grenzen zu halten. Es sind darüber hinaus auch gut informierte Autofahrer, die die mit Baustellen belegten Strecken vermeiden und Alternativrouten auswählen. Deshalb soll im Abschnitt 5 ein Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit geworfen werden.
Die am Schluss im Abschnitt 6 kurz erwähnte Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) hat die tägliche Aufgabe den aktuellen Verkehr zu steuern. Alle relevanten Informationen zur aktuellen Verkehrslage kommen hier zusammen und bei Handlungsbedarf kann aktiv Einfluss auf den Verkehr genommen werden.
3 Koordinierung der geplanten Tiefbaumaßnahmen
Das Tiefbauamt führt die unterschiedlichsten Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum aus. Die Bandbreite reicht von der Unterhaltung und dem Neubau von Straßen und Kanälen über den Tunnelbau bis hin zu Brückenbaumaßnahmen. Die meisten Baumaßnahmen werden von den im Amt beschäftigten Ingenieuren projektorientiert und fachspezifisch durchgeführt. Die Zuständigkeiten orientieren sich an der Örtlichkeit.
Das Stadtgebiet ist in zwölf sogenannte Baubezirke aufgeteilt, für jeden Bezirk ist im Grundsatz ein Ingenieur mit seiner aus Technikern und Bauaufsehern bestehenden Gruppe verantwortlich.
Bild 5: Das Stadtgebiet und seine Einteilung in die 12 Baubezirke
Damit laufen im Schnitt jeweils ein Zwölftel der eingangs erwähnten 4.000 Maßnahmen über den Tisch eines jeden Bezirksleiters. Einen Teil davon setzt er eigenverantwortlich um (Straßen- oder Kanalbaumaßnahmen und auch Brückenbaumaßnahmen). Über die Baumaßnahmen der Externen wird er informiert und kann bereits in der Planungsphase steuernd eingreifen. Sinnvoll ist eine solche Steuerung bzw. Koordinierung zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt.
Die Vorteile einer solchen Organisation liegen in der Vielfältigkeit der Aufgaben für die Baubezirke und in der guten Ortskenntnis, die sich im Laufe der Jahre einstellt und sich positiv bei der Koordinierung von Baumaßnahmen bemerkbar macht. Eine enge Anbindung an die örtlichen politischen Gremien ist ein weiterer Vorteil, der sich positiv auswirkt.
Alle tiefbauamtseigenen Maßnahmen werden in einer vom Amt entwickelten und auf Lotus Notes basierenden Datenbank, der sogenannten „Projektdatei“ abgebildet. In der Projektdatei finden sich Angaben zu Finanzierung, zu Gemeinderatsbeschlüssen, zu Terminen, zu beauftragen Ingenieurbüros und Baufirmen und vieles mehr.
Aus der Projektdatei heraus erfolgt auch die geografische Erfassung der eigenen Maßnahmen in das GIS-Auskunftssystem GEOLINE.PRO. Es bildet als browserbasierte GIS-Auskunftssystem die Grundlage für die Koordinierung.
Um die städtischen Projektpläne mit denen der externen Versorgungsträger abstimmen zu können, werden die externen Beteiligten vom Tiefbauamt aufgefordert, die Projektdaten ihrer geplanten Baumaßnahmen bereits zu einem sehr frühen Planungsstadium in GEOLINE.PRO bekannt zu geben.
Bild 6: Projektdatei des Tiefbauamts
Im Unterschied zu den tiefbauamtseigenen Maßnahmen, die über die Projektdatei erfasst werden, erfassen die externen Anwender (z. B. EnBW und SSB und Telekommunikationsunternehmen) sowie weitere Ämter der Stadtverwaltung die Daten zu ihren Maßnahmen direkt in der GEOLINE.PRO-Anwendung.
Bild 7: Geplante Baumaßnahmen in GEOLINE.PRO
Konkrete Ausführungszeiträume stehen zwar zu diesem frühen Planungszeitpunkt noch nicht fest, die Zeitangaben sind sehr grob: die Angaben zur gewünschten Umsetzung beschränken sich im Planungsstadium auf Angaben zum Quartal oder Halbjahr.
Ziel der Tiefbauamts-Koordinierung ist es aber, alle geplanten Maßnahmen der verschiedenen Bauherren frühzeitig zu kennen, um sie zeitlich zusammenzuschließen, damit die Anzahl der Eingriffe in die Straße minimiert wird.
Durch die Möglichkeit, rechtzeitig einen sich beteiligenden Partner zu finden, sinken die eigenen Baukosten und die Bürger werden nicht unnötigerweise mehrfach belästigt.
Oftmals wird allein auf die Entwicklung und den Einsatz entsprechender Software verwiesen, wenn es darum geht, Prozessabläufe zu verbessern. Im Falle der Koordinierung von Baumaßnahmen spielt die EDV-technische Unterstützung eine große Rolle, ist aber nicht allein ausschlaggebend. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist nach wie vor, die Ansprechpartner der anderen Beteiligten zu kennen.
Daher werden die Beteiligten zweimal im Jahr zu sogenannten Koordinierungsgesprächen eingeladen. Im Rahmen dieser Gespräche werden Kontakte zu Mitstreitern geknüpft bzw. vertieft und erste wichtige Informationen zu den zu koordinierenden Maßnahmen ausgetauscht.
Die tabellarische Auswertung in Form einer Gesamtkoordinierungsliste sowie die grafische Auswertung durch die räumliche und zeitliche Überschneidung von Maßnahmen dienen dabei als Besprechungsgrundlage.
4 Baustellen im Antragsstadium
Mit dem Fortlauf der Planungen konkretisieren sich die Vorstellungen hinsichtlich Ausführungszeitraum. Bei der Verkehrsbehörde – in Stuttgart das Amt für öffentliche Ordnung – erfolgt schließlich die verkehrsrechtliche Anordnung einer jeden Maßnahme. Lediglich bei eigenen Baumaßnahmen im untergeordneten Straßennetz kann das Tiefbauamt seine Bauvorhaben selbst anordnen.
Jede Maßnahme muss mit dem Antrag auf Zustimmung zur Aufgrabung werden. Der Bauherr beantragt die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, die Baufirma beantragt die Ausnahmegenehmigung und verkehrsrechtliche Anordnung beim Amt für öffentliche Ordnung.
Bild 8: MeinServiceStuttgart
Seit 2010 können die Aufgrabungsanträge sehr schnell und einfach über die benutzerfreundliche eGovernment-Plattform „MeinServiceStuttgart“ im Internet eingereicht werden.
Nach dem Absenden werden die Daten automatisiert an die Fachsysteme übergeben. Beim Tiefbauamt findet die Bearbeitung der Aufgrabungsanträge ausschließlich in der Lotus Notes Aufgrabungsdatenbank statt, beim Amt für öffentliche Ordnung weiterhin ausschließlich in deren VIZ-System.
Der große Vorteil des eGovernmentverfahrens liegt in der automatisierten Datenübermittlung der Antragsdaten an die Fachsysteme. Die Kooperationsplattform ermöglicht außerdem den Datenaustausch der Fachämter untereinander. So werden die Angaben und Vorgaben des Tiefbauamts automatisiert in die Ausnahmegenehmigung/verkehrsrechtliche Anordnung des Amts für öffentliche Ordnung übernommen. Die Genehmigungsdaten des Amts für öffentliche Ordnung werden zusammen mit dem genehmigten Verkehrszeichenplan und der verkehrsrechtlichen Anordnung über die Schnittstelle/Kooperationsplattform in die Aufgrabungsdatenbank übertragen. Der Antragsteller kann sich jederzeit auf der Internetplattform über den Bearbeitungsstand informieren. Er erhält den Genehmigungsbescheid per E-Mail.
Das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger überwacht die Ausführung und die Gewährleistung der Aufgrabung in der Aufgrabungsdatenbank. Hier werden außerdem auch alle anderen Straßenplatzbenutzungen geführt.
Bild 9: Aufgrabungsanträge über MeinServiceStuttgart
Bild 10: Tiefbauamt: Notes-Datenbank für Aufgrabungen
Bild 11: Amt für öffentliche Ordnung: Darstellung der Vorhaben in VIZ
Bei der verkehrsrechtlichen Anordnung werden beim Amt für öffentliche Ordnung sämtliche Maßnahmen, die den öffentlichen Straßenraum betreffen in einem System, der Verkehrsinformationszentrale (kurz: VIZ), auf einer grafischen Benutzeroberfläche geführt und genehmigt.
Nicht nur tatsächliche Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum werden dargestellt, ebenso Straßenplatzbenutzungen (Schuttmulden, Gerüste, usw.), Halteverbote, Sperrungen aufgrund von Umzügen oder Veranstaltungen. Des Weiteren finden sich zusätzliche Informationen zur örtlichen Gegebenheit, wir z. B. Fußgängerüberwege, Schulen mit ihren Schulwegplänen, Lichtsignalanlagen und vieles mehr in VIZ wieder. Wichtig ist, dass auch Umleitungsstrecken grafisch dargestellt werden können.
Durch die grafische Benutzeroberfläche ist es sehr schnell erkennbar, wenn ein eingehender Antrag mit einer bereits erteilten Genehmigung kollidiert, weil beispielsweise zur gleichen Zeit am gleichen Ort gearbeitet werden soll. Bevor ein Antrag genehmigt wird, wird eine Konfliktprüfung durchgeführt. Wird ein Konflikt angezeigt, prüft der Mitarbeiter im Einzelfall, ob zwei Vorhaben verträglich zueinander durchgeführt werden können.
5 Öffentlichkeitsarbeit
Nichts mögen die Autofahrer und die Anlieger weniger als eine scheinbar plötzlich erscheinende Baustelle, die Ihnen das Leben schwer macht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Baumaßnahmen besser akzeptiert werden, wenn im Vorfeld einer Baumaßnahme auf die bevorstehenden Einschränkungen aufmerksam gemacht wird und für die Betroffenen gegebenenfalls die Möglichkeit besteht, im Vorfeld Anmerkungen dazu zu machen. Aus diesem Grund geht die Stadt Stuttgart hier einen offensiven Weg:
Im Vorfeld von Baumaßnahmen werden die Anlieger schriftlich informiert. Diese Informationen enthalten Hinweise auf die Art der Arbeiten, deren Dauer und vor allem auch Namen und Telefonnummer eines konkreten Ansprechpartners. An diesen können sich die Anlieger wenden, wenn sie weitergehende Fragen haben. In letzter Zeit geht das Amt verstärkt auch dazu über, zu kurzen Anliegerversammlungen einzuladen. Im Rahmen dieser Versammlungen können viele Fragen beantwortet und Ängste im Vorfeld von Maßnahmen abgebaut werden, was sich dann positiv auf den Ablauf der Maßnahme auswirkt.
In einem Pilotprojekt wurde auch eine Internetseite speziell für eine Maßnahme zur Information der Anlieger genutzt.
In Abhängigkeit vom Umfang der Maßnahme und der Verkehrsbedeutung der Straße werden auch die Autofahrer bereits mehrere Tage vor Baubeginn mit Hilfe einer Beschilderung über bevorstehenden Beeinträchtigungen informiert. Die darauf enthaltenen wichtigsten Informationen sind so gestaltet, dass sie im Vorbeifahren aufgenommen werden können.
Die Autofahrer werden zusätzlich erreicht durch den Baustellenkalender, der im Internet unter www.stuttgart.de zu finden ist. Hier sind verkehrlich bedeutende Baumaßnahmen aufgelistet, ebenfalls mit Angaben zu Art und Dauer der Maßnahmen. Zusätzlich wird die Lage der Baustelle auf einer Karte dargestellt.
Bild 12: Baustellenankündigung
Baumaßnahmen im Vorbehaltsnetz werden auch im wöchentlich erscheinenden Amtsblatt der Stadt Stuttgart veröffentlicht. Die lokalen Medien, die Zeitungen und der Rundfunk, nutzen den Baustellenkalender und tragen die Informationen ebenfalls an die Öffentlichkeit weiter. Bei besonders kritischen Maßnahmen erhalten die Medien zusätzliche Informationen mit der Bitte, diese zu veröffentlichen. Dies funktioniert im Regelfall sehr gut.
Darüber hinaus wird versucht, mit Zeitungsbeilagen den Bürgern zu erklären, warum oftmals die Straßen aufgegraben werden und was sich alles darunter verbirgt. Auch damit wird ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz von Baustellen geleistet. Dies hat sicher weniger mit dem Baustellenmanagement an sich zu tun, als vielmehr mit grundsätzlicher Öffentlichkeitsarbeit, die dazu beiträgt, Verständnis für unser Handeln zu schaffen und das Image der Verwaltung zu verbessern.
6 Integrierte Verkehrsleitzentrale
Am Ende liegt die tägliche Aufgabe bei der Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) den aktuellen Verkehr zu überwachen und zu steuern, um auch auf nicht planbare Ereignisse – wie Notbaustellen oder Unfälle – schnell reagieren und aktiv Einfluss auf den Verkehr nehmen zu können. Alle relevanten Informationen zur aktuellen Verkehrslage kommen hier zusammen und können über dynamische Informationstafeln, Parkleitsysteme oder flexible Ampelschaltungen zentral gesteuert werden. Neben dem Tiefbauamt und der Verkehrsbehörde sind auch Mitarbeiter von Polizei und der Stuttgarter Straßenbahn AG in der Leitzentrale vertreten.
Bild 13: IVLZ
Bild 14: Variotafel
7 Fazit
Es gibt wie im Abschnitt 2 zumindest ansatzweise dargestellt eine große Anzahl von Ämtern, Institutionen und sonstigen Bauwilligen, die ein Interesse daran haben, im öffentlichen Straßenraum tätig zu werden – in welcher Art und Weise auch immer. Allen Beteiligten stehen zur Bearbeitung ihrer eigenen Projekte digitale Daten zur Verfügung, in unterschiedlichen und meist in seit Jahren entwickelten Systemen.
Mit den Lotus Notes Datenbanken des Tiefbauamts (Projektdatei und Aufgrabungsdatenbank), mit der Anbindung des geografischen Auskunftssystems GEOLINE.PRO, mit der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) des Amtes für öffentliche Ordnung und der Kooperationsplattform für das eGovernmentverfahren für Aufgrabungsanträge stehen der Stadt Systeme zur Verfügung, die bereits ein Baustellenmanagement auf hohem Niveau ermöglichen. Diese Systeme werden ständig weiterentwickelt, um die Abläufe weiter zu verbessern und sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. |