Inhalt:
– Einleitende Bemerkungen
– These 1: Die Bewältigung der zukünftigen städtischen und regionalen Verkehrsnachfrage erfordert die Realisierung eines umfassenden Verkehrssystem-Managements. Dies wird zu Eingriffen in die vorhandenen Organisationsstrukturen und zu einem Überdenken der Kompetenzverteilung innerhalb der Verwaltungen führen.
– These 2: Die Verkehrssteuerung im zusammenhängenden Netz wird sich mit der Lichtsignalsteuerung als einem wichtigen Bestandteil zu einem integrierten System mit den weiteren Komponenten Fahrstreifensignalisierung, Parkleitsystem, Alternativroutensteuerung durch Wechselwegweisung sowie Priorisierungsmaßnahmen für den öffentlichen Nahverkehr weiterentwickeln. Verschiedene Teilsysteme werden dabei an ihren Schnittstellen zusammengeführt.
– These 3: Die Abwicklung des zukünftigen Stadtverkehrs erfordert gegenüber heute einen andersartigen wohl sehr differenziert aufzubauenden Kompromiß zwischen dem individuellen Kraftfahrzeugverkehr, dem öffentlichen Nahverkehr, den Radfahrern und den Fußgängern, der insbesondere auch bei der Verkehrssteuerung zu einer geänderten Priorität sowohl in örtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht führen wird.
– These 4: Der Verkehrsingenieur der Zukunft wird sich bei der Planung, beim Entwurf und bei der Überprüfung von Maßnahmen zur Verkehrssteuerung in verstärktem Maße der automatischen Datenverarbeitung und des Dialogbetriebs mit dem zentralen Verkehrsrechner bedienen. Seine Ausbildung ist auch darauf auszurichten.
– These 5: Die Lichtsignalsteuerung in städtischen Straßennetzen wird sich auch zukünftig überwiegend auf die zeitplanabhängige Signalprogrammauswahl abstützen. Die unmittelbare verkehrsabhängige Steuerung unter Einsatz von Mikroprozessoren wird sich weitgehend auf die neuralgischen Punkte im Straßennetz konzentrieren.
– These 6: Seitens der Kraftfahrzeug- und Elektroindustrie sind zukünftig bordseitig weitere elektronische Hilfsmittel zur Fahrzeugführung vorgesehen. Trotz dieser beachtlichen technischen Möglichkeiten muß bezweifelt werden, ob damit eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssteuerung in städtischen Straßennetzen erzielbar ist, und ob sich der Aufwand verglichen zum Nutzen in einem vertretbaren Rahmen bewegt.
– Schlußbemerkungen |